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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1902
- Erscheinungsdatum
- 1902-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190211071
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19021107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19021107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-11
- Tag1902-11-07
- Monat1902-11
- Jahr1902
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1902
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rrrrd Ansriger MMtt «ü Aqchtt). ^.7^.7^,. Amtsölaü da ikSnigl. LmtShauptmannschast Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des StadkachS zu Riesa. sss. Freitag, 7. November 1W2, AbeudS. St» Jahr-. ft G» «chaa L«»M «WM» M, »M» M» «Much», da «E- nn» Ich»»» »N«ttff»httW« btt «bhttn», M da «rpebitt» t» «rsa 1 Mar» 50 Psg., durch untere L^»- t> W« tz» Ha» > Ma» « WA, »M WHM«, «W GchM» da IWett. WGaOM» > «nck « W», »«4 da, Wtchichga fttt da H«a 2 «art 7 Ps^ Ruch «auatSabv,«»«» Wad« »M» a>» »ad, da, ««»,,» 4 »Inleettch «n »Usa. — «chchWWM»: »»ßantenßeaß« »4 — Wie btt «ebnem« aaataortltch: Her«»»« «chatdt di «ttfa. Freiwillige Grundstücksversteigerung. Aus Antrag der Erben soll da» zu« Nachlass« de» Maurer» Frnuz Robert Günther in Bobrrsrn gehörige Hnnsgrnndstück Blatt 5 de» Grundbuchs sür Bobrrsrn, Hainer Authrv, Nr. 11 de» Brand' latastrr», Nr. 10 und 161 de» Flurbuch» sür Bobrrsrn, bestehend au» Wohn- und Holzschupprugrbäudr, Garten und Feld, 39,8 Ar groß, mit 78,40 Steuer« «rnheiteu belrgt, in der Landr»braudkaff« mit 6580 M. — etilgeschätzt und ort», grrkchtllch aus 8650 M. gewürdert Montag, de« 17. November 1V0S, Vormittags 10 Uhr i» obeubezrichneteu «rundstücke in voberseu durch da» unterzftchvttr Amt»gericht öffmt« üch versteigert werden. Die Berstrlgerung»bedingungen werden im Termlu sestgrsetzt uud bekannt gegeben. Auch vorher wird au GettchtSstellr Auskunft rrthrilt. Bitter wollen sich pünktlich eiufindeu und über ihre ZahlungSsähigkeit auSweiien. Riesa, am 16. Oktober 1902. - Königs. Amtsgericht. Da» mlterzeichutte Amtsgericht hat den Böitchrrmrister Herrn Karl Moritz Förster in Gtödrl uud den Schiffbauer Her.» Karl Herwanu Hendel ia Promnitz al» GerichtSschöppe« sür ihre« Ort in Pflicht genommen. Königl. Amtsgericht. Oertliches und Sächfisches. Riesa, 7. November 1902. — Mit dem gestrigen Hrrbstreuuen sanden die dir»« jährigen Jagdreitrn der beiden hirfig« Frldattillerie-Rrgimrnter ihren Abschluß. ES sanden 3 Rennen statt. Ihr vnlaus war folgender: I. Wasserthurm-Jagdrenneu. 3 Preise. 1. Hauptm. Buchheim'S (R. 68) Lr. Stute Evadatter v. Ehilderic a. d. Sole. Reiter: Brs. 2. Oblt. Hall'» (R. 68) schwarzbr. St. Carmen. Retter: Bes. 3. Hauptm. Friinzrl'S (R- 32) R.-W. Han». Reiter: Bei, 4. Oblt. Siedel'» (R. 68) br. W. Good Boy. Reiter: Bes. 5. Oblt. Zenker'» (R. 32) br. St. Pony Alice. Reiter: Leut« vant Rabe. 6. Oblt. Burghardt'» (R. 32) br. W. Zigeuner v. Salivan IV a. d. Anna-Marie. Reiter: Bes. II. Zeithainer Jagdrennen. 3 Preise. 1. Lt. Weihmann's (R. 68) br. W. Z'geuoer. Reiter: Brs. 2. Lt. Rabr'S (R. 68) br. St. Kahira v. Athorpe a. d. Caprice v. GunnrrSbury. Reitel: Bes., wurde wegen Auslassen» einer Flagg« dtkqaalificlrt. 3. Lt. Brückner» (R. 32) br. H. Fayence v. Frangrpan a. d. Brliude. Reiter: Bes. 2. Preis. 4. Major Hentschel s (R. 68) br. W. Hau». Reiter: Hauptm. Buchhrim. 3. Preis. III. Hubert»»-Jrgd. E» liesru 30 Pserde im Felde. 5 Prttse. 1. Hptm. Blümner'S (R. 32) Murzuk. 2. Hptm. Boden'» (R. 32) Khedive. 3. Hptm Bollert'» (R. 32) Isabella. 4. Hptm. Fcänzet'S (R. 33) Jugrabau. 5. Lt. Drißnrr'S (R. 32) Lazarn». Men Gemeinden und GutSbezlrkrn, die sür die Jagden ihre Flnreu in so freundlicher Weise zur Verfügung gestellt höben, wird hierdurch der verbindlichste Dank ausgesprochen. — Vorgestern, am 5. November 1902, abend» 8 Uhr feierte der ev. luth Männer« und JLngl -Berein zu Riesa einen Familirnabend im Hotel „Wellner Hof." Eingelritrt wurde drr Familirnabend nach drm Gesang eine» Lftde» durch die Begrüßungsansprache des Vorsitz,udeu de» Verein», de» Herr» Pastor Sachßr, in der er die Srundzüg« der Jüngling». vrrttnSarbeit hnvorhob und die Anwesenden Lat, dem Verein auch fernerhin freundlich gesinnt zu bleiben, und denselben vor falschen Anschuldigungen zu Verthridigen. Dann folgten 3 Borträge de» Posaunenchor» de» Verttu», ein« Deklamation und eine Ansprache de» Herrn Vorsitzenden. Tirse Ansprache diente ganz besonders zur Erläuterung drr im 2. Thell dr» Familirnabend» gebotenen Aufführung und beschäftigte sich mit der Gegenreformation in Salzburg in den Jahre» 1731—32. Redner führte aus, ia welchen großen Röthen sich dies« evan gelische» Salzburger befunden haben, daß sie wie Verbrecher behandelt und de» Lande» »erwies» wurden, woraufhin zur gegenseitigen Stärkung und Festigung drr Salzbuad gegründet wurde, und Tausende evangelischer Salzburger auSwandertru. Such heute noch, da überall in katholisch« Gegenden «van- gttische» Leben erwacht, befinden sich viel« Evangelische in großer Roch, so daß e» unser aller Pflicht ist, den GlarrbraSgenossru Hu Helsen. Auch jetzt wieder ist in Salzburg ein Salzbund ge gründet ward«, und um diesen zu unterstütz«, wurde nach br« «cktter Aufführung von drei Mitglied»« «ine Kollekte ringe- faminelt. Nachdem von dm Chorknaben ha» Altnirderländisch« Dankgebet grsungeu Word« war, gelangte da» Drklamato.ium »Die Salzburger- zur Aufführung. Da» gutgttroffene Stück führte Bilder au» der Zeit jener alt« GlaubenShrlden var Aug«, so z. B. wie da» Hau» eine» Evangelischen von Soldaten nach .Ketzerbüchern- durchsucht wird, wie der Salzbund ge schlossen wird uud wie die Auswanderer in ihrer neuen Heimath, in Brandenburg, ankommen. Man sah, daß alle Mitglieder mit viel Lust uud Liebe Arbeit uud Mühe nicht gescheut hott«, um da» Stück gut riuzuübeu uud auSzustatten. Drr schöne hochbefriedigeude Abend fand sein« Abschluß durch eine An sprache dr» Henn Pfarrer Friedrich, drr mit einem Hoch aus Äine Majestät dm König schloß, und dm G.sang eine» Schlußvrrse». —ßl. Aus dem Marsch« nach dem Schießstand« in Zeit hain wurden am 17. Oktober von einer 13 Mann stark« Ab- theiluug Pioniere von drr 2. Komp, dr» 22. Pionierbataillons grsungeu. Al» sie auch „Reserve'-Lieder sang«, wurde ihnen da» vom Führer drr Abthttlung, dem Unteroffizier S., ver boten. Trotz dreimal gegebenen Befehl», nicht zu singen, sangen aber die Pioniere Gmirr, Karloff und Brückner weiter uud macht« sich dadurch de» Ungehorsam» schuldig. Außerdem wurdr Gruber drr AchtsugSverlrtzung vor versammelter Mann schaft und unter Gewehr beschuldigt. Er hatte dem Unteroffi zier, al» dieser ihm sagte: .Gruber, ich meldr Sie- geantwortet: .Na, da haut'» ja.- Weiter hatte G. eine» gegeben« Befthl nicht auSgrsührt uud dem Unteroffizier, der ihn fragte» ob er den Befehl gehört habe, mit „wüthmdem- Blick geantwortet: „Nein-, und hinzugesrtzt: .Na, mir kommt ja keiner wieder aus die Schusterbude. Dabei hatte er die Faust geballt und «ine drohende Haltung eingenommen. Bet einem Kommando .Recht» um- machte G. LtukSum. Weg« dieser militärisch« Strof- thatm, hatten sich dir 3 Pioniere gestern vor drm Kriegsgericht der 4. Division in Chemnitz zu veranwortm. G. war in vollem Umfange geständig und gab sogar zu, daß er den Vorgesetzten habe ärgern wollen. K. und B. gaben zu, daß sie gesungen halt«, stritten aber, den Befehl de» Unteroffiziers gehört zu hab«. Durch die Beweisaufnahme — r» wurden 4 Zeugen vernommen — wurde da» aber al» bewiesen erachtet. ES wurden verurtheilt: Gruber wegen beharrlichen Ungehorsam» und AchtuugSverletzung vor versammelter Mannschaft rmd unter Gewehr zu 4 Monat« uud Kaloff uud Brückner weg« Be harr«» im Ungehorsam zu je 2 Monat« Gefänguiß; G. fitzt seit 20. Oktober in Uatersuchung»haft, davon wurde» 2 Wochen al» verbüßt betrachtet. — Der Umstand, daß Handwerkskammern mehrfach den Anspruch erhoben haben, die Ausbildung von Lehrlingen in Fabrikbetrieben zu überwachen, hat dem Centralverband deutscher Industrieller Veran lassung gegeben, unter seinen Mitgliedern eine Enquete darüber zu veranstalten, ob ihnen Fälle solcher Art be kannt geworden seien und ob etwa Bescheide von Be hörden in dieser Angelegenheit vorlägen. Tas Ergebniß der Rundfrage wird erst im nächsten Jahre bekannt wer den, da als Frist für die Beantwortung die Zeit bis zum 1. Januar 1903 gesetzt worden ist. In Sachsen liegen nach dem „Ar. Anz." über die Angelegenheit aus jüngster Zeit Aeußerungen sowohl der Handels- als der Gewerbekam mer zu Chemnitz, ferner eine, auf eine Anfrage der letzt genannten Kammer ergangene Verfügung des königlichen Ministerium des Innern vor. Daraus verdient folgendes mitgetheilt zu werden: Tie Gewerbekammer zu Chemnitz hat zur Regelung des Lehrlingswesens im Hand werk vor etwa Jahresfrist besondere Vorschriften (gemäß Paragraph 2 dex Verordnung zur Ausführung des Ge setzes , die Handels- und Gewerbekammern betreffend, vom 15. August 1900) erlassen, die vom königlichen Ministerium des Innern genehmigt tvurden. Die Vorschriften ent halten unter Anderem die Bestimmung, daß Gewerbe treibende, die einer Innung nicht angehören, ihre Lehr linge bei der Gewerbekammer, unter Einreichung von Abschriften der Lehrverträge, direkt an- und abzumelden haben. Als diese Bestimmung bekannt wurde, wandte sich ein Großgewerbetreibender des Bezirks an die Handelskammer zu Chemnitz und fragte an, ob die Vorschrift auch für Fabrikanten in Betracht komme. Die Handelskammer verneinte die Frage. Sie betonte, daß die Regelung und Ueberwachung des Lehrlingswesens durch die Innungen und die Handwerks- oder Gewerbekammern sich grundsätzlich nur auf solche Betriebe erstrecke, die den Einwirkungen dieser Organe unterstünden. Da nun Groß- gewerbetreibende (Fabrikanten) dem Handwerk nicht zu zurechnen und demnach auch im Allgemeinen nicht den Innungen zugehörig seien, so könne an und für sich nicht angenommen werden, daß die Lehrlinge in ihren Betrieben der Kontrole durch jene Korporationen unter lägen. Die Gewerbekammer thcilte diese Auffassung zwar nicht von vornherein, immerhin hegte sie Zweifel darüber, ob die von ihr erlassenen Vorschriften auch auf diejenigen Lehrlinge Anwendung zu finden hätten, welche, wie dies häufig vorkommt, ihre Lehrzeit in einem Fa brikbetriebe bezw. in einer der Fabrik angegliederten Ab- theilung (z. B. lernen verschiedene Firmen der Präge-Jn- dustrie Graveurlchrlingc an) absolviren und hier in mehr jähriger Lehre durch einen Gesellen oder Werkmeister eine handwerksmäßige Ausbildung erhalten. Um die An sicht der Regierung hierüber in Erfahrung zu bringen, bat die Kammer das königliche Ministerium des Innern um eine Entscheidung, ob für Fabrikbetriebe die Ver pflichtung bestehe, ihre Lehrlinge bei der Gewerbekammev an- und abzumelden/ Tas Ministerium erwiderte da rauf, daß seines Erachtens die von der Gewierbekammer erlassenen Vorschriften auf Lehrlinge in Fabriken nicht angewendct werden könnten, zumal diese Vorschriften sich ausdrücklich als Vorschriften zur Regelung des Lehr lingswesens im Handwerk bezeichneten. — Beim evang.-luth Lrndesconsistorium sind von einiger Zeit zwei Eingaben des Vorstandes der sächsischen kirchlichen Conferenz eingcgangen, welche das viel er örterte Kapitel der finanziellen Lage der Geistlichen imt Königreich Sachsen und die Militärseelsorge betreffen. Tie auf die finanzielle Lage der Geistlichen bezügliche Ein gabe stimmt zunächst einem diesbezüglichen Beschlüsse de» evang.-luth. Landessynode zu und spricht die dringenden Wünsche aus, daß die den Geistlichen der Landeskirche, zu gewährenden Alterszulagen den Gehalt nach 30 Dienst jahren auf eine Mindesthöhe von 5400 Mark bringen möchten, daß die Berechnung der Alterszulagen vom! 27. Lebensjahre ab erfolgen soll ohne Rücksicht darauf ob die Betreffenden im Kirchen-, Schul- oder geistlichen Hilfsdienste gestanden haben, und daß eine kirchliche Cen tralkasse für die ganze evang.-luth. Landeskirche im Kgr. Sachsen zur Beschaffung der zur Erfüllung vorstehende« zwei Wünsch« nöthigen Mittel gegründet werden solh In dem die Militärseelsorge anlangenden Gesuche wird des evang.-luth Landcsconsistorium zunächst gebeten^ dafür besorgt zu sein, daß jede Beeinträchtigung de« unentbehrlichen Freiheit des geistlichen Amtes durch un-< berufene militärische Einmischung direkter pder indirekter:
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