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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.06.1902
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-06-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020627028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902062702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902062702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-06
- Tag1902-06-27
- Monat1902-06
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Abend-Ausgabe. KiMgcr TaMaü Anzeiger. Amtsblatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Aattjes und Volizei-Ämtes der Stadt Leipzig. Freitag 27. Juni 1902. 96. Jahrgang. Politische Tagesschau. * Leipzig, 27. Juni. Der gestrige Tag ist verflossen, ohne die Meldung zu bringen, daß König Evuarv trotz der Hinausschiebung seiner Krönung die ungeschriebenen Versprechungen wahr gemacht bade, die seine Beauftragten betreffs einer Erleichterung des Looses der Boeren in Transvaal, Oranjestaat und ihrer Kampf genossen in und auS dem Caplande abgegeben hatten und deren Verwirklichung für den Krönungstag verheißen worden war. Man wird dadurch zu der Frage gedrängt: Ist das Befinden des Königs zu schlecht, um ihm die Ausführung seiner Absicht zu gestatten, oder ist eS so gut, daß eS ihn mit voller Zuversicht auf seine Genesung erfüllt und ihn nicht daran zweifeln läßt, daß er seiner Krönung durch den in Aussicht gestellten Gnadenact eine besondere Weihe werde geben können? Gewiß alle unsere Leser wünschen mit uns das Letztere. Die Meldungen freilich, die über den Zustand des hohen Patienten vorliegen, sind nicht so, baß sie auch in Anderen volle Zuversicht auf seine Wiedergenesung erwecken könnten. Wir meinen oaher, daß es die Pflicht seiner Aerzte und Rathgeber sei, ihm wenigstens die Möglichkeit einer Katastrophe vor Augen zu stellen, die ihm das erhebende Bewußtsein rauben könnte, mit einer guten Thal sein Leben abzuschließen. Viel leicht würde eine solche Tbat nicht ohne günstigen Einfluß auf sein Befinden sein. Jedenfalls würde ein bald er folgender Gnadenact der bezeichneten Art der späteren Krönung nicht- von ihre»- F-ierlickffit und We>hc r..hnwu. Im Gegentheil würde nicht nur in Deutschland, son dern überall, wo das Schicksal des heldenmüthigen Volkes in Südafrika innige Theilnahme erweckt, ein dieses Schicksal noch vor den Krönungsfeierlichkeiten mildernder Gnadenact König Eduard's diesem Sympathien erwerben, weil er den Beweis erbringen würde, daß der König den Gedanken nicht ertragen konnte, vom Tode von der Lösung seines Versprechens und der Ausführung einer guten That abgehalten zu werden. Das Organ des Cardinals Nampolla, der „Osservatore Cattolica", ist über die Bekannt gabe des Geständnisses des Papstes derartig erbost, daß ein Berliner Blatt, dem die Auslassung des „Osservatore Cattolica" telegraphisch gemeldet wird, mit Rücksicht auf bas deutsche Strafgesetz es unterläßt, die kräftigsten Stellen wiederzugeben. Je zorniger aber der „Osservatore Cattolica" über jene Bekanntgabe ist, um so bezeichnender ist das eigene Bekenntniß des genannten Organs: der Culturkampf sei heute nur eine historische Erinnerung und die deutschen Katholiken könnten sich über schlechte Be handlung wirklich nicht beklagen. Indem der „Osserv. Cattol." sich so vernehmen ließ, gab er dem deutschen Centrum eine neue Pille zu schlucken, die ja die Ceutrums- klagen über schlechte Behandlung ebensowenig abreißen wie die gewiffer Dienstboten. Auf solche Weise wird die Stimmung der klerikalen „Köln. Volksztg." noch gräm licher werden als bisher. In welchem Grade die Logik des genannten rheinischen Centrumsblattes unter dieser Stimmung gelitten hat, geht aus dem Umstande hervor, daß es triumphirend in Erinnerung bringt, was Papst Leo beim Empfange der nach England reisenden austra lischen Minister gesagt hat. Ihnen gegenüber äußerte nämlich der Papst, die katholische Kirche genieße nirgendwo „mehr" Freiheit, als in England und in seinen Colonien. Damit sollen die nichtklerikalen Commen- tatoren des päpstlichen Ausspruches über die Lage der deutschen Katholiken geschlagen sein. Als ob die päpst liche Auslassung gegenüber den australischen Ministern es ausschlösse, daß die deutschen Katholiken ebensoviel Freiheit besitzen — auch in den Augen des Papstes — wie die Katholiken Deutschlands! Da die „Köln. Volksztg." von ihrem Hinweise auf das an die australischen Minister gerichtete päpstliche Wort sich verspricht, ihre politischen Gegner würden „nachdenklich" gestimmt werden, so wäre es unbillig, wollte man ihr das Ergebniß dieses Nach denkens vorenthalten. Borenthalten sei ihr aber auch nicht das Befremden darüber, daß sie die Glaubwürdigkeit des päpstlichen Ausspruches gegenüber den australischen Ministern mit ungleich größerem Rcspect behandelt als die Glaubwürdigkeit der päpstlichen Auslassung gegen über den Generaloberst v. Loö. Die Zuverlässigkeit des Letzteren sucht das rheinische Ccntrumsblatt mit allen Mitteln zu bestreiten, die Zuverlässigkeit des ersteren ist ihr nicht im Geringsten zweifelhaft. Gewährsmann für jene ist ja freilich nur ein preußischer Generaloberst, Ge währsmänner für dieses dagegen australische Minister oder vaticanische Würdenträger! Mit der völkerrechtlichen Stellung Paul «rüger'S be schäftigen sich mehrere aus- und inländische Blätter. Im .Budapester Tageblatt" batte ein angeblicher „Kenner des Völkerrechts und der internationalen RechtSgewohnbeiten" dargelegt, daß Krüger bis zum Ablauf seiner Amtsdauer nach internationaler Gepflogenheit die Stellung und die Ehrenrechte eines Staatsoberhauptes gebührten. Bis zum 12. Mai n. I. sei Krüger berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen; von da ab sei Krüger, da er nicht wiedergewählt sein würde, Privatmann. Vorläufig aber sei er berechtigt, die Transvaalgesandtschaft in Europa aufrecht zu erhalten, wenn ihm daS passend erscheine und er sie — bezahlen könne. Völkerrechtlich siebe auch nichts im Wege, daß fremde Mächte und Cabinete die Transvaalgesandtschaft weiter anerkennen und mit ihr verkehren, es wäre das kein Bruch des Völkerrechtes, nur ein gegenüber England „unfreundlicher" Act, das beißt etwas, was nach Gründen der politischen Zweckmäßigkeit zu beur- tbeilen sei. Dem gegenüber bemerkt die „Kreuzztg." mit Recht, daß Krüger schon jetzt Privatmann sei. „Sein Amt als Präsident der Transvaal-Nepublick ist erloschen, da diese selbst nicht mehr besteht; jenes Amt übte er lediglich kraft Auftrages dieser bisher selbstständigen Republik. Der Auftrag ist mit demselben Augenblicke hinfällig geworden, in dem der Auftraggeber, d. h. die Transvaal-Republik, ihre rechtliche Existenz verloren hat. Man kann höchstens zu geben, daß dem Ohm Krüger aus internationaler Courtoisie die äußere Stellung und die Ehrenrechte eines Staatsober hauptes, sowie die Bezeichnung als Präsident mit der üblichen Titulatur gewährt werden können. Aber ein Anspruch hierauf steht ihm nicht zu." Hierüber könnte, schreibt der „Hamburger Correspondent" zutreffend, ein Zweifel ob walten, falls eine Unterwerfung der Boeren ohne Krüger'S Mitwirkung rechtlich nickt hätte zustande kommen können. Da aber die Executivgewalt formell an Schalk Burger über gegangen und Krüger „auf Urlaub" war, sei dieser Einwand nicht stichhaltig, was ja Krüger durch das Einziehen der Flagge auch indirect anerkannt habe. Damit sei auch die Gesandtschaftsfrage erledigt und es habe wohl keinen prak tischen sich den K ps darüber zu zerbrechen, ob Eng land seine Gesandtschaft bei einem Staate ausrechterhalten würde, der auch fernerhin einen Gesandten der TranSvaal- republik als dem diplomatischen Corps zugehörig betrachten wollte. Gegen 20 Städte haben die Deutschen in Mähren in den letzten 15 Jahren an die Tschechen verloren. Es sind dies z. B. Trobitsch, Jamnitz, Mährisch-Budwitz, Datschitz, Eibenschitz, Groß-Selowitz, Straßnitz, Ungarisch-Brod, Loschitz, Wallathisch-Meseritz, Freiberg, Kremsier, Ungarisch- Hradisch, Proßnitz und Littau. Erst wurden im dritten Wahlkörper nur tschechische Stadtverordnete gewählt; in folge der Gleichgiltigkeit vieler Deutschen und des Emporkommens des tschechischen Proletariats gingen auch bald der zweite und erste Wahlkörper den Deutschen verloren, so daß die Tschechen unumschränkte Gebieter der Gemeinden wurden. Diese Erfolge haben die mährischen Tsckechen ermuthigt, auch die Eroberung anderer Städte zu versuchen. Ihr Angriff richtet sich besonders auf Göding, Lundenburg und Kromau im südlichen Mähren und auf Mährisch-Ostrau, Wistek, Leipnik, Weißkirchen, Neutitschein und Hohenstadt im Norden deS Landes. Die Eroberung von Olmütz und selbst von Brünn erhofft man in einer späteren Zeit. Es unterliegt keinem Zweifel, daß gar manche von diesen Städten den Deutschen verloren gehen wird, da der alte deutsche Bürger stand von Len von allen Seiten eindringenden Slawen weg geschwemmt wird. Das einzige Mittel, sich der Slawisirung zu erwehren, die tschechiscken Handwerkslehrlinge und Ge hilfen, die tschechischen Dienstboten und Arbeiter durch deutsche zu verdrängen, ist bisher nur in Olmütz und einigen kleinen Orten zur Anwendung gekommen. Der Plan, durch Ueber- tritt zum evangelischen Glauben deutsche Geistliche und deut schen Gottesdienst zu erlangen, ist auch nur in wenigen Orte» (z. B. in Hohenstadt) verwirklicht worden. Durch den Telegraphen wurde vor einigen Tagen ge meldet, daß das russische Ministercomitä den Bau einer Eisenbahn von Astrachan nach Ssaratow auf dem linken Ufer der Wolga beschlossen babe. Diese neue Linie ist von großer Bedeutung, nicht nur für den astrachanschen Kreis, sondern auch für das Wolgagebiet und, da sie auf dem linken Wolgaufer gebaut wird, für das gesammte Zarenreich. ES herrschten eine Zeit lang Zweifel darüber, ob der Bau auf dem rechten oder linken Wolgaufer hergestellt werden sollte. Für die erstere Idee sprach die größere Billig keit; man hätte vor Allem den Bau einer Brücke über den Strom vermieden, die jetzt unvermeidlich geworden ist und Millionen kosten wird. Aber der Nutzen wäre nur ein ge ringer gewesen. Jetzt dagegen wird die Linie mit der Rjasan-Ural-Eisenbahn in Verbindung gesetzt und ein direkter Verkehr mit dem Nordosten hergestellt. Außerdem ist eS klar, daß die Strecke nickt in Astrachan ibr Ende erreichen, sondern allmählich durch den Kaukasus bis Persien und Wohl noch weiter fort gesetzt werden wird. Ter letztere Gesichtspunkt ist beim Be schluß des MinistercomitöS jedenfalls maßgebend gewesen. Im anderen Falle hätte man das linke Wolgaufer gewählt. Auf Liese Weise ragt die Eisenbahn Astrachan-Ssaratow weit über eine gewöhnliche Provinzlinic hinaus. Sie ist vielmehr ein Theil jenes RiesenprojecteS, nach welchem die Russen Persien mit Bahnen durchziehen wollen, bis sie eine direkte .Verbindung LcS europäischen Rußland mit dem persischen Golfe besitzen. Deutsches Reich. H Berlin, 26. Juni. (Zur Erhebung deS Maaren ha ussteue r.) Dem Vernehmen nach hat der preußische Finanzminister den in Betracht kommenden behördlichen Stellen zur Nachachtung eine Entscheidung des Obervermaltungsgerichts zugestellt, welche sich aus die Erhebung der Waarenhaussteuer bezog. Eine Firma betrieb in zwei Orten zwei verschiedene Geschäfte. In einem derselben wurden nur Waaren einer der im Waarenhaussteuergesetz aufgeführten Gruppen vertrieben, während zum Betriebe des anderen Geschäfts Waaren aller vier Gruppen gehörten. Ter in jedem der beiden Geschäfte erzielte Jahresumsatz betrug rund je Million, überstieg also zusammen 400 000 Nach dem Umsätze von nahezu Million Mark war die Firma zur Waarenhaus steuer veranlagt, und diese Veranlagung auch in der Be rufsentscheidung aufrecht erhalten. Das Oberverwal tungsgericht hat entschieden, daß die Veranlagung zu Un recht erfolgt ist, weil im Gesetze besonders vorgesehen ist, daß, falls der Kleinhandelsbetrieb einer Firma sich über mehrere Orte erstreckt, die Tteuerpflicht nur insoweit ein tritt, als ihre Verkaufsstätten in einem und demselben Orte oder in unmittelbar benachbarten Orten mehr als eine der unterschiedenen Waarengruppeu führen. Danach tritt für den Handel in Verkaufsstüttcn eines Ortes oder mehrerer unmittelbar benachbarter Orte, in denen nicht mehr als eine der Waarengruppen geführt wird, die Steuerpflicht überhaupt nicht ein. Es muß demgemäß auch der in jenen Verkaufsstätten erzielte Umsatz und Ertrag für die Besteuerung auch dann ganz außer Betracht bleiben, wenn in den Berkaufsstätten eines anderen Ortes Waaren aus mehreren Gruppen geführt werden. Die jenigen gewerblichen Niederlassungen, für welche die Voraussetzungen des Gesetzes nicht zutrefsen, scheiden also bei der Feststellung der Steuervflcht des Betriebes in jeder Beziehung vollständig aus. Da damit der Jahresumsatz der betreffenden Firma, soweit er zur Waarenhaussteuer heranzuziehen gewesen wäre, 400 000 nicht überstiegen hatte, so sprach das Obcrverwaltungsgericht die Frei stellung von der veranlagten Steuer aus. * Berlin, 26. Juni. AuS der Unfallstatistik für Forst- und Landwirtbschaft, die im Jabre 1901 erhoben worden ist, nachdem seit der ersten Erhebung 10 Jabre ver flossen waren, macht der „Reichsanz." vorläufige Mitthei lungen, denen das Folgende entnommen ist: Die durch Rundschreiben des Reichsversicherungsamts vom 3. Januar 1901 vorgeschriebene Zählkarte ist für jede verletzte oder getödtete Person, für die im Laufe des Jahres 1901 zum ersten Mal eine Entschädigung festgestellt wurde, ausgefüllt worden. Die Zählkarten sind von den Versicherungsträgern vierteljährlich eingereicht und im Reichsversicherungsamt nachgeprüst und bearbeitet worden. Es hat sich dabei ergeben, daß 56 936 Personen getödtet oder verletzt sind, für die im Jahre 1901 zum ersten Male Entschädigungen festgestellt sind. Auf 1000 ver- sicherte Personen kommen 4,99 Verletzte, wobei aber zu bemerken ist, daß für die Verhältnißberechnung im Allgemeinen die schon im Jahre 1895 bei der Berufs- und Gewerbezählung ermittelten Daten verwendet werden mußten, da eine besondere neuere Er hebung über den Versichertenbestand nicht tbunlich erschien. Durch diesen Umstand wird es auch zum Theil erklärlich, daß die Ver- hältnißzahl der Verletzten 1901 so sehr viel höher war als im Jahre 1891, in dem sie nur 1,59 auf 1000 Versicherte betrug. Zwischen den einzelnen landwirthschaftlichen Berufs genossenschaften walteten in der Unfallhäufigkeit sehr große Verschiedenheiten ob. In der oberbayerischen Berufsgenossen« schaff kamen aus 1000 Versicherte 7,36 Unfälle, in der weimari- schen 6,91, in der niederbayerischen 6,90 und in der hessen nassauischen 6,77, dagegen in der braunschweigischen nur 2,76, in der lippeschen 1,92, in der anhaltischen 1,62 und in der von Reuß ä. L. nur 1,61. Bon den preußischen Provinzen stehen - nächst Hessen-Nassau am schlechtesten da Westprcußen mit 6,20, Schleswig-Holstein mit 6,08 und Brandenburg mit 6,06, am besten Posen mit 3,93, Sachsen mit 3,75 und die Rheinprovinz mit 3,73. Von der Gesammtzahl der Unfälle im Reiche entfallen 34,60 v. !H. aus die Bewirthschaftung von Feldern, 4,64 auf die von Gärten, 10,09 auf die von Forsten, 8,15 auf die von Wiesen und Weiden und 0,70 aus die von Rebland, während auf die anderen landwirthschaftlichen Tätigkeiten (Hauswirthschast Bauten u. s. w.) 41,2 v. H. der Unfälle kommen. Die Be- wirthschastung der Gärten und LeS Reblandes scheint bei weitem am gefahrvollsten zu sein, indem hier auf 10 000 Hektar 54,68 Unfälle bei den Gärten und 29,66 Unfälle beim Rebland kommen, wogegen bei den Feldern nur 7,64, bei den Wiesen 5,36, bei den Forsten 4,10 Unfälle aus 10000 Hektar gezählt sind. Be achtenswerth ist, daß die durch Maschinen verursachten Unfälle seit dem Jahre 1891 verhältnißmäßig stark gesunken sind; ihr Antheil an der Gesammtzahl beträgt nur 9,42 v. H. gegen 13,97 im Jahre 1891. Ebenso sind noch die durch Zusammenbruch, Ein sturz, Herab« oder Umfallen von Gegenständen verursachten Unfälle von 13,25 auf 11,22 und die durch Herabsallen von Leitern, Treppen u. s. w. verursachten von 20,95 auf 19,59 v. H. gesunken.
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