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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.05.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020517012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902051701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902051701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-05
- Tag1902-05-17
- Monat1902-05
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Vezug-'Prei- <N der Hauptexpedttion oder den tm Stadt- beckrk und den Bvrorteu errichtete» Au», gavestelltn abgrhokt: vierteljährlich 4.50, — jweiinaliger täglicher Zustellung in« Hau« 5.50. Durch di« Post bezog«» für Deutschland u. Oesterreich vierteljährlich ^ss S, für die übrige» Länder lautZeUuvgSprrtSltste. Redaclion und Lrveditio«: ZohanntSgaffe 8. Fernsprecher 158 und LLS. FilialovpedttiM»»» r Alfred Hahn, L»chha»dlg.. UuiverMUstr.S, 8. Lischt, Kaiharireustr. Ich a. Köutgtpl. 7. Haupt-Filiale Dresden: Gtrehlenerstraße 8. Fernsprecher Amt I Nr. 1718. Haupt-Filiale Serlin: KöulggrStzerstraß« H6. Aerusprrcher Amt VI Nr. 8SSL Morgen - Ausgabe. MpMer TaMM Anzeiger. Amtsklatt des königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Aathes und Potizei-Amtes der Ltadt Leipzig. Slnzeigen-Pret- die 6gespaltene Petitzetle 2S Lj. Rec la men unter dem RedactionSstrich («gespalten) 75 vor den Familieuuach» richten («gespalten) 50 H. Tabellarischer und Ziffrrnsatz entsprechend höher. — Gebühren für Stachweisungen und Osfertenaunahme 25 (excl. Porto). Srtra-ivetlagen (gefalzt), nur mit der Morgeo.Ausgabe, ohne Postbefördrnwg ^ll «0.—, mit Postbefördeawg 70^—» Äuuahmrschluß für Anzeige«: Ab end-Ausgabe: vormittag« 10 Uhr. Marge ».Ausgabe: Nachmittag« 4 Uhr. Anzeigen sind stet« an dt« Expedition zu richten. Di« Expedition ist Wochentag-ununterbrochen aeöffnet von früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Druck und Verlag voa L. Pol- in Leipzig. Nr. 247. Sonnabend den 17. Mai 1902. 96. Jahrgang. Saron Sanffy als Journalist. Man schreibt uns: Der ehemalige Ministerpräsident der ungarischen Nation, Baron Banffy, ist unter die Jounalisten gegangen. Leider muß man aber sagen, daß er zu den Journalisten gezählt werden mutz, die schreiben, nur um zu schreiben, ohne zu denken. Denn wenn man seinen zweiten Artikel in der Halbmonatsschrift „Magyar Küzelct" liest, kann man ihm unmöglich bezeugen, daß er zu deu Zeitungsschreibern gehöre, die selbst -cm politischen Gegner interessant er scheinen, weil sie geistreich sind. Wir erinnern unsere L^ser an den Artikel im „Tageblatt" vom 25. April d. I. I Morgen-Ausgabe), der Banffys erste Auslassung betraf, die sich besonders gegen die nichtmagyarischen Elemente ser ungarischen Monarchie richtete und die Herren Magyaren als die festeste» Stützen des Dreibundes im Lande der Stephanskronc feierte. Selbst in Ungarn hat der Artikel Banffys, trotz seines gc- hässigen, -. h. echt magyarifch-chauviniüen Journalisten tones, keine ober doch nur einige Beifallsbezeigungen gefunden. So sagt „Magyarorßag", eines der gegen alle Nichtmagyaren hetzenden Blätter der Hauptstadt Ungarns, man müsse über das Gcthue Banffys lachen, das nicht „Ultrachauvinismus", sondern „Ultrastuptdttät" ge nannt werden müsse. Nun, in Ungarn kennt man den Herrn Ministerpräsidenten a. D. eben gut genug. Wenn aber in Sachen des Dreibundes eine Stimme sich erhebt, deren Urheber in einem der verbündeten Staaten zwar als der einstige Leiter der Politik des Waffen- und Friedens genossen, also als eine eigentlich doch ernst zu nehmende und maßgebend sein sollende Autorität, nicht aber als Fabrikant „übcrstupidcr" Zeilcnartikcl bekannt ist, so dürfte cs angebracht sein, diese letzte Eigenschaft dcS Jour nalisten Banffy in diesem verbündeten Staate, in Deutsch land, gebührend zu beleuchten. Und dieses um so mehr, als es bas für das Ausland bestimmte amtliche Haupt informationsorgan der officiellcn magyarischen Stelle ist, das in wörtlicher Uebcrsetzung der Banffyschcn Artikel dem deutschen Volke die vermeintliche Allgemeinstimmung des verbündeten Volkes zwischen -en grün-weiß-rothcn Grenz pfählen aufttscht: Wir meinen deu „Pester Lloyd". Banffy hat sich, wie eine deutsche Stimme aus Ungarn zu seinem erneuten „schriftstellerischen" Ergüsse sehr richtig bemerkt, in diesem zweiten, „Die ungarische Nationali tätenpolitik und der „Rechtsstaat"" überschriebenen Artikel selbst ack sbsurckum geführt. Er hat den Haupteinwand, den man gegen seine Forderung eines energischen, rück sichtslosen Auftretens gegen die nichtmagyarischen Ele mente Ungarns erheben mußte, in diesem zweiten „politischen Ergüsse" anerkannt. Der Einwand war der, daß der Nationalstaat, den Banffy sich denkt, nur auf dem Wege einer Verletzung und Unterdrückung der natürlichen und gesetzlich festgelegtcn Rechte der Nicht- magnaren (Siebenbürger Sachsen, Rumänen u. s. w.) zu Stande kommen könne. Anerkannt hat er die Berechtigung dieses Einwandes dadurch, daß er erklärt, „man müsse vor Allem deu N a t i o n a l st a a t erst ausbauen, bevor mau den Versuch machen könne, auch einen Rechtsstaat zu gründen". Hören mir Banffy's Auslassungen, wie sie sich in ihrer Quintessenz darstellcu: Es sei das Problem zu lösen, ob der ungarische Staat es verstehe und vermöge, zum wirklichen National staate sich auszugcstaltcn? Von der Lösung dieser Frage hänge die Zukunft des ungarischen Staates ab. Staats rechtliche Theoretiker stellen als Ideal den Rechtsstaat hin. Ein im Stadium der Entwickelung befindlicher Staat könne aber kein Rechtsstaat fein. Heute können in Europa nur Nationalstaaten bestehen, und wenn man in Ungarn vor der Schaffung des einheitlichen ungarischen nationalen Staates das Ideal des Rechtsstaates suche, könne man vielleicht ein Staat, vielleicht auch ein Rechtsstaat, aber kein einheitlicher ungarischer Nationalstaat sein. In Ungarn könne man nicht mit weisen staatsrechtlichen Theorien arbeiten, sondern nur mit zur Schaffung des un garischen Nationalstaates geeigneten praktischen Mitteln. Diese Mittel müssen der Erstarkung der einheitlichen un garischen Gesellschaft dienen, die wirthschaftlichc und cul- turelle Erhebung sichern und in allen Erscheinungen des öffentlichen Lebens die nationale Einheit und den magyarisch-nationalen Charakter des Landes hervortreten lassen. Daraus folge nicht eine Politik der Gewaltthätig- keit (?) oder der Rechtsverletzung (??); daraus folge nur, daß im öffentlichen Leben nichts zur Geltung komme (!), was -en magyarischen Charakter (man verstehe den von Banffy gebrauchten Ausdruck „magyarisch" richtig als „stock-magyarisch", nicht etwa als „ungarisch", denn unga risch sind auch die Siebenbürger Sachsen, sogar sehr treue, königstreue Ungarn!), was den magyarischen Charakter -es magyarischen Nationalstaates im Innern oder nach außen schwäche und im Staate die Entwickelung einer an deren Cultur (aha!) als der magyarischen möglich mache. Denn ein culturcllcr Fortschritt, der nicht die nationale Einheit unterstütze, mehre nur die Kräfte der Auflösung. Das hätten auch die seit 1867 führenden Minister erkannt, sic wären aber in der Anwendung der erforderlichen Mittel unzulänglich gewesen. Der Fehler liege in dem Traum bilde des Rechtsstaates, das allen magyarischen Staats männern vorschwebe und sie der Erkcnntniß ver schlossen habe, daß dadurch das Problem der Schaffung des einhcitlich-magyarisch-nationalen Staates nicht gelöst werde. Mit dtesemTraumbilde müsse gebrochen werden. Das selbstbewußte, muthigc und bestimmte Bestreben zur Schaf fung deS einheitlichen nationalen Staates, das keine Eon- ccssion, keine Ausnahme, auch das Umgehen nicht kenne, könne lediglich das System sein, das durch die Stärkung der Macht deS Staates mit der vollen Entwickelung der kulturellen und gesellschaftlichen Kraft jene culturpolitische Action erzeuge, ohne die, wenn diese nicht genügend stark und selbstbewußt sei, die Schöpfung deS nationalen Staates und die Lösung die Problems nicht möglich sei. Man müsse damit im Reinen sein, daß in der Durchfüh rung der Gesetze, bei der Zusammensetzung der Legislative, öct -er Regierung, im Unterrichte, Sei jeder Bethätigung des gesellschaftlichen Lebens das wichtigste Moment da- sei, Ui welcher Weise »nd pole rpeit -rr vekchtHWnct Lrr ErH> Wickelung und Sicherung des magyarisch-nationalen Staates zur Geltung komme. Der Rechtsstaat sei nur das Endziel, das aber nur nach Schaffung des nationalen Staates angestrebt werden könne. Heute noch vom Rechts staate phantastrcn — was ohne Schaffung des einheitlichen magyarischen Staates nur auf dem Papier möglich sei — sei gefährlich. Was u u s vor Allem an diese» Bauffy'schcn Auf stellungen angcht, das ist das Moment der Stellungnahme zu Allem, was unsere deutschen Brüder in Ungarn und — wenn man daselbst den idealen einheitlichen Nationalstaat Banffys unter völliger Außerachtlassung aller gesetzlichen Rechte der Ntchtmagyaren schaffen wollte — ihre höchsten deutsch- natioualcn Gütcr nahe genug berührt. Banffy will „nichts zur Geltung kommen lassen, was den magyarischen Charakter des magyarischen Nationalstaates im Innern schwächt." Das heißt, er ver langt eine völlige Magyarisirung der deutschen Ungarn. Da fragen wir Herrn Banffy, wie er sich wohl „den cultu- rellen Fortschritt, der die nationale Einheit unterstützt", in Ungarn denkt, wenn diese „nationale Einheit" seines Volkes eine magyarische, nicht etwa eine ungarische, sein soll, eine Einheit, deren wesentliche Stützen fehlen, so bald einem großen Thcilc dieses „einheitlichen" Volkes ein seinerSeele fremdes Fuhlen undDcnken ausoctroyirt wird ? Und gesetzt den Fall, das deutsche Element ließe sich durch drakonische Gesetze lieber aus -cm Lande verscheuchen, als der Bethätigung seiner heiligsten Traditionen berauben, wo würde wohl der kulturelle Fortschritt des „einheitlichen magyarischen Staates" des Herrn Banffy dann bleiben? Wer sind denn die vornehmsten Bringer, Erhalter und För derer der Cultur im Hunnenlandc allezeit bis auf den heu tigen Tag gewesen? Die Magyaren gewiß nicht, sondern die Deutschen! Wo sind die kulturellen Erfolge der ma gyarischen Staatsbürger? Welchen nationalen Ur sprunges sind in Ungarn die leuchtenden Träger der Wissen schaft und des übrigen kulturellen Fortschrittes? Doch nicht etwa magyarischen! Wahrlich: die Mittel, einen ma- gyarischen einheitlichen National staat zu gründen, würden nur die Mittel sein, einen Rückschritt in Ungarns kultureller Entwickelung hervorzurufcn, denn diese Mittel können nur von der Wirkung sein, daß alles Dcutschthum vertrieben wird, daß also die Hauptstütze, ohne die der ganze Bau des ungarischen Staates als eines Culturstaates von hohem Range in sich zusammenstürzcn müßte, dem Staate genommen würde. Wir wollen hier nur noch Eines herauSgreifen. Banffy will u. A. im Unterrichte den magyarisch-nationalen Gesichtspunkt zur Geltung bringen. Das bedeutet: Tod dem deutschen Schulwesen in Sieben bürgen! Nnn, sollte dieser im Parlamente zu Qfenpcst be schlossen werden, dann würde cs sich bald am deutlichsten zeigen, daß cs mit dem kulturellen Fortschritt im Lande Ver einheitlichen Magyaren" sehr übel bestellt wäre. Oder wollen die Herren Banffyaner etwa behaupten, daß ihr Schulwesen auf der Höhe des deutschen Unterrichts und seiner Erfolge in Siebenbürgen stehe? Unsere Doccnten und Prüfungskommissäre der höheren Lehranstalten im deutschen Reiche, auf denen sich unter den vielen Aus ländern auch die Herren Stockmagyarcn ihre „Weisheit" ergänzen wollen, wissen ein Lied zu singen von den Vor kenntnissen dieser Herren, die bei Weitem nicht au die der Schüler von deutschen Schulen des Auslandes reichen. Wo bleibt aber der kulturelle Fortschritt, wenn seine Grundlage im Volke nicht in genügender Festigkeit und Ausdehnung geschaffen wird!? Wir kommen zu dem Schlüsse, daß in Ungarn — soll dieses Land von der Bedeutung werden, zn der die Stephansmonarchie sich unter dem unbestreitbaren Einflüsse seines deutschen Elementes zu entwickeln verspricht — wohl ein einheitlicher ungarischer (wohlgemcrkt: nicht magnarischcr!) Rechts staat, in dem vor allen Dingen die Unantastbarkeit der gleiches Recht gewährenden Nationa- litätcngesetzc heilig gehalten werden muß, niemals aber ein von glühendem Chauvinismus erzeugter magya rischer Nationalstaat möglich sein kann. Lediglich als ein ungarischer Rechtsstaat, aber auch wirklich nur als ein solcher, kann er auch ein werthoollcr Bundesgenosse im Dreibunde bleiben, während er — nach den Erfahrungen, die das Dcutschthum in Ungarn täglich macht — als ein magyarischer Nationalstaat für Deutschland kein zuvcr- lässiger Waffengenosse, noch weniger ein Fricdensbürge sein kann. Herrn von Banffy rathen wir aber, erst logisch denken zn lernen, ehe er sich in seiner Eigenschaft als Journalist weiterbethätigt, andernfalls kann er demJournalistenstande keine Ehre machen, nicht einmal in seinem Baterlande. --.r- Der Krieg in Südafrika. Die Schutzengel der Engländer. Die Correspondenz „Nederland" schreibt: Man weiß, daß die Engländer in Südafrika Boeren, selbst solche, die -en Ncutralitätscid geleistet haben, ja sogar Kriegs gefangene zwingen, auf Eisenbahnzügen mitzufahrcn, um die Boeren im Felde von Angriffen auf sie abzuhalten. Den hier und dort schon unternommenen Ableugnungs versuchen können wir heute das für die Strecke Prctorta- Pietersburg gebräuchliche authentische „Etnladungs"» Formular entgegenstellen, das in der Uebersetzung folgen den Wortlaut hat: Pretoria,;....ISO. Mein Herr, ich habe die Ehre, Ihnen mttzutheilen, bah die mili tärische Behörde, in Befolgung eines Befehles des Ober befehlshabers, Ihre Dienste benöthigt, um hin und wieder zwischen Pretoria und PieterSburg auf Zügen mttzufahren, die Reisende befördern. ES soll Ihnen auf dem Zuge so behaglich als möglich gemacht werden (wir konnten bereits mit Fällen dienen, in denen diese lebenden Schntzwehren der Engländer in Vieh wagen gesteckt wurden: Anmerkung der Corresp.), und Sie können mttnehmcn, was Sic auf der Reise nvthig haben. In Pretoria wird man Ihnen, wenn Sie es wünschen, lidUIMth Uü dir Reise wttgeben., - Sie werden sich an dem Abend, worauf Ihre Dienste bestimmt gefordert werden, bei dem Officier des Eisen- bahnüicnsteS in Pretoria melden müssen. Für diesen Abend wird man für Sie für Schlafgelegenheit in einem Zelte sorgen, das genau für den Zweck eingerichtet ist idas Zelt ist nämlich vollständig leer,' Anm. d. Corr.), bis Sie auf den Zug steigen müssen. Die Reife, wozu Sie bestimmt verpflichtet sind, beginnt heute Abend, den Sie müssen sich also heute lAbend, den um 6 Uhr bei dem Officier des Eiseubahudicustcs melden, mit dem Gepäck, das Sie für die Reise bcnöthigen. Ich habe die Ehre, zu sein, Mein Herr, Ihr dienstw. Diener, gcz. P. Michael Peters, Capitän, Commissär der Polizei. An Dazu nun aus zahlreichen nur ein paar Beispiele, wie man von englischer Seite einer Weigerung, dieser Aufforde rung uachzukommcn, begegnet, und wie die „Behaglichkeit" aussieht, die des unfreiwilligen Reisenden wartet: Der Direktor der Staatsdruckerei, P. W. T. Bell, der sich geweigert hatte, als Schild der Engländer mit einem Zuge nach Pietcrsbnrg zu fahren, ist am Dienstag, den 10. September 1001, Abends 7 Uhr, von Offtcicren aus dem Bette geholt worden, um mit Gewalt auf den Zug gesetzt zu werden, den er bis Waterval begleiten sollte. Bell protestirte gegen diese völkerrechtswidrige Nöthigung und verlangte energisch, zum Gouverneur geführt zu werden. Nach längerem Sträuben brachte man ihn auch vor diesen, dem Bell seinen Protest wiederholte, unter Be rufung auf den geleisteten Ncutralitätscid, der ihm jede Unterstützung oder Begünstigung der einen wie der anderen kricgsführendcn Partei strengstens verbiete. Ter Gouverneur erwiderte ihm, die Begleitung der Züge habe mit dem Neutralitätseide absolut nichts zu schaffen,- im klebrigen seien die Engländer zu einer derartigen Maß regel unzweifelhaft berechtigt; auch die Deutschen hätten sie unter den gleichen Umständen gegen die Franzosen an gewendet. Als Bell darauf entgegnete, daß die Verhältnisse anno 1870 doch ganz anders gelagert gewesen, und die Deutschen nur gegen Jene mit einem ähnlichen Zwange vorgegangen seien, die keinesfalls den Ncutralitätscid geleistet hatten, wohl aber der thätigen Conspiration mit den Franktireurs überführt gcwescu wären, fiel ihm der Gouverneur erregt ius Wort: „sie, die Engländer, müßten Alles versuchen, um deu Boeren gegenüber zum Ziele zu kommen." Bell erwiderte, er mässe für ein solches Experiment mit seinem Leibe schönstens danken, zumal er, wenn heute dicBoeren dcnZug überfielen, absolut keinen Nachweis dafür zu erbringen vermöchte, daß er nur dem Zwange gehorcht, als er den Zug be stiegen habe. Dem erregten Hin und Her machte der Gou verneur dadurch ein Ende, daß er barsch befahl, Bell zum Bahnhöfe zu bringen. Dort wurde er bis zum Abgänge des Zuges in einem Zelte untergcbracht, in das man ihm lediglich vier Soldatendecken reichte, um sich damit ein Nachtlager zu bereite«. Frühmorgens wurde er auf den Zug gebracht, den er auch bis Waterval begleitete. Am nächsten Tage kam er wohlbehalten wieder in Pretoria an. Am Sonntag, d.cn 18. Oktober, Nachmittags 8 Uhr, er hielt der 09jährige Herr F. P. I. van dl i k k c l e n Knypcr, Vorstand des Wccskamer-Dcpartements (iden tisch mit unserer Obcrvormuudschafts- und Erbschaftsstcuer- behördc,- Anm. d. Red ), den Befehl, sich um 6 Uhr Abends am Bahnhöfe einznfinden. Er war auch zur bestimmten Stunde dort, da man ihn jedoch an diesem Tage nicht bcnötyigte, mußte er sich wieder nach Hause begeben. Am Dienstag, den 15. Oktober, erhielt er den gleichen Befehl. Er ging mit seiner Bagage, Decke und Ueberrock, abennals zum Bahnhöfe, wo er vorläufig in einem Zelte unter gebracht wurde. Darin befand sich weder ein Stuhl, noch ein Bett, noch sonst ein Möbel zum Ruhen; man ließ ihm, dem ehrwürdigen und hochgestellten Manne, nur die Wahl, zu stehen oder sich auf den Boden zu legen. Und cus endlich der Zug abging, sah mau, daß der Greis auf einem Stuhle in einem oben vollständig offenen Güterwagen hatte Platz nehmen müssen. Kuypcr hat selbstverständlich gegen den erhaltenen Befehl sowohl, wie gegen die ihm wider fahrene Behandlung beim Gouverneur Maxwell protcstirt, ebenso selbstverständlich natürlich ohne Erfolg. Daß man nicht blos gegen hervorragende Bürger, die den Nentralitätsetd geleistet haben, sondern sogar gegen Kriegsgefangene, die doch der besonderen Obhut der Eng länder anvcrtraut sein müßten, so verfährt, möge folgendes Beispiel bezeugen: Der Vorsitzende des Ersten Volksrads, F. (Friedrich) G. Wolmarans, ein hoher Sechziger, war in der Nähe seiner Wohnstätte Um Bezirk Rustenborg) mit seinen fünf Söhnen verhaktet und in den sogenannten rest osinp, wo alle nach Bermuda oder Ceylon zu Deportircndeu bis zum Abgänge eines Transports gebracht werden, gesteckt worden. Seine vier ältesten Söhne wurden auch alsbald, man weiß nicht, ob nach Bermuda oder Ceylon, dcportirt. Ihn selbst behielt man, trotz seinen flehentlichen Bitten, ihn mit seinen Sühnen ziehen zu lassen, augenscheinlich als wcrthvollcs Unterpfand für besondere Fälle, zurück, mit ihm seinen 18jährigcn Jüngsten. Obwohl also Kriegs gefangener, wurde er gezwungen, mit Thiclcman de Btlliers ans einem Panzcrzugc nach PieterSburg milzu- fahren. Nachdem er acht Tage unterwegs gewesen und wieder zurückgckehrt war, wurde er mit seinem Knaben und 200 anderen Gefangenen dcportirt. Deutsches Reich. p Leipzig, 18. Mai. In Ergänzung unserer Statistik über den Militärdienst der BolkSschullebrer im deutschen Reiche (Morgennummer vom 16. Mai) können wir heute noch mittheilen, daß von den im Jahre 1901 ein gezogenen Lehrern als Einjahrig-Freiwillige gedient Haven in Halle g.,S. 2 unter 1A— 11H53 Proc. der Ge- sammtsumme, in Cassel 9 unter 31 ---- 29,03 Proc., in Wismar 2 unter 6 ---- 33,33 Proc., in Rostock 6 unter 13 — 46,75 Proc. und in Berlin 3 unter 3 ----- 100 Proc. /?. Berlin, 16. Mai. (Welfen und Bürgerthuin.) Der wiederholte Hinweis nationaler Blätter auf die Tbat- sache, daß die wclfische Partei zu den ReichStagSwahlen bürgerliche Candidaten überhaupt nicht ober nur in solchen Wahlkreisen aufstellr, in denen ihre Niederlage gewiß ist, wird von bei» welfischen Hauptorqan „auf das allentschiebenste" zurückgewiesen. Die deutsch-hannoversche Partei als wahrhaft volksfreundliche Partei babc nicht die geringste Veranlassung, der Aufstellung bürgerlicher ReichSlagScanbidaten irgendwie feindlich gegenüberzustehen. Der Grund für die Aufstellung vorwiegend adliger Candidaten liege lediglich darin, daß unter den Bürgern verhältnißmäßig wenige seien, die das mit der Annahme eines Mandats verbundene Opfer an Zeit und Geld zu bringen vermöchten. Diese Ausrede zieht absolut nicht, denn wenn auch nur „verhältnißmäßig wenige" geeignete bürgerliche Candidaten vorhanden sind, so reicht dies vollkommen au?. Die welfische Partei bat etwa lO ReichStagswahlkreise, in denen sie einige Aussichten auf Erfolg hat. Warum stellt sie denn nicht in — sagen wir — fünf derselben, bürgerliche Candidaten auf? Das sind ja doch „verhältnißmäßig wenige". Statt dessen Hal sie, wie wieder holt constatirt sei, in den Jahren 1893 und 1898 auch nicht einen einzigen bürgerlichen Candidaten in einem für sie aussichtsreichen Wahlkreise nominirt. Man muß schon ein ganz unverbesserlicher Optimist sein, wenn man unter diesen Umständen an dem bösen Willen zweifelt. * Berlin, 16. Mai. (Zur reichsgesetzlichen Rege lung des Jrrenwesens.) Von sachverständiger Seite erhält die „Köln. Ztg." folgende Zuschrift: Die bevorstehende oder wenigstens vom Reichstage lebhaft gewünschte reichs gesetzliche Ordnung des Jrrenwesens scheint nach dem, was bisher darüber geschrieben und gesprochen worden ist, auf die Festlegung der Aufnahme- und Entlassungsvorschriften für Geisteskranke, Epileptische und Idioten in und aus Anstalten und auf dieAufentbaltöverbältnisse solcherPersonen in Anstalten sich beschränken zu wollen. ES wäre eine argeVersäumniß, wenn nicht gleichzeitig andere Unsicherheiten, insbesondere aber ein Mißstand beseitigt würde, der in aller Stille immer weiter Platz greift. Es ist die Gepflogenheit von Provinzen und Communen, Pfleglinge der genannten Art, die der öffentlichen Fürsorge anheimgefallen sind, nicht in eigenen, sondern in privaten Anstalten unterzubringen. DaS Gesetz vom 11. Juli 1891, welches die Unterbringung der Pfleglinge „in geeigneten Anstalten", nicht in eigenen, den Armenverbänden zur Pflicht macht, hat damit eine Lücke gelassen, durch die sich Mißbräuche in die Handhabung deS Gesetzes einschleichen konnten. Wenn man schon nicht soweit gehen will, wie im Anfang vorigen Jabrbunderts Professor vr. Reil in Halle a. S., ein Bahnbrecher auf diesem Gebiete, der für Unter bringung der Geisteskranken rc. auch der woblsituirten, über haupt ausschließlich Staatsinflitute als zulässig betrachtete — diese Forderung ist neuerdings, auf dem Programm der Socialdemokratie, wieder zu Tage getreten — so muß man dieser Ansicht, soweit sie sich auf die der öffentlichen Armen pflege anheimgegebenen Personen erstreckt, voll beipflichten. Der Gründe sind eö ;u viele, als daß darüber gestritten werden könnte. Die Verbände vergeben die Lieferungen für ihre eigenen Anstalten auf dem SubmissionSwege, so daß sich jeder intcressirte Steuerzahler um die Lieferungen be werben kann; nicht so bei den von Verbänden benützten und sub- ventionirten Privatanstaltcn, welche die Lieferungen nach eigenem Belieben und nach Willkür ohne Ausschreibung übertragen. Da von manchen Verbänden bis tausend Pfleglinge in Privat anstalten untergebracht sind, so ist das keine geringfügige Sache (bei tausend Köpfen mindestens etwa 430 000 Verpflegungsgelder pro Jahr! dazu kommen die Subventionen für Neubauten u. dergl.). Wenn ferner die Wartepersonal- fraze, wie sattsam bekannt, einen schwierigen Punct in der Irren-, Epileptiker- und Jdiotenpflege bildet und immer bilden wird, so wird sie dadurch geradezu als nicht vor banden ignorirt, daß die Verwaltungen ihre Schutz befohlenen in Privatanstalten Pflegepersonen überant worten, die gar nicht in der Disciplinargewalt der öffent lichen Verwaltungen stehen; am schlimmsten macht sich das bei den kirchlichen Anstalten geltend, wo das Wartepersonal nicht einmal dem leitenden Arzte unterstellt ist, sondern kirchlichen Personen, die neben und über der Krankenpflege noch ganz andere Interessen bethätigen. Während in den Privatanstalten die Kranken besserer Stände nicht viel oder keine für den ökonomischen Betrieb der Anstalt nützliche Arbeit leisten, ist dies bei den mitverpflegten Provinzial- oder Communalkranken in hohem Maße der Fall — ein Grund, bei der Frage der Entlassungsfähigkeit der letzteren unbewußt eigennützige Motive mitspielen zu lassen. Bei all diesen Puncten — eS könnten noch mehr angeführt werden — haben welt liche und kirchliche Privatanstalten voreinander nicht den geringsten Dorzug, ja die letzteren stehen insofern zurück, als unver meidlich der eigentliche Zweck dec Anstalt leiden muß, wenn noch Sonderinteressen kirchlicher bezw. religiöser Natur vor gespannt, oder auch nur angehängt werden. Daß der Be trieb einer kirchlichen Anstalt nicht auf Erwerb ausgeht, wird kaum Jemand die Naivetät besitzen, zu glauben, nämlich auf den Erwerb von Geldern, um die ganze Anlage ack inajorom üoi gloriam zu vergrößern, eine Neigung, unter der, wie verschiedene Beispiele gelehrt haben, der Betrieb der Krankenpflege ebenso leiden kann, wie unter der Gewinnsucht eines einzelnen weltlichen Besitzer« einer Privatanstalt, der überdies fast ausnahmslos selbst Arzt ist und durch seine ärztliche Bildung und sein ärztliche« Gewissen in allzu eigen nützigen Bestrebungen corrigirt wird. — Zurückziehung der Provinzial- und Communal-Pfleqlinge au« den weltlichen, SLcularisiruug der kirchlichen Anstalten für Geisteskranke, Epileptische und Idioten ist die Aufgabe, vor welche sich die Reichsirrengesetzgebung wird gestellt sehen, will sie nicht nur halbe Reformen schaffen. * Bcrlt», 16. Mai. Zu der vielfach erörterte» Frage der VersicherungSpflickt der durch Gewährung Hreitt.Wohnung entschädigten Pförtner, HauSreinigerrc.
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