Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190306187
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19030618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19030618
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-06
- Tag1903-06-18
- Monat1903-06
- Jahr1903
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1903
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
««d Arrrriger (MUstt «ü> Aiski-ll) Amtsblatt -er König!. AmtShauptmmmschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. > ' > > - 4- 188 Donuerstag, 18 Juul tv<»8, «veuvv. SS Jahrg MM SUefa« LaMM afcheint jM« Tag «iatt» «it «»«nähme d« (Sonn. mW Krsttagr. BteNeljührltchrr vezagSprri» brt Abholung tn der Exprdlllon tn «tefa 1 Mart SO Psz, durch uuf« DSM WM tu» Han» 1 Mott «v PW, HM Abholung „ Schult« der kaiserl. Pastanftalte» 1 Mark «S Pfg, durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch MoaawabamemoU» «erde» «,gn«»»«. Auzeigen-Amlahmr für die Nummer de» Ausgabetage» bi« Lormittag S Uhr ohne Bewähr. Deuck «nd S«>ug v« Lunger S winterlich in Rief«. — Seschäfttftrll«: Kaftanienftratz« SS. — Für dir Redaction verantwortlich: Herman« Schmidt in Riesa. Die Anmeldung für de« nächsten Ausnahmetermin in die Goldateuknabrv-E-ziehungSaustalt in Kleinstruppen zu Ostern 1904 ian» bereit- von jetzt ab bi- Ende Dezember 1903 Hei den BrzirttkommaudoS erfolgen. Zur Ausnahme berechtigt sind die Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armer, welche zu Ostern 1904 kor.fi.wirrt werden. Stotterer, Bettnässer, Biuchirtdeude und mit stärkerem Fußschweiß Behaftete, sowie Knaben, welche vorau-fichtlich späterhin zum Militärdienst ungeeignet find, werden nicht ausgenommen. Dir Zöglinge der Anstalt in Kleinstruppen werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizirrvorschule in Marienberg überführt, au- letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unterosfijierschul« versetzt und au- dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee rin» "gestellt. Di« Erziehung und Ausbildung iu allen drei Anstalten ist völlig kustrnirei. Die vollständigen Aufnahme-Bedingungen können bei jedem Bezirkskommando entnommen werden. Dresden, den 18. Juni 1903. Krieg-ministeri«m, Allgemeine Armee-Abteilung. Frhr. v. Wagner. Um die für den Stadtbezirk Riesa erlassenen Vorschriften üLer die Schl -chtvich- und Fleischbeschau mit dem Reichkgesetze vom 3. Juni 1900 und der Sächsisch«!, Ausführung». Verordnung vom 27. Januar 1903 in Einklang zu bringen, wird vorbehäiiltch ortsgesetzlicher Regelung folgendes bestimmt: 1. Fnkel, Zickel und Lämmer unterliegen wie seither so auch künftig dem Tchlachthof- zwange. Der Schlachtviehbeschau (d. t. die Untersuchung vor der Schlachtung) und der Fleischbeschau (d. i. die Untersuchung nach der Schlachtung) unterliegen sie dann, wenn ihr Fleisch «icht ausschließlich im eigeueu Haushalt des Besitzers verwendet werden soll Aber auch die für den eigenen Haushalt des Besitzers geschlachteten Ferkel, Zickel und / Lämmer find der Fleischbeschau zu unterwerfen, sosern sich bei der Schlachtung Merkmale einer die Grnußumaugltchkeit res Fleisches ausschließrnden Erkrankung zeigen. 2. Frische- Fleisch, das aus deutschen (sächsischen oder nichisächsischrn) Otten in den Stadtbezirk Riesa Angeführt werden soll, unterliegt einer im städtischen Gchlachthofe vor- zunehmenden Koutrollbesichtigung und wenn nötig Nachbeschau. Ein sch ifrlicher Nachweis der bereits rrsolgten Beschau ist dabei für solches Fleisch nur dann zu erbringt«, wenn dir Stempelabd'.ück« undeutlich sind. ZubereiteteS Fleisch (d. i. geräuchertes oder sonst verarbeitetes Fleisch, iuSbes. Wurst), daS aus deutlchm Orten in den Stad'.b-zirk Riesa eingefüyrt werden soll, unterliegt künftig der Koutrollbesichtiguug und Nachbeschau nicht mehr. Di« Führung von Fleischbüchern wird nicht mehr gefordert. " 3 Da- au- dem ZollauSlande «ingrsührte frische und zubrreitete Fleisch unterliegt stet! der Beschau. 4. Der Trichinenschau unterliegt alle» au- einem anderen deutschen Bundesstaate ein« geführte fttfchr over zubrreitete Fleisch von Schweine», Wildschwe'nrn und Hunden, dafnrr et zum Genüsse für Menschen verwendet werde« soll und nicht bereit- amtlich aus Trichine« untersucht worden ist. Alle» derartige frische und zubrreitete Fletsch, für da- der Nachweis einer amtlichen Trichinenschau nicht erbracht ist, ist unverzüglich im Beschauamte auf de» städisch?» Schlachihose vorzulrge«. Ausgenommen hiervon ist frische- und zubereiteteS Fett vor» Schweinen, sowie das zum Reisegebrauche mttgrsührte Fleisch; Speck ist jedoch nicht zu« Fett in dem erwähnten Sinne zu rechnen. 5. Für die Kon'rollbesichtigung (s. Ziffer 2) d«S in den Stadtbezirk Riesa «ingefiihrtru frischen Fleisches werden folgende Gebühren erhoben: a) sür jede» Viertel eines Rinde- oder Pferdes re. 0,75 Mi. b) - . ganze oder halbe Schwein 0,75 Mk. o) - - Stück Kleinvieh, jede Hälfte eine» solchen, sowie sür jede» Stkck Fleisch (ausgenommen Eingeweide) beliebiger Gattung 0,50 Mk. ck) sür jede- Ferkel, Zickel, Lamm oder jeden Hund 0,20 MI. s) - - Stück Eingeweide (Lebern, Lungen rc.), wenn nicht gleich ¬ zeitig daS gesamte Fleisch deS zugehörigen Schlachtstückes ringe« führt wird 0,10 Mk. 6 Für die Untersuchung ringesührten Fleisches aus Trichinen werden außerdem erhoben: a) sür die Nnterftrchung eines Schweines vier Wildschweine» 1 Mk. b) - - - - Hund«» 0,50 Mk. o) . - » « Stücke- Schweine- oder HundefleischeS 0,50 Mk. ä) - - . ' « . Sveck 0,35 Mk. Der Kat der Stadt Riesa, de» 16. Juni 1903. Bürgermeister vr. Dehne. Gthr. Nachdem die Königliche AmtShauptmannschast Großenhain mit dem ihr beigrordneten Bezirksausschuß dir gemäß 8 9 der Sparkaffmordnung der Gemeinde zu Gröba beschlossene Herabsetzung des Zinsfußes sür Spareinlagen von 3'/, aus 3^ v. H. vom 1. Oktober 1903 ab genehmigt hat, wird solche« hiermit bekannt gemacht. ", Gröba, den 17. Juni 1903. Der Gemeiuderat. Scheibe, Gemeiudevorstand. Oertliches »nd Sächsisches. Ries». 18. Juni 1903. — DaS hiesige Realproghmnasium unternimmt «arge« «inen Ausflug zu Schiff nach Meißen. Wir wünschen drn AuSflüglern frohe Fahrt rmv glücklich« Heimkehr. — Der längste Tag drS JahreS steht wieder vor der Tür. Am 22. Juri erreicht die Scnn« ihren höchst!« Stand und wendet sich dann scheinbar wieder rückwärts. Der Wendepunkt wird nachmittags 3 Uhi 80 Minuten von der Sonne scheinbar vasfirrt, und der Eintritt dieser Z-it bezeichnet astronomisch den Ausang deS Sommer-. Wir haben dann den längsten Tag und die kürzest« Nacht. Dieser längste Tag am 22. Juni dauert 16 Stunden 32 Minuten 80,6 Sekunden. Der folgende Tag ist schon um 42 S-künden kürzer und gegen Ende de» MonatL verkürzt sich jeder Tag um ci. dreiviertel Minute. — Prinzessin Luise von ToSkana passierte, wie auS Gens gemeldet wird, gestern mit ihrem Kinde den Genfer Bahn hof. Die Prinzessin begibt sich nach Schloß Ronno in der Umgegend van Lyon. Mutter und Kind erfreuen sich besten Wohlsein?. — Der Gartenbau-Berband sür daS Königreich Sachse», eine aus Gärtner-ibefitzern bestehende Vereinigung, hat an daS sächsische Ministerium deS Innern eine Eingabe gerich- trt, in der daraus hingrwiesen wird, daß dem Gartenbau jede grsetzlichr osfizirlle Vertretung sehle, daß der Verband die großen finanziellen Schwierigkeiten, di« im Juteriffe dcS Gartenbaues entstehen, allein trogen müsse, und daß dir immer Wiederkehr«», drn Versuche von Behörden und Korporationen (Handels- und Gewrrbekammern, Gewerbrgerichtru usw), sich dem Gartenbau botmäßig zu machen, fortgesetzt Anlaß zur Erregung von Un sicherheit böten. Um Klarheit über die Zugehörigkeit der Gär!, nrrrt zu de» Handels- und Grwsrbrkammern zu schaffen, lftz um die Vorarbeiten sür drn Anschluß d«S Gartenbaues an drn LandeSkultnrrat in di« Weg« zu letten, wird in der Eingab- eine Dlfiaition drr Bezeichnungen „Gartenbau", „Kunst- und HandelSgärtnrrei" und „LandschastStzärtnerr!" gegeben. Darnach ift zu verstehen: u) Unter „Gartenbau" ftdrttet Pfl-ge und Eint« beim Anbau von Samen, Pflanzen und Gewächse» aller Art, von Gemüsen, Bäumen, Sträuchern. Biütrnpflanzrn, Blatt pflanze», Zwiebelgewächsen, Stauden, Knollen usw. in Töpfen oder ohne Töpfe, in eingetriediptrn G'Uvdstücken oder auf freiem Felde, unter Glas gehalten oder im Freie» auSzrpflanzt (mit Ausuahme lai dwirischaftlicher P öduktr). Hierzu gehören seiner alle dicjrnigrn Arbeiten, die bti Einrichtung und Instandhaltung öffentlicher Park- und Gartenanlagrn, in botanischen Gärten, Versuchsstationen und d-rgl., sowie in fürstlichen und Privat, gärtnereten durch dir betreffmde V-rwaltung angeordnet urd durch deren Personal angeführt werden; b) Unter „Kunst- und Haudelsgärtnercien" solche Betriebe, die einen Erwerb uud dir Weilervcrweriung von Ga trnbauplodukle» aller AU zum Zweck haben und dirsen Zweck nur durch daS MtttU drS Handels zu erreichtn nachten; v) Uni« „Landschaf Sgäitnertt" die von be stimmten Unternehmern ans Plwung, Ve Messung und Einrich tung von Park-, Anlagen von HauSgärteu und Uul.-rhaltung dieser AuWhrungen g.richtrte Kaust- bezw Albeittleistung. In dec Eingabe wird dar» die Regierung ersucht, au? der Basis dieser Erklärungen ftstz^slellen, was unter Gartenbau, unter Kunst, und Handrlkgärtnrrci und unter LandschchtSgärtnelei zu verstehen sei. Darnach sollen alle Beiriede unter rr) zur Land« wirtschaft gerechnet werden, dtSMchen die Lanvfchaftkxärtnereien, während alle B-triebr, für welche die Bezeichnung unter d) maß gebend ist, ihr« Vertretung in drn Handels- und Gewerbe« kammern finden sollen. — Wilder Mohn und Kornblumen, diese beiden Zierden jede» F-ldsttauße», st'hrn jetzt in voller Blüte, und wenn euch diese Pflanzen vom Landmavne als U kraut betrachtet werden, so dürste ihm deren Wachstum kaum so viel Schaden bringen, al? dies die leider so zahlreichen rücksichtslosen Menschen tun, di: sich nicht damit begnügten, di« am Straßenrande stehenden Blumen zu pflücken, sondern unbarmherzig in die Felder ein dringen und d-:S Grtieiae ni-dertretrn. Speziell die Kinder lichten aus solche Art vtrl Unheil on und eS sei daher hierdurch daraus hinpewiese«, daß Eitern der von drn Feldhütern, Wäch tern oder GiMdarrnen bttm Blum« pflücken in Ko.nteldern be. troffen«! Kindrr für dm entstandenen Schaden nach dem Gesetz haftpflichtig sind. * Gröba. Amtliche Mitteilungen auS der GemelnderotS. fitzung vom 9. Juni 1903 Nach einer Ansprache teS die 1. Gemeinde-atSfitzüng leitenden Gemeinde-VoiflandS wurde be schloss« : 1) lür die Grrreindr-Kaffen die Konti olle «inzuführsv; 2) den Gcmeiude-Exv dftnten Saupe mit den Kont? ollgeichästen zn b,trauen; 3) die sür die Bekleidung eines hilfsbedürftigen Schulknabin cmfgelo»ftnen Kosten au» der Armenkesse zu be- zahl.n; 4) dir Bedürfnis frag«-, soweit sie von einem vorliegen den SchorkkonzefficnrkrwrttrrurgSgrsuch berührt wird, zu bejahen; 5) wegen der GraS- und Kirschennutzung entlang der einbe zirkten Parz 201». und 201b. «ine Lokalerörterung abzuhatte»; 6) eine mit dem Schleusenbau in Neugröba tn Verbindung stehende Rechnung zur Auszahlung zu genehmigen; 7) Ent schließung wegen einiger Baulichkeiten in dem Freibanklokal« auSzusetzen; 8) von der Beschaffung blecherner Kontrollmarke« sür die Freibank abzusehe» und Pappuiarken rinzusühren; 9) die hinsichtlich der Entwässerung «im» Lagerspeichers unter de« 15. Mai d. I. gestellten Bedingungen fallen zu lassen; 10) Zur Verbreiterung der Staatsstraße, nördlich de» Hasen», eine« Beitrag zuzusichern und di« Beseitigung der Klrfchbäum« und Verfüllung de» vor den Häuser» 28^ uud 251- vorüber- führenden offenen Graben« zu beantragen brz. auSzusühre»; 11) die Geschäftszeit de» Gemeindeamtes künftig aus di« Zeit von vormittags 8 bis nachmittag» 1 Uhr und von nachmittag» 3 bi» 6 Uhr, und dir deS Standesamt« an Werktagen von vormittags 8 bis nachmittag» 1 Uhr, an Sonn- und Feiertage« aber von 11 bi» 12 Uhr vormittags festzusetzen und 12 für die Gemeinderats > Sitzungen dir Orfsrntlichkrit rinzusühren. Kenntnis wurde genommen vom Ergebnis der Verpachtung der diesjährigen Kirschennutzung und von dem Verzug« einer hilfs bedürftig gewordenen Familie. In den Schulvorstand wurde drr derzeitige Gemeinde-Vorstand gewählt. l Dresden. Eine verheiratete Frau unter der Anklage wegen Heiratsschwindels ist eine seltene Art drr Ge- lichtSfälle. Bor dem Landgericht Dresden hatte sich wegen dieses Vergehen» die 1876 in drr Schweiz geborene Mecha- nikerrehefrau Günzrl grsch. gew. Stahl geb. Spengler zu ver antworten. Im Herbst vorigen Jahres lernte sie auf der Pragrrstraße «inen Maschinenbauer kennen, mit dem fie ein Ver hältnis ringing. Di« Folge war, daß der Geliebte um 160 M. geprellt wurde. Merkwürdig ist, daß drr ernstlich an «in« Ver ehelichung glaubende Bräutigam erst nach langer Zeit dahinter kam, daß er «S mit einer verheiratete» Frau zu tun hatte; frei lich war viele» getan worden, um ihn zu täuschen, so hatte die G. ihren Mann als ihren Bruder auSgegebrn. Bestärkt wurde rr in dieser Vorspiegelung noch dadurch, daß der Mann ihm die Liebesbriefe überbrachte. Um den Geliebten dann hinzuhalkrn, markiert« die „Braut" eine Reise in ihre Heimat, zu der fie 130 Maik Vorschuß von dem galanten Zukünftigen erhalten hott«. Sie sandte einer in drr Hiimat lebenden Freundin Briese mit drr Abreffe de» Maschinenbauers zu, die dies« mit einer Schw'.izer Markt frankirrn mußte. Da dir Angeklagte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite