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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.06.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19030618015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1903061801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1903061801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-06
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- Monat1903-06
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Die Ergebnisse be ziehen sich zumeist auf die Rechnungen von 1901 und auf die Etats von 1002. Ein Gesamtüberblick über die Aus gaben, Einnahmen und Schulden der Bundesstaaten, zu- gleich unter Berücksichtigung der Zahlen des Retchshaus- haltS, ergibt in Millionen Mark nach den Voranschlägen (die Ergebnisse der Rechnungen find in Klammern an gefügt) an Gesamt-StaatSausgaben a. für die Bundesstaaten 4875 (4320), b. für die Bundesstaaten einschl. des Rcichshaushaltes 6815 (6654); an Gesamt- Staatseinnahmen s. für die Bundesstaaten 4356 (4585), t>. für die Bundesstaaten einschl. des Reichs haushalts 6706 (6908). Daraus ergibt sich nach den Vor anschlägen sowohl für die Bundesstaaten, als für die Bundesstaaten einschl. des Rcichshaushaltes ein Defizit von je 10 Millionen Mark, während nach den Rechnungen für die Bundesstaaten ein Ucberschuß von 265 und für die Bundesstaaten einschl. des Rcichshaushaltes ein solcher von 249 Millionen Mark herauskvmmt. Gegen über dem Vorjahre sind die Gesamtstaatsausgaben nach den Voranschlägen (Rechnungen) für die Bundesstaaten um 50 (184), für die Bundesstaaten einschl. des Reichs haushaltes um 20 (422) Millionen Mark gestiegen. Bei den Gesamtstaatseinnahmcn beziffert sich die entsprechende Zunahme auf 64 (218) und 34 (353) Millionen Mark. Die Gesamtschulden beziffern sich für die Bundesstaaten auf 11202 und für die Bundesstaaten einschl. des Reichs haushalts auf 14106 Millionen Mark und haben sich seit dem Vorjahr um 303 bezw. 728 Millionen Mark vermehrt. Die Beträge für die Gesamtausgaben und -Einnahmen sind erheblich beeinflußt durch eine Reihe von gegen seitigen Zahlungen, die zwischen Reich und Bundesstaaten, sowie zwischen einzelnen Bundesstaaten vorkommen. Insbesondere kommen hier in Be tracht die Matrikularbeiträge, die bei den Bundes staaten als Ausgaben, beim Reich als Einnahmen an gesetzt sind, ferner die Ueberweisungen, die bei den Bundesstaaten als Einnahmen, beim Reiche als Aus gaben figurieren, und eine Anzahl weniger wichtiger Posten, die mit der laufenden Verwaltung des Reichs Deutsches Reich Preußen Bayern Sachsen Württemberg Baden Hessen Hamburg Elsaß-Lothringen Den Hauptanteil an dem haben demnach Preußen und die Retchsverwaltung mit 2,6 und 2,4 Milliarden; der preußische Etat ist noch etwas größer als der des Reichs. Mit einem Sechstel des preußischen Bedarfs folgt Bayern. Der sächsische Staat bedarf über Milliarde. Mehr als 100 Millionen be- Gcsamte Staats einnahmen 2440 75 (2318.78) 2622,38 (2893 20) 465,91 ( 463 60) 379.62 ( 324 97) 182,43 ( 176,96) 205 97 ( 220,93) 77 42 ( 91,75) 132,13 ( 120,42» 73,84 ( 73.22) gesamten Staatsbedarf bezw. der Bundesstaaten Zusammenhängen. Unter Absetzung dieser gegenseitigen Zahlungen er halten mir für die wichtigsten Bundesstaaten nach den Voranschlägen (Rcchnungsergebnissen) folgende Ueber- sicht des Gcsamtstaatsbedarfs, der gesamten Staatsein nahmen und der Staatsschulden in Millionen Mark: StaalS- schulden 2813,50 6720,79 1460 53 980,14 495,17 377,12 313,39 442,17 31 79 Gesamt-Staat»- bedarf 2440,75 (2333,41) 2622,38 <2696,73) 465,91 ( 446,18» 37881 ( 317,86) 182.39 ( 175.47) 205 41 ( 192.31) 77,42 ( 78,41) 132,13 ( 120,42) 73 84 ( 71,28» anspruchcn außerdem nur noch Baden, Württemberg und Hamburg. Tie kleinsten Etats mit weniger als je zwei Millionen Mark Ausgaben haben Waldeck, Neuß ä. L. und Schaumburg-Lippe. Die ordentlichen und die außerordentlichen Ausgaben und Einnahmen werden in der vorliegenden Statistik in der Weise unterschieden, daß als außerordentliche Aus gaben nur solche einmalige Ausgaben aufgeführt werden, die durch Einnahme aus dem Grundstock oder aus An lehen Deckung finden und diese Decknngsmtttel als außer ordentliche Einnahmen behandelt werden. In den Bundesstaaten betrugen die außerordentlichen Staats ausgaben 3,70 Prozent, die außerordentlichen Staats einnahmen 8,35 Prozent der gesamten Ausgaben bezw. Einnahmen, im Reich und den Bundesstaaten lauten die entsprechenden Ziffern 4,64 und 4,87 Prozent. Der Bedarf für die Erwerbscinkünftc steht der Höhe nach im Ausgabeetat bei den größeren Bundes staaten voran. Sic bringen aber auch die Hauptetn- nahme, in den Bundesstaaten 2621 Millionen Mark ib. i. über die Hälfte der bundesstaatlichen Einnahmen), in Reich ' und Bundesstaaten 8185 Millionen Mark. Es handelt sich dabei um Domänen, Forsten, Bergwerke, Eisenbahnen, Posten, Telegraphen, sonstige Staats betriebe (Bäder, Gas-, Elektrizität-., Lottericbetriebe und so weiter); unter ihnen spielen die StaatS-Eisen- bahnen die Hauptrolle. Für die wichtigsten Bundes- staaten geben wir folgende Uebersicht. Es betrug der ordentliche Staatsbedarf der Bundesstaaten in Millionen Mark: Ausgaben aus ErwerbS- einkUnfte Uba Haupt darunter f. S'aatS- Stsen- bahnen Bedarf (Ur die «Staats schuld sonst. Bedars s.d. Staat«- Verwaltung Leistungen an das deutsche Reich Deutsches Reich 476,07 69,59 93,65 1718,00 —— Preußen 1272,74 975,40 278,48 723,25 847,91 Bayern 195,00 128,43 49,91 146,95 74,06 Sachten 180,07 102,72 39,31 84,67 42,67 Württemberg 70,97 43,17 21,30 50,18 25,07 Baden 67,91 60,93 25,82 53,65 20,55 Hessen Dtecklenb.-Schwer 18,98 0,36 11,45 29,43 11,80 m 13,59 9,32 5,52 11,27 6,27 Oldenburg 10,64 9,94 2,33 7,68 4,18 Hamburg 4,06 17,13 73,88 7,77 Elsaß-Lothringen 5,74 — 1,37 38,54 18,56 Unter den Staatseinnahmen sind die wichtigsten die aus Erwerbseinkünften, Steuern und Ueber weisungen aus der Reichskasse. Für die wiederholt auf geführten wichtigeren Bundesstaaten ergibt sich an ordent- lichen Einnahmen (Brutto) in Millionen Mark Erw rbs- Üinkiinfte Steuern Ueber weisungen Deutsches Reich . . . 563,5 1054,4 — Preußen . . . . . 1810,0 254,6 336,9 Bayern . . . . . 264,7 86,7 63,1 S <ich> en . . . . . 224,0 57,5 41,2 Württemberg . . . . 101,5 35,2 21,5 Baden 86,0 34,5 18,3 Hessen 83,4 15,4 10,8 Hamburg . . . . 10,5 43,7 7,4 Elsaß-Lothringen . 9,1 29,7 16,6. Die Erwerbseinkünfte sind hiernach die überwiegende Einnahmequelle der deutschen Kinanzwirtschaft. Die Finanzwirtschaft der deutschen Bundesstaaten ist einst weilen noch weniger eine steuer-, als eine sozusagen domanial-wirtschaftliche. Dies gilt wenigstens von der Mehrzahl der Gliedstaaten, wie sich aus vorstehender tabellarischer Uebersicht ergibt. Nur in wenigen Staaten ist das Erträgnis der Erwerbseinkünfte geringer als das Stcuererträgnis, nämlich in Sachsen-Altenburg, Waldeck, den beiden Lippe, den Hanscstaaten und Elsaß-Lothringen, und nur Reutz ä. L. entbehrt der Erwerbseinkünfte ganz. Indessen ist auch in den anderen Gliedstaaten eine ab nehmende Bedeutung der privatwirtschaftlichen Ein nahmen im Vergleich zu den Einnahmen aus Steuern zu bemerken. Besonders ausgeprägt ist der steuerliche Charakter bei der Finanzwirtschaft des Reichs; es bezieht an Erwerbs einkünften (Reichs-Eisenbahn, Reichspost und -Telegraph, Neichsdruckerei, Anteil des Reichs am Geschäftsgewinn der Rcichsbank und des Reichsanzeigers) nur 564 Mil lionen Mark, hingegen an Steuern (indirekten Steuern nnb Zollen, sowie Stempelsteuern) 1054,4 Millionen Mark. Im einzelnen bringen von den Erwerbseinkünften die Staatseisenbahnen die erheblichste Einnahme; sie liefern für die Bundesstaaten insgesamt 45,08 Prozent der gesamten ordentlichen Staatseinnahme. In Preußen beträgt dieser Anteil sogar 54 Prozent, in Württemberg 35, in Bayern 37, in Mecklenburg-Schwerin 35, in Oldenburg 47, in S a chs en 38 und in Baben 47 Prozent. Die Reichsverwaltung deckt 4 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Erträgnis der Eisenbahnen und über 19 Prozent aus dem von Post und Telegraphie. Letztere bringen in Bayern 41 und in Württemberg 17 Millionen Mark ein. AuS den Domänen decken mehr als ein Drittel der Ein nahmen die Etats von Schwarzburg-Sondershausen und Mccklenburg-Strelitz. Sachsen-Meiningen, Sachsen-Ko- burg-Gotha, Sachsen-Weimar und Schwarzburg-Rudol stadt ziehen 18 bis 33 Prozent ihrer Staatseinnahmen aus den Forsten, Anhalt 27 Prozent aus den Berg werken. Endlich entnehmen Lübeck und Hessen mehr als ein Fünftel ihrer Einnahmen sonstigen Staatsbetrieben (Betrtebsanstalten, Bäder, Lotterien). In einem folgenden Aufsatz sollen die einzelnen Steuerarten des Reichs und der Bundesstaaten, sowie wichtigere Bestandteile des Staatsvermögens und die Staatsschulden behandelt werden. Unverbesserliches Magyarentum. */* Die ernsten Vorgänge in Kroatien haben auch auf die magyarischen Chauvinisten einen beklemmenden Eindruck gemacht. Hier und dort werden Preßstimmen laut, die dies nicht verhehlen. Line solche lesen wir im „Pesti Naplä", der seinen Empfindungen in folgenden Worten Luft macht: „Von der Adria bis zum Erzgebirge herauf heult der blinde Haß gegen uns Magyaren. Kroaten, Dalmatiner, Slowenen, Tschechen wetzen die Zähne gegen das Ma- gyarentum, und mit offener Schadenfreude sieht bas deutschösterreichische Wien ihre wütenden Schimpfereien und hinterlistigen Angriffe. Die Magyaren stehen allein in dem sie umbrausenben Sturme, mtt verkümmerten, er matteten Gliedern, in den Staub getauchter Stirne und gekrümmtem Körper. Die Nation kämpft für ihre Rechte, die sie nicht aufgegeben, nie verhandelt, sondern sich direkt vorbehalten hat, und welche ihr doch der zu neuer Krast gekommene alte österreichische Geist streitig machen will. Und stehe da! Im Kampfe wiederholt sich die Geschichte. Al» ob e» auf Kommando ginge, empören sich alle Na tionalitäten gegen die Magyaren. Aber welcher Unter schied zwischen „damals" und „jetzt"! Damals schritt die Regierung an der Spitze der Nation; jetzt kämpft sie gegen die Nation! Tie magyarische Nation stand damals allein; aber sie war stark, weil einig. Auch jetzt steht die Nation allein, aber schwächer, verlassener als je. Denn sie ist in sich selbst gespalten. Ein Kampf auf Leben und Tod wird jetzt gegen Ungarn geführt, wenn auch nicht mit blutigen Waffen. In organisiertem An sturm wird jetzt die Burg der ungarischen Verfassung angegriffen von sämtlichen Lakaien der österreichischen Hvfintercssen, um unser Festhalten an unserem Recht, um den Sturz der militärischen Vorlagen zu rächen." Auch solche Irreführungen durch die Anhänger des früheren Ministerpräsidenten BLnffy, mit denen diese gegen das Kabinett Szell aufzureizen suchten, sind nichts anderes, als Zeichen der bangen Verlegenheit, in der sich eben das Magyarentum in Ungarn befindet. Und doch ist dieses in seinem Chauvinismus nnverbrsser- lich. Zeugnisse hierfür sind einige auf das sprachlich so genannte „Einheitliche Ungarn" gerichteten Vorschläge gerade der letzten Zeit, die nicht wenig Aufsehen machen. Ein Arader Blatt kündigt eine nationale Bewegung im großen Mahstabe an, derzufvlge die Stadtvertretungcn an die Regierung eine Adresse senden sollen, in der die For derung ausgesprochen wird, daß ein Gesetz geschaffen werde über die Städte, das diese verpflichtet, hinfort als Verhandlungssprache ausschließlich die magyarische zu gebrauchen. Ein ähnlicher Vorschlag ist allerdings schon früher durch die Stadt Preßburg abgclchnt worden; und auch dieser letzte ist selbst bei vernünftigen Magyaren nicht ohne Widerspruch geblieben. Ganz erklärlich, wenn man bedenkt, daß im Prcßburgcr Komitat 60 000 Deutsche leben, in dem benachbarten Oedcnburger 110 000 und selbst in dem Komitat Arad, welche Stadt diesmal mit dem erwähnten chauvinistischen Vorschläge kommt, noch über 40 000. So viele Deutsche werden sich wohl hüten, bei allem Patriotismus, der ihnen doch nicht fehlt, das Recht aufzugeben, sich bei den städtischen Verhandlungen ihrer Muttersprache zu bedienen. Ein anderer, nicht weniger auffälliger Vorschlag zur Beschleunigung des „einheitlichen Ungarn" ist von der Torontaler Komitatsversammlung ausgegangen und fordert das Abgeordnetenhaus auf, ein Gesetz zu schaffen, nach dem hinfort alle Firmatafeln, Plakate und Aufschriften im Lande bloß in magyarischer Sprache zu verfassen seien. Und doch leben auch im Torontaler Komitate rund 185 000 Deutsche. Daß trotz dem die Komitatsherren ihren Antrag mtt Majorität be schloßen, könnte in der Ueberzeugung liegen, daß ein solcher patriotischer Beschluß ehrt, weiter aber keine ernsten Folgen hat. Einen dritten „nationalen" Vorschlag bietet aber ein gewisser Arpad Török (geschrieben Thewrcwk), der die ernstesten Maßregeln gegen die bekannte Königshymne „Gott erhalte" schon aus dem Grunde empfiehlt, weil auch die Alldeutschen ihren Tert: „Deutschland, Deutschland über alles" auf dieselbe Melodie sängen und es doch nicht anginge, den Alldeutschen Wasser auf die Mühle zu gießen. So ist das chauvinistische Magyarentum unverbesserlich in der ernstesten Zeit, gegenüber der drohendsten Gefahr. Deutsches Reich. * Leipzig, 17. Juni. HerrProfessorvr. Rudolf Sohm hat in der „Zeit" einen Artikel veröffentlicht, aus dem in zahlreichen Blättern folgende Stelle citiert wird: „Der Nationalismus und der Liberalismus sind die beiden Großmächte, die im neunzehnten Jahrhundert einen glor reichen Siegeszug durch die abendländische Well gehalten haben. Diesen beiden Gedanken gehört die Gegenwart. National und liberal sind wir alle ohne Unterschied der Parteifarbe. National ist auch die Masse der Sozialdemokraten. Wenn es darauf ankommt, so empfindet sich auch der sozialdemokratische Arbeiter mit Naturgewalt als einen deutschen Mann. Er kann nicht anders sein. Sein Internationalismus ist Theorie." Was zunächst die Behauptung betrifft, mir alle seien liberal, so wird sie hoffentlich die Parteigenossen Sohms zur Zurücknahme des Vorwurfs veranlassen, Herr Professor Dr. Hass« sei nicht liberal, sondern „reaktionär bis ans die Knocken". UnH was dann die an dere Behauptung betrisst, auch die Masse der Sozialdemo kratie sei national und ihr Internationalismus sei Theorie, so machte diese Theorie dem Herzen des verehrten Gelehrten alle Ehre. Und zweifellos wird die Masse der Sozialdemokratie, wenn es darauf ankommt, d. h. wenn der Franzose herüberschießt, sich deutsch genug fühlen, biniiberuischießen. Ader -um erfolgreichen Schießen braucht man nicht nur Soldaten in genügender Zahl, sondern auch Kanonen und anderes Kriegsmaterial. Wie sich nun die sozialdemokratische Fraktion des Reichstages — und auf diese, nicht auf die sozialdemokratische Masse kommt es bet der Vergebung eines Reichstagsmandats an — von jeher zu Forderungen für Hcereszweckc verhalten hat, ist Herrn Professor Sobm ebenso bekannt, wie uns. Nicht minder, wie sein Kollege Hasse zu solchen Forderungen sich gestellt hat und stellen wird. Wir erachten es daher auch für selbstverständlich, daß Herr Professor Sohm trotz seiner Theorie von dem nur theoretischen Inter nationalismus des sozialdemokratischen Arbeiters sich nicht einen Augenblick besinnen wird, all seinen Einfluß aufzu- bieten, damit Hasse im Reichstage die Flinten, Kanonen usw. bewilligen kann, mit denen im Ernstfälle geschoßen werden muß. H Berlin, 17. Juni. Für die Beurteilung der Erwerbs- und V c r sicherungSfähig- leit von Hausgewerbetreibenden im Sinn« der Vorschriften des 8 2 de» Invalidenversicherungs gesetzes sind dieselben Bestimmungen maßgebend, nach denen über die Erwerbsfähigkeit bezw. Erwerbsunfähig keit berufsmäßiger Lohnarbeiter entschieden wird. Für letztere wird bekanntlich eine Vlersicherungspflicht nicht angenommen, wenn das Erträgnis ihrer Berufstätigkeit unter das gesetzliche Drittel herabgemindert ist, jedoch mit der den Kreis der Bersicherungspflichtigkeit er weiternden Maßgabe, daß nicht die tatsächliche Be schäftigung und der jeweilige Verdienst, sondern die Ver wendbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte ent scheidend ist. Auch bei den Hausgewerbetreibenden handelt es sich darum, ob sie in einem gewißen Erwerbs- zweige, für den eine allgemeine Nachfrage besteht, ver wendbar sind oder nur unter bestimmten gegebenen Arbeiterverhältnissen in diesem einzelnen Erwerbszweige einen Verdienst erzielen können. Es ist also nicht an gängig, aus dem Umstande, daß jemand außerhalb seine bisherigen Erwerbszweigcs nicht noch für andere Arbeiten brauchbar ist, die Annahme der Erwerbsun fähigkeit herzuleiten. Vielmehr kommt es darauf an und bedarf in jedem Kalle einer besonderen Prüfung, ob die in einem gewissen, wenn auch landschaftlich oder sonst beschränkten Erwerbszweige tätige Person das gesetzliche Drittel des 8 5 Absatz 4 des Jnvalidenversicherungs- Gesetzes zu verdienen fähig gewesen ist. In rechtlicher Hinsicht macht es dabei kein Unterschied, ob dieser Be trag durch Lohnarbeit oder nur durch hausgewerbliche Tätigkeit erreicht wurde bezw. erreicht werden konnte. Deslmlb unterliegen Hausgewerbetreibende, deren Er werbsfähigkeit dauernd auf weniger als das gesetzliche Drittel herabgesetzt ist, ebenso wenig wie Lohnarbeiter in gleicher Lage der Versicherungspflicht. /k. Berlin, 17. Juni. (Welfischer Bismarck haß.) Der welfische Agitator und Reichstagskandidat im 8. hannoverschen Wahlkreise, Baron v. Dannen berg, hat in einer lannoverschen Wahlversammlung dem welfischen Bismarckhaße wieder einmal die Züge! schießen lassen. Der Herr Baron sprach, dem hannover schen Welfenblatte zufolge, vom „Bismarckfchen Geiste der Gewalt und der Untreue", nannte Bismarck einen „ Halbslawen " und fuhr dann fort: ,Löelcher Mann verdient mehr den Namen Vater der Lüge als der, der, wenn die Monarchen von Wien und Berlin ihre freundschaftlichen Besuche austauschten, dabei gestanden hat und an seinen Rückverstcherungsvertrag mit Ruß land dachte? Ehre sei dem Kaiser Wilhelm II., daß er da sofort Halt gebot!" — Also Unehre — nach dem Ge dankengange des Herrn Barons v. Dannenberg — dem Kaiser Wilhelm I., der den Bismarckfchen Rückversiche rungsvertrag ratifiziert hat! Man braucht sich nur diesen Tatbestand gegenwärtig zu halten, um den maß losen Haß der welfischen Parteigänger gegen den Fürsten Bismarck in seiner ganzen Widerwärtigkeit und Nichts nutzigkeit zu erkennen. Als Monarchisten wie als Deut schen und Baron sollten dem Herrn v. Dannenberg solche Schmutzereien nicht über die Lippen kommen. (-) Berlin, 17. Juni. (Telegramm.) Gestern nach mittag besichtigten der Kaiser und die Kaiserin den Neubau des Kaiser Friedrich-MuseumS und besuchten, wie schon berichte», mehrere Ateliers. Heute morgen machte der Kaiser einen Spazierritt nach dem Hippodrom und besichtigte von 91/4 Ubr ab mit der Kaiserin die Kunstausstellung im LandeS-AuSstellungSgebäude unter Führung der Professoren A. Kampf und Soll und des Geschäftsführer« der Aus stellung F. v. Page. (D Berlin, 17. Juni. (Telegramm.) Am 4. August soll eine Vorkonferenz zur Vorbereitung einer inter- nationalen Konferenz zur Regelung -er Knnkentele-ra-tzic staltfinden. (-) Berlin, 17. Juni. (Telegramm.) Der „Reichs anzeiger" meldet beute, daß dem Bürgermeister vr. Littrich in Leipzig der Rote Adler-Orden 3. Klasse verliehen worden ist. * Breslau, 16. Juni. UeberdieBerabfolgung geistiger Getränke hat der Obervräsident der Pro vinz Schlesien der „Schles. Ztg." zufolge für die Regie rungsbezirke Liegnitz und Breslau folgende Polizeiverord nung erlassen: 8 1. Den Gast- und Schankwirten, sowie den Brannt iveinkleinhändlern ist verboten^ geistige Getränke zum sofortigen Genuß oder zum Mirnehmcn an Betrunkene und cm solche Per sonen, die von der Polizeibehörde als Trunkenbold bezeichnet sind, zu verabfolgen. Den von der Polizeibehörde al« Trunken bold bezeichneten Personen darf der Aufenthalt in den zum Aussctmnk von geistigen Getränken bestimmten Lokalen nicht gestattet werden. 8 2. Das Verabfolgen von Branntwein und nicht denaturiertem Spiritus zum sofortigen Genuß an Personen unter 16 Jahren ist den Gast- und Schankwirten und den Branntweinkleinhändlern verboten. 8 3. Verant wortlich für die Befolgung der vorstehenden Vorschriften sind außer den Inhabern der Gast und Schankwirtschaften und Branntweinkleinhandlungen auch deren Stellvertreter, Beauf tragte und Grtverbegchülfen. 8 4. Die Gast- und Schankwirte und die Branntweinklcinhändler haben einen deutlich lesbaren Abdruck dieser Polizeiverordnung in ihren Schank- und Ber- kaufslokalen an augenfälliger Stelle auszuhängen. Sie haben ferner die ihnen zugehendcn Mitteilungen der OrtSpolizei- bchörden über die als Trunkenbold bezeichneten Personen, so lange diese Bezeichnung in Kraft besteht, aufzubcwahren und dem Polizcibeamtcn (Gendarmen) auf Verlangen vorzuzcigen. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafen bi» zu 60 -L bestraft. --- Altenburg, 17.Juni. Die bedingteBegnadigung, die bereits in mehreren deutschen Bundesstaaten zu Recht besteht, soll nunmehr auch in unserm Herzogtum Geltung er langen, wie au« einer ministeriellen Vrkanotmuchung zu er sehen ist.
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