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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190308101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19030810
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19030810
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-08
- Tag1903-08-10
- Monat1903-08
- Jahr1903
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1903
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Moateß, 10 Auguft LWS, «beubS. und Anzeiger MrUÄ «iß Astchn). «SvMa-Admff« Fernspmhst-L .» geb tt « es» «r. SL der König!. AmtShauptmannschaft GroßenhM, des König!. AMSgerichtS «nd des Stadtraths M Riesa. > »>««'«-«« " 188 Montag, 10 August 1SO3, «beubS. SS. Jahrg M» »Ach« ascheb« je»« La, «dock« »« ««»mH», b« ««»> mW gesttuge. WateijLhriichrr «egnAtpni« »ei «bholimg M der «rpedttt» « Mch» 1 «ar« SV W», b«ch »etz« MP« M W» Ha>» 1 «»« G M, »M BPbm, — «chaUer der «aiserl. Pistiuftew, » M«t « Psg., durch d« »rtrMg« ft« in» Ha», 2 Mart 7 Psg. «M» MmutlabammmM >m»m «»««MM». A»»ei,«4lm«tz»m Wr dch R»«mr deS tlu^abetagr« «g vooxtttag v Uhr ohne SeMihr. »«< mb veM, m, >»»,» » vi»1erltch i» Mesa. — GeschafWsteLe: Kastauienstrube SS. — Für die «edaetio» vemntwortlich: Her»»» Schmidt t» Mas«. Diesjährige Truppenübungen betreffend. Ts finden nachstehende größere Truppenübungen im hirfigen Bezirke Unis der Elbe statt: 1) Regimentsübuugen des Keldartillerie-Regimertts No. 64. A« IS. August in den Fluren, welch« eingeschloffea find von Böhlen, Klappen dorf, Dörschnitz, Scheern«, Barmenitz, Mehltheuer, Böhlen, am 18. August: Höre westlich Klappendorf, Höhe östlich Paltzschen, N« 17. August: Höhr östlich Roitzsch, Höhr bet Windmühle Droge«, am 18. August: Höhe westlich Mehltheuer, Höhe östlich Roitzsch. 2) Brigadeübuugeu der 32. Feldartillerie-Brigade. Am »0. August: Gkländeschießen Höh« nordwestlich Wölkisch. 3) Brigademanöver der 64. Infanterie-Brigade. Am 84. August: Fluren beiderseits der Straße Boritz —Lommatzsch, zwischen Oberlommatzsch und Wölkisch, am 88. August: Fluren beiderseits der Straße Böhlen —Altsattrl, zwischen Mehltheuer und Droge«, am 80. A«g«st: Fluren von Heyda, Pranfitz, Mehltheuer, Pahrenz, Kobel«. 4) Divifionsmanöver der 32. Division. Am S8. und SV. August : Fluren der Gemeinden in dem Raume, welcher durch dir Lloie Eulitz — Niederjahna—Neuhirsch st ein—Klappendorf—Roitzsch b. S.—Eulitz begrenzt wild, am S1. August: Fluren der Grmeindrn in dem Raume, welcher durch die Linie Schwochau — Zehre«—Boritz—Gostewitz — Mehltheuer — Jeffen b. L. — Schwochau * begrenzt wird. Unter HinwriS aus dir etnschlogrnden Bestimmungen drS Gesetzes über di« Naturalleistungen sür die bewaffnete Macht tm Frieden vom 24. Mat 1898 (Reich»gesrtzblatt Seit« 361) nebst ÄubsührungSVerordnung hierzu vom 13. Jult 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 922) wird dies aadurch zur öffentlich:« Kenntnis gebracht und hierzu noch folgende» bemerkt: 1) DI« hiernach in Frage kommenden Grundstücksbesitzer werden «ausgrsordert, ihre Feld stücke, insowiit dies noch nicht geschehen sein sollte, möglichst noch vor Beginn diesrr Uebungen abzueruteu. Auch werden dir beteiligten Besitzer daraus hingewieseu, daß Flurbrschädiguugeo, welch« nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern aus andere Weise, insbesondere durch Zuschauer, sowi: dadurch entstanden sind, daß daS rechtzeitige Abrrvten unterloffen worden ist, keine« Anspruch auf Vergütung begründen. Ebenso können A.betten und Aufwendungen, von welchen di« Beteiligten wiss-n konnten, daß sie durch Truppenübungen der nächsten Tage wieder zr.stört werden wußten, einen Anspruch aus Vergütung bez. Schadloshaltung nicht begründen. Wertvolle Feldstücke (Raps, Samenklrr, Kraut, Zuckerrüben, Flach«, junge Holzavpflanzungen) find mit weithin sichtbaren Warnüngrzeichen — Strohwisch« — zu bezeich nen. Ein« derartige Bezeichnung bei Stoppeln, Kleestoppeln, Kartoffeln, Rüben (ausschließlich Zuck.rrüben), hat dagegen zu unterbleiben. 2) Zur Verhütung von UuglückSfälle« sind Steinbrüche, Sümps«, Lehm-, Kirß- und Sandgruben, ttrsliegende Teich:, SterlabMe und ähnliche Gelündrhindernifse durch Umzäune« mit Strohsellen kenntlich zu machen, weiter auch Ackergeräte und Gebrauch-gegenstände (Pflüge, Eggen, Walzen, Sensen u. s. w.) während der UrbungSzett von den Feldern weg. zunehmen und in Gihösten auszubewahrrn. Zwischen den Fluren bez. an den Wegen allein stehende, aus dem Boden beträchtlich hervorragende Grenzsteine siad — was eventuell Sache der Ortspolizeibehörde sein wird — durch an hohe« Pfählen befestigte Strohsrile zu verwahren, weiter siad etwa tm Gelände befind- lich« Drahtvermachunge« zu beseitigen. Drahts«,machungm in der Nähr der bewohnten Grundstücke stad — durch Anbringung von Strohs,ilen oder Stoffresten — leichter sichtbar zu machen. 3) Da» Publikum wird vor dem Betrete« bestellter, sowie zur Saat vorbereiteter Felder, Wiese« und Gärte« mit dem Bemerken verwarnt, daß ein etwa dadurch entstehender Schaden von dem Zuwiderhandelnden zu trage» ist und bedeutet, sich so auszustellen — so aus abgrrrutrteu Feldern —, daß ein Schade» nicht entsteht. Den Weisungen der Gendarmen und der zum Polizridieust besrhligtru Militärpersonrn — Feldgendarm«!«, kenntlich durch einen Rlngkragrn von weißem Metall — ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde haben sich der Wegwrisung und bez. der vorläufigen Festnahme zu gewärtigen. Zuwiderhaudluuge« gegen die vorstehenden Anordnungen »erden, soweit nicht nach reich»- rmd lande»g«setzlichrn Bestimmung« eine höhne Strafe rinzotretrn hat, mit Geldstrafe bi» zu 150 Mark oder entsprechender Hast geahndet werden. Die Feldtelegraphe» 8eit««ge» genießen den Schutz der 88 317 und 318 de» Reich», strasgesetzbuche». 4) In Bezug aus die Anmeldung und Abschätzung der bei de» Truppenübungen «utstrhrnde», durch die geordnet« Kommisfion sestznstrllrndrn Fl«rschäde« wird de« Herrn Bürgermeister zu Radeburg, sowie den Herren Srmrladrvorständru und Herren Gut»vorsteh«rn da» Weitere durch besondere Verfügung zugehen. Macht sich «ine Aberutuug vor dem Eintreffen der Kommission erforderlich, so ist seilen» der Grmeindrvorstäode nach den Bestimmungen zu 8 14 Absatz 3 und flg. der Au», sührrmgiivttorduuug zum Naturalleiflunglgesrtz (Rrich»g«srtzblatt 1898 Seit« 922) zu versahrrn und zwar haben die Beschädigte» unmittelbar »ach «ingrtretrner Beschädigung dir Entscheidung de» OrtSvorstaudr» darüber anznrufen, ob und inwieweit dir Aberntung der beschädigten Felder einzulrrtru hat. Der Ort-Vorstand hat die Aberntung anzuordnrn, insoweit beim verbleiben der Flüchte aus dem Felde «tu höherer, al» der durch die Truppen vrrnrsachte Schaden entstehen würde, namenilich also bei Früchten, welche dem Berdrrbrn auSg,setzt find. Ordnet der Ortsvorstand di« Aberntung vor dem Eintreffen der AbschätzungSkommisfiou au, so hat er sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzurrntruden Felder, die Menge (Fuder u. s w) und dir Beschaffenheit der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitrre Verwendbarkeit (z v. al» Btrhfuttrr) «nd den sich hiernach «gebenden Umfang deS Schade«-, unter Entgegennahme der Forderung de- Beschädigte«, nicht aber die Höhe der Entschädigungssumme srstzustrllrn. Neber den Besund ist seiner Zeit der AbschätzungSkommisfiou Mitteilung zu machen. Fall» dir Wiederbeackerung von Feldern, die zur BrstellungSzeit saatsertig hrrgestrllt wurde», zur Bermriduvg erhöhter Entschädigungsansprüche vor dem Eintreffen der Abschätzung». kommtssioa erfolgen muß, hat der Ort» vorstand mit zwei unparteiische» OrtSringesrffrue» die Grütze und Beschaffenheit der Ackerfläche unmittelbar vor und nach der Hebung festzu stellen. Die» gilt auch von allen anderen Zustand» Veränderungen, deren beschleunigte Vornahme erforderlich ist, um rin« Vergrößerung deS Schaden» zu verhüten. Die Festsetzung der Ent« schädig««- selbst bleibt der Abschätzungikommtsfion Vorbehalten. Ist der OrtSvorstand selbst der Beschädigte, so muß er di« Notwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der AbschätzungSkommisfiou, sowie dea Umfang de» Schaden» durch zwei unparteiische Zeugen feststellrn lassen. Ebenso hat der selbständige GutSsorstehrr zu verfahre». Formular« zu de» Niederschriften über Vorabfchätzungen werden dem Herrn Bürgermeister zu Radeburg, sowie den Herren Geareindlvorständrn und Herren GutSvorstrhern von hier zugesrndet. Großenhain, am 5. August 1903. Königliche Amtshauptmannschast. v 896. Ur Uhlemamr. Bth. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der HandelSsrau Emma Louise Ebigt geb. Wrymann in Riesa ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen daS SchlußvrrzeichniS der bei der Verteilung zu berücksichtigende» Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren VrrmögenSstücke der Schlusstermin auf den 7. September 1903, vormittag- 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 10. August 1903. Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. In dem KonkurSversahrrn üb:r daS Vermögen der KleiderhändlerS Reiuhold Walther in Riesa, Inhaber» der Firma Oberlausitz-r Kleiderhalle Reinhold Waltdrr L Co. daselbst, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters uns zur Beschlußfassung über die Er. stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de» Gläubiger» auSschusieS der Schlusstermin auf den 7. September 1903, vormittags 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 10. August 1903. Königliches Amtsgericht. Mittwoch, den 12. August 1SV8, vorm. 11 Uhr, sollen im GerichtSgebäude hier folgende Sachen versteigert werden: 1 eichener Bücherschrank, 1 Zierschrank, 1 großer Psetlersplegel, 2 Bilder. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht Niesa. Erledigt hat sich die auf den 13. Aug. 1903 vor«. 9 Uhr bestimmte Brrstrigrrung im GerichtSgebäude hier. Der Gerichtsvollzieher beim Kgl. Amtsgericht Niesa. Erledigt hat sich dir auf morgen anberaumtr Versteigerung im Gasthofe zu Heyda. Riesa, den 10. August 1903. Der Gerichtsvollz. beim Kgl. Amtsgericht. Die Grmedsteuer aus den 2. Termin diese» Jahre» ist »ach 2 Psg. sür di« Steuer» einheit bi» längsten» de« 14. August diese- Jahre» an die Stadtsteurreinuahmr abzusühre». Der Nat der Stadt Niesa, am 31. Ja» 1903. Ayrer. Kreisch«. Freibank Röderau. Morgen Dienstag rin Schwei», gepökelt, pro >/, Irx 30 Psg. sür da» „Riesaer Dageb latt" erbitte« wir uw» bi» späteste»» Bormtttag» A Uhr de» jeweiligen An»gab«tagr». Die GeschSstsstele.
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