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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1901
- Erscheinungsdatum
- 1901-12-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190112068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19011206
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19011206
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1901
- Monat1901-12
- Tag1901-12-06
- Monat1901-12
- Jahr1901
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.12.1901
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54. Jahr,. Kreiteg, 6. Deeember 1SV1, Me»vs. ««- A«frtger MeblM «ü Kustigkr). ^.77^7^,. Amtsblatt -er König!. SmtShauptmmmschast Großenhain, de» König!. Amtsgerichts und der Stadtrath- zu Riesa. »M «ch« L^RaK «fchM» ffb« La« »md« «tt A»S»ch»« d« «m» «» ffestw». «erteijöhrNch« »ei »hol«»« b, d« «KE» bi »chi I »«» öv «s, »«ch «ch« «M M W» Ha», L »«, « M, »K «HM»« « «chatt« »« büftch. PostttMl« 1 ««, « P^, d«ch d« Mttftttlg« frei bch Ha», L M«I 7 «s >»ch Mmi0»i»»«n»ntt« «r»« ,^i,n> »»ah«' für di, Rumma d» «»»»»M»» » v»r«ttt»g » Uhr ch» GwEhr. Br»« »vd «ab, »m «,»,,» ck »i«t«rltch b, Riesa. — «eschiPSstelle: »asta»,«»«», S«. — >» R, «chaettt» ummtwatttch: Her«»»» «Haidt R Ries». Verordnung, die rbch«k«r-fetzmr- der Zwauzigpfennigftücke au» Silber betreffend. Nachdem der BundeSrath laut der unter D nachstehenden Bekanntmachung vom 3t. Oktober 1901 die Außerkurssetzung der Zwanztgpsennigstücke auS SUber zum 1. Januar 1902 mit Einlösung bei den Reichs« und Landeskasten bis zum 31. Dezember 1902 beschloßen hat, werden sämmtltche Staatskosten hierdurch angewiesen, im Sinne dieser Bekanntmachung zu verfahren und demgemäß Zwanztgpsennigstücke au» Silber bis zum 31. Dezember 1902 sowohl in Zahlung al» zur Umwechselung gegen RrichSgrld anzunehmen, jedoch ihrerseits nicht weiter als Zahlungsmittel zu benutzen. Die zur Einlösung gelangten Zwanzigpfrnnigstücke au» Silber find, insoweit fie vorher nicht bei einer Reichsbankanstalt haben umgewechselt werden können, bis 15. Januar 1903 1. von denjenigen Kaflenstellen, die nicht unmittelbar Ueberschüste an die Finanzhauptkaste eiultefern, bei dieser oder bei einer unmittelbar Ueberschüste rinliefernden Kaste um» zuwrchseln, 2. von den anderen Kasten mit zu den Einlieferungen an die Finanzhauptkasfe zu ver wenden. Dresden, den 28. November 1901. Sämmtliche Ministerien. v. Metzfch. v. d. Planitz, v. Seydewitz. v. Watzdorf. Rüger. T Bekanntmachung. Aus Grund des Artikels II d«S Gesetze», betreffend Aenderungen im Münzwesen, vom I. Juni 1900 (Reichs-Gesetzblatt S. 250) hat der Bundesrath die nachfolgenden Bestimmungen getroffen. § 1- Die Zwauzigpsennigstücke auS Silber gelten vom 1. Januar 1902 ab nicht mehr al» gesetzlicher Zahlungsmittel. Bon diesem Zeitpunkte ab ist außer den mit der Einlösung beauf tragten Kasten Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. 8 2- Die Zwanzigpsennigstücke auS Silber werde« bis zum 31. Dezember 1902 bei den Reichs- und LandeSkafsen zu ihrem gesetzlichen Werthe sowohl in Zahlung al» auch zur Um' Wechselung angenommen. S 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausche (§ 2) findet auf durchlöcherte und ander» als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte sowie aus verfälschte Münz- stück« keine Anwendung. Berlin, den 31. Oktober 1901. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr v. Lhielmamr. Aus Blatt 337 drS Handelsregister», die Firma C. Oetling in Strehla betreffend, ist heute eingetragen worden, daß den Herren Ingenieur Earl Bernhard Otto Heß und Kaufmann Adolph Emil Schlegel in Strehla Gesammtpiokura ertheilt ist. Riesa, den 4. Dezember 1901. Königliches Amtsgericht. Sonnabend, den 7. Dezember 1VVL, Nachmittags 3 Uhr gelangen im Stadtpark junge Rüster« gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Sammelort: Festplatz. Der Rath der Stadt Riesa, am 4. Dezember 1901. Brgrmstr. Boeters. Lge. . Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 7. Dezember d. von Vormittag »/»S Uhr ab, gel«w> t aus der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 40 Pta pro »/, kg zum Verkauf. Riesa, den 6. Dezember 1901. Die Direktion des städt. Schlachthoses. Meißner, Sanilätsthierarzt. Diemorge«, Sonnabend, Abend er- scheinende Nr. d. vl. wird ausnahmsweise von 7—'/,8 Uhr an nuferem Schalter auch au Nicht-Abonnenten kostenlos verabfolgt. vertliches und Sächsisches. Riesa, 6. Drcember 1901. — Die Mitglieder deS Bürgervereins seien auf die heute, Freitag, Abend stattfindende Hauptversammlung nochmals aufmerksam gemacht; insolge der Wichtigkeit der Tagesordnung ist zahlreicher Besuch der Versammlung sehr erwünscht. — Ein außergewöhnlich großer, starker Trauerkondukt hatte fich gestern Nachmittag vereinigt, um die irdische Hülle de» in bestem ManneSaltrr, nach nur kurzer Krankheit au« dem Leben abberusenrn Herrn Branddirektor Schuman» zur ewigen Ruhr zu geleiten. Außer den Familienangehörigen nahmen an den Trauerfeierlichkeiten u. A. Thetl Herr Bürgermeister Bveter», sowie einige Stadträthr und Stadtverordnete, Herren Branddirek toren Oeser-Meißrn und Vogelsang Nossen, die Vertreter von 12 Feuerwehren de» Döbeln-Waldhelm-Riesaer Feurrwehrverbande», Deputationen der Feuerwehren Oschatz, Strehla, Meißen I und II, Lommatzsch und Gröba (letztere Wehr war sehr stark vertreten), da» Freiwillig, RettungScorp» und die Bürgerfeuerwehr Riesa», die Gchützrngesellschast und der kömgl. fächs. MUttärverein Riesa, letztere beiden mit Fahne, Vertreter der Garnisonverwaltung und viele Herren au» der Bürgerschaft unserer Stadt. Die Grab rede hielt Herr HilsSgeistlicher Sachßr, während Namen» de» Landesausschuss«» sächsischer Feuerwehren Herr Branddirektor Oeser-Meißrn dem Verewigten Worte de» Danke» und der An erkennung widmete. Da» Freiwillige RettungScorp» hatte von Bormittag» 9 Uhr ab im Trauerhause «ine Ehrenwache gestellt. Außerordentlich reicher Palmen- und Blumenschmuck gab ferner Bewei» von der Wertschätzung, dessen fich der Verewigte zu erfreuen gehabt. —7. Da» Schwurgericht Dresden verhandelt« gestern gegen den 40 Jahre ulten Flrischergrsrllc« Friedrich Wilhelm Müller au» Weidenhain bet Torgau wegen ver suchten Todtschlag». Müller ist ein roher und sehr ge- waltthätiger Mensch. Er hat schon viel« uud schwere Strafen erlitten, namentlich wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch» und gewerbsmäßigen Glücksspiels. Dem Angeklagten wird bei- gemrffen, während der Nacht zum 22. August dieses Jahres vor der Schankwi-thschafi von Blechschmidt aus der Bahnhof straße in Riesa den Kutscher Friedrich Franz Proschwitz durch Messerstiche zu tödten verursacht, hierbei jedoch nicht mit Ueber- legung gehandelt zu haben. Nachdem Müller bis zum 17. Juli d. I. eine sechsmonatige Gefängnißftrase verbüßt hatte, wandte er sich nach Riesa, um hier angeblich Arbeit zu suchen. Am Abend des 21. August kam der Angeklagte in die Stehbierhalle der Blechschmidtschen Schankwirthschaft, traf dort mit Proschwitz zusammen und gab Bier und Cigarren zum Besten. Da Müller die Zeche nicht bezahlen konnte, auch in roher Weise austrat, wurde er mit Gewalt aus dem Lokale gebracht. Auf der Straße kam eS später zwischen dem Angeklagten und Proschwitz zu Streitigkeiten Letzterer wurde hierbei von Müller gepackt und mit einem großen Messer in die Brüll und in den Rücken ge stochen. Proschwitz erhielt schwere Verletzungen und mußte im Krankenhause untergebracht werden. ES erfolgte die Berur- thrilung deS Angeklagten zu 3 Jahr 6 Monaten Gesängntß. — In der letzten stark besuchten Versammlung der Schützengesellkchast wurde gemäß dem schon lange ge hegten Wunsche vieler Mitglieder die Abhaltung eines Mas kenballes beschlossen und zwar soll derselbe im Januar in den neuen Sälen deS Gasthofes .zum Stern' nach reichhaltigem, abwechselungSrrichem Programm stattfinden und sollen sich auch Nichtmitgliedrr betheiligen können. Vom Saale deS Schützen- hausrS glaubte man Abstand nehmen zu müßen, da mau miinte, daß derselbe für diese Veranstaltung nicht geeignet sei. — Tie sächsischen Staatswcrldungen haben in den Jahren 1899 und 1900 wieder beträchtlichen Zuwachs an Bodenfläche durch Ankauf erfahren. Zwar wurden gegen 87 Hektar verkauft, nämlich vom Dresdner Revier an die Militärverwaltung zur Errichtung eines Militär- gerichtsgebäudes und zum Erweiterungsbau der Train kaserne, vom Augustusburger Revier (40 Hektar für 40071 Mark) an die Stadt Schellenberg zum Wohnungsbau für Sommerfrischler, vom Fischhäuser Revier (für 24 000 Mk.) an den Reichsfiskus und vom vormaligen Rittergut Gelenau nebst den darauf stehenden Gebäuden (für 12000 Mark) als entbehrlich für die Forstverwaltung. Mesen Verkäufen steht aber wieder ein Arealzuwachs von 10 Hektar 46,2 Aar gegenüber, welches Areal die Stadtge- meinde Schellenberg von ihrem! Waldbesitze an den Staat für 14 953 Mark verkauft hat, und ferner wurden ange kauft 3256 Hektar 15,29 Aar für 3861861 Mk. 74 Pfg., doch sind darin auch verschiedene, Erbauung von Forst gebäuden betreffende Posten, sowie der Ankauf des Forst rentamtsgebäudes in Grimina mit enthalten. Ten größ ten Zuwachs hat das Thumer Revier durch den Erwerb des Rittergutes Gelenau mit 454 Hektar 42,4 Aar erhalten, dann folgt das Brvtenfeldcr Revier mit 217 Hektar 26ch Aar durch Ankäufe in der Flur Ebmath, das Lauterer Forstrevier mit 171 Hektar 83 Aar durch Ankauf des Burlhardtswaldes, das Erlbacher Revier mit 143 Hektar 69,4 Aar durch Ankauf des Rittergutes Eubabrunn, die Reviere Reichstem, Königstein und Rosenthal mit 123 Hek tar 61 Aar durch verschiedene Parzellen vom Rittergute Hermsdorf und Hammergut Reichstein, das Hohnsteiner Revier mit 88 Hektar 58,2 Aar durch Ankäufe verschiedener Parzellen in Flur Porschdorf und Waltersdorf, sowie endlich das Glastener Revier mit 73 Hektar 83,9 Aar Aerar des Gotteskastens in Grimma. — „Geschäftsleute, laßt Eure Forderungen nicht ver jähren!" Tiefer Ruf muß jetzt wieder am Jahresschluß erschallen. Für bestimmte Forderungen besteht eine kurze Verjährungsfrist von 2 beziehungsweise 4 Jahren. Zu jenen gehören u. A. nach Paragraph 196 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Ansprüche 1. der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker, Kunstgewerbetreibenden mit Einschluß der Auslagen, es sei denn, daß die Leistung für den Ge werbebetrieb des Schuldners erfolgt; 2. derjenigen, welche Land- und Forstwirthschaft betreiben, für Lieferung ihrer Erzeugnisse in den Haushalt des Schuldners; 3. For derungen der Gastwirthe für Wohnung und Beköstigung, einschließlich der Auslagen; 4. Forderungen der im Pri vatdienst Angestellten. In vier Jahren verjähren die For derungen auf Zinsen und Unterhaltungsbeiträge. Me Verjährungsfrist endet mit dem Ablauf des 2. bezw. 4. Ka lenderjahres seit Entstehung der Forderung. Jede im Jahre 1899 entstandene Forderung eines Handwerkers kann also nach dem 1. Januar nicht mehr geltend gemacht werden. Jede Anerkennung, zum Beispiel eine Theil- zahlung, unterbricht die Verjährung. Sie kann auch durch Zustellung eines Zahlungsbefehls unterbrochen werden. )!( Jacobüthal, 5. December. Dem Brrn«hmen nach ist in der Nacht vor, Montag zum Dienstag aus den Personen zug 285, Dresden-Berlin, welcher Nachts 11,28 Uhr auf Station BurxSdorf ein«r!fft, zwischcn Station JacobSSthal und Burxdors «in Schuß abgeseuert worden. Da» Geschoß soll ei» Fenster eines Personenwagen» 4. Klaffe durchschlagen hab« und im Innern de» Wagens in der Wandung stecken gebliebe» sei». Personen find nicht verletzt. Ob e» fich um eine« gegen
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