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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190312151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19031215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19031215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-12
- Tag1903-12-15
- Monat1903-12
- Jahr1903
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1903
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««d A«k»lg»r Mrtls» «ö Aqrittt). KmtsötaLt -rr- der KSnigl. AmtShauptmannschaft Großenhain, de» König!. Amtsgericht? und des StadtrathS zu Riesa. SS» Dienstag, IS Dezember lSSS, abends. , S«. Zehr» Da» Riesaer Tagebtatt erschetat Men Tag Abend? mit Ausnahme der Sann- und Festtage, vierteljährlich« Bezugspreis bei Abholung tu der Expedition in Riesa 1 Mart SO Pfg-, durch uni« äger M tu» Han» 1 Mark IS Psg^ bei Abhainng «n Schalter der katsrrl. Postanstalten l Mark SS Pfg., durch oen vriestrüg« frei in? Hau» 2 Mart 7 Pfg. Auch MonatSabonnement» ««den angenommen. Angeigen-Amiahtn« für dir Rmmner de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne vewilhr. Srnck nnb Verlag »m> -nnger L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kaftauienttraste SS. — Für dir Rrdaetim» verantwortlich: Herman« Schmidt t» Riesa. Mittwoch, de« 1«. Dezemder IVOS, »«chmttMO* « Uhr, gelang« meistbietend gegen sofortige Barzahlung zur Versteigerung: 1 »»« Stur« nkgehroch«» Rüster »nd Ist Hänfen st«,» Rüst»«. Dl« Ablehnung sSmUicher Angebot« behalten wir uuß vor. Eammrlort: Frstplatz tm Stadtpark. De« Ustt de« Stadt Mesa, a« 14. Dezember isos. Bürgermeister >r. Dehne. Auktion. Donner htng, de» 17. d. vor«. 11 Uhr kommen in der Hauk Par »W hiesig«, Rathaus« 1 Pianino, 1 Schreibtisch, 1 Solo, 1 Brrtiko, 1 Kl kderschrauk »nd 1 Regulator gegen sosrrttge Bezahlung öffentlich zur versteige,uvg. Rlefa, den 1k. Dezember 1903. Der Vollftreckuagsbeamte de» Nate» der Stadt Mesa. Schubert Oertliches und Sächsisches. »I«!,. l«. 1903. —* geh« Angestellte der Sächsisch. Böhmische» Dampfschiffahrt».Gesellschaft und zwar Sratiougdor- stand in Dresden BrauuerSrruther, die Kapitäne veutz, Kühn,!, Llehrig, dir Maschinisten Böhmer, Reißner, Wenzel, der Führ meister in Loschwitz Spalteholz, ferner von der Werft der Ge> srlllchaft Schmied Böttger und Schiffbauer Schneider feinte» im Laufe des zu Ende gehend«» Jahre» io voller Rüstigkeit ihr 25 jährige» Dieapjnbiläam »ad erhielte» von der Gesellschaft a» ihre» Ehrentage» je «io wntdolle» ood bleibende» Anbeute». 8 ander« Aagestellte, dir Maschinisten Böttger, Hübner, Kabon, Keller, Libner, Wiedemauu und von der Werst Obrrmaschiur». meister Stephan und Dreher von Horvuff vmdr» im lausrudeu Jahre mit ehrenvollen staatlichen Auözrichnunge» bedacht »nd endlich ginge» io Penfio» »ach 39»/,, 32'/., 32»/«, 39^, 13l/, Jahre» im Dienst der Gesellschaft dir Kapitäne Bräun, ling, Kunze, Bickel, Jahn und Steuermann Ehrlich, wovon die letzten 2 leider schon seit längerer Zeit krank find. Mit Aus nahme der letzten 2 waren vergangenen Sonntag vormittag» genannte 26 Leut« nebst K Obrrbramten der Gesellschaft in der Wohnung de» Direktor» der Gesellschaft Herrn Curt Fischer zu einer erhebenden Jahresfeier versammelt, an welche sich bei ungezwungener Fröhlichkeit rin solenne» Frühstück anschlvß, da» bi» io die vorgerückte Rachmittag»st«ude dir Geladenen in der Familie de» Direktor» vereint«. Eine rührende Ueberraschung wurde jedem der Versammelten durch ein reizende» Bouqart be reitet, welch« Blumrnspende »ebst herzlichsten Glückwünschen von der in Dresden lebende» alte» Mutter de» Direktor» übersandt wurde De» Pensionären war bereit» seiner Zeit bei ihrem Scheiden au» dem Dienst «in Ehrengeschenk in llinaeoder Münz« überreicht worden. Mögen sich an allen Liefen Ehren, männer», die in den laugen Jahren stet» ihren schweren und veraotwortungSretchru Beruf treu und gewissenhaft «»»gefüllt habe», die vom Direktor beim AuSeinandrrgrhen darg,brachten Wünsch« ersüllru: Such im weiteren Leben mit voller Gesund heit .Volldampf Vorau»'. — Nach dem ,Dr. Anz.- beabsichtigt ein Konsortium von Aktionären der Kreditanstalt für Industrie und Handel in Liga., dir Restmafle derselben zu übernehmen. ES soll dabei dir bestmöglichste Verwertung der Liquidation»mässe zu gunstrn aller Aktionäre bezweckt werden, so daß allen Aktionären rin« Beteiligung, und zwar ohne jede Zuzahlung, ermöglicht wird. Die Treuhaudbauk für Sachse» in Dr«»d«u, welcher di« Fäh- rung übertrage» worden ist, erteilt weitere Auskunft über das Projekt. — De» sächsischen Volksschule» find im Lause de» vergangene» Jahre» eine Reihe Stistangru vermacht worden. Ja 23 Poste» von verschiedener Höhr wurde» »ach den An gaben de» Jahrbuch» de» sächsische» PestalozzikalrodrrS insge samt ziemlich 260VV Mk. für Schulzwecke vermacht. Da» reichst« Vermächtnis «hielt im vergangene» Jahre die Bürg'r» schul« zu Schneeberg, nämlich 19909 Mk. von dm Hinter bliebenen de» Kommerzienrates Dr. Gritner. — Zar Zeit gibt «» in ganz Deutschland 261 Tierschutz vereine mit 99999 Mitglieder». Der reichste dieser Vereioe ist der Deutsche Tierfchutzvrreiu in Berlin, der «in Vermöge» von 159999 M. besitzt. EI» vermögen bi» zu 199999 M besitzt unter andere» auch der Neue Leipziger Tirrfchutzverrln, dem da Laufe der letzt« Jahr« wiederholt Vermächtnisse zuge- fall« find. — Di« GesundheitSverhältuifie der Tierbrständr Sachsen» warm im vergangen« Monat nicht günstig. Bor allem ha« der immer tödlich verlaufende Milzbrand bedeutend an Aus breitung gewonnen, so daß nicht wmiger al» 41 Gehöfte durch diese Krankheit verseucht warm. Auch in der AmtShauvtmonn- schaft Leipzig, in Thekla, la« ,i» derartiger Fall zur Anzeig, Kemer wurde di« Maul« «ed Klauenseuche tm städtisch« Vieh. Hof zu Ehrmnitz, der Rauschbraud in dm AmtShauptmannschaft« Schwarzenberg und Marienberg amtlich gemeldet. Auch die Tollwut wurde in <in«m Falle im Bezirk Glauchau sestgestellt. — Tas sächsische Ministerium des Innern gibt in einer Verordnung bekannt, daß bei ihm Klagen über die Häufung von Fällen geführt worden sei, in denen gewisse Buch- und Kunsthandlungen, sowie Hausierer Bil der, Schriften, Sprüche, Haussegen und dergl. mit der Angabe zu verbreiten suchten, daß ein Mil des Erlöses für fromme, wohltätige oder sonstige gemeinnützige Zwecke bestimmt sei. Es sei vorgekommen, daß hierbei der geforderte Preis weit über den Verkehrswert der angebotenen Gegenstände gestellt und der vom Unter nehmer erzielte Gewinn ein überaus hoher, sowie außer Verhältnis zu den Beträgen gewesen sei, die etwa dem angegebenen guten Zweck zugeführt worden seien. Ab gesehen von den Fällen, in denen unwahre Behaup tungen aufgestellt würden und damit der Tatbestand des Betruges in Betracht komme, handele es sich nach An sicht des Ministeriums bei den geschilderten Geschäftsbe trieben nicht lediglich um eine Gewerbebetätigung, sondern es treffe hierneben zugleich der Gesichtspunkt der öffent lichen «Sammlung zu. Außer Zweifel sei dies besonders dann, wenn ungewöhnlich hohe Preise gefordert würden; indessen auch dann, wenn sich die Preisstellung innerhalb des üblichen Rahmens bewege, sei zu berück sichtigen, daß sich in diesem Falle der Händler nicht lediglich an die Kauflust und das Bedürfnis des kau fenden Publikums wende, sondern auch die Mitwirkung des Käufers an der Erreichung des angegebenen guten Zweckes erbitte, indem er ihm eine Geldausgabe zumute, zu welcher den Käufer das bloße Angebot an sich nicht be wegen würde. Täfern hiernach eine Sammlung mit in Frage komme und zu solcher nicht gemäß der Ministerial- verordnung über die Veranstaltung von Geldsammlungen vom 20. Oktober 1890 die Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt worden sei, solle auf Grund der von den Kreishauptmannschaften in Verfolg dieser Verord nung erlassenen Strafandrohung eingeschritten werden. Werde aber für eine derartige, mit einem Geschäftsbe triebe sich verquickende und eben deshalb wohl nur in seltenen Ausnahmefällen zuzulassende Gcldsammlung um Erlaubnis nachgesucht, so sei bei der hierauf zu fassen den Entschließung aus den in der erwähnten Ministerial- verordnung zum Anhalt gegebenen Gesichtspunkten auch darauf zu achten, daß der für den angegebenen guten Zweck ausgeworfene Gewinnanteil in einem angemessenen Verhältnis stehe zu dem gesamten Reinerlös und somit nicht als Lockmittel für einen möglichst großen und gc- winnreichen Warenumsatz diene. Auch sei es der über das Gesuch zu befindenden Behörde, dafern sie überhaupt auf dessen Bewilligung zukommen sollte, unbenommen, dabei den Nachweis zu verlangen, daß der für den guten Zweck bestimmte Erlös auch wirklich in der festgesetzten Höhe diesem Zwecke zugeführt werde. — Mns der verzweigtesten Erwerbsgebiete ist un streitig die Baumaterialienbranche, welche, was sowohl Vielseitigkeit ihrer Artikel, sowie Anzahl der von ihr und ihren Nebenzweigen beschäftigten Personen be trifft, höchstens von der Bekleidungs- oder Nahrungs mittelbranche erreicht, aber von ihnen wohl kaum über troffen wird. Bei diesem Umfange konnte es nicht aus bleiben, daß sich im Laufe der Jahre zahlreiche Miß stände einschlichen — wir erinnern nur an den Bau schwindel und das Emporwuchcrn einer den soliden Han del ganz gefährdenden «Schleuderkonkurrenz —, deren Bekämpfung sich immer dringender notwendig machte. Aus dieser Notwendigkeit heraus erfolgte vor wenig Mo naten die Begründung des „Verbandes vereinigter Bau materialienhändler Deutschlands", einer Bereinigung, die sich die Abwehr der die Branche bedrohenden Gefahren zur Aufgabe gemacht hat. Obschon erst, wie gesagt, seit wenigen Monaten bestehend, so gehören dem jungen Verband, welcher seinen Sitz in Leipzig hat, doch heute schon die angesehensten Firmen der Branche ganz Deutschlands an und in ihm ist dadurch bereits ein Jahresumsatz konzentriert, der mit 100 Millionen eher zu mäßig als zu hoch angenommen ist. Noch immer aber wächst die Mitgliederzahl täglich in erfreulicher Weise, sodaß die Hoffnung gerechtfertigt ist, dem Verband werde es allmählich gelingen, bessere Verhältnisse zu schaffen. Alle Interessenten der Branche, Baumaterialienhändler sowohl als Produzenten, welche die Notwendigkeit eines engeren Zusammenschlusses erkannt haben, sind als Mit glieder willkommen. Dieselben erfahren Näheres durch die Geschäftsstelle des Verbandes: Leipzig, Kronprinz straße 54. — In Sachen des Ausverkaufswesens hat die Gewerbekammer Plauen sich jetzt auf Ersuchen des Mi nisteriums geäußert und wird nach den „Lpz. N. N." folgenden bemerkenswerten Bericht an dasselbe erstatten: Grundsätzlich sollen nur Totalausverkäufe, also solche, welche die vollständige Räumung des Warenlagers be zwecken, zulässig sein. Neben diesen Ausverkäufen sol len nur solche geduldet werden, welche den Ausverkauf sogenannter Saisonartikel bezwecken. Diese Ausverkäufe sind aber bloß beim Schluß der Saison nachgelassen. Konkursausverkäufe sind nur insoweit zulässig, als der Konkursverwalter oder in seinem Auftrage ein Dritter die Masse durch Ausverkauf aufzulösen bestrebt ist, da gegen soll unterasgt sein, daß Personen, welche eine Konkursmasse vom Verwalter gekauft haben, diese als „Konkursausverkauf" oder unter ähnlicher Bezeichnung weiter veräußern. Alle übrigen Formen des Ausverkaufs aber, wie „Inventurausverkäufe", Resterausverkäufe", Ausverkäufe „wegen Umbau", wegen „Aufgabe des Ladens", wenn nicht zugleich die Aufgabe des Geschäfts beabsichtigt ist, wegen „Umzugs" usw. sollen untersagt sein. Dem Ausverkauf ist jede Art der Veräußerung von Waren gleichzuachten, durch welche die Vorschriften über das Ausverkaufswesen umgangen werden sollen. Nun ist es auch erforderlich, daß bei erlaubten Ausverkäufen eine Täuschung des Publikums nach Möglichkeit ausge schlossen wird. Zu diesem Zwecke soll ein Gewerbetrei bender, welcher einen Ausverkauf beabsichtigt, vorher der Ortspolizeibehörde hiervon Kenntnis geben; er hat ein Verzeichnis aller Waren, welche zum Verkaufe gelangen sollen, nebst Angabe des früheren und des für den Aus verkauf festgesetzten Preises einzureichen und darf mit dem Ausverkäufe nicht früher beginnen, als bis die Be hörde ihre Genehmigung hierzu erteilt hat. Zugleich hat die Behörde zu bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt der Ausverkauf dauern darf; sie darf jedoch aus Billig keitsgründen diese Frist angemessen verlängern. Wäh rend des Ausverkaufs sind die auszuverkaufenden von den übrigen Waren tunlichst getrennt zu halten und mit den früheren und gegenwärtigen Preisen zu versehen. Tie Ortspolizeibehörde ist verpflichtet, den Ausverkauf fortgesetzt zu kontrollieren, insbesvnders, daß kein« Nachschübe vorgenommen werden, und den weiteren Ausverkauf vorläufig und nach Befinden endgültig zu verbieten, wenn es sich herausstellt, daß den be stehenden Vorschriften nicht nach gegangen wird, oder der Ausverkauf zu betrügerischen Manipulationen oder zur Täuschung des Publikums mißbraucht wird. * Niederlommatzsch, 14. Dez. Gestern abend hatte der Kgl. Sächs. Militärverein für Bahra, Boritz und Umgegend unter Mitwirkung der Gesangvereine von Niederlommatzsch und Boritz ein Gesangskonzert veran staltet, dessen Ertrag für die im Juli nächsten Jahres stattfindende Fahnenweihe bestimmt ist. Wie bekannt, hat Herr Rittmeister Crusius vor einiger Zeit dem Verein das Geschenk einer Fahne zugesagt. Das Konzert, bei welchem
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