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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.08.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-08-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19030817015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1903081701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1903081701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-08
- Tag1903-08-17
- Monat1903-08
- Jahr1903
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Tabellarischer und Ziffernsay entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Lffertenannahme 25 H (excl. Porto). Extra Beilagen (gesalzt), nur mit se, Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderun« >4 «0.—, mit PostbefSrderuug 70.—. Annahmeschlub für Anzeige«: Abeud-Ausgabe: Vormittag-10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag- 4 Uhr. Anzeigen sind stet- an die Expedition zu richten. Die Expedition ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi- abends 7 Ubr. Druck und Verlag voa <k. Pol» in Leipzig. Nr. 415. Montag den 17. August 1903. 97. Jahrgang. Amtlicher Teil. Ausschreibung. Für den Neubau der Heil- und Versorganstalt Dösen sollen vergeben werden: 1) die Ziegeldeckerarbeitcn, 2) die Klcmpnerarbcitrn, 3) die Wasscrlcitnngsarbeiten zum Neubau des Hauses für ansteckende Kranke. Die Bedingungen und ArbeitSvcrzeichnisse können beim Hochbau-Anne, Rathaus, II. Obergeschoß, Zimmer Nr 7, ein gesehen oder gegen Porto- und bestellgeldfreie Einsendung von für I) bis 3> je 5,0 Pfg., die auch in Briefmarken erlegt werden können, bezogen werden. Die Pläne usw. liegen in bei: Bauhütte der Heil- und Bersorganstalt Dösen an der Chaussee von Probstheida nach Wachau zur Einsicht aus. Die Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Heil- und VersoCganstalt Dösen. Ziegeldecker-, Klempner- bezw. Wasserlcitungsarbeiten zum Neubau des Hauses für an steckende Kranke" versehen, bis zum 31. August 1903, vor mittags 10 Uhr, an die oben bezeichnete Verwaltung, Zimmer Nr. 8, portofrei cinzurcichen, woselbst zu dieser Zeit die Er öffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber bezw. deren Bevollmächtigten erfolgen wird. Der Rat behält sich jede Entschließung vor. Leipzig, den 13. August 1903. Des Rats der Stadt Leipzig Deputation zum Hochbauwcsen. All 8 LN88- n KtLSVU. Dienstag, den 18. Anglist 1003, sollen vormittags von '/,1V Uhr an L.-LindenlNl, Markt 17, M. und vormittags von 11 Uhr an L.-Lindenan, Qncrstraßc ll, III. die Nachlaßsachen der Ebeleute Horn sowie der vcrw. Jung, als: 2 Kleiderschränke, I Scbreibsekrciär, 1 Vcrtikow, 1 Sosa, 1 Ltuben- teppich, Wand- und Regulatoi uhren, I Nähmaschine, 2 Spiegel, Tische u. Stühle, Betten u. Matratzen, 1 Küchenichrank, Küchen geschirr u. v. in. öffentlich gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. 8et>nu> «elinstckt. Lokalricbter. KMiMrsteiMU. Donnerstag den 20. August, vorm. von 9 Ubr ab, sollen Grimmaischc Str. 24, I., die zur L. Laudsbcrgschen Konkurs masse gehörigen Warenbestände, die, speziell zum Betriebe einer Kürschnerei dienen, als: > Partie fertig zubcreit. Felle, darunter Zobeltclilcnfultcr, Skunks, Fuchoschweife usw., ferner fertige und lmlbfcrtigc Pclzware», sowie das gesamte In ventar, als: Ladentafcln, Wnrcnrcgale usw., das vorhandene Arbeitszeug u. v. m. im Auftrage des Konkursverwalters Herrn Rechtsanwalt I5r. Rud. Beier öffentlich gegen sofortige Bar zahlung versteigert werden. Dünkel, Lokalrichter. letzte * Dresden, 16. August, lieber „die sächsische W a h l r e ch t s ä n d e r u n g und d i e W a h l r e ch t s- kommission der Negierung" berichtet die „Dresdner Zeitung" in einem polemischen Artikel gegen die Negierung folgendes Sachliche: „Wie man uns mit tend, haben in diesen Tagen Versammlungen der konservativen Landtagsfraktion und des P a r t e i v o r st a n d e s stattgcfundcn, und man hat hinter verschlossenen Türen, wie verlautet, 'beschlossen, sich nach dem Vorgang derNationallibc- ralen von der Kommission gleichfalls fe r n z n ha l t e n. . . .AndentumgSwcise verlautet, daß der neue Entwurf die Beibehaltung derDrei- klassenwahl will, aber so, daß jede Klasse ihr Dritteil allein wählt,- im übrigen die all gemeine. geheime und direkte Wahl. Bon einer grundlegenden Reform der Ersten Kammer hört man noch nichts." * Berlin, 16. August. Soweit bis jetzt bestimmt worden ist, trifft das K a i s e r p a a r am Montag auf Schloß W i l he l m s h ö he bei Kassel ein. wo sich die beiden jüngsten Kinder des Kaisers bereits seit einiger Zeit aushalten. Am 28. August findet im Kasseler Nesi- denzschlvß für die Offiziere des II. Armeekorps und am 29. für die Prvvinzialstände und Beamten ein Essen statt. * Berlin. 16. August. Der Kaiser hat dem evan gelischen Jeldprvpst der Armee, Oberkon- sistvrialrat IX Richter, den Charakter als Wirklicher Geheimer Nat mit dem Prädikat „Erccllen z" ver liehen. /X Berlin, 16. August. Dem früheren zweiten Vize präsidenten des Reichstages, Geh. Finanzrat Büsing, wurde der Krvnenorden 2. Klasse verliehen. * Berlin. 16. August. Wie der „Nat.-Ztzz." mitgeteilt wird, ist Paul Nohrba ch zum R c i ch s k o m m i s s a r für das A n siedel ungswcsen in Deutsch- Süd w e st a f r i k a ernannt worden. Für die Zwecke der deutschen Besiedelung dieses Schutzgebietes hat der letzte Kvlouialetat, wie erinnerlich, erhebliche Mittel ausge- wvrfen. * Neues Palais bei Potsdam, 16. Angust. Zur gestrigen Mittagstafel bei Ihren Majestäten waren außer den schon gemeldeten Herrschaften noch geladen Gencraladjntant General der Infanterie v. Pl essen, Gencraladjntant Generalleutnant Gras v. Hülsen - Häseler, Kriegsminister Generalleutnant v. Einem. Nachmittags nm 5 Uhr unternahmen beide Maje stäten eine Spazierfahrt. Zur Abendtafel war geladen Se. K. und K. Hoheit der Kronprinz. — Heute vor mittag besuchten beide Majestäten den Gottesdienst in der Psingstkavellc. Zur heutigen Mittagstafel bei Ihren Majestäten waren geladen Reichskanzler Graf v. Bülow und Oberprändcnt Staatsminister Graf v. Zedlitz u n d T r ü tz s ch l e r. * Helgoland, 16. August. In der Nacht vom 14. auf den 15. lief S. M. Torpedoboot „O. 112" beim Nachtangriff gegen das Linienschifs „Kaiser Friedrich III.". Der Obermatrose Julins Stvhr aus Stuttgart erlitt Quetschungen und ist seinen Verletzungen heute morgen erlegen; sonst ist niemand von der Besatzung verletzt. Das Torpedoboot wird in Wilhelmshaven außer Dienst gestellt werden. * Franksnrt a. O., 16. Angnst. Die Beisetzung des früheren Rcichstagsprändenten, Crccllcnz Uv. Albert v. Levetzow, fand gestern nachmittag, in Gossow dem Besitze der Familie, statt. Am Sarge des Entschlafenen hatten sich nm die Familie versammelt die Minister Frei herr v. Nheinbaben, Freiherr v. Hammerstein und von Podbielski, Oberpräsident v. Bethmann-Hollweg, Landes direktor Freiherr v. Manteuffel-Crossen, Hauptrittcr- schaftsdirektor v. Buch-Kormpow. zahlreiche Partei anhänger und Freunde. * Halberstadt, 16. August. Ans einer Feierlichkeit, welche die dem hiesigen Bczirkskommando angehörenden Offiziere gestern in Ilsenburg veranstalteten, wurde beim Abbrennen eines Feuerwerkes durch Ex plosion aus der Zuschauermenge ein Mann ge tötet; ein junges Mädchen erlitt lebensgefährliche Ver wundungen und mehrere andere Personen wurden leichter verletzt. * Darmstadt, 16. August. Wie jetzt bestimmt verlautet, wird die russische Zarenfamilie am 24. Sep tember hier eintreffcn. * Regensburg, 16. August. Wie das «Regensburger Morgenblatt" meldet, entgleiste heute nachmittag von dem Schnellzuge Hof — München in der Nähe von Regensburg der Tender bei der Einfahrt ans die Donanbrücke, wo der Zug, da sich auf der Brücke ein Gleis in Reparatur befindet, das Gleis wechseln mußte. Infolge Versagens der Lokomotivbremse fuhr der Zug über die Brücke weiter und beschädigte das Gleis und den Holzbelag der Brücke. Der Heizer kletterte von der Lokomotive aus in einen Personenwagen und zog die Notbremse, worauf der Zug zum Stehen gebracht wurde, als er bereits halb über die Brücke war. Um ^8 Uhr war der Tender wieder eingehobcn, und der Zug wurde nach Regensburg gebracht. Auf der Brücke sind die eisernen Deckplatten zwischen den Schienen völlig ver bogen; das Gleis von der Brücke nach der Station Wal- hallastraßc hin ist auf 300 Meter zerstört. Die Verkehrs störung dürfte die Nacht über dauern. Die Reisenden langten mit dreistündiger Verspätung in München an. * Stuttgart, 16. August. Heute nachmittag um 4'/^ Uhr geriet auf dem Hauptbahnhofe die Maschinen halle in Brand und ist ganz ausgebrannt. Das Fahrmatcrial konnte gerettet werden. Das Feuer ist ver mutlich unter dem Dache ausgebrvchen; dieses brach bald unter einem starken Knall zusammen. Menschen sind nicht verletzt; der Verkehr ist nicht nennenswert gestört. * Paris, 16. August. „La Presse" zufolge rief heute nachmittag bei der Place Pigalle das Entstehen eines un erheblichen Brandes in einem Motorwagen eines Zuges der Stadtbahn eine Panik hervor; irgend welchen Unfall hatte das Ereignis nicht zur Folge. * Grenoble, 16. August. Gestern wurde hier bei strömendem Regen das DenkmalHector Berlioz' feierlich cingcwciht. Deutschland, Italien und Oesterreich waren durch Abgesandte vertreten. Felix Wein gartner legte am Denkmal eine goldene Palme mit schwarz-weiß-rotcr Schleife nieder, auf der die Worte standen: „Dem unsterblichen Meister." * Neapel, 16. August. Die Tätigkeit des Vesuvs dauert fort. Tie Lava ergießt sich über große Strecken nach Nvrdvsten und Südwesten in der Richtung auf Ottajano und Pompeji. * Alicante, 16. August. Gestern früh 4 Uhr wurde hier ein Erdbeben verspürt, welches drei Sekunden dauerte. Menschen sind nicht zu Schaden gekommen. * Petersburg, 16. August. Seit den letzten Nachrichten vom Anfang August haben keine Unruhenin Odessa stattgcfundcn. Alle Gewerbe, ebenso die Eisenbahn angestellten haben ihre regelmäßige Tätigkeit aus genommen. Eine friedliche Einigung mit den Arbeitern der Dampfschiffe und der Straßenbahnen ist zu siande ge kommen. * Petersburg, 16. August. Der Verweser des russischen Konsulates in Mona st ir tele graphierte gestern folgendes: Tas Militärgericht unter dem Vorsitze Edhem Beys hat heute nach viertägiger Ver handlung das Urteil gefällt. Während der Untersuchung und Gerichtsverhandlung übte ich die Rechte und Vor rechte eines Staatsanwaltes aus. Im Hinblicke auf die in Umlauf gesetzte freche Verleumdung, Konsul Rost- kowsky habe den Wachtposten beleidigt, geschlagen, sogar auf ihn geschossen, bestand ich darauf, daß das Gericht noch vor der Urteilsfällung alle auf den Vorfall bezüglichen Punkte auf Grund meiner Fragen aufkläre. Das Gericht hat folgendes festgestellt: Als der Wachtposten dem Konsul nicht die militärischen Ehren erwies, machte ihm der Kon sul zuerst ein Zeichen, verließ dann seinen Wagen und fragte ihn nach seinem Namen. Es ist unzweifelhaft er wiesen, daß Rostkowsky auf Halim nicht geschossen und ihn in keiner Weise beleidigt hat. Halim schoß sofort einige Male auf den Konsul. Als dieser am Boden lag, trat Halim hinzu, schoß nochmals, dicht an den Kopf des Konsuls anlegend, und versetzte ihm einen Kolbenschlag gegen die Schläfe. Halim war wegen Ermordung an geklagt. Der andere Wachthabende Abbas, der zugegen war, war angeklagt, dem Konsul keinen Schutz erwiesen zu haben; die beiden übrigen Wachthabenden Seine! und Assina waren bei der Tat nicht zugegen, doch wurde Seinel, welcher sich bemühte, seine Kameraden zu ent schuldigen, dem Gerichte wegen falschen Zeugnisses über geben. Der Vorsitzende der Gendarmerie war angeklagt, weil er auf einen wichtigen Posten rohe Albanesen gestellt hatte, die nicht einmal türkisch sprachen. Die Unter leutnants Ismail Hahki und Salisch Kadri wurden be schuldigt, während der Fahrt nach dem russischen Kon sulat mit dem Lehrer Misirkv nach dem Morde in rohen Ausdrücken das Andenken des Verstorbenen verunglimpft zu haben. Ferner war der Lampenputzer Tewfik wegen falschen Zeugnisses angeklagr, welcher vor Gericht den Aussagen anderer Zeugen widersprach und behauptete, daß der Konsul den Wachthabenden geschlagen und auf ihn geschossen habe. Das Militärgericht verurteilte Halim und Abbas zum Tode, Seinel zu 15 Jahren, Tewfik zu fünf Jahren Zwangsarbeit, die Offiziere Ismail und Salisch zur Ausstoßung aus dem Heere. Assim wurde freigesprvchen. Tas Urteil wurde, nachdem ich es unter schrieben hatte, den Angeklagten in meiner Gegenwart vorgelesen. Hilmi Pascha erklärte hierauf, er habe den Befehl aus Konstantinopel, das Urteil sofort auszuführen. Die Verbrecher wurden heute gehenkt. Die Relegation der Offiziere wird heute abend stattfinden. Der Gen- darmcriechef des Vilajcts, der Chef des Gendarmerie bataillons in Monastir und der Kapitän der Kompagnie, in welcher Halim diente, wurden des Dienstes enthoben und dem Gerichte übergeben. Eine Untersuchung ist ein geleitet, um die Personen zu entdecken, welche aus der Militärbäckerei aus den Wagen des Konsuls geschossen haben. * Konstantinopel, 16. August. Tie Witwe des ermor deten Konsuls Rostkowsky richtete an Heu russischen Minister des Auswärtigen, Grafen Lambsdorff, ein Tele gramm, in welchem sie erklärt, es wäre eine Beleidigung des Andenkens des Ermordeten, wenn sie türkisches Geld annehmen würde. Graf Lambsdorff antwortete mit dem Rate, die Entschädigung anzunehmen. Feuilleton. Gespräche über die Erllänmngssteuer. Vvn Bürgermeister a. D. M ü h l e. Nachdruck verboten. II. Am andern Tage sind alle Stammgäste wieder ver sammelt, und als Stadtrat A. als letzter eintritt, beginnt: Stadtgutsbesitzcr F.: Das ist gut, daß Sie kommen, Herr Stadtrat, da können wir ja gleich das gestern begonnene Frage- nnd Antwortspiel fortsetzen. — Bei mir wohnt ein Schuhmacher zur Miete, der durch eine Erbschaft ein kleines Vermögen von 15 000 .4( erlangt hat, das ihm 500 .4( Zinsen einbringt. Dabei ist aber der Mann immer kränklich und kann nnr wenig verdienen. Sein Verdienst durch Flickereien beträgt höchstens 10" jährlich. Ein besonderes Betriebskapital hat er gar nicht. Soll denn dieser Mann, der noch dazu eine starke Familie zu erhalten hat, so daß er manchmal etwas vom .Kapital nehmen muß, auch noch Ergänznngsstener zahlen? Tas wäre doch hart. Gymnasialprofessor C.: Ich habe nur l-o > in Wertpapieren als Vermögen, aber meinen schönen Ge halt und babe noch durch literarische Privatarbciten, durch ein Lchülcrpcnsionat und Nachhülfestnnden einen nicht zu unterschätzenden Nebenverdienst. Mich würde etwas Er gänzungssteuer weniger stören. Stadtrat A.: Bei der Einführung der Ergänzungs steuer kmt man es besonders aus die größeren Vermögen abaesehen, die ohne zu große Beschwernisse eine mäßige Ertrastcucr vertragen können, während die kleineren Ver mögen, besonders wenn neben ihnen nur ein geringes Einkommen besteht, durch eine, wenn auch nicht große Extrasteuer doch empfindlich getroffen würden. Steuer frei sind deshalb alle Vermögen, die nach Abzug etwaiger persönlicher Schulden 10 000 und darunter betragen. Sie, Herr Professor, sind also schön heraus, Sic haben keine Ergänzungssteuer zu bezahlen. Aber cs gibt viele Verhältnisse, bei denen auch trotz eines höheren Ver mögens eine Ergänzungssteuer hart und drückend sein würde, und deshalb hat das Gesetz noch eine größere An zahl von Fällen hervorgehoben, in denen Steuerermäßi gung oder Steuerfreiheit einzutreten hat. Hierdurch werden manche Härten, welche die Ergänzungssteuer sonst mit sich bringen müßte, vermieden oder wenigstens ge mildert. S t a d t g u t s b e s i tz e r F.: Zu solchen Fällen zählt wohl auch mein Mieter, dessen Verhältnisse wahrlich keine glänzenden sind? Das wäre wenigstens sehr wünschens wert. Stabtrat A.: Da haben Sie Recht, dem Manne ist geholfen. Tenn alle diejenigen, deren ergänzungsstcncr» pflichtiges Vermögen 20 000 .4( nicht übersteigt, sind dann von der Ergänzungssteuer frei, wenn ihr gesamtes steuer pflichtiges Einkommen nicht mehr als 950 .4/ beträgt. Hier tritt das Ergänz nngs stcncrgesctz mit dem E i n- k o m m c n steucrgcsetzc in Wechselwirkung, wie cs auch noch in einigen nachher zu erwähnenden Fällen geschieht. Darauf, ans welchen Quellen das steuerpflichtige Ein kommen berflicßt, kommt es nicht an; auch Einkommen ans Grundbesitz «nd einer gewerblichen und beruflichen Tätigkeit zählt hier mit. Pvstdircktor H.: Sic sprachen vorhin von noch mehr Fällen der Stenerkreiheit. Welche sind cs denn? Stadtrat A.: Steuerfrei sind ferner: 1) weibliche Personen, also wohl in der Hauptsache Witwen, welche minderjährige Familienangehörige zn unterhalten haben, ferner 2) vaterlose minderjährige Waisen, und 3j Erwerbsunfähige, wenn die zu einer dieser drei Kategorien gehörigen Per sonen zwar ein ergänzungssteuerpslichtigcs Vermögen bis zu 20 000 besitzen, aber nur ein einkommcnsteuer- vslichtiges Einkommen von jährlich nicht über 1250 haben. Kaufmann E.: In meiner Nachbarschaft wohnt eine Witwe, die zwar 18 000 steuerpflichtiges Vermögen be sitzt und einen kleinen Handel betreibt, sodaß sie ein Ein kommen vvn 1200 hat, sie hat aber einen Sohn von 18 Jahren, der zwar als Schlosser gelernt und gearbeitet hat und sich seinen Unterhalt selbst verdienen kann, aber nirgends aushält und seiner Mutter zur Last fäUr; außer dem hat sie für eine sehr beschränkte Tochter von 25 Jahren noch zu sorgen. Diese Witwe hat also wohl keine Er- gänznngssteuer von ihrem Vermögen zu bezahlen? Ich interessiere mich für den Fall, weil ich ihr von Zeit zu Zeit eine kleine Unterstützung zukommen lasse. Stadtrat A.: Nun, die Witwe wird wohl Er- gänznngssteuer zahlen müssen. Denn Ausnahmebestim mungen sind stets ganz genau und wörtlich zu nehmen. Da kann sie nun nicht verlangen, daß die Unterhaltungs kosten für ihre erwerbsunfähige Tochter berücksichtigt werden, weil die Tochter nicht mehr minderjährig ist. Und was den Sohn anbetrifft, so ist derselbe erwerbs fähig und kann seinen Unterhalt sich selbst erwerben. Eine Unterhaltnngspf l ich t hat deshalb die Mutter ihrem Sohne gegenüber nicht; wenn sie seine Faulheit und sein Vagabundenlebcn dadurch unterstützt, daß sic ihm, ohne dazu verpflichtet zu sein, Unterhalt gewährt, so kann sie deshalb keine Steuerbefreiung beanspruchen. Fabrikant 41.: Noch eine Aufklärung möchte ich mir erbitten. Mein Werkmeister, ein in seinem Fache sehr tüchtiger Mann, der auch über ein Vermögen von 16 000 .4^ verfügt, hatte mir gekündigt, um eine bessere Stelle anznnchmen. Daraus ist aber — warum, weiß ich nicht, — nichts geworden, nnd bei mir ist seknc Stelle natürlich wieder besetzt. Jetzt sitzt der Mann nun da, und es kann vielleicht ein halbes Jahr vergehen, ehe er wieder eine solche Stelle, wie er sie gerade haben will, erlangt; weniger gute könnte er ja haben, er will sich aber in seinen Einnahmen nicht verschlechtern. Fällt er unter die erwähnte Ausnahme der Steuerfreiheit? Stadtrat A.: Dem Manne kann auch nicht ge holfen werden. Erwerbs Unfähigkeit (von ganz ge ringfügigem Nebenverdienste abgesehen) und bloße Er werbs losigkeit sind zwei ganz verschiedene Dinge; nnr die erstere begründet die Steuerfreiheit. Aber auf andere Weise wird der Witwe und dem Werkmeister wenigstens einigermaßen Erleichterung zu teil werden können; denn das Ergänzungssteuergesey ist bemüht, nach Möglichkeit Härten zn vermeiden, und besonders den sogenannten kleinen Rentnern keine unverhältnismäßigen Lasten auf- znbürdcn. Diese Erleichterungen können nun aber noch auf dreierlei Art eintreten, beziehentlich herbei geführt werden. Erstens sollen diejenigen, welche zwar ein ergänziingsstcuerpflichtiges Vermögen bis zu 60 000 Mark besitzen, aber entweder gar kein Einkommen oder nur ein solches von nicht über 600 ^( beziehen, nur 1 .4^, dieselben, wenn sie nur ein Einkommen von über 600 bis 950 .4^ beziehen, nnr 2 .< dieselben endlich, wenn sie nur ein Einkommen von über 950 bis 1900 beziehen, nicht mehr als einen Betrag bezahlen, der um 5 .F hinter seiner Einkommensteuer zurückbleibt, vorausgesetzt, daß hier durch nicht etwa der tarifmäßige ErgänzungSstenersatz üben'chritten würde. Tenn eS soll durch diese Bestimmung eine Erleichterung nnd nickst etwa daS Gegenteil erreicht werden. Eine zweite Art der Erlcickstcrnng der Er gänznngsstener ist die Bestimmung, daß bei denjenigen, deren steuerbares Vermöge» nickst mehr als 52 000 .F, „nd deren jährliches Einkommen gleichzeitig nicht mehr als 5800 beträgt, die Ergänznngsstener nm höchstens drei Klassen ermäßigt werden kann, unter der Voraussetzung, daß der Stenervslickstigc entweder durch Unterhalt von Kindern ganz ungewöhnlich belastet, oder durch seine Ver- pflichtung zur Unterhaltung armer Angehöriger un gemein b schwcrt wird, oder durch andauernde strankbeit in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zurückgekommcn ist, oder endlich durch besondere Unglücksfälle in Bedräng-
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