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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190501193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-01
- Tag1905-01-19
- Monat1905-01
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1905
- Autor
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Nach den in der Bezirksversammlung am 12. dieses Monats vorgenommenen Wahlen besteht der Bezirksausschutz aus folgenden Mitgliedern: Herrn Gemeindevorstand Bennewitz in Glaubitz, „ Stadtrat Berg in Radeburg, „ Rittergutsbesitzer, Kammerherrn Freiherrn von Burgk auf Schönfeld, „ Bürgermeister l)r. Dehne zu Riesa, „ Rittergutsbesitzer Geheimen Hofrat vr. Mehnert auf Medingen, „ Vereinsdirektor Mierisch in Grotzenhain, „ Gutsbesitzer Rautenstrauch in Reinersdorf, „ Mttergutsbesitzer Sachtze auf Merschwitz. Großenhain, am 16. Januar 1905. Königliche Amtshauptmanuschaft. Nr. 22 4. I)r. Uh le mann. Kr. Ein genaues Verzeichnis der zu versteigernden Sachen hängt am Gerichtsbrett aus Riesa, den 17. Januar 1905. . Der Gerichtsvollzieher des Kö«igl. Amtsgerichts. Dauksagrmg. Den drei Geschwistern Gehre in Riesa spricht der unterzeichnete Kirchenvorstand für eine der hiesigen Kirche gemachte Stiftung Von 3000 Mark, deren Zinsen zum Teil der hiesigen Gemeindediakonie zugute kommen sollen, hiermit öffentlich herzlichen Dank im Namen der hiesigen Kirche und Gemeindediakonie aus. Riesa, 19. Januar 1905. Der Kirchenvorstand. Friedrich. — In der Zeit vom 1. Oktober 1903 bis 30. Sep Mittwoch, den 25. Januar 1905, Norm. 10 Uhr, kommen im Grundstücke Poppitzerstr. 29 hier, 1 Pianino, 1 Büffet von Nußbaum, 4 Last- und 1 Tafelwagen, 2 Lorbeerbäume, 1 Badewanne mit Ofen, 2 Schleifsteine, 1 Partie Bretter, 1 Bauwinde, 4 Hobelbänke, Cementwaren, circa 1500 Stück Verblend steine, Rüstzeug, 1 eiserne Säule, 12 verseh, ausländische Pflanzen, 4 Epheuwände, Hanfseile, 2 braune Pferde, 4 Cementrohrformen, 60 Tischlerleimzwingen und hierauf nachmittags 2 Uhr im Auktionslokale hier eine Anzahl bessere Möbels, Betten, 1 Nähmaschine, Bücher, 2 Scheibenbüchsen, 2 silberne Leuchter, 1 Teppich, 1 Eis schrank, 1 Fahrrad u. a. m. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Oeffcutliche Sitzung des WemeiaderateS zu Grob» Freitag, den 20. Januar 1005, abends ^8 Uhr im Gemeindeamts. Tagesordnung: 1. Bebauungsplan, 2. Errichtung eines Gaswerkes, 3. Wahlen für den Armenausschuß, 4. Beratung des neuaufgestellten Statuts für die Pflichtfeuer wehr. Nichtöffentliche Sitzung. Palmenwalde, das neben der Beweglichkeit und natürlichen Farbenzusammensetzung auch in einer wunderbaren Plastik erschien. Die Vorführungen, zu denen das Publikum recht zahlreich erschienen war, wurden von Vorträgen eines Riesen- Phonotereoskops begleitet." Wir nehmen gern Veranlassung hiermit auf die Vorführungen noch besonders aufmerksam zu machen. — Der König von Italien empfing- gestern in Rom die außerordentliche sächsische Gesandtschaft in feierlicher Audienz. Die Mitglieder derselben wurden von Zeromo- nienmeistern in Galakarossen aus ihrem Hotel abgeholt und nach dem Quirinal geleitet, wo sie durch den Palastpräfekten Grafen Gianotti nach dem Thronsaale geleitet wurden. Der König, in großer Generalsuniform und umgeben von seinem Hofstaate, nahm aus den Händen des Generals von Vitzthum das Handschreiben des Königs von Sachsen ent gegen und sprach ihm seinen Dank aus. Darauf unter hielt sich der König mit den Mitgliedern der Gesandtschaft. Der König verlieh dem General Grafen Vitzthum v. Eck- städt das Großkreuz des Mauritiusordens und ernannte Oberstleutnant Weißdorf zum Kommandeur des Ordens der italienischen Krone, Leutnant v. Vitzthum zum Ritter des Mauritiusordens. Der König gab abends zu Ehren der Gesandtschaft ein Diner. — Das Königliche Ministerium des Innern hat im Verordnungswege vom 1. Januar an Maßregeln zur Ab - wehr und Unterdrückung der Influenza der Pferde, sowie der Gehirn-Rückenmarksentzündung und der Gehirnentzündung der Pferde getroffen. Danach ist jeder Pferdebesitzer verpflichtet, von dem Ausbruche der er wähnten Krankheiten in seinem Pferdebestande und von allen verdächtigen Erscheinungen, die auf den Ausbruch der Krankheit schließen lassen, der Ortspolizeibehörde sofort An zeige zu erstatten. Die gleiche Anzeigepflicht liegt ob dun Vertreter des Besitzers, den Begleitern von Pferdetrans- porten, den Besitzern von Gehöften und Stallungen, in denen fremde Pferde sich in Gewahrsam befinden, den Tier ärzten, sowie allen Personen, die sich gewerbsmäßig mit der Ausübung der Tierheilkunde beschäftigen. Weiter stellt die Verordnung fest, welche Behörden als Ortspolizei gel ten, und ermächtigt die Am'tshauptmannschaften, soweit Freibank Riesa. Nächsten Sonnabend, den 21. Januar dss. Ihrs., von vormittags ^9 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines RindeS (roh), sowie das Fleisch dreier- Schweine (gekocht) zum Preise von 40 Pfg. pro 1/r kx zum Verkauf. Riesa, den 19. Januar 1905. Die Direktion des städt. Schlachthofes. Meißner. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Materialwarenhändlerin Anna Lina verehel. Burkhardt geb. Gebauer in Strehla, Inhaberin der Firma A. L. Burk hardt daselbst, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 19. Januar 1905. Königliches Amtsgericht. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 19. Januar 1905. — Eine hochherzige Stiftung für die hiesige Kirche in Höhe von 3000 Mark, deren Zinsen zum Teil der Gemeinde diakonie zugute kommen sollen, machten die Geschwister Gehre in Riesa. Der Kirchenvorstand spricht den Gebern im amtlichen Teil d. Bl. seinen Dank öffentlich aus. — Im Dorfe K. versuchte sich am 17. d. M. ein Knecht auf der Tenne seines Dienstherr» aus Furcht vor einer gerichtlichen Strafe zu erhängen. Der Selbstmord kandidat wurde aber noch rechtzeitig abgeschnitten und be findet sich seitdem in bewußtlosem Zustande im hiesigen Stadtkrankenhausc. Man hofft aber ihn am Leben zu erhalten. —Die 6. Strafkammer des Königl. Landgerichts Dresden verhandelte heute gegen den 22 Jahre alten Hand arbeiter Friedrich Wilhelm August Schmidt wegen wie derholten Rückfalldiebstahls. Der Angeklagte hatte aus einem Bodenraum 5 Stück Hemden im Werte von 16 bis 18 Mark sich zugeeignet. Das Gericht billigte dem Ange klagten mildernde Umstände zu und erkannte deshalb nur auf 5 Monate Gefängnis und 3 jährigen Ehrenrech.sverluft. — Von nächstem Sonnabend bis Montag, 23. d. M. veranstaltet hier im Saale des Gesellschaftshauses lt. An zeige, aus der das Nähere zu ersehen ist, der Physiker Herr B. Jeschke aus Berlin kinematographische und kinematoskopische Vorführungen. Dieselben haben nach den uns vorliegenden Zeitungsberichten allerwärts sehr beifällige Aufnahme gefunden. So berichtet z. B. der Döbelner Anzeiger vom 13. d. M.: „Der Physiker B. Jeschke aus Berlin gab gestern abend hier im Schlltzenhaus se' erste kinematographische und kinematoskopische Vorsühn g. Die Bilder wären teils wissenschaftlichen, patriotischen und humoristischen Inhalts. Besonders fanden die neuesten Aufnahmen vom ostasiatischen Kriegsschauplätze, wie z. B. der Transport von Kriegsmaterial über den Baikal-See, Vorpostengefechte und die Schlacht am Jalu-Flusse recht lebhaften Beifall. Jedenfalls verdienten aber auch Herrn JeschkeS Spezialvorführungen der neuesten mikroskopischen Subjekte auS dem Gebiete der unsichtbaren Welt alle A erkennung. Diese in 800maliger Vergrößerung erscheinen- oen lebenden Photographien bieten uns interessante Ein blicke in daS dem menschlichen Luge verborgene Tier- und Pflanzenleben. So boten denn die Bilder: Zirkulation des Protoplasma, Süßwaffer-Jnfusionstierchen, Typhusbakterien und Libellenlarvo und Wasserstorpion neben dem Unter haltende« auch sicher für jedermann etwgs Belehrendes. Erwähnt sei hier noch ein Bild, Panorama von einem Nachweisung im Rückstände sind, oder deren Abgabe über haupt unterlassen, erfolgt die Aufstellung der Löhne durch den Genossenschaftsvorstand und ist nach 8 102 Absatz 3 des Gewerbe - Unfalloersicherungsgesetzes eine Reklamation hiergegen sowohl als auch gegen die Höhe des darnach be rechneten Umlagebeitrages unzulässig. Aus allen diesen Gründen empfiehlt es sich, mit der Absendung der Lohn nachweisung an die zuständige Berufsgenossenschaft nicht länger zu säumen. — Die vielerörterte Frage, ob ein Gewerbetreibender, der neben seinem Gewerbe auch noch einen Handel betreibt, zur Gewerbekammer oder zur Handelskammer wahlberech tigt und beitragspflichtig ist, wird durch eine Entscheidung der Kreishauplmannschaft Leipzig bemerkenswert, beleuchtet. Der Inhaber eines Schneider- und Militäreffeklengeschästes, der seine Firma ins Handelsregister hatte eintragen lassen, aber auch Mitglied der Schneider-Innung war, hatte sich, so schreibt der „Drsd. Anz.", für die Zugehörigkeit zuic Handelskammer erklärt und war daraus von der Gewerbe kammer, die sein Optionsrecht bestritt, als zu ihr gehörig reklamiert worden. Die Kreishauplmannschaft, der der Fall vorgelegt wurde, stellte zunächst fest, daß der Inhaber des Geschäftes neben der Anfertigung von Kleidungsstücken mit Militäreffektcn, Stoffen usw. Handel treibe und dabei selbst nur kaufmännisch tätig sei, während die Leitung des Schnei dereibetriebes einem Zuschneider obliege, und kam schließlich nach genauer Untersuchung zu den Grundsätzen: wenn einem Hauptbetriebe ein Nebenbetrieb als bloßes Zubehör angegliedert sei, so richte sich die Zugehörigkeit zu der Han dels- oder Gewerbekammer danach, zu welcher Kammer der Hauptbetrieb gehöre; wenn ferner ein Gewerbetreibender nur ein Gewerbe, und zwar handwerksmäßig, nicht fabrik mäßig betreibe, gehöre er zur Gewerbekammer auch dann, wenn der Betrieb vom Negisterrichter als Handclsgcwerbe beurteilt und im Handelsregister eingetragen worden sei. Falls aber neben dem Handwerk noch ein Handelsgewerbe betrieben werde, und der ins Handelsregister eingetragene Unternehmer aus beiden ein gewerbliches Gesamteinkommen von über 3100 M. versteuere, so stehe ihm daS Options recht zu. In dem vorliegenden Falle treffe dies zu, und , . soinit sei der Kaufmann und Schneidergeschäftsinhaber zur mittlere und kleine Städte und das platte Land in betracht Handelskammer wahlberechtigt und beitragspflichtig. kommen, das Nötige selbst, anzuordnen. — In der Zeit vom 1. Oktober 1903 bis 30. Sep- — Im Interesse der Mitglieder von Berufsgenoffen- tember 1904 begingen drei sächsische Volksschul- schaften wird daran erinnert, daß die nach 8 99 des Ge- lehrer und Direktoren ihr 50jährigeS AmtSjubiläUm werbe-UnfallversicherungSgesetzeS vorgeschriebenen Lohnnach- (Direktor Strunz in Lengenfeld i. V., dem zu Ehren eine Weisungen für das Jahr 1904 jetzt an die Berufsgenossen- dortige Straße benannt wurde, gleichzeitig sein 40jähriges schäften einzureichen sind. Für diejenigen Herren Betriebs- OrtSjubiläuni). DaS 40jährtge OrtSjubiläum konnten außer- Unternehmer, welche mit der rechtzeitigen Einsendung der dem 14 Herren feiern. Die Feier de« 40jährigen AmtS- lle « >N Ga». , sind Men. Et. l. 43, 3. idchev, r sncht zuoer- L cn hat. «ritz, i^ päteren 18. —" iesaerD Tageblatt «nd Anzeiger Mkblatt mü Aychtt). relt-numm-Pdrefse: K Fernsprecher .Tageblatt-, Stiess «--«>- der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, desKönial. Amtsgerichts imd des Stadtraths zu Riesa. 3° IS. Donnerstag, IS. Januar 1SSS, avendS.S8. Jahr»
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