Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-01-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190501215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050121
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-01
- Tag1905-01-21
- Monat1905-01
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.01.1905
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer O Tageblatt edruar -> feiner « 'troffen if Aebruar i ^e-Austalt. W-t M chrling ungen für Htemtg, lenberg. Mf. nuar stell« S» Stück e», sowie mir -um dichter. »h, ?alb steht, »ttz 51. 0N trevier. >. M. von sollen im kieferne 7—34 om m bedin- werden. im Holz- »berg, >05. hieme. iiöÜ^ orstellung Rrkungen ten, AuS- l-3tifk ugel und o., Berlin machen. ei: :rie, * ;ur. N Tauben, t, e espreisen iss«. kk-I j Sorten, Sorten, fies und Wetzen- '«schrot, isschrot, >, Mats- rfutter, rg reeller ^preisen »UL, lltefa. «ud Anseiger Medlitt «tz Atzki-n). Amtsötatt -rr- der König!. LmtShauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths M Riest. 17 Sonnadend, 21. Januar 1805, abends.58. Jahrg. «a» «test« LaMatt «MM std« «a, abend, mit «uSnahme d« Eon», und Festtag«. M«teljührlich« »«HuM«« »et Abholung st der «gpestti» st «ist L «mck 50 Pst., stach »st« V-M st« st« Hm» 1 Mart 65 PH, stt «bhsstn, « Schalt« der katsat. Postanstalt« 1 «ar» SV Pst., durch st» BriestAga frei st« Hm» 2 «ar» 7 Pst. Doch »MlillhnnnnnNI «astn «»»«NM» »nzestm Annatzmi str st, Rum»« st« «»«gaststges st« »vanUst, 8 Ust oh« Gewähr. »rstk nn» »st»« M, Sa»,er ck „nt.rttch st Mesa. - «chchchMst: «aß » .»» aß, 50. - Mst st, «chnktst» stmnstmMüch: Hem».»» «»«»»» st Mal» Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät de- Kaisers soll Freitag, den 27. Januar 1905, von nachmittags ü Uhr ab. in de« Räumen des Hotels „Kaiserhof" hier ei« M M abgehalten werden. Alle Patriotisch gesinnten Herren der Stadt und des Amtsgerichtsbezirkes Riesa werden zur Teilnahme an dieser Feier mit dem Ersuchen ergebenst eingeladen, ihre Beteiligung bis 25. Januar 1905 mittag- in den auf der Ratskanzlei und im Kaiserhof ausliegenden Listen einzutragen. Der Preis eine- Gedeckes (einschließlich Musik) ist auf 3,50 M. festgesetzt. Riesa, den 20. Januar 1905. Helduer. Oberämtsrichter. I. V.: Atzrer, Stadtrat. Erlaß, die Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden deS hiesigen Aushebungsbezirks auf hältlichen Militärpflichtigen deS deutschen Reiches, welche entweder im Jahre 1885 geboren oder früher zurückgestellt und daher wieder gestellpflichtig sind, werden hier durch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1905 zur Eintragung in die Rekrutierungs-Stammrolle bei dem Stadtrate oder Gemeindevor stande ihres dauernden Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: ». für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte — meldepflichtig behandelt. b. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte und Gemeindevorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung «och besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich an halten. Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, Arbeits-, Heil- und Kranken- Anstalten, sowie in Privat-Heil-.' und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen find nach § 25« Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unterlassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträten und Gemeindevorständen zusteht. ' Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: «. die vezirkszngehörigkett der Geburts- und Aufenthaltsorte ist nach Maß gabe der Landwehr-BezirkSeinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu § 1 der Wehrordnung, S. 387 deS Gesetz- und Verordnungsbl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem Geburts- oder Losungsscheine die Angabe des be treffenden Kreises oder Bezirkes (Amtshauptmannschaft oder Landratamtes rc.), so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. d. Hinsichtlich deS Berufs bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361V, verwiesen und die genaueste Nachachtung derselben den Stammrollenführern zur Pflicht gemacht. <r. Die Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6» mit Vor- und Zu namen, Stand und Wohnort einzutragen, der Stand deS Vaters ist in Spalte 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau apzugeben. <l. Alle Bestrofnnge«, mögen sie vor oder nach Eintritt der Bettoffenen in das militärpflichtige Alter erfolgt sein und nicht blos diejenigen wegen Verbrechen und Vergehe», sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen sind in der dazu be stimmten Spalte „Bemerkungen" einzuttagen. Die betreffenden Mitteilungen »er Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemeindevorständen mit der Stammrolle anher einzuretchen. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bis zu 15 Mark geahndet werden. o. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzuttagen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen, oder nur mit Bleistift auszufttllen. k. Seeleute. See-, Küsten- und Hafffischer, Schiffszimmerleute und Segelmacher, Maschinisten, Maschinistengehilfen und Heizer von See- und Flußdampfern, Schiffsköche und Kellner (Stewards), müssen, wenn sie zur seemänischen oder halbseemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BerufSart genau be zeichnet werden. - p. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine ZurückstellMtg der Militärpflichtigen nötig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an das Au- bringen eines bezüglichen Zurückstellungs-Antrags und an die Anzeige und Be scheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die ausgefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtslifte«, Geburt-» und Losuugsscheiueu. Bestraf««--- und Todesmittetluuge» rc. sind bis 5. Februar 1905 anher einzureichen. Die zum eiujährig-freiwillige« Dteust Berechtigten vom Jahrgange 1885 haben, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetteten sind, bei der Ersatzkommission des Gestellungsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungs scheines bezw. des Befähigungszeugnisses zum Seesteuermann ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf hingewiesen, das Gestellpflichtige unter Ver zicht auf das Los im Musterungstermine sich zum freiwillige« Dieustetntrttt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppenteils nicht er langen; wenn möglich wird aber seilen der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem be stimmten Regiments rc. des deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando des betreffenden Regiments re. mit dem in 8 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine. Uebrigens wird zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Juli 1897, 0. 2705, und 29. No vember 1897, v. 3733, eingeschärft, daß von alle« zuziehenden männlichen Personen im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militärverhältnisse und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, fas fort Anzeige hierher beziehentlich an das Königliche Bezirks-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 28. Dezember 1904 Der Ztvil-Vorfitzesde der -gl. Grsatzkommtsfto« des AashedvvgSbezirkS Gratzeuhaiu. V. 1002. vr. Uhlemann, Amtshauptmann. Hkfi Das Betteten der Elbstrom-Eisdecke bett. Die unterzeichnete Behörde steht sich veranlaßt, dem Publikum zur Vermeidung, von Unglücksfällen beim Betreten der Eisdecke deS Elbsttomes die möglichste Vorsicht an zuempfehlen. DaS Schlittschuhlaufen darf nurZinnerhalb abgegrenzter und beaufsichtigter Eisbahnen erfolgen. «M» » Ettern sind für ihre Kinder verantwortlich. s Zuwiderhandlungen werden auf Grund 8 366,10 deS ReichSsttasgesetzbucheS mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Die Polizeiorgane haben die genaue Befolgung dieser Anordnung zu überwachen- Meißen, am 18. Januar 1905. Königliche Amtshau-tmauuschast al- Glbstromamt. 18 0. Lossow. HL Die Zinsen aus der für die Stadt Riesa bestehenden Kaiser-Wilhelm-Stiftung, di« bestimmungsgemäß zur Gewährung eines Ehre«soldeS a» würdige und bedürftige Krieger unserer Stadt zu verwenden sind, gelangen am 22. März 1905 zur Auszahlung. Be werber um dm diesjährigen Ehrensold haben ihr Gesuch bis zum 15. Februar ISOS^beL uns anzubringen. Der Rat der Stadl Mesa, am 20. Januar 1905. Ayrer. Fnd^
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite