Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190503306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-03
- Tag1905-03-30
- Monat1905-03
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1905
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
»er !eir billigst re tten «r» rke esä totes, mietz- iginal, Mark, se«. Förster. iliujsS (es n bei ««icke, «rrd A«rrtgrr MttliU «tz Aqchll). S8. Iichrs «or ist bis zum I. III. III. IV. V. Die LiM-reaten auf den Termin Ende März und die vruutzverficheruuß-» bettrikge auf den 1. Termin diese« Jahre«, letztere nach 1 Pfg. für die Gcbäudeeinheit^ sind bi« rum 8. April dieses Jshres» die Gemeiudermiage« auf den I. Termin diese« Jahre« find bi« rum IS. Aprtt dieses Jahre- an unsere Steuerkasse abzuführen. * Der Mat der Stadt Mesa, am 30. März 1905. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und bez. Ergänzungssteuer einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in tz 46 Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes vom 24. IM 1900 und bez. § 28 Abs. 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Per sonen, welche hier ihre Steüerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergeb- nisses sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Mehltheuer, Prausitz, Pahrenz, am 29. März 1905. Die SemeiudevorstSude. de« 17. April 1995, vormittags '/-19 Nhr zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf deu 11. Mai 1995, vormittags 9 Uhr dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner Als Bezirksvvrsteher der Stadt Riesa bez. al« Stellvertreter sind heute folgende Herren auf drei Jahre in Pflicht genommen worden und zwar für den Bezirk: Prioatus Ernst Müller, als Bezirksvorsteher, Bezirk: Seilermeister Max vergmau«, als BezirkSoorsteher, Bezirk: Kupferschmiedemeister «gust Waldemar Dülthsch, als Stell vertreter, Bezirk: Prioatus Ernst Nicolai» al« BezirkSoorsteher, Bezirk: Schlossermeister Heruunit Laugeufeld, als BezirkSoorsteher. Der Rat der Stadt Mesa, am 30. März 1905. Konkursverfahren Ueber das Vermögen des Handelsmanns Karl Herman« Rndett in Mesa, Kasta- nienstraße 77, wird heute am 29. März 1905, nachmittags 6 Uhr da« Konkursverfahren eröffnet. WWWWW Der Lokalrichter Pietschmann in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. April 1905 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung de« ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie Wer die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in ß 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf und zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. April 1905 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Mesa. Das auf das 1. Vierteljahr 1905 noch rückständige Schulgeld «ud Fvrtvildungsschulgeld 11. April 1995 . an die Stadtkasse zu bezahlen. * Der Rat der Stadt Riesa, am 29. März 1905. rsv»w>.«d«ge: Sa«st«chßE» .Tageblatt-, Mesa. Ar. der König!. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtnah- zu Riesa. Domirrstaa, Sv. MSrz 1905, abrods Oerlliibes uns SäMstfcheS. Riesa, 30. März 1905- — Bei dem am 11. d. M. bei Aub in Deutsch-Süd- westafrika stattgehabten Gefecht ist auch ein Riesaer, der Reiter Bruno Hohmann, früher im Infanterie-Regi ment Nr. 103 (Bautzen) durch einen Schuß in den rechten Fuß verwundet worden. Dem Vater des Genannten, dem s. Z. schwer verunglückten Herrn Krahnführer Hoh mann, wurde die Nachricht gestern durch das hiesige Bri gadekommando auf gründ eingegangener telegraphischer Nachricht, mitgeteilt. —* Die Königl. Arsenalsammlung in Dresden kann wegen noch nicht beendeter Bauarbeiten in diesem Jahre nicht am 1. April wieder für den Besuch geöffnet werden, sondern muß noch längere Zeit geschlossen bleiben. — Das „Dresdn. Journ." schreibt: Der deutsche evangelische Kirchenausschuß, der die deutschen Kirchen regierungen zusammenfaßt, tritt mit einer Denkschrift über die kirchliche Versorgung der Diaspora im Aus lande vor die Oeffentlichkeit und erinnert das evangelische Deutschland an seine Pflichten gegen die in allen Weltteilen zerstreuten Vaterlands- und Glaubensgenossen. Das Ziel ist die kirchliche Organisation des gesamten evangelischen Deutschtums im Auslande. Die Deutschen draußen sollen ihrem angestammten Glauben und dadurch der vaterländischen Sprache und Sille erhalten bleiben. Wie die Denkschrift heroorhebt, ist die Versorgung der deutschen Weltdiaspora mit Geistlichen und Lehrern, mit Kirchen und Schulen bis her irr ungenügender Weise geschehen. Der deutsche evan gelische Kirchenausschuß beabsichtigt deshalb für das unge heure Arbeitsfeld einer über alle fünf Weltteile ausgedehnten Diaspora ein? planvolle und großangelegte Organisations tätigkeit. In seiner Denkschrift grenzt der KirchenauSschuß zunächst das in Aussicht genommene Arbeitsgebiet ab. Die Deutschen in den Balkanstaaten, Italien, Spanien und Portugal, in den deutschen Schutzgebieten im Westen und Osten Afrikas, in Südafrika, in Egypten, Palästina, Syrien, Kleinasien, Ostasien, Mittelamerika und Südamerika kommen besonders in Betracht. Hierzu kommt noch der deutsche Seemann, den man in der ganzen Welt findet, und der deütsche Auswanderer, dem man in den Auswandererhäfen eine besondere Fürsorge zu widmen hat. Zunächst sollen die Zustände in der Gesamtdiaspora erforscht und überall Beziehungen angeknüpft werden. Der KirchenauSschuß er- bietet sich ferner zur Vermittelung, wo es sich um Gemeinde bildungen, Aussendung von Geistlichen, Sicherstellung der selben und ihrer Angehörigen handelt. Die Einrichtung regelmäßiger Kirchenkollekten für den vorliegenden Zweck wird erstrebt. Wo der Ausschuß irgend der guten Sache dienen kann, stellt er seine Dienste zur Verfügung. Zurzeit sind al« besondere allgemeine deutsch-evangelische Aufgaben zu nennen: 1. die kirchliche Versorgung der deutschen Schutz gebiete; 2. die Erbauung einer deutschen evangelischen Kirche in Rom; 3. die Pflege der evangelischen Gemeinden und Liebeswerke im Heiligen Lande. Hierzu fehlt es aber an Geldmitteln. Rom allein braucht zur vollen Selbständig- machung der mit eir.er eigenen Kirche zu versehenden Ge meinde 850000 Mark, wovon nur ein Drittel vorhanden ist. Der Kirchenausschuß richtet daher an das ganze evan gelische Deutschland einen Ruf um tätige Mithilfe und erhofft besonders auch von einer beabsichtigten allgemeinen Hauskollekte reichen Erfolg. — Ter ärztliche Bezirks verein Leipzig- Land hat sich in seiner letzten Versammlung, einer An regung des Vereins für Feuerbestattung in Leipzig fol gend, mit der in der letzten Zeit wieder sehr in den Vordergrund getretenen Frage der Feuerbestattung beschäftigt und seine Stellung hierzu in einer angenom menen Resolution zum Ausdruck gebracht, in der gesagt wird, daß die Feuerbestattung aus hygienischen und wirt schaftlichen Gründen der Leichenbccrdigung vorzuziehen sei, da bei dem System der letzteren dis Volksgesundheit bei Epidemien usw. gefährdet werde- Ferner hat inan sich für die Errichtung von Leichenverbrennungsöfcn, insbe sondere eines Krematoriums in Leipzig ausgesprochen. Analog dem Vorgehen des Leipziger Vereins wollen auch die übrigen deutschen 'Vereine für Feuerbestattung mit entsprechenden Anträgen an die ärztlichen Standcsvcr- cinignngen herantrcten. —- Wieder ist die Zeit gekommen, wo zahlreiche junge Leute aus der Schule in ein Lehrverhältnis treten. Ta dürfte cs wohl angebracht sein, sich die Bestimmungen über den Lehrvertrag zu vergegenwärtigen. Tie Novelle zur Gewerbeordnung von 1897 schreibt für jeden Lehr vertrag die schriftliche Form vor. Allein sie geht nicht so weit, die Beobachtung der schriftlichen Form für eine Bedingung der Rechtsgültigkeit des Vertrages zu er klären, sondern sie bedroht nur den Lehrherrn, der den Vertrag nicht ordnungsgemäß abschließt, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mark oder mit drei Tagen Haft und knüpft an die Vernachlässigung der Form gewisse Rcchtsnachteile. So kann beim Fehle» eines schriftlichen Lehrvertrages der Lehrling ans der Lehre laufen, wann cs ihm beliebt, Ivie auch der Lehrherr dem Lehrling nicht entschädigungspflichtig wird, wenn er ihn aus der Lehre sortjagt. — Nach dem bisherigen Rechtszustande können die für Grundstück Steilungen (Dismembrationen) vvrge- schriebenen geodätischen Unterlagen von geprüften und verpflichteten Feldmessern und von ungeprüften Feld messern ausgeführt werden. Hierbei besteht nur der Un terschied, daß die von geprüften und verpflichteten Feld messern hergestellten Unterlagen in der Regel ohne wei ¬ teres als richtig angenommen und, der Dismembration zu gründe gelegt werden, während die von ungeprüften Feldmessern angesertigten Unterlagen auf Kosten der Interessenten durch einen technischen Steuerbeamtcn an Ort und Stelle nachjzuprüfen sind. Wiewohl nun nach der Verordnung, das Feldmessergeschäft betreffend, vom 8. August 1856, Behörden schon seit dem 1- Januar 1857, nur geprüfte und verpflichtete Feldmesser mit Aufträgen versehen dürfen und Privatpersonen anempsiohlen wor den ist, zu Feldmesserarbeiten sich vorzugsweise geprüf ter Feldmesser zu bedienen, sind doch bisher ungeprüfte Feldmesser noch in weitem Umfang mit der Anfertigung von Tismembrativnsanbringen beschäftigt worden. Tn dies zu Unzuträglichkeiten geführt hat und die Zahl der geprüften und verpflichteten Feldmesser im Lande erheb lich gewachsen ist, so haben die Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz beschlossen, vom 1. April ds. Js- an nur noch solche Tismembrationsanbringen zuzulassen, für welche die örtlichen Messungen von ge prüften und verpflichteten Feldmessern (Vermessungs-In genieuren, Markscheidern) oder von technischen Steuerbe amten ausgeführt worden sind. Tabei ist zü gunsten der jenigen ungeprüften Feldmesser, die am 1. Oktober 1904 das Feldmessergewerbe selbständig betrieben haben, eine Uebergangszeit — bis Ende 1907 — vorgesehen worden. Innerhalb dieser Uebergangszeit dürfen sie, falls ihnen hierzu vom Finanzministerium Genehmigung erteilt wor den ist, Tismembrationsmessungen noch ausführen. Zu bemerken ist jedoch, daß es sich auch während der Ueber gangszeit empfiehlt, mit Tismembrationsmessungen nur geprüfte und verpflichtete Feldmesser zu beauftragen, da die von ungeprüften Feldmessern hergestellten Tisinem-- brationsun?krlagen nach wie vor auf Kosten der Beteilig ten durch die technischen Stcuerbeamten uachjgeprüft wer den müssen. Alles Nähere ergibt sich aus der Verordnung, die Messungen bei Grmndstücksteilungen betreffend, vom 1. Oktober 1904. („Dresdner Journal.") — Für Freunde des Tierschutzes gibt der Leipziger Tierschutzveretn, indem er Stellung nimmt gegen den Bau unpraktischer Lastwagen, eine beherzigenswerte Anregung. Er schreibt nämlich in den „Leipz.N. N.": „Biel schuld mit an den Quälereien der Lastpferde sind zweifellos die recht unzweckmäßig gebauten Lastwagen selber. Es sind wahre vorsintflutliche Ungeheuer, mit einem Gewicht, daß ein Pferd zu tun hat, solchen Kasten leer fortzubewegen. Wozu daS? Wozu hat er noch die alte Form, oben breit, unten schmal? Der hohe Kasten könnte viel niedriger sein, wenn er unten, auf der Achse, ebenso breit wäre, wie oben, der Wagen würde nicht so leicht umschlagen bet Glatteis, nicht Überhängen auf der Straße gegen Laternenpsähle und viel leichter fortzubewegen sein. Diese furchtbaren Bäumen unter dem Kasten, sind sie erforderlich? Diese« Ungeheuer
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite