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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-04-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190504192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-04
- Tag1905-04-19
- Monat1905-04
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.04.1905
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Pf. * »rs « bet icke, OertttcheS und Sächsisches. Riesa, 19. April 1905. — In dem von Herrn Kantor Fischer als Schiller- Feier geplanten Konzert wird der Männergesangverein „Amphion" das Lied: „Freude, schöner Götterfunken" und Mendelssohns „Festgesang an dieKünst- l e r" (Gedicht von Schiller) vortragen, während der ver stärkte Kirchenchor Schillers Lied von der Glocke — für Soli, Chor und Orchester von Andreas Romberg in Musik gesetzt — zur Aufführung bringen wird. Das Konzert soll am 8. oder 9. Mai in HöpfnerS Saal statt finden. — In den Riesaer Hafenhobelwerken am Hafen war gestern abend in der neunten Stunde eine Quantität Hobel späne in Brand geraten, doch wurde das Feuer alsbald "durch die eigenen Leute der Werke, dank der guten Feuer löschvorrichtungen, unterdrückt. Inzwischen war aber durch die Polizeiwache telephonische Meldung von dem Brande beim hiesigen Feuerwehrkommando eingegangen, infolge dessen dieses den Landdienst des Freiw. Rettungskorps alarmieren ließ. Binnen kurzem rückte auch die Spritze mit den nötigen Mannschaften ab, kehrte aber, nachdem man festgestellt, das; die Feuermeldung ihre Erledigung ge sunden, alsbald zurück. — Ein kritischer Termin erster Ordnung war für den heutigen Mittwoch von Falb angesagt. —y. Die 5. Strafkammer des Königs. Landgerichts Dresden beschäftigte gestern eine Untersuchungssache gegen den 22 jährigen Hammerarbeiter Wilhelm Otto Oehmig aus Görzig wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Am 5. Februar d. I. war der Angeklagte zur Tanzmusik in einem Gasthof zu Strehla. Daselbst kam es zu einer Schlägerei, an der sich Oehmig beteiligte. Der Angeklagte erhielt wegen Lieser Uebertretung von dem dortigen Stadtrat einen Straf befehl. Oehmig erhob Einspruch und es wurde deshalb dis Sache zur Verhandlung an das König!. Schöffengericht Riesa verwiesen. Hierbei stellte sich heraus, daß der Ange klagte bei jenem Vorgänge mit einem erhobenen Stuhl gegen einen Schutzmann vorgegangen ist und demnach durch Bedrohung Widerstand geleistet hat. Das erwähnte Schöffengericht hielt sich in dieser Sache nicht für zuständig, infolgedessen das König!. Landgericht Dresden in der Sache verhandeln muhte. Durch die Beweisaufnahme wurde fest gestellt, daß Oehmig damals eine gewisse Bedrohung zum Ausdruck gebracht hat. Das Gericht hielt 15 Mark Geld strafe eo. 3 Tage Gefängnis als hinreichende Ahndung. —y. Tie 2. Strafkammer des! K. Landgerichts Dres den beschäftigte heute vormittag eine Untersuchungssache gegen den 1857 in Meißen geborenen Tischlergchilfen Friedrich Wilhelm Böhme tvegen Verbrechens nach Z 176,3. Nach dem Ergebnisse der nichtöffentlichen Beweisaufnahme wurde der Angeklagte für schuldig erkannt. Trotz der erheblichen Vorstrafe, die B. bereits zweimal erlitten hat, billigte das Gericht ihm mildernde Umstände zu. Tas Urteil lautete deshalb nur auf 10 Monate Gefängnis und 5 jährigen Ehrenrechtsperlust; 1 Monat gilt als verbüßt. — Ueber die geplante neue Personentarif reform auf den deutschen Eisenbahnen tauchen folgende Mitteilungen in der Presse auf: Man ist bis jetzt in den beteiligten Verwaltungen nach langem Hin- und Herberaken zu folgenden Fundamentalsätzen übereingekommen: 1. Die «infache Fahrt kostet die Hälfte der bisherigen Rückfahr karten. 2. Für Schnellzüge wirb ein Zuschlag von min destens 50 Pfg. erhoben. Der Kilometersatz steht noch nicht ganz fest, wahrscheinlich wird er «/, bis Pfg. be tragen. 8. Die Einführung des neuen Tarifs soll im Früh jahr 1906 erfolgen. Hiernach ist folgende Skala inS Auge gefaßt: Ein Kilometer kostet 6 Pf., 4,5 Pf , 3 Pf., 2 Pf. Personenzug, 6"/„ Pf-. 5"/„ Pf., 3"'/?-. Pf- Schnellzug in 1., 2., 3., 4. bezw. 1., 2., 3. Klasse. Ueber Beibehal tung oder Wegfall der V-Zugplatzgebühr ist noch nicht« bekannt. Ebenso wenig erfährt rnau von der Ausdehnung des 25 Kilogramm-Freigepäcks auf die süddeutschen Bahnen. Soviel ist aber heute schon ersichtlich, daß von einer Ver- billigung der Tarife keine Rede sein kann. Die ganze Re form ist lediglich eine Vereinfachung für den Eisenbahn fiskus. In Baden, Bayern, Württemberg wird man, da der bisherige Schnellzugszuschlag 1,10 Pfg. pro Kilometer beträgt, eine Kleinigkeit billiger fahren, aber nur in Schnell- zügen; in Personenzügen wirb die Fahrt teurer. — Nach den vorläufigen Festsetzungen betrugen die Einnahmen bei den sächsischen Staatseisenbahnen im Monat März 1905: 10429700 Mk. Gegen den gleichen Monat des Vorjahres sind dies 115560 Mk. mehr. Der Personenverkehr erbrachte hiervon 3281500 Mk., mehr 108370 Mk., und der Güterverkehr 7148200 Mk., mehr 7190 Mk. Die Gesamteinnahme der Monate Januar bis mit März beläuft sich nunmehr auf 28589400 Mk., oder 564060 Mk. mehr als im selben Zeiträume deS Vorjahres. Auf den Personenverkehr entfallen hiervon 8629300 Mk., mehr 83010 Mk, und auf den Güterverkehr 19960100 Mk., mehr 481050 Mk. — Für diejenigen, die Berlin und seine Sehens würdigkeiten kennen lernen wollen, dürfte vielleicht auch hier der Hinweis nicht unwillkommen sein, daß der Ver band zur Hebung des Fremdenverkehrs für Groß-Berlin von Dresden kleine Gesellschaftsreisen nach Berlin veran staltet, durch welche den Teilnehmern Gelegenheit geboten ist, die Sehenswürdigkeiten der Reichshauptstadt unter be währter sachkundiger Führung bequem und ohne Zeitverlust kennen zu lernen. Für gute Wohnung in renomierten Hotels und gediegene Verpflegung während des auf fünf Tage bemessenen Aufenthaltes in Berlin ist hierbei ebenfalls gesorgt. Der Preis für Wohnung. Verpfl gung, Führung und Fahrten beträgt 10 Mk täglich. Weitere Auskünfte, wie auch Teilnehmerkarlen sind zu haben in dem Reise- und Speditionsbursau A. L. Mende, Dresden, Sidonien- straße 7. — Eine Erhöhung der Pfarrgehälter er strebt, wie der „Dresd. Anz." berichtet, der sächsische Pfarr verein und bereitet in dieser Achtung eine Petition an das Landeskonsistorium und die Landessynode vor. Geplant wird außer der Gewähr freier Wohnung oder angemessenen Wohnungsgeldes ein Grundgehalt von 2500 Mk., dazu 7 Dienstalterszulagen, nach dem 5. und 10. Dienstjahre je 500 Mk., nach dem 13 , 16., 19., 22. und 25. Dienstjahre je 300 Mk, so daß sich 5000 Mk. als Endgehalt ergeben. Hierzu treten noch Arbeitszulagen von 250 bis 1000 Mk, die gewährt werden unter Berücksichtigung der Seelenzahl, der räumlichen Ausdehnung der Parochie, des Filialdienstes und nach den ausnahmsweise großen Anforderungen einzelner Aemter und Gemeinden an die Arbeitskraft deS GHtltchen. Dazu können noch kommen außerordentliche persönliche Zu lagen und Dotation für Ephoralämter und städtische Pfarr ämter von besonderer Bedeutung. Diese Gehälter sind al« Minimalgehälter gedacht. Bezüglich der 'Hilfsgeistlichen schlägt der Entwurf vor: HilfSgeistltche erhalten außer freier Wohnung oder einem angemessenen WohnungSgelde einen Gehalt von 2000 Mk. und haben vom Tage ihres Amts antrittes an Anspruch auf Pension. —* Von den Veröffentlichungen deS Ber- KandeS sächsischer Industrieller ist soeben daS sechste Heft erschienen, welche« den auf der Generalversamm lung des Verbandes am 5. Dezember 1904 gehaltenen Bor trag deS BerbandSsyndikuS Dr. Stresemann über den Zu sammenschluß der deutschen Arbeitgeber nach der steno graphischen Niederschrift enthält. Dem Dorttage ist ein Anhang über die Frage der Begründung von Gesellschaften zur Entschädigung von Arbeitgebern im Falle von Arbeits einstellungen beigefügt. DaS betreffende Heft, welches den Mitgliedern de« Verbände« übersandt wurde, ist im Buch handel zum Preise von Mk. 1,50 pro Exemplar zu haben. (Verlag Schulze u. Uhlig, Dresd« n.) — Tie „Tresd. N. Nachr." hatten kürzlich behauptet, daß die Landwirtschaft im Sächsischen Ministerium des- L ««v Anxrtgrr 58. Zahrg Mittwoch, 19. «prtl 1995. o»ea»S » 1 l s v 6 5 o v l a Die Anfuhre von 6V «dw Klarschlast ab Elbufer Sröba, sowie daS KieSs, Wasser- und Walzeafahreu soll Dienstag, den 25. April dss. Ihrs., abends 6 Uh» im Gasthofe zu Pochra an den Mindestfordernden vergeben werden. Pochra, den 18. April 1905. Der Gemeiudevorstaud. Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen des Baumeisters Richard Johannes Obenan-, früher in Strehla, jetzt in Niedersedlitz, wird nach Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 19. April 1905. Königliches Amtsgericht. Wchlitt nß Aqrisch. Amtsblatt der König!. Amtsdauvtiimrmschast Grobenimin, des Köni-il Amtsgericht? und de- StadtrathS zu Riess. 91 Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta« abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BterteljShriicher vezugsprei» bei Abholung tu der Expedition in Rieft 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Lrifta frei in» Hau« 1 Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaijert. Postanstatten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei in« Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch Monat»ab«mement« »erb« äug««»»«» Anzeigeu-Annahmr sür die Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag 9 Uhr obne Bewähr. Druck und Vertag von Langer L Winterlich in Niela. — G-.sch-Ists>telle Kastanienstraste 59 — Für di« Redaktion verantwortlich: Herma«« Schmidt in Riesa. Innern bevorzugt sei, und dies mit dem Hinweis auf das Slaatshandbuch begründet, in welchem ausdrücklich zwei „ständige Räte" für landwirtschaftliche Angelegen heiten aufgeführt seien, während für industrielle uttd Handelsstngelegenheiten „solche" ständige Räte nicht existieren. Weiter hatte das genannte Blatt den Geheimen. Oekoniomierat Steiger-Leutewitz als, einen „hochbesoldeten" Beamten des Ministeriums hingestellt. Tiefen Angaben gegenüber führt das ^Vaterland" an. Laß als besondere Vertreter für die Interessen von Industrie, Handel und Gewerbe schon seit vielen Jahren hie Herren Geheimer Rat Tr. Roscher, Geheimer Regierungsrat Steglich, Ge heimer Regierungspat Morgenstern und OberregiernngS- rat Stadler in dass Ministerium ausgenommen wurden, H daß dagegen die früher lebhaft ausgesprochenen Wünsche der Landwirte, einen der ihrigen als vartragenden Rat — der Vortragende Rat steht bekanntlich höher wie der sogenannte ständige Rat -- im! Ministerium des In nern zu haben, nach nicht erfüllt wlordeu sind. Was den Geheimen Oekonvmierat Steiger betrifft,, so verweist da- „Vaterland" darauf, daß derselbe eine Besoldung vvm Staate überhaupt nicht bezieht. Geheimer Oekonomierat Steiger fungiert bezüglich der Staatsgutswirtschaften, die dem Ministerium des Innern und speziell dessen vierter Abteilung — „Landesjanstaltcn" unterstehen — die Gar ten-- Feld- und Viehwirtschaften der Laudesanstalten Son-- nenstein, Untergöltzsch^, ZschadraH, Großschweidnitz, Huber- tusburg, Lolditz, Hochpieitzschen, Großhennersdorf, Chem nitz, Braunsdorf nsw. — und deren Betrieb dem Staate nicht unerhebliche Einnahmen abwirst (1902:99 725 Mk.), als ständiger Sachperständiger. Er ist lediglich dieser Ab teilung, die naturgemäß sich mit wirtschaftspolitischen Fragen in keiner Weise zu befassen, hat, als sachverständi ger Beirat zugeordnet, bezieht für seine Tätigkeit keinerlei A Gehalt und hat bisher auch keinerlei Gebühren dafür berechnet. — Eltern und Vormünder, deren Kinder und Pflege befohlene zum diesjährigen Ostertermine in die Lehre oder überhaupt in das gewerbliche Leben übertreten, seien H hierdurch zur Vermeidung von Nachteilen auf die wesent lichsten Bestimmungen über die Führung von Ar beitsbüchern aufmerksam gemacht. Zur Führung eines Arbeitsbuches sind noch nicht 21 Jahre alte ge werblich« Arbeiter und Arbeiterinnen verpflichtet. Hierzu gehören Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Volontäre, Tech- A niker, Arbeiter, gewerbliche Gehilfinnen, Lehrmädchen, H Fabrikarbeiterinnen? Schneiderinnen, Schneider- und Näh lehrmädchen nsw. Gleichgültig ist? ob die Genannten Lohn oder Gehalt empfangen oder nicht- Tas Arbeitsbuch muß vor Eintritt in die Beschäftigung vders in die Lehre be- schasst sein? denn nach den Bestimmungen der Gewerbe ordnung muß der Arbeitgeber oder Lehrherr das Arbeits buch bei Beginn des Arbeits- oder Lehrverhältnisses ein fordern und verwahren; er darf Personen, die noch nicht im Besitze eines Arbeitsbuches sich befinden, nicht be schäftigen. ES empfiehlt sich deshalb, für die nach Ostern in das gewerbliche Leben übertretenden Schüler und Schü lerinnen schon jetzt die Beschaffung deS Arbeitsbuches vor- ! H zunehmeu. Tie Ausffertigung der Arbeitsbücher erfolgt A kostenlos. Personen^ die in ein GesindedienstverhältniS treten (als Haus-, Stuben-, Küchen-, Kindermädchen, Tie» 'M ner usw.) bedürfen nicht ein Arbeitsbuch, sondern ein Dienstbuch — Aus den in der jüngsten Nummer des Gesetz- u»ft- U Verordnungsblattes enthaltenen Bestimmungen über Aen» W derungen deS StaalSforstdiensteS und der Aus» M bildung der Staatsforstbeamten dürfte für weitere Kreise W von Interesse sein, daß die Studienzeit an der Morst» 'M akademie von 5 auf 6 Semester verlängert lvvrden ist, W dafür aber die halbjährige praktische Tätigkeit, die bi»- W her vor dem Studium auf einem! StaatSsorstreviere aus- M zuüben war, künftig abgekürzt wird und in die akademi» W schen Ferien zu verlegen ist. Eine Verlängerung der yv- M
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