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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190504253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-04
- Tag1905-04-25
- Monat1905-04
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1905
- Autor
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liesaer W Tageblatt ««d WltetlÄ mb Aqchch. Amtsötatt '^7 der SSatgl. LmtShaaptmmmschaft Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des StadtrathS z« Riesa. 94. Dienstag, 3S. «pril ISO», «hends. S8 Jahr,. DM Riesa« Tageblatt «scheint stw« La, abend» «it »»nähme der Soun, und Festtage, virrtetjahrlich« PeMMWeG bet Abholung in d« «rpedttton in Rtrsa 1 Mmck VO Psg., dttrch u«sa» LchM frei st» Hau» 1 Mark « Psg., bei Abholung am Schatt« der »aiserl. Postanstalten 1 «art SS Psg., durch de» Briefträger frei in» Hau» L Mark 7 Pf». Auch vronatSabmmemrn» «erbeu augsmumm». Anjetgei».«»lah»« für die Rumm« de« Ausgabetage« bi» vormittag V Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L «lntrrlich in Riesa. — GeschästSstelle: Kastantenstraße SV. — Für di« Redaktion verantwortlich: Herma«« Schmidt st, Riesa. Die nach der Verordnung de« Königlichen Ministerium« des Innern zu Dresden vom 8. April 1893 aller 3 Jahre vorzunehmende Rncheichnn- Der im öffentliche« Verkehre verwendeten Mntze, Gewichte, Wagen «nb Metzwerkzenge wird zufolge ergangener Anordnung der Königlichen KreiShauptmannschast Dresden im laufenden Jahre innerhalb de« hiesigen Verwaltungsbezirk« an den in dem nachersichtlichen Plane angegebenen Tagen durch da« GtaatSeichamt vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke erhalten die Herren Gemeindeoorstände der nachoerzeichneten Orte Anweisung, alsbald das in ß 4 der obenangezogenen Verordnung vorgeschriebene Verzeichnis derjenigen Personen, die Eichgegenstände im öffentlichen Verkehre benutzen, aufzustellen und dem mit Vornahme der Nacheichung beauftragten Beamten bei seinem Eintreffen vorzulegen, auch die Tage, an welchen die Nacheichung vorgenommen wird und die Stelle, an der sie erfolgt, eine Woche vor ihrem Beginn« mit dem Hinweise darauf in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der beteiligten Personen zu bringen, daß die Nacheichung an den hierfür bestimmten Tagen, soweit nachstehend nichts anderes be merkt ist, nur Vormittags oder nur Nachmittags beziehentlich Vormittags und Rach- mittags in den Stunden von 8—12 beziehentlich 2—6 Uhr erfolgt. Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß eine jede Gemeinde für diese Nach eichung einen geeigneten Raum — welcher mindestens einen festen Tisch und einen Stuhl enthalten muß — bereit zu hatten hat. In größeren namentlich lang ausgedehnten Ortschaften können zur Bequemlichkeit des Publikums mehrere solche Räume bestimmt werden. Gewerbtreibende und Lnabwtrte, welche Maße, Gewichte, Wagen oder Meßwerk zeuge im öffentlichen Verkehre benutzen, haben dieselben an den vorgeschriebenen Tagen und an den betreffenden Stellen dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Die Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird von dem Eichungsbeamten nach vorausgegangener Anmeldung bei demselben an Ort und Stelle bewirkt. Rahmenmaße zur Abmessung gespaltenen Brennholzes unterliegen ebenfalls der Nacheichung. Hierbei wird infolge früherer Anordnung der Königlichen KreiShauptmannschast Dresden noch besonders darauf hingewiesen, daß auch jeder Landwirt, der die Erzeug nisse seiner Wirtschaft (Feldfrüchte, Obst, Vieh, Milch, Butter u. s. w.) zu verkaufen und hierbei zu wiegen bez. zu messen pflegt, verpflichtet ist, die Nacheichung seiner Wagen, Gewichte und Maße vornehmen zu lassen. Auf den größeren oder geringeren Umfang des landwirtschaftlichen Betriebes kommt es hierbei nicht an. Auch der kleine Landwirt, der landwirtschaftliche Erzeugnisse nur in geringem Umfange verkauft, muß seine Wagen u. s. w. nacheichen lasten. Der von Landwirten häufig erhobene Einwand, daß sie ihre Wagen nicht in Ge brauch nehmen, vielmehr ihre Erzeugnisse ohne vorheriges Abwiegen verkauften, wird der Regel nach als unbeachtlich zurückzuweisen sein. Denn nach tz 369 Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzbuches hat Bestrafung bereits dann einzutreten, wenn bei Gewerb- treibenden, worunter hier auch die ihre Erzeugnisse verkaufenden Landwirte zu verstehen sind, Wagen u. s. w. vorgesrmbeu werden, welche sich zum Gebrauche im Gewerbe betriebe eignen, aber den gesetzlichen Eichungsstempel nicht tragen. Es begründet also bei den Landwirten das Platze Vorhandensein ungeeichter oder nicht nachgeeichter Wagen u. s. w. die Vermutung des Gebrauchs im gewerblichen Verkehre. Ebensowenig wird die Notwendigkeit der Nacheichung dadurch ausgeschlossen, daß die Wagen u. s. w. sich noch in gutem Zustande befinden. Werden Maße, Gewichte, Wagen oder Meßwerkzeuge, welche daS Nacheichungs zeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäfts vorgefunden, ohne daß der Nachweis der später erfolgten Neueichung erbracht werden kann, so tritt nach 8 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches Bestrafung und außerdem die Neueichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeeichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge ein. Großenhain, am 3. April 1905. Königliche Amtshanptmannschast. 392 I'. vr. Uhlemann. H. Plan für die Rachetchnng im AmtSgertchtSbezirke Mesa. SpanSberg den 1. August nachmittags von 5—6 und den 2. August, NieSka - 3. w vormittags von 8—1 Uhr, Kleintrebnttz „ 3. w nachmittags von 4—6 Uhr, Lichtens« mit Haidehäuser 4. Wülknitz 8. »e e vormittags von 8—1 Uhr, Streumen mit GutSbezirk d. »» Radewttz - is. I' " nachmittags von 1—r/,6 Uhr, Markstedlitz Glaubt- mit GutSbezirk, Langen- » 21. w vormittag« von 8—10 Uhr, berg mit Gageritz , 21. m - » 11—12 Uhr, nach- mittag-, den 22. und 23. August, und den 24. August vormittags, Nünchritz ' . 24. M nachmittags und den 25. August, Leutewitz - 2S. M vormittags, Heyda ,26. M nachmittag», den 28. August vor- mittag» und nachmittag» von den 19. September vorm. von 8—11 Uhr. Kobeln den 28. August nachmittags von 5—6 Uhr und den 29. August vormittags, Pahrenz »» 29. nachmittag» und den 30. August Mehltheuer tt 30. »e vorm. von 8—10 Uhr, vormittags von 11—12, nachmtt- Prausitz 31. »» tags, und den 31. August vor- mittags von 8—11 Uhr, nachmittags von 1—6 und den Gostewitz »4 1. 1. September vormittag» von 8—9 Uhr, September vormittags von 10—42 Uhr, Jahnishausen mit GutSbezirk und Vorwerk Großholz sowie Böhlen w 1. nachmittags von 2—4 Uhr, Nickritz w 1. »» „ „ 5—6 und den Mergendorf »» 2. 'S 2. September vormittags, - nachmittags von 2—5 Uhr, Poppitz »» 4. vormittag« von 8—11 Uhr, Pausitz 5. Oelsitz 5. nachmittags von 1—6 Uhr, Weida r» 6. vormittags v»n 8—11 Uhr, Merzdorf mit GutSbezirk 7. Pochra mit GutSbezirk 7. ,, nachmittags von 1—4 Uhr, Oberreußen mit Vorwerk 7. nachmittags von 5—6 Uhr, Gröba mit Gutsbezirk 8-, 9. und 11. September, Forberge 12. September vormittags von 8—9 Uhr, Bobersen mit Gutsbezirk 12. „ „ 10—12 „ und Lefla 13. rr nachmittags, vormittags von 8—9 Uhr, Zeithain 13. »» „ „ 10—12, nach ¬ Zeithain, Truppenübungsplatz »» 15. mittags, und den 14. Septbr., Röderau 16. Promnitz mit Gutsbezirk 18. »» vormittags von 8—9 Uhr, Moritz 18. „ 10-12 Uhr, Grödel mit Gutsbezirk 18. »» nachmittags von 2—4 Uhr, Zschaiten mit Gutsbezirk 18. »» „ „ 5—6 Uhr und Im Bachmannschen Gasthofe in Langenberg — als Versteigerungsort — kommen Mittwoch, de« 26. April 1905, vorm. 11 Uhr, gegen 200 Ctr. Runkelrüben und ungefähr 40 Ctt. Kartoffeln gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 19. April 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königliche« Amtsgerichts. Von dem Vorstände der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenostenschaft für das Königreich Sachsen ist die Heberolle mit einem Auszuge aus dem Unternehmer verzeichnis der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe an unS abgegeben worden. Diese Heberolle, aus der die von den Betriebsunternehmern auf das Jahr 1904 «ach 4,65 Pfge. für jede Gr«udfteuerei«heit zu entrichtenden Beiträge zu ersehen sind, liegt 2 Wochen lang, von Mittwoch, de« 26. lfd. Mo«, an gerechnet, in unserer Steuerkafle zur Einsicht der Beteiligten aus. ! Die Ausschreibung und Erhebung derjenigen Beiträge auf daS vorige Jahr, bei deren Berechnung die Jahresgefährdung in Frage kommt, wird später erfolgen. - Der Rat der Stadt Riesa, am 22. April 1905. Bürgermeister vr. Dehne. Die für morgen angeordnete Sperrung der Poppitzer Straße wird aufgehoben. Der Rat der Stadt Riesa, am 25. April 1905. Bürgermeister vr. Dehne. Ro. Anmeldung zur Gewerblichen Fortbildungsschule. Fortbildungsschulpflichtige, welche Aufnahme in die hiesige Gewerbliche Fortbildungs schule wünschen, haben sich «»ter vorlegnng ihres SchuleutlaffnngSzengniffeS Dienstag, de« 2. Mai, nachmittags von 2—4 Uhr beim Unterzeichneten im SchulhauS am Alberstilatz anzumelden. Der Unterricht beginnt Donnerstag, de« 4. Mai,§nach«ittagS 5 Uhr im Schul- Haus am Albertplatz. Riesa, den 25. April 1905. vr. SchSttt. UMLOkMOM ^" "Mef«r Tageblatt- «bitte« wir uns biSfpätest«» HGAHGAUGM VormMsAg » Uhr des jeweiligen Ausgabetag«,. 7 . Die «n! das 5 Bekanntmachung. Die Anfnhre von ^0 Kubikmeter Steinklarfchla, ab Elbuf« «röba, sowie geben werden. Bedingungen werden vor dem Termin bekannt gegeben. Weida, am 24. April 1905. G.zz
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