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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-05-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190505031
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050503
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050503
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-05
- Tag1905-05-03
- Monat1905-05
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.05.1905
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1383 L. vkrtsin. n» errichtet« die tpkt»g«l»i e »leim S. v. ru M«», rmrerftet«» u wollen. pSooll «riaa L*srbtatt «fchetw j«»« r« abend« mtt «»«nähme der Sonn- und KFttage. «t^eljLhrttch« bet Abholung in der «kpedtti«, bt «tri« » »«t SV Pf», d«ch «f« «M ft«r tu» tz«M r Mart «s Pst., bet Abholung am Schalter brr kaiserl Postanstaltm 1 «art SS Pfg., durch den VrtrttrLger frei tn« Hau» 2 «art 7 Pfg. Auch «onallabEMMnNl w«d« Auzeigru-Anuaha« für die Nummer de« Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr ohne Gewähr. Druck und Vertag von Langer 4 Winterlich in Nieia. — SisschLstSsteUe: Idastanieniirochr SA — Mr dir Redaktion verantwortlich: Herman« Schmidt in Ries«. Die unteizeichnete Königliche AmrShmwtmannschaft findet sich veranlaßt, da» von ihr bereit» früher durch öffentliche Bekanntmachung vöm 20 Juni 1884 (Nr. 75 des Riesaer Amtsblattes vom Jahre 1844) ausgesprochene Verbot des ZigakrenraucheuS rrnd -e» Rauchens auS offene« Pfeifen in Waldungen hiermit in Erinnerung zu bringe» mit dem Bemerken, daß auch das Wegwerfen von Zigarrenresten, das AuS- ,klopfen von Pfeifen, ingleichen das Anzitnden und beziehentlich Wegwerfen von Zündhölzchen und Zündschwamm in Waldungen außerhalb der öffentlichen Fahrstraßen hiermit ausdrücklich verboten und an den Zuwiderhandelnden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden wird. Da» Rauchen auS geschlossenen Pfeifen bleibt bis auf weiteres gestattet. ! - ' " " ' I ! I II I Hierbei wird zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß nach ß 300 des Reich» strafgtzsetzbuch» derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen WnldbrnnA oder einen Vrnnst von Feldflüchten herbeiführt, mtt Gefängnis bi» zu einem Jahre oder mtt Geldstrafe bi» zu 900 Mark bestraft wird und daß e» nach Z 368,* desselben Gesetzbuchs bei Geldstraft bi» zu 60 Mark oder Hast bi» zu 14 Lagen verboten ist, an gefährlichen Stellen in Wäldern oder Haiden Feuer anzuzünden. Großenhain, am 2. Mai 1905. Aönt-ttche AmtShauptmaanschast. vr. Uh le mann. S8> Zlchr», i«i Mittwoch, 3. Mai IMS alieaVS. »eck 523. ckog gratis. gute Pffi ie Gxp. d. rzer Zeit be- ren Gwin »gerie von ff er. * und 3 Mk. s hrrittzer itliche Zub«^ liefert billigst. lemerGMgmÄ «nst K«r»ts»r Wchstk «ü Astchtt). AmLsklatt der Königl. AmtShMpwumnschast Groftenhain, des Könial. Amtsgerichts und des StsdtraHS zu Riesa. »in. -iliä.-L.vor«. >ink»rd»rg», L, v. m. oSilkte in 2 Sorten in 2 Sorten lgenkleie izenschale eugrieslleie isckrot zu Geflügels uantin-Mais, , Gerste, den für Hühner, »ühnerfntter, allerbilligsten fert bei Be haus usor, «t esicht, rosiges, je«, weiße, and blendend dies wird er- h: imsiek 8sif» i., Radebeul teckeüpferd. v. Heunicke, Sohn, Oskar aenschein, irr o. MM OertlickeS und Sächsisches. Riesa, 3. Mai 1905. — Nichtamtlicher Bericht über die Sitzung des Stadtverovdnetenkollcgiums' Tienstag, den 2. Mai 1905. Anwesend: Vorsteher Herr OberamtKrichtcr Heldner und die Herren Thost, Fischer, Fritzscl>e, K-retzsch- inar, Müller, Nitzsche, Nöthlich Oehmichen, Roinberg, Sckaiciuder, Schneider, Schütze, Starke, Wolf und Zäncker, sowie Herr Bürgernreister Tr. Tehne; die Herren Braune und Cchönherr fehlten entschuldigt. Unter Vorsitz des Herrn OberamtSrickZer Heldner wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt: 1. Tas von dem Pächter des zur Schloßbranerei ge hörigen Dierkeller am Elbkai eingereichte Gesuch um Er mäßigung des- nach dem abgeschlossenen Pachtverträge auf jährlich 700 M. festgesetzten Pachtzinsesf auf jährlich 500 Mark hatte dem Kollegium bereits! in der letzten Sitzung zur Entschließung vorgelegen/ war jedoch mangels ge nügender Begründung von der Tagessordnung abgesetzt worden, um vorerst noch weitere Erörterungen in der Sache anzustellen. Nach längerer Debatte wird der Rats- bcschtluß, nach welchem dem Gesuchsteller der zu zahlende Pachtt für das laufende Jahr auf 500 M. ermäßigt werden soll, zur Abstimmung gebracht und von dem Kollegium Zustimmung erteilt. 2 Zu dem Entwurf der neuen Sparkassenordnuug, welcher von dem Kollegium in der Sitzung voms 2l. Feb ruar d. I. beraten und genehmigt worden ist, machen sich nach dem Vorschlag des Königl. Ministeriums des Innern mehrere Ergänzungen redaktioneller Natur nötig. Ter Rat hat entsprechenden Beschluß gefaßt und dass Kolle gium Erteilt zu demselben seine Zustimmung. 3. Von dem Ratssbeschsluß vom 2s7. vor. Mts., die Kastanienstraße künftig als» Goethe-Straße und die Bergstraße als Schille r - S traße zu bezeichnen, nimmt das Kollegium Kenntnis. 4. Fortsetzung der Beratung desf Ortsgesetzes über die Bebauung eines Teiles der Flur Niesa (innere Stadt) und die llebernahme von Anliegerleistungen auf die Stadt kasse. Ter Ortsgesetz-Entwurf wird nach längerer Debatte mit einigen Abänderungsantrügen genehmigt. — Nach Borlesen und Mitvollziehung des Prvtokolles erfolgte -!/i9 Uhr Schluß der Sitzung. — Unser Realprogymnastum umfaßt von Ostern 1905 an Sexta bis Untersekunda; außer diesen Klassen besteht noch eine 1. Realklasse. Die Schülerzahl der Sexta beträgt im neuen Schuljahre 42, die der ganzen Anstalt 155. Die Schüler der Untersecunda werden Ostern 1906 die Reifeprüfung hier ablegen. — Eine Zusammenkunft ehemaliger „103er", von denen bekanntlich auch hier eine Freie Bereinigung besteht, findet am 28. d. M. tn Meißen statt (wohl irrtümlich wurde in verschiedenen Zeitungen für genannten Lag eine Zusammen» vack äurvd i» Lia viol boinrüN Rllstsro, ü. L. »oa-, mouö- Aarlc p«r ><l"4 Hr«rk" , * twmnitr. tzv» krvoo INss. Sanft der „133er" gemeldet) — Ueber die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer hat der« Bundesrat eingehendere! Auefführungzbestimmungen getroffen. Personen be» Un- teroffizier- und MannschaftEtandes des Feldheeres/der Ersatz- undBesatzungsftruppen aller Waffen und der Ma rine.sind int allgemeinen; «ls( Kriegsteilnehmer anzusehen, wenn sie in dem Feldzug 1870/71 oder in; einem von deut schen Staaten vor 1870 geführten Kriege zu kriegerischen Zwecken die feindliche Grenze überschritten oder im eige nen beziehungsweise verbündeten Lande au kriegerischen Operationen oder Kämpfen teilgenvmmenshaben. Hiernach gehören vom Jahre 1864 die, welch: in der Zeit vom 1. Februar bi» zum 2. August die südliche Grenze von Holstein zu kriegerischen Zwecken überschritten haben. Für 1886 ist die Zeit vom; 1b. Juni bis 2. Augusts für 1870/71 die Zeit vom 16. Juli bist zum 2. März angesetzt. Bei der Marine beginnt; die Zurechnung schon mit dem 27. Juni 1849, an dem dass Gefecht des 'für den Kriegszweck ausgerüsteten Postdampfschiffs ^Preußischer Adler" mit der dänischen Kriegsbrigg „Ste. Croix" stattgefunden hat. Für 1864, 1866 und 1870/71 sind die Schaffe genannt, deren Besatzungen in betracht komme«. —* Für Geschäftsleute, die mit England arbeiten und vorkommendenfälls auch in England Prozesse führen müssen, macht die Deutsche Rechtsanwaltszeitung Nr. 3 auf folgen des aufmerksam. Es ist ratsam, Prozesse in England durch Deutsche, aber mit englischen Verhältnissen vertraute Rechts anwälte einleiten und beaufsichtigen zu lassen. Die eng- lisch en „Anwälte" sind, anders als in Deutschland, scharf von den akademisch vorgebildeten „Advokaten" zu unterscheiden. Sie müssen diesen Advokaten stets die eigent liche Führung der Prozesse überlassen und besorgen nur die geschäftlichen Vorbereitungen. Die englischen „Anwälte" seien daher „meist" in allererster Linie auf ihren eigenen Nutzen bedacht. Sie raten daher von Prozessen mit schlechten Aussichten nicht ab und machen auch den Parteien keine genauen Anschläge über die voraussichtlichen Kosten. Dies sei sowohl die Erfahrung der englischen Geschäftswelt wie derjenigen deutschen Firmen, die längere Zeit mit englischen Anwälten gearbeitet haben. Die Mehrkosten, die durch Zuziehung eines deutschen Anwalts entstehen, werden reichlich dadurch ausgewogen, daß den rechtssuchenden Firmen aussichtslose und zweifelhafte Prozesse erspart bleiben und daß der englische Anwalt einer sachverständigen Kontrolle unterworfen werde, welche die englischen Prozeßkosten auf das notwendigste beschränke. — Ter „NeickMnzeiger" veröffentlicht das Gesetz über Aenderu ng der Weh rpfl i chlt. 'Tanach ge hört jeder wehrpflichtige Teutsche 7 Jahre lang^ in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, dem stehenden. Heere, die folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr 1. Aufgebots und sodann bis 31. März des Kalenderjahres, in dem er das 39. Lebens jahr vollendet, der Landwehr 2. Aufgebots an. Während der Tauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und reitenden Feldartillerie die ersten drei/ alle übrigen Mannschaften die Ersten zwei Jahre zum ununterbrochenen Tienst bei den Zähnen ver- pflichitet. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, die freiwillig,. und Mannschaften der Kavallerie und! reitenden Feldartillerie^ welche pflichtgemäß im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in, der Landwehr 1. Aufgebots nur drei Jahre. Mannschaften der Landwehrinfanterie können während ihrer Tienstzeit in der Landwehr 1. Aufgebots züveimal zu besonderen, aus Mannschaften des Beur- laubtenstandes gebildeten. Formationen auf 8 bis 14 Tage cinberufen werden. Tie Landwehrkavallerie wird im Frieden zu Mebungen nicht herangezogen. Tie Land!, wehrmannschpftcn aller übrigen Waffengattungen üben in demselben Umfange wiio die der Infanterie. Tie Zeit für die Hebungen der Personen des! Beurlaubtenstandes ist unter möglichster Berücksichtigung der Interessen der bürgerlichen BerufAkreise/ namentlich der Ernteverhält nisse, festzusetzen. — Tasl Gesetz trat am 1. April mit Rückwirkung tn Kraft. — Tie ersten Münzen mit dem Bildnisse Sr. Maje stät des Königs Friedrich August werden voraussichtlich im Laufe des nächsten Monats in der Königl. Stichs. Münze, die sich in Muldenhütten befindet, geprägt und bald danach heraustzege-en iverden. Tie Herstellung der Bildnisistempel für Münze« ist weit schwieriger, al» man allgemein glaubt. Tast Bildnis für die Münzen ist zunächst auf photographischem Wege im scharfen Pro fil ausgenommen worden. Nach diesem! Bild« stellt -er Königl. Münzgraveur Herr Barduleck die Prägestempel mtt der peinlichsten Sorgfalt her. Ta die sächsische Münze,, welche 7 Prozent sämtlicher im Deutschen Reiche zu schaffenden Münzen pnfertigt, tagtäglich im Betriebe ist, um de« Bedarf decken zu könsnen, so müssen die bis; zur Fertigstellung des( Bildes des neuen Landcsherrn zur Prägung kommende« Geldstücke Mit dem Bilde des! vorher regierenden Fürsten/ also gegenwärtig noch mit dem Bilde des! verstorbenen Königs Geiorg,^ versehen wer den. Infolge 'deA Umstandes, daß die Stempel mit dem Bilde König Fi Augusts! noch nicht vollendet sind, konnte auch kü.zlrc^ hei dem Besuche der Münze durch den Monarchen keine entsprechende Erinnerungsmünze geschlagen werden. Zunächst sind Toppelkrvnen also Zwanzigmarkstücke^ mit dem Bildnisse desk Königs Fried rich August von Sachsen zu erwarten. — Ter Ausschuß des national! Liberalen Lan de sv er eins für das Königreich Sachsen hielt am Sonntag in Chemnitz eine Sitzung ab^ die aus allen Teilen des Landes gut besuchst war. Ten Hauptgegenstand der Beratungen bildete dewMahlaufruf der Partei für die bevorstehenden Landlagswahlen, sowie eine programma tische Kundgebung zu der nach dem Abschluß der Handels verträge geschaffenen wirtschaftspolitischen Lage." Zur end gültigen Redigierung beider Kundgebungen wurde eine Kommission von fünf Mitgliedern gewählt. Es. erfolgten hierauf Berichte auss.ben einzelnen in Angriff genomme nen Landtagchvahlkreisem wobei u. a. betont wurde, daß die Partei in Len Wahlkampf geschlossen einträte und in der Nichterneuerung desf Kartells einig sei. — Ter LandeHvlerein der freisinnigen Volksspartqi im Königreich Sachsen hält seine Hauptversammlung Sonntag/den 31. Mai, hier in Riesa ab. AM 20. Mai abends Halbs 9 Uhr wird eine öffentliche Versammlung abgehaltem zu der Mitglieder der Fraktion der freisinnigen Volkspartei ihr Erscheinen zugesagt haben. —* Nach Z 29 der Postordnung dürfen beiden Post- hilfstellen gewöhnljche Briefsendungen und bei denjenigen Posthilfstellen, die zur Annahme von Paketen ermächtigt sind, auch gewöhnliche Pakete eingeliefert werden. Die- Annahme von Einschreib- und Wertsendungen sowie von Postanweisungen gehört zwar nicht zu den dienstlichen Ver pflichtungen der Posthilfstellen, doch können im Einverständnis mit ihren Inhabern auch solche Sendungen, im einzelnen bis zum Wertbetrage von 800 M., bei den Posthilfstellen zur Weitergabe an die Landbriefträger niedergelegt werden. I« ähnlicher Weise wie dies für die Landbriefträger hinsichtlich der auf ihrem Bestellgange angenommenen Sendungen vor geschrieben ist, haben auch die Inhaber der Posthtlfstellen die bei ihnen eingelieferten Pakete, Wert- und Einschreibsendungen sowie Postanweisungen in ihr Annahmebuch etnzutragen. Davon, daß die» geschieht, kann sich der Einlieferer selbst überzeugen; er ist indessen auch befugt, die Eintragung irr da» Aunahmebuch selbst zu bewirken. Die gleich« Berechtigung steht ihm hinsichtlich der dem Landbriefträger mttzugebenden Sendungen zu. Im allseitigen Interesse empfiehlt e» sich, von dieser Befugnis regelmäßig Gebruch zu machen. Dabei ist jedoch besonders zu bemerken, daß di« Landbrtefträger Geldbeträge, welche durch Postanweisung übermittelt werde« sollen, nur dann vom Publikum annehmen dürfe«, wen« ihnen zugleich die ausgefüllte Postanweisung übergeben wird. — Ein trockener Sommer soll uns wieder beoorstchen» und zwar auf Grund einer alten Wetterregel^ welche Trocken» heit vorhersagt, falls im Frühjahr die Esche vor der Eiche Blätter treibt. Gröba, 3. Mai. Die bisher durch Herrn Bau- meister Gelbhaar in kleinerem Maßstab« betrieben« Aus beutung de» in htesiger Flur gelegenen Grauttbruche« soll dem vernehmen nach in den nächsten Lagen wieder größere»
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