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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190506153
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-06
- Tag1905-06-15
- Monat1905-06
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1905
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«er nur Sorten Sorten eie ule eskleie d mehr ie nebst rtis. . e 8«. rot -flügel- ir-Mais, sie, den Hühner, rfutter, illigsten !>ei Be ¬ lg- — Erster. kl 8 schnell u »»» Astrtrtzrr Ott«« m WiW. «». KmtsSkatt -r Oertliches und Sächfisches. Riesa, 15. Juni 1905. -- Wer ist Urwähler bei der sächsischen Landtagswahl? Wie bereits amtlich bebamnt gegeben wurde. liegt die Wählerliste für die Londtagswahl an Rats stelle vom 15. dieses Monats an eine Wvchc lang ans. Als stimmberechtigte Urwähler gelten diejenigen männ lichen Personen, welche a) im Besitze der Königlich Sächsi schen Staatsangehörigkeit sind, b) am Tage des Abschlusses der Ur-Wählerliste, also «ml'8. Juli 1905, das '25. Lebens jahr erfüllt haben, c) zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 6 Monaten, dsts ist seit dein! 8. Januar '1905, ihre» Wohn sitz und Aufenthalt in Riesa haben, d) staatliche Grund oder Einkommensteuer entrichten und e) nicht Mm Stimm rechte nach Paragr. 2 des Anhangs A z'um Gesetze vom 28. März 1896, die Wahlen für "die Zweite Kammer der Ständeversammlung betr. ausgeschlossen sind, das sind solche Personen, welche unter Vormundschaft stehen, öffent liche Axmenunterstützung erhalten oder im letzten, der Anordnung der Wahl vorhergegangenen Jahre erhalten haben, zu deren Vermögen gerichtlich Konkurs eröffnet worden ist, während der Tauer des Konkursverfahrens, von öffentlichen Aemtern suspendiert worden sind, auf die Tauer der Suspension, und di,' von öffentlichen Aemtern oder Rechtsanwaltschaft Entsetzten auf die Tauer von 5 Jahren von der Zeit der Entsetzung an, denen durch rich terliches Erkenntnis die bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter entzogen worden sind, gegen die wegen eines Verbrechens oder wegen eines Vergehens, wegen dessen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte w. erkannt werden kann, die Untersuchung beschlossen ist:c., welche unter Polizeiauf sicht fliehen und welche die Abentrichtungl staatlicher Grund oder Einkommensteuer länger als 2 Jahre ganz oder teil weise im Rückstandie gelassen haben.. ----- Daß Zeitungsberichte zuweilen irrig sind und dann ergänzt oder berichtigt, wohl auch ganz widerrufen werden müssen, ist bekannt; wie unzuverlässig oder unzutreffend aber auch zuweilen Angaben nicht nur in Schulbüchern, sondern auch in großen wissenschaftlichen Werken sind, mag svlgendeS Beispiel, so wenig wichtig eS auch im übrigen sein «dürste, zeigen. Unsere Nachbarstadt Lomm atzsch wird in der 3. Ausl, von Meyers KonoerfationS-Lexikon als „Stadt an der Jsahne" be zeichnet. In CannabichS Geographie, neu bearbeitet von Dr. Maximilian Oertel, ist zu lesen: „Lommatzsch an Ler Jahna", und in der „Heimatkunde des Königreichs Sachsen" von G. Ehrecke und F. Hammermann steht: „Weithin bekannt und gepriesen ist die Lommatzscher Pflege mit dem Haupt- orte Lommatzsch an der Jahna". Was hat aber Lommatzsch Wit der Jahna zu tun? Es gibt eine „Jühnabach", woran hie Dörfer Ober- und Unter Jahna liegen, hie etwa In der Mitte zwischen Meißen und Zehren in die ltzlbe fällt, und hie Jahna (DolksmuNd: „die Jahnabach")*) die bei Kiesa In die Elbe mündet, nachdem sie an Seerhausen, Kalbitz, Oelsitz, Pausitz, Mergendorf und Poppitz vorbeigcflossen ist, kömmt auch nicht von Lommatzsch her, sondern von Ostrau, *) Das Wort Bach ist jetzt männlichen, war aber früher Weiblichen Geschlechts.; statt „der Bach" sagt« und schrieb man früher „die Bach", gerade so, wie man sagte: „Da» Waffen" an- stätt^,die Waffe" und „die Stachel" anstatt „der Stachel". (Daher der Wural: „vke Stachel«", während kein anderes Wort männlichen Geschlecht« mit der Endung el, z. B. der Würfel, Stiefel, Kegel, Assel, oä» n annimmt, das die Mehrzahl der Wörter weiblichen Geschlecht« auf el. kennzeichnet; zu Waffe vergleich« man: „Ein' feste Burg ist uns« Gott, ein aut« wehr und Waffe«"; ferner: Ehamtflo: „da» alt« Gewaffen") wo sie aus der nordöstlichtzsvon Döbeln und. südlich von Mügeln entspringenden Großen und Kleinen Jahna entsteht. Hugo Friedemann nennt in seiner „Kleinen Schul- geogräphie von Sachsen" Lommatzsch als „einen Ort zwischen Triebisch und Jahna", und auch Simon Bang, König!. Bezirks Schulinspektor in Dippoldiswalde, gibt unter der Ueberschrift: „An und nahe den linken Nebenflüssen der Elbe" folgendes an: Zwischen Trie- hisch und Jahna: Lommatzsch in einer als Meißener Korntenne und Sachsens Schmalzgrube gepriesenen frucht baren Gegend. Diese Angabe ist aber aus dem Grunde unbestimmt und kann daher irrefiihren, als nicht gesagt ist, welche Jahna gemeint ist. Offenbar haben die Verfasser die bei Riesa mündende im Auge gehabt. Man könnte aber eben so gut und wohl zutreffender sagen: Lommatzsch liegt zrpischen der nördlichen und der südlichen Jahna, oder noch besser: Lommatzsch liegt zwischen der „Kätzerbach" und der bei Riesa mündenden Jahna. Wir erwähnen diesen Bach, weil er auch als „die Lommatzscher Wasser" bezeichnet wird. Man könnte denken, er flösse an Lommatzsch vorüber; aber weit gefehlt! Mehrere Bäche, die in dem nördlich von Nässen gelegenen Hügellande ihre Quellen haben, werden in ihrer Vereinigung „die Lommatzscher Wasser" oder „die Kätzerbach" genannt. Der Bach läßt aber Lommatzsch sehr weit links liegen und mündet, nachdem er Piskowitz und Schieritz berührt hat, bei Zehren in die Elbe. Das Brock- haussche Lexikon bezeichnet Lommatzsch als Stadt am „Kjippritzbache". Auf Landkarten findet man teils „Käppritz", teils „Keppntz". Die Keppritz entsteht westlich von Lom matzsch, berührt aber die eigentliche Stadt Lommatzsch auch nicht. Immerhin dürfte es zwecken:sprechend sein, zu sagen: Lommatzsch liegt an der Keppritz (oder am Keppritzbache). Der Bach fließt am Lommatzscher Schützenhause vorüber, geht dann an Paltzschen, Klappendorf, Kobeln, Prausitz, Jahnishausen**), Nickritz und Pausitz vorbei und mündet zwischen Pausitz und Mergendorf in die Jahna. —X Vor der 6 Strafkammer des Kgl. Landgerichts Drei den hatte sich heute der 15 Jahre alte Dienstjunge Friedrich Wilhelm Strauch aus Riesa wegen wiederholten Rückfalldiebstahls zu verantworten. Der Angeklagte ist trotz seines jugendlichen Alters von dem Kgl. Schöffenge richte Riesa bereits zweimal wegen Diebstahls bestraft worden. Strauch diente zuletzt bei dem Gutsbesitzer Merz dorf in Mettelwitz bei Lommatzsch. Am 3. März d. I. entwendete der Ängeklagte daselbst dem Knechte PolemSky ein Talerstück. Der junge Mann muß diesen abermaligen Diebstahl mit einer 3 wöchigen Gefängnisstrafe büßen. — Die Gesamtsumme der durch den deutschen Patrio- tenbund für das Völkerschlacht-Nationaldenk mal in Leipzig gesammelten Gelder beläuft sich gegen wärtig auf 619950 M. 60 Pf. — Wiederholt ist die Frage aktuell geworden, inwie weit sich die deutsche Unfallversicherung auf das Ausland erstreckt. Nach einer jüngst ergangenen Entscheidung des Reichs oerstcherungSamtS ist allerdings die Versicherung eines inländischen Betrieb» räumlich nicht unter allen Umständen auf das Inland beschränkt; eS werden vielmehr von der DersicherungSpflicht vielfach auch solche BetriebStätigkeiten mit erfaßt, die sich in örtlicher Loslösung von der im Auslande befindlichen Betriebs anlage im Aut lande vollziehen. Die» gilt über nur inso weit, al» die im Auslands vorzunehmenden Arbeiten üicht **) Jahnishausen hat nicht, wie vielfach angenommen wird, seinen Namen von der Jahna, sondern von Jhan oder Jahn Gute» und Dorfe» in den Namen Jahnishausen ümwandelte. Ehefrau den abend» HA-rPht- 40 Minuten VVM hlesiArp^ . . - ' . . W - . . MM vpn solchem Umfange oder solcher Dauer.stnd. daß, sie nicht nvchr eine unselbständige Ausstrahlung eines inlän dischen Betrieb», sondern Mr sich einen selbständigen Ve- trieb bilden. Hat eine besondere Zweigniederlassung; , die einer auswärtigen Staatsaufsicht untersteht, die besondere Bilanzen zieht, selbständig Beamte und Arbeiter ansteüt, und ein besonderes, räumliches Geschäftsgebiet bearbeitet, die Arbeiten übernommen, bei deren Ausführung -er Un fall eingetreten ist, so kann eine Entschädigungspflicht der zuständigen inländischen Berufsgenoffenschaft nicht anerkannt werden. f . — Zur Lage im Baugewerbe wird berichtet: Ein grelles Streiflicht auf gewisse Zustände im Baugewerbe wirft eine Eröffnung, welche der diesjährigen Genossm- schastsversammlung der Sächsischen BaugewerkSberufSgenossen- schaft in Dresden durch deren Vorsitzenden gemacht worden ist. Die Umlage-Ausfälle wegen gänzlicher oder vorläufiger Uneinbringlichkeit betrugen nämlich auS dem Jahre 1903 unter Berücksichtigung von hoffentlich noch eingehenden etwa 10800 M. auS Konkursen nicht weniger als 33485 M. Sie haben sich also um mehr als 15000 M. gegen, daS Vorjahr erhöht! Es mußten 396 Schuldner zum Offen barungseid getrieben werden, welcher von etwa einem Drittel geleistet worden ist, während gegen 300 Schuldner bereits früher manifestiert hatten! Mit uneinbringliche« Beiträgen zur Umlage 1903 blieben in Rückstand von d»r Sektion Dresden 194 (Stadt Dresden allein 109), Leipzig 161 (Stadt Leipzig allein 93), Zwickau 66, Chemnitz 113 (Stadt Chemnitz allein 52), Lausitz 12 und Reuß 25, in Summe 571 Genossenschaftsmitglieder. Ferner waren Mr das Jahr 1904 die Prämien der Versicherungsanstalt bei 312 Versicherten uneinbringlich. Im Durchschnitt von fünf Jahren betrugen die Ausfälle bei der Versicherungs anstalt 12.8 o/o der ausgeschriebenen Prämie, sie sind aber in den letzten Jahren auf 17°/, gestiegen. — Bei einem Spaziergange durch die Getreidefelder winken jetzt die schönen blauen Kornblumen und der weithin leuchtende feuerrote Mohn so verlockend, daß man sich unter Umständen so weit vergessen kann, die Felder zu betreten der Blumen wegen. Daß man aber dabei so und so viel Getreide zusammentritt, wird im Augenblick nicht'be- dacht. So lange man sich mit dem Pflücken der an den Feldrändern stehenden Blumen begnügt, wird schließlich niemand etwas einzuwenden haben, sobald aber ein Betrete« des Feldes selbst stattfindet, liegt eine strafbare Handlung vor. Man hüte sich deshalb selbst und achte besonder» darauf, daß Kinder und Pflegebefohlene beim Pflücken von Blumen uicht das Feld betreten. ES möge auch dara« erinnert sein, daß die Eltern der von den FeMHÜtern, Wächtern oder Gendarmen beim Kornblümenrauftn be troffenen Kinder Mr den entstandenen Schaden haft pflichtig sind. — Tas ülteflje Regiment dies deutsche« He4te» ist nach einer Zusammenstellung der -Stiftungstage äller deutschen Truppenteile, die das „Milttär-Wochbnbhttt" V*v- ösfcnMcht, das 1. Sächsische Feldartillerie-Regiment Rr. 12, dessen Stiftungstag auf den 86. JUni 1620 fällt. Au» der Zusammenstellung ergibt sich ferner, daß im sächsische« Truppenkontingent ihren Ursprung bis ins 17. Jahrhün- -i dert 5 Regimenter/ bis inS 18. Jahrhundert 8 Regimenter verfolgen können, während! 21 Regimenter aus dem IS. H und 3 aus dem 20. Jahrhundert; stammen. Kötzschenbroda. In der Nacht -um Mittwoch H kurz nach 12 Uhr ist auf dem Haltepunkte Weintraube der D und Dorfe» in den Namen Jahnishausen üimvandelte. ' ' Ehefrau den abend» D 18«. . Doh»rrst«s, ttz Ji cki iW, OW». . . .. MÄM GM ; Plesa« r-miM stschM jeder, Tag «destst M AuNuchme der r«m- mid Heßstgr. «MWWcher vstugchrrst bei «stbag K d« VxpMst« st «lest L Iduk tzo Vst., stmh «stw Dchser stet st» HM» 1 M«k « Pst, »«« Abholung am Schalt« der katstrl. Poftanffaltm 1 «Ml Üö Vf g. dckch den BrtestrSg« sich st« Hau» 2 Mark 7 Hst. tzstch steck« Mtzeoststmu . ,. Dchck nud.B^ stck. Langer t «tvtrrUch st^iela. — GeschtlstSfstst: Goitht-Straß« »». — Hst die «Mattis verantwortlich: Herman« Schmidt st Nlet«. - . i - Kvnkursverfabren. ! In dem Konkursverfahren Über dpS Vermögen des Stuhlfabrtkanten Pruuo Hugo Müller, früher in Pausitz, jetzt in -Gossentin, ist, zur Abnahme der SchlußrecMtung Le» Verwalter», zur Erhebung von Einwendungen gegen da» SchlußoerzeichniS der bei Ler, Verteilung -u berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren BeMügenSstücke sowie über die Erstattung der Auslagen und die Bewährung einet Vergütung an die Mitglieder des TläubigerauLschusseS der Echlststtermiu auf den 13. Juli 1905, vormittags */,10 Uhr stör dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 14. Juni 1905. Sö«iUlicheS Amtsgericht. KÜMtsvWaW«. E--- Da» SonkurSverfahton Über da» vermögen der Fleischerrtüchaberin Wilhelmine M«rte Reiche« geb. TrjaskaM in Riesa wird nach Abhaltutig de» Schlußtermins hier- durch aufgehoben. Riesa, den 13. Juni lhO5. . RiiLtgltcheS A*t»gertcht. LU stiMftstM.
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