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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190508114
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-08
- Tag1905-08-11
- Monat1905-08
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1905
- Autor
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Riesaer «nd Anzeiger WeßlÄt Aqcher). Awtsklatt -er König!. Smtshauptmamschaft Großenhain, Kes König!. Amtsgerichts und de» Stadkatz» zu Riesa. 18S Freitag, II. «nguft 1WS, ,»e«S. »8. AM» «>S Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tn« abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark SO Pfg., durch unsere Träg« h-ch -i» Hau» 1 Mark SS Pfg., bet Abholung am Schalter der latserl. Postanstaltr» I Mark SS Pfg., durch dm Briefträger frei tn» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MmratSabonnemmt» «erden angenommen. Anzeige».««mtz«e für di» Rum«« de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohm Gewähr. Druck «nd Valag v« Sauger » «iuttrltch tu Rtes«. — Gefchästrstell«: GoelhestraH« SS. — Für di« R^alttm »«uutwmMchr Herma» Schmidt i» Rtesa. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Strehla Blatt 99 auf den Namen Richard Krank« eingetragene Grundstück soll am 2. Oktober 1905, vormittags V» 10 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 53,9 Ar groß und auf 15200 M. geschätzt. ES besteht aus einem Wohnhause mit Ladeneinrichtung, einem Niederlagsgebäude und einem Kohlenschuppen Nr. 103 deS Brandkatasters und Garten, ferner auS dem Flur stücke Nr. 543 der Flur Strehla. Brandversicherung: 8040 M. Steuereinheiten: 158,53. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Hin tragung des am 29. Juni 1905 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung deS Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes» treten würde. Riesa, den 4. August 1905. - Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß der in Riesa wohnhaft gewesenen Zuckerwarenhändlerin Johanne Luise Wilhelmine verw. Zschtesche geb. Beckentin wird heute am 11. August 1905, vormittags ^9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Lokalrichter Pietschmann in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. September 1905 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falles über die in Z 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 31. August 1905, vormittags 9 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen aus den 21. September 1905, vormittag- 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie auS der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29. August 1905 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zn Mesa. In Riesa kommen Sonnabend, den 12. Angnst 1905, vor«. 10 Uhr» 4 Cementrohrformen und 1 Cementplattentisch gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Restaurant zum „Engel". Riesa, 8. August 1905. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Sonnabend» de« 12. Angnst 1005» nachmittags 2 Uhr» wird die Grummetnutzung deS Stadtparks meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert. Ablehnung sämtlicher Angebote behalten wir unS vor. Treffpunkt: Festplatz. Der Rat der Stadt Riesa, am 9. August 1905. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 12. August dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab ge langt auf der Freibank im städtischen Schlachthof zum Verkauf: 1. das Fleisch etMS Rindes, roh, zum Preise von 45 Pfg., 2. das Fleisch zweier Schweine, roh, zum Preise von 50 Pfg., 3. das Fleisch eines Schweines, gekocht, zum Preise von 45 Pfg. pro r/, dx. Riesa, den 11. August 1905. Die Direktion deS stödt. Schlachthofes. Meißner. Oeffentliche Sitz«»» -es Gemeinderat» zu Gröba Sonnabend, den 12. Angnst 1905 abends 8 Uhr im vemeindeamte. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Schankkonzessionsgesuch von Schäfer. 3. Festsetzung der Baufluchtlinie für die Riesa-Strehlaer Straße. 4. Herstellung einer Einzäunung am Spritzenschuppen. — Nichtöffentliche Sitzung. Gröba, 11. August 1905. Der Kemetndevorftand. Oertliches «nd Sächsisches. Riesas 1t. August 1905. — Abermals ist im Aufstandsgebiet in Deutsch-Süd westafrika einRiesaer verwundet worden: Reiter Richard Schumann, ein Sohn des verstorbenen Herrn Töpfer meister Otto Schumann. Der Verwundete diente früher im Kgl. sächs. 6. Infanterie-Regiment Nr. 105. Er erlitt die Verletzung, die glücklicherweise nur als leicht bezeichnet wird — Fleischschuß in den linken Unterarm — am 23. Juli auf Viehposten bei Buellsport. —)!( Ein dem Schiffseigner Friedrich Hübner aus Mittelgrund gehöriger, mit 300 Tonnen Braunkohlen be ladener, nach Wittenberge bestimmter Kahn fuhr in der Elbe bei Obergrund auf einen spitzen Stein und erhielt «m Boden eine starke Beschädigung. Den Bemühungen der Mannschaften gelang eS, das Leck, obgleich daS Wasser be reits 60 Zentimeter im Kahne stand, zu verstopfen. DaS Fahrzeug wurde dadurch vor dem Sinken bewahrt und die allerdings versicherte Ladung zum weitaus größten Teil gerettet. — In geradezu unheimlicher Weise verfinsterte sich gestern nachmittag in der 5. Stunde der Himmel, düstere schwarze Wolken bedeckten denselben vollständig und es wurde so dunkel, daß man in den Geschäftslokalen Licht anzünden mußte. Ein schlimmes Unwetter drohte, aber glücklicherweise zog es, ohne Unheil in unserer Gegend an- zurichten, vorüber. Nur ein heftiger Regenguß ging unter starken Gewittererscheinungen nieder und unterbrach in aller dings unliebsamer Weise wieder die Erntearbeiten. — Im Geschäftsbereiche deS Ministerium- deS Kultus and öffentlichen Unterrichts wurden im 2. Vierteljahre 1905 tm 16. Schulinspektionsbezirke Großenhain angestellt: I. B. Stephan, bisher Lehrer in NieLka, als Lehrer in Koselitz; P. A. Hientzsch, bisher Hilfslehrer in Langebrück, als Lehrer In NteSka; T. F. A. Müller, bisher Schulvikar in BerbiS- darf, als Lehrer in Röderau. — Der VsrbandStag der Schneiderinnungen Sachsens, der sächsischen Herzogtümer und Thüringen» findet am 2V. und 21. d. M. in Zwickau statt. 88 Dresden, 10. August. Eine für Versicherungs gesellschaften und Versicherte interessante Entscheidung fällte heute der Strafsenat deS Königl. Oberlandesgerichts zu Dresden nnter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Kurtz. Der Fuhrwerksbesitzer Wolff in Zwickau hatte einen ihm gehörenden, als Wagenremise dienenden Schuppen zu Nie derplanitz bei Zwickau bei der Transatlantischen Feueroer sicherungsgesellschaft zu Hamburg versichert. Der Schuppen, ein ziemlich geräumiges, mit einem Dach versehenes und nicht leicht zu bewegendes Gebäude, hatte keine Grund mauern und aus diesem Grunde wurde der Schuppen bei der LandeSbrandkasse für das Königreich Sachsen nicht ver sichert. Der Versicherte war der Ansicht, daß der Schuppen als Gebäude nicht anzusehen sei, weil keine Grundmauern vorhanden waren. Die Versicherung hatte der Vertreter der Transatlantischen Feuerversicherung?geseüschaft, der Berg mann Weber in Niederplanitz, entgegengenommen und den Antrag alkdann an den Subdirektor Apel in Leipzig, der die Hamburger Gesellschaft tm Königreich Sachsen vertritt, übermittelt. Der Subdirektor hatte schließlich den Versiche rungsantrag seinem Direkior Blumberger übersandt. Gegen Weber, Abel und Blumberger war nun Anklage wegen Vergehens gegen das sächsische Gesetz vom 28. August 1866 betreffend das Mobiliar- und Privat-FeuerversicherungS- wesen erhoben worden, weil die Gesellschaft bezw. ihre Ver treter nicht berechtigt waren, den Schuppen zu versichern. Blumberger wurde zwar freigesprochen. Weber und Abel wurden aber vom Landgericht Zwickau verurteilt. Sub direktor Abel-Leipzig legte aber gegen daS Zwickauer Urteil Revision ein, wobei er geltend machte, daß da» Gebäude, weil eS nur vorübergehend als Remise dienen sollte und daher keine Grundmauern habe, nicht zur LandeSbrandkasse gehöre. DaS Oberlandesgericht verwarf jedoch die Revision und legte dem Beschwerdeführer sämtliche Kosten seine erfolglosen Rechtsmittel» auf. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß der Schuppen al» unbewegliche Sache anzu sehen sei und daher bei der Landerbrandkaffe hätte ver sichert werden müssen. Ob Grundmauern vorhanden seien oder nicht, käme nicht weiter in Betracht. (Nachdr. verb.) Wilsdruff. Kein Ort tm Saubach!- und Trlebisch- tal ist, schreibt das „W. Wochenbl.", von dem verhängnis vollen Unwetter am Montag früh so schlimm betroffen worden als der Ortsteil Grund von Mohorn. Seit 1897 mühen sich die meist dem Arbeiterstunde angehörenden Einwohner ab, um mit eisernem Fleiß den Schaden wett zu machen, den ihnen das furchtbare Unwetter vom Juli 1897 zufügte. Manchem gelang ech den meisten nur zum geringen Teile. Ta ist neuer Kummer in die niedrigen Hütten eingezogen: das nur wenige Stunden anhaltende Hochwasser vom Montag vernichtete mit einem Male alle Früchte jahrelanger, angestrengter Tätigkeit. Ja, die von dem Hoch!wasser vom Montag vernichtete mit einem Male alle Früchte jahrelanger, angestrengter Tätigkeit. Ja, die von dem Hochwasser, angerichteten Schaden sind meist schlimmer als 1897. Man weiß nicht, wo man zuerst an fangen soll, die Spuren idses Unglücks zu beseitigen. ES ist unmöglich, mit der Feder den traurigen Eindruck zu schildern, den das sonst so friedlich im üppigen Tale ge legene Dörfchen macht. Schpn die Torfstraße! Zumeist ist sie ganz verschwunden, und dort, wo nioch Ueberreste von ihr vorhanden sind, läßst sich selten feststellen, was Straße, was Garten ist: fufthohe'Haufen von Steinen und Geröll, metertiefe Löcher verwischen jede Grenze. Tie Stege, die von der Torfstrafte über die Triebisch nach den am rech ten Ufer gelegenen Grundstücken führen, sind mit einer Ausnahme von der Flut, sortgerissen worden. Oben am Kietzschen Grundstück hat der Mühlgraben den Tamm durchbrochen, die Strafte aufgerissen und sich dann mit der Triebisch vereinigt. Bon der meterhohen Ueberführung der Triebisch an jenem Grundstück steht nur noch die Wöl bung, die Deckung ist weggespült, die eisernen Geländer sind wie Strohhalme nach allen Richtungen gebogen, der Fußverkehr wird notdürftig durch interimistische Stege auf recht erhalten, die über die mit Wasser gefüllten tiefen Löcher der Strafte führen. Tie ganze Straße ein Stein bruch — ein Bild furchtbarster Verwüstung! Und vollends die Gärten! An Stelle der Blumen und Pflanzen nichts als Geröll, Steine, angeschwemmte Gartenzäune, Bretter, Klüver, Pfosten, Wagenteile, entwurzelte Bäume, Leitern usw.! Wie manche Frau sah man tränenden Auges an den Ueberresten ihres ehemaligen Gärtchens fliehen — all die Mühen des letzten Jahres umsonst. Es wird monate langer, angestrengter Arbeit bedürfen, um in den Gärten nur die schlimmsten Spuren des Unwetters zu beseitigen. Ganz unberechenbar ist der Schaden,"den das Wasser in den Häusern angerichvet hat. Tas Wasser stand in den»
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