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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190509200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050920
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050920
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-09
- Tag1905-09-20
- Monat1905-09
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.09.1905
- Autor
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nnd A«r«rgrr (Elbkbiiitl M AljklM. , relegwowe-Sdrefie: L cklsUU' 8«msp«chsteL! .T-g«bl-tt-. Ri.ia, «r. so. Äer KöntaL» Umtsbauvtrnannschast (Hvrchenüam. des KSnial Amtsgerichts und des StMUüths zu Riesis F« SL9. Mittwoch, Ltt. Sepremver ir-vs, «weiros. «»8. S«tzr§. Ntesa« Tageblatt erscheint jeden Tag abend» mit Ausnahme 'der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mart SO Psg., durch unser« Träger DB in» Hau» 1 Mark SV Psg., bet Abholung am Schauer der kaiserl. Postanstaltm 1 Mark SS Psg., durch den vrtrstrSger frei in« Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonattabonnrmeM« werden angenommen Angeigen-Annah»u für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr ohne Gewähr. lvmck mb SeBag »m Langer » »interlich in »iesa. — GeschästbMe: »oe»h«s»ra»e - Mr die MdaVtm vmmtnwBLchr Herma»» »chmtdt«» Mesa. Die Anfuhre von 300 «Ku» Alarschlag soll in einem öffentlichen Bietungs- termine dem Mindestfordernden übertragen werden. Der Termin findet Freitag, den 22. September 1005, vormittags 9 Uhr im Gasthofe zu Gröba (Große) statt. Gröba, den 20. September 1905. Der Gemeiudevorftarrd. »»»»»WWMWWSWSSWMMWWMMIMMMWWMWWSMWWMNWMWMMWWMMWIWWWMMWMM^WWMMWM U«reige« für da- ^Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis späteste vormittags 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 20. September 1905. — Bei der heute hier stattgehabten Landtags. Nachwahl der 2. Abteilung sind gewählt worden 3 nationalliberale und 4 freisinnige Wahl männer und zwar im 1. Wahlbezirk (Ratskeller). Alwin Storl (freis.) mit 34 Stimmen. Bruno Golditz „ „ 34 „ Ferner erhielten Stimmen: Friedrich Kretzschmar 31, Paul Hoffmann 30, Oberlehrer Dietzel 6, Paul Müller 6. 2. Wahlbezirk (Elbterraffe). « R. Abendroth (freis.) mit 44 Stimmen. Ferner erhielten Stimmen: A. Romberg 31, Th. Thost4, E. Nicolai 1. 3. Wahlbezirk (Wettiner Hof). Direktor Ketzer (nationalliberal) mit 29 Stimmen. Restaurateur Kuhnert (freis.) „ 28 „ Ferner erhielten Stimmen: Alwin Blanke 28, Spedi teur Zschoche 28, Langenfeld 7, Götze 7. Zwischen den Herren Kuhnert, Blanke und Zschoche entschied das Los zu Gunsten Kuhnerts. 4. Wahlbezirk (Kaiserhof). M. Kreyß (nativnalliberol) mit 38 Stimmen. A. Rüdiger ., „ 37 Ferner erhielten Stimmen: Göpfert 32, Müller 32, Born 9, Naumann 9. Insgesamt gewählt sind nunmehr 26 konser vative, 14 nationalliberale, 5 freisinnige und 19 sozial demokratische Wahlmänner. Nachwahlen haben noch statt zufinden in Wurzen, Oschatz, Dahlen und Mutzschen, ins gesamt 2l. — Nachdem nun, wenigstens hier, in Riesa, die Wahl männerwahlen beendet sind^ und anderweit in den näch-- fien Tagen erledigt werden^ haben bekanntlich am 2. Ok tober durch sanrtlichje Wahlmänner der einzelnen Wahlkreise die Wahlen der Abgeordneten in geheimer MMntrnung stattzufinden. Lei die sen Wahlen entscheidet hie absolute Majorität der abge gebenen gültigen Stimmen. Ueber die Gültigkeit der Wahlstimmen befindet der Wahlvvrstand (Wah'kummissar, drei Beisitzer, ein Protokollführer), wobei der Vorsitzende im Falle der Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. Wird Lei zweimaliger Abstimmung keine absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte dler abgegebenen gültigen Stimmen) erzielt, so entscheidet bei der» dritten Abstimmung rela tive Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen und bei Stimmengleichheit das durch die Hand des Wahlkom missars zu ziehende Los.. Jede Wahl hat lediglich aus der freien Ueberzeugung der Wählendien hervorzugehen, Tie Wahlmänner insbesondere, sind daher keineswegs an irgend welche Instruktionen gebunden und wer durch un erlaubte Mittel auf die Wahl einzuwirken sucht,, macht sich des Vergehens gegen die Paragraphen 108 bezw. 109 des ReichssyrafgesetzbuchesC schuldig. Tie endgültige Ent scheidung Über die Wahl fielst der Kammer zu. Tie Wahl» männer erhalten Reisekosten und Tagegelder. — Der Bezirlsmissionsoeretn Riesa und Umgegend feierte vorigen Sonntag sein JahreSfest in Riesa. In dem Festgottesdienste nachm. V,4 Uhr predigte Herr Misstonsinspektor I-io. I)r. Siedel aus Leipzig über II Kor. 5,19 und führte in seiner Predigt an der Hand der Missions geschichte aus, wie das durch die Mission den Heiden dar gebotene Christentum die großen Menschheitsfragen am tiefsten und praktischsten löst. Der Kirchenchor sang die Motette von E. Fr. Richter: „Dir jauchzet froh die Christen heit." — In der Nachoersammlung sprach zunächst Herr Realprogymnasiallehrer oanck. rsv. min. Hickmann über Bonifatius, den „Apostel der Deutschen", und wies inSbe- sondere nach, wie mancherlei Züge an seiner Person und seinem Wirken auch heute noch für die Missionsleute und die MtsstonSarbeil vorbildlich sind. Sodann entrollte der Herr Festprediger interessante Bilder aus der Heidenwelt in Ostindien und Ostafrika, den beiden Arbeitsgebieten der Leipziger Mission. — An Liebesgaben für die Mission wurden im Festgottesdienst und in der Nachversammlung zusammen ca. 75 Mark gespendet. Von den zum Verkauf dargebotenen MissionSschriflen wuvde eine beträchtliche An zahl gekauft. Der Besuch sowohl des Festgottesdienstes wie der Versammlung ließ leider zu wünschen übrig. Beson ders zu beklagen ist, daß sich bestimmte Kreise der hiesigen Bevölkerung von solchen Veranstaltungen stets fern halten. Möchten auch hier die christlichen Liebeswerke immer mehr als Sache der ganzen Gemeinde angesehen werden. (-) — Tem gestern, wie gemeldet, in einer Sandgrube verunglückten Kutscher leisteten Mitglieder der hiesigen Sanitätskolonne die erW Hilfe durch Anlegung eines Notverbandes und überführten dann den Verunglückten ins Stadtkvankenhaus. — Aus dem Manöver kehrt heute das Pionierbataillon Nr. 22 in die Garnison zurück. Die Entlassung der Re- servisten des Bataillons erfolgt am 22 September. Die beiden Artillerierrgimenter Nr. 32 und 68 treffen Sonntag, den 24. September hier ein. Bei diesen Regimentern wer den die Reservisten am 26. September entlassen. Damit ist der von Vielen ersehnte Tag gekommen, der schon längere Zeit das Gesprächsthema im Kameradenkreise bildete und Tag für Tag „Parole" war. Verstummen wird nun zu nächst wieder der während der letzten Manöoerwochen so oft anzestimmte Gesang: „Wir scheiden heul' aus diesem Kreise!" Die Mannschaft des jüngeren Jahrganges tritt nun an die Stelle des „allen Mannes". Heimwärts lenkt der Reservist seine Schritte, um seinem Berufe im bürger lichen Leben wieder nachzugehen. Noch einmal läßt er die Erlebnisse der verflossenen zwei Jahre tm Geiste an sich vorüberziehen. Heute beseelen ihn andere Empfindungen und Gefühle als beinr Eintritt in die Dienstzeit. Damals bange Ahnungen, jetzt das fröhliche Bewußtsein trerurfüll- ter Pflichten, die zwar manchmal etwas schwer waren und zu ernster Tätigkeit auffvrderten, dennoch aber fiohe Er innerungen bleiben werden. Dafür bürgt das „Andenken an die Dienstzeit", das jeder aus dem aktiven Heere Scheidende in Gestalt eines Neservebildes, eines Portemon naies mit Regimentsnummer und dergl. mit nach Hause nimmt und als Reliquie sorgfältig aufbewahrt. —z^. Das Kgl. Landgericht Dresden verhandelte heute gegen den in Riesa wohnenden Arbeiter Friedrich Hermann Ebner wegen Körperverletzung. Am 10. Juli d. I. kam es auf der Feldstraße zwischen dem Angeklagten und dem Arbeiter Kulka zu Streitigkeiten. Ebner warf hierbei seinen Gegner auf das Slraßenpflaster und brachte ihm dadurch eine Verwundung am Kopfe bei. Der Angeklagte erhielt deshalb von dem Schöffengerichte Riesa I Monat Gefäng nis. Die von Ebner eingelegte Berufung wurde als un begründet kostenpflichtig verworfen, demnach das erstinstanz Portion Zigarren, vielleicht 50 Stück, als gute Beute mit nahm. Hier tauschte er auch seinen schäbigen Filz um, indem er einen dort hängenden, fast neuen Hut mitnahm und seinen zurückließ. Dann verschwand er auf dem Wege, den er gekommen. Die polizeilichen Recherchen nach dem frechen Eindringling sind im Gange. — In der letzten Sitzung der Stadtverordneten Bel gerns wurde auch die Verfügung des Königlichen Kriegs- Ministeriums zu Dresden vom 4. September d. I., betr des Truppenübungsplatzes für das 19. K. S. Armee korps, zur Kenntnis gebracht. Aus derselben geht nun hervor, daß bei Prüfung, und Summierung aller Kaufs angebote namentlich derjenigen von Torgau und Sitzen- roda, sich ein derart ungünstiges Ergebnis herausgestellt hat, daß mit Rücksicht auf die Höhe der Gesamtforderungen es aussichtslos erscheine, die Einwilligung der gesetzgebenden Faktoren des Reiches zur Durchführung des Projektes zu erlangen. Das Kriegsministerium will daher den Versuch machen, anderSwo billigeres Gelände zu erwerben und har die Verhandlungen abgebrochen. Der Magistrat zu Belgern hatte daher vorgeschlagen, mit allen Mitteln dahin zu streben, die Verhandlungen mit dem Königlichen Kriegs ministerium wieder in Fluß zu bringen, indem die Ver wirklichung des Projektes der Errichtung eines Truppen übungsplatzes in Hinsicht der Entwickelung der Stadt Bel gern eine hohe Bedeutung besitze. Obwohl die Folterung für das städtische Besitztum Belgerns weit hinter den For derungen der Stadt Torgau zurückbleibt, wurde dem Ma- gistralsoorschlage zugestimmt, die diesseitige Forderung um eine größere Summe zu kürzen. Ein dahingehendes Ge such soll auch der Königlichen Regierung zu Merseburg be züglich des Sitzenrodaer Geländes unterbreitet werden. Ferner soll mit allen denjenigen Prioat-Pesttzern nochmals in Unterhandlung eingetreten werden, welche zu hohe For derungen gestellt haben. Es kam ferner das Schreiben dcs Belgerner Magistrats an den Magistrat Torgau vom 13. d. M. zur Kenntnis, worin der letztere dringend er sucht wird, ebenfalls dafür- einzutreten, daß die Verhand lungen mit dem Königlichen Kriegsministerium wieder ein geleitet werden und worin der Ditte Ausdruck gegeben wird, von den hohen Forderungen entsprechende Kürzungen vorzunehmen. —8Z Eine sowohl für Kolonialwaren- und Material warenhändler, als auch für Gast- und Schankwirte mre- ressanie Entscheidung von prinzipieller Bedeutung fällte der Strafsenat des höchsten sächsischen Gerichtshofes, des König!. Oberlandesgerichts zu Dresden unter dem Vorsitz des Sr- natspräsidenten Kurtz unter Zugrundelegung folgenden Tat bestandes. Der Materialwarenhändler Albert Otto Wehnen in Dresden hat den sogenannten konzessionierten Brannr- weinschank, d. h. er ist berechtigt, in seinem Laden Brannt wein jeden beliebigen Quantums an seine Kunden zu ver abfolgen, darf aber nicht dulden, daß der Branntwein vom liche Urteil bestätigt. —** Ein Einbrecher, der es hauptsächlich auf die Baubuden abgesehen hat, ist in den letzten Tagen (oder richtiger: Nächten) in der hiesigen Gegend tätig gewesen. In der Nacht vom Sonntag zum Montag erbrach der Dieb die Baubuden des Gelbhaarschen Neubaues und des Müller- schen Neubaues in Röderau und entwendete verschiedenes Werkzeug der dort beschäftigten Arbeiter. Die folgende Nacht, vom Montag zum Dienstag, erkor sich der Ein brecher Gröba als Feld seiner lichtscheuen Tätigkeit, ohne daß ihm hier glücklicherweise gelungen wäre, reiche Beute zu machen. Der Dieb erbrach zunächst die Baubude am Käufer innerhalb der Räume seines Geschäftsbetriebes ge trunken wird. Nun ereignete sich folgender Fall. Bor längerer Zeit betrat ein Bauarbeiter den Laden Wehners und kaufte sich für 10 Pf. Schnaps in der Flasche. Beim Verabfolgen des Branntweins machte der Verläufer^nnn pflichtgemäß den Arbeiter darauf aufmerksam, daß er den SchnapS nicht im Laden trinken dürfe. Nach dieser Be lehrung wurde der Kaufmann plötzlich ans Telephon ins Kontor gerufen und dort längere Zeit festgehalten, svvaß er nicht konstatieren konnte, ob der Arbeiter inzwischen den Laden verlassen habe oder nicht. Letzteres war nun der Fall. Der Käufer hatte sich trotz der an ihn ergangenen Sleinbruch des Herrn Leicht, wo er in Ermangelung besserer Mahnung auf einen Stuhl gesetzt und in aller Gemütsruhe Beute einen Krug mit Bier mitgehen hieß. Diesen Krug j seine SchnapSflasche geleert. Zufälligerweise betrat nun, hat er beim zweiten Einbruch, den er in die Baubude deS^alS der Kaufmann noch am Telephon beschäftigt war, ein GaSwerkeL unternahm, stehen lassen und dafür wahr- Polizeibeamter den Laden und bemerkte den dort sitzenden scheinlich irrtümlich einen andern mitgenommen. AuS der j und SchnapS trinkenden Auster. Der Inhaber des Ge- Baubude nahm er Werkzeug, Arxte und Sägen, mit zum schäfts erhielt bald darauf eiR Strafmandat, weil er gedul- Schaden der dort beschäftigten Arbeiter. Ferner stieg der ,det haben sollte, daß in seinem Laden SchnapS getrunken Dieb nach Eindrücken einer Fensterscheibe in das Kontor-' wurde. Er beantragte richterliche Entscheidung und machte gebäude de» Dingerschen Sägewerke«, wo er nach vergeb- geltend, daß er, da er den Käufer ganz besonders darauf lichem Bemühen, den Geldschrank etwas zu erleichtern, eine aufmerksam gemacht habe, daß der gekaufte Branntwein an
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