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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.09.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-09-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190509305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050930
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050930
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-09
- Tag1905-09-30
- Monat1905-09
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.09.1905
- Autor
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und Anzeiger MMN md AynßM relqram-Mnfier ßH »!««nsprechstAL ,r»g.blatt-, »t.s«. «r.». der König!. AmtshMptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stüdtraths zu Riefa- <H! 228. Svuuadend, SV. September IM», abend». 58. Jahr». Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit Lu»nahme der Sonn» und Festtage, vierteljährlicher vezngSpreiZ bet Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träger W in« Hau» 1 Mark SS Pfg., bei Abholung am Schalt« der kaiserl. Postanstatteu 1 Mark SS Pfg., durch den vrtefträg« frei in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch Monatttabormement« werden angenomm«. Angeigm Annah», ftr di» Numm« de» Ausgabetage» bi» vormittag V Uhr ohne Gewähr. Druck und valag w« Lauge» t »luteeltch d» Rt«sa. — GeschäftOsircke: Goathestraß« SS. — Für die Mdecktimi veomtwortLch: H»«uann Schmidt in Riesa. Auf der Riesa-Strehlaer Stratze werden noch tm iaofen-e« Jahre und zwar am 3. und 4. Oktober von der Hafenbrücke nach dem Dorfe Gröba zu und vom 5. bis s. Oktober im und hinter dem Dorfe Gröba Massenschüttungen unter Benutzung der Dampfwalze vorgenommen. Von einer Sperrung wird abgesehen, eS ist aber erwünscht, wenn der Verkehr während der genannten Lage möglichst eingeschränkt wird. , Königliche «mtshau-tmannschaft Grotzeuhaiu, 609 II. am 27. September 1905. Aufgebot. Auf Grund von § 1170 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs ist beantragt, daS Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger für die auf den nachbezeichneten Grund stücken eingetragenen nachstehend erwähnten Lasten zu erlassen, alS: a. Antragsteller: Friedrich August Clauß, Weichenwärter in Bobersen, — vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Mende und Dietze in Riesa — (Blatt 39 des Grundbuchs für Bobersen) „200 Taler eheweibliches Einbringen, Johannen Christianen oerehel. Clauß geb. Vielitz in Bobersen,* eingetragen am 12. April 1860. b. Antragsteller: Friedrich Wilhelm Dietrich, Schiffer in Kreinttz. (Blatt 61 deS Grundbuchs für Kreinttz) „10 Meißn. Güld. oder. 8 Taler 29 ngr. 8 im 14 Talerfuße, Kaufgeld Johann Gottlieb Zauligen,* eingetragen am 3. September 1808. e. Antragstellerin: Ida Frieda Schön in Strehla. (Blatt 130 des Grundbuchs für Strehla) „50 Taler — — Conv. Mze. oder 51 Taler 11 ngr. 7 im 14 Talerfuße, unbezahlte Kaufstermingelder dem Kaufmann Carl Heinrich Christoph Müller z« Strehla,* eingetragen am 28 Mai 1831. ä. Antragsteller: Franz Julius Körnig, Mttchermeister in Reinsdorf bei Halle, — vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich in Riesa — (Blatt 57 deS Grundbuchs für Strehla) „100 Taler unbezahlte Kaufgelder der Karoline verw. Körnig geb. Winkler in Strehla,* eingetragen am 30. November 1872. Diejenigen, die als Gläubiger auf die bezeichn«ten Lasten Ansprüche geltend machen wollen, werden hiermit aufgefordert, diese spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf de« IS. Januar 1906, vormittags 1» Uhr anberaumten AufgebotLtermine anzumelden, andernfalls sie mit ihren Rechten aus- geschloffen werden. Riesa, am 29. September 1905. Königliches Amtsgericht. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuchs für Weida Blatt 111 auf den Namen Juli«- Georg Höhme eingetragene Grundstück soll am SO. November IVOS, vormittags V«10 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 29,6 Ar groß und aus 11975 M. — Pf. geschätzt. Es liegt im OrtSteile Neuweida, ist mit einer großen Ausstellungshalle, einem geräumigen massiven Werlstattgebäude und mit einigen kleineren Nebengebäuden bebaut, während eS sonst auS ZufahrtSweg und Garten besteht. Die Gebäude führen die Brand- katasternummer 59 ö und sind mit 13860 M. zur Brandverstcherung eingeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen deS Grundbuchamts, sowie der übrigen da» Grund» stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung deS am 17. August 1905 verlautbarten BersteigerungSvermerkeS aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im VersteigerungStermtne vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bet der Verteilung des BersteigerungSerlöses dem Ansprüche deS Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung deS Verfahren» herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 25. September 1905. SSntgliche» Amtsgericht. In Riesa kommen Dte«-t«-, Ve« 3. Oktober 1905, vormittag» 11 Uhr !ine Anzahl Ziegel, Bretter, Mörtel, Zementrohre, Türen, Kalkkasten, 1 Bund Decken rohr u. A. m. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Versammlung der Bieter am Wassertürm. , Riesa, 28. September 1905. . Der Gerichtsvollzieher des König!. A«1--erichtS. DaS Verzeichnis der in Riesa (mit Vorwerk Göhli») wohnhaften Personen,^die zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, liegt vom 3. Oktober 1905 ab eine Woche lang im Einwohner»Meldeamte — Rathaus, Zimmer Nr. 14 — zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus. Einsprachen gegen diese Urliste sind innerhalb der bezeichneten Frist bei dem unter zeichneten Stadtrate schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Im Uebrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Riesa, am 30. September 1905. Der Rat der Stadt Riesa. Ayrer. Erdm. Gerichtsversassuugsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche dieZBe- fähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren häben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Ab- erkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zu Folge haben kann; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz inHder Gemeinde noch nicht zwei volle Jahr haben; 3) Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterstützung aus öffentliches Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, von Aufstellung der UrlisteHjurückgerechnet, empfangen haben; 4) Per sonen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamte, welche jederzeit einst weilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richter liche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Voll streckungsbeamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vor- bezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeantte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und vertragenden Räte in den Ministerien; 2) der Präsident deS LandeSkonsistoriumS; 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und AmtShauptleute; 5) die Vorstände der SicherheitSpolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Auf Grund von 8 105 b Absatz 2 der RetchS-Gewerbe-Ordnung wird für zulässig erklärt, daß Sovntag, de« 1. Oktober 1905 in den Gewerbebetrieben der hiesigen Spediteure, Packer, Träger und Markthelser in der Zeit von 5 bis 9 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen. Riesa, den 30. September 1905. Der Rat -er Stadt Riesa. Ayrer. Die Landrenten auf den Termin Michaelis dieses Jahres und die Vraa-Vers ficherav-Sbeiträge auf den 2. Termin, letztere nach 1 Pfg. für die Gebändeeinheit, sind bis zum 9. Oktober dieses Jahre-, * die Einkommenstener und die ErgünznngSftener, je auf den 2. Termin, sind bis zum 21. Oktober dieses Jahre- an unsere Steuerkaffe abzuführen. Mit der Einkommensteuer sind von den Handel-- «ad Gewerbetreibende« zur Deckung des Aufwande» der Handel-kammer in Dresden sowohl, als auch der Ges werbekawmer daselbst Beiträge zu entrichten und zwar für die Handelskammer «ach 2 Pfg. und für die Gewerbekammer «ach 3 Pfg. auf jede Mark derjenigen Steuer. satzeS, welcher nach dem tm Einkommensteuergesetze enthaltenen Tarife auf daS in Spaltes de» EtnkommensteuerkatasterS eingestellte Einkommen entfallen würde. Besondere Anfertigungen über diese Beiträge werde« nicht ««-gegeben. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. September 1905. R. Da» auf da» 3. Vierteljahr 1905 noch rückständige - Schnlaeld «nd AortbildvagSschnlgrld ist bi» zum 14. Oktober 1905 an die Stadtkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. September 1905. W AG» für da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätesten» "A-HSaAS-A vormittag- 9 Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Sie Geschäftsstelle.
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