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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190510192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19051019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19051019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-10
- Tag1905-10-19
- Monat1905-10
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1905
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« 244. Donnrrst«g, 19. Oktober LWS, abends. FernsprechsteAe Rr. S0.' und Anzeiger MMM M AHchch- .^7^ Amtsölatt MMiratzS zu Rieft-. S8. Jah^ DaS üiiejaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mir Ausnahme der Senn- und Festtage. .Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mark 50 Psg., durch unsere Tröger frei in» Hau» 1 Mark 6S Psg., bei Abholung am Schalter der taiserl. Postanstalte» 1 Mark ÜÜ Psg., durch den Briefträger frei ins HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Auzeigen-Annahnie sür die Nummer deS Ausgabetage» bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrahe SS. — Filr die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. g- 22. Es -V an Der Rat der Stadt Riesa, am 19. Oktober 1905. Aß kum, aber auch dieses kann und soll ein gutes Teil dazu beitragen, daß sich die von der Lokomotive mittels der Heizungßrohre gespendete Wärme auch dauernd erhält, in dem es vermeidet, Türen und Fenster unnötig offen zu halten. Tritt Kälte ein, so bildet sich durch den aus- strömenden Dampf auf den Fußtritten und Laufbrettern eine Eisglätte, die beim Ein- und Aussteigen zur äußer sten Vorsicht mahnt, insbesondere unterlasse man das Auf springen auf einen bereits im Gange befindlichen Zug, das ohnehin verboten ist, ebenso das vorzeitige Absteigen, so lange der Zug noch nicht zum Stillstand gekommen ist. ES sei besonders darauf aufmerksam gemacht, daß schon der Versuch einer derartigen Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsordnung strafbar ist." — Nach einem soeben erschienenen Bericht betrug im Jahre 1904 die Anzahl der Verpflegten in den 6 Landes irrenanstalten 4612 gegen 4434 im Jahre 1903. Hierzu waren für 2113 Männer 637 985 und für 2499 Frauen 769 657 Verpflegstage erforderlich. Es hat bei allgemeiner Vermehrung der Frequenz eine Reduzierung der Bettenzahl (in Sonnenstein) um 110 stattgefunden. In den einzelnen Anstalten waren vorhanden in Groß schweidnitz 206 männl., 300 weibl., in Sonnenstein 376 männl., 301 weibl., in Colditz 345 männl., 318 weibl., in Hubertusburg 566 männl, 942 weibl., in Untergöltzsch 329 männl., 343 weibl. und in Zschadraß 291 männl, 295 weibl. ES verstorben in den 6 Landesanstalten zu sammen 289 (167 männl., 122 weibl.) Personen oder es kamen auf je 100 Personen des Gesamtabganges (355 männl, 387 weibl.) 38,9 Gestorbene, und zwar 47,0 männl, und 31,0 weibl. Würde man dagegen die Sterb lichkeit auf den gesamten Krankenbestand (Anfangsbestand und Zugang) beziehen, so ergäben sich 7,9 "/<> männl, und 4,9 °/o weibl. Gestorbene. Den Landesanstalten ist ferner noch die Anstalt für Epileptische zu Hochweitzschen zuzu rechnen. Hier kommen nur die geistesgestörten Epileptiker in Betracht, deren 411 männliche und 320 weibliche vor handen waren. ES ergab sich ein mittlerer TageSbestand von 355 männl, und 283 weibl. Personen. Bon diesen 731 Personen gingen 17 mit dem Tode ab, woraus sich eine Sterblichkeitsziffer, bezogen aus den Gesamtabgang von 56 Personen, von 30,4 "/» (15,1 "/,) ergibt. in der Restauration zur Burg und im Gasthof zum Stetn zur Einsichtnahme aus. Den Anweisungen des Marktmeisters und der aufsichtführenden Polizeiorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit sie nicht nach 8 360 No. 11 des Reichsstrafgesetzbuchs und nach den 88 33, 33b, 56o, 147, 148, 149 der Gewerbeordnung zu bestrafen sind, nach Abschnitt VIII der Marktordnung mit Geld strafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet; außerdem kann Wegweisung vom Markte ersolgen. Deutschen Bund für Handel und Gewerbe (Leipzig, Dresd ner Straße 25) bis 1. November anmelden. Man hofft auf rege Beteiligung, da die Tagung dadurch von besonde rer Wichtigkeit wird, daß daselbst Entschließungen betreffs der Warenhaus-Steuer und Konsum-Vereine, des Sub missionswesens und anderer wichtiger Fragen gefaßt und dem jetzt zusammentretenden sächsischen Landtage unter breitet werden sollen. Da der Landtag nur aller 2 Jahre zusammentritt, so hält es der Mittelstand für nötig, schon jetzt seine unaufschiebbaren Forderungen gellend zu machen. Den Delegierten - Verhandlungen soll eine öffentliche Ver sammlung folgen, zu welcher alle Freunde der Mittelstands- Sache willkommen sind. — Der gewaltige Rückgang der Fangergebnisse der Fischer der Ober- und Mittelelbe kam auch, wie das „Schiff" berichtet, in der letzten Generaloersamm lung deS provinzial^ sächsischen Fischereioereins zur Sprache. Der Rückgang sei derartig, daß er die Existenz der Fischer zu vernichten drohe. Als Ursachen hierfür werden in erster Linie bezeichnet der Wasserbau und seine Folgen, die Aus führung der Deck- oder Parallelwerke und der niedrige Wasserstand. Als das Hauptmiitel zur Wiederbelebung der Fischerei bezeichnete man die Anlage von Laichschon- reoieien; Schonzeiten allein bringen ktinen Nutzen. Schwer geschädigt sind die Fischer besonders durch den seit zwei Jahren eingetretenrn Rückgang der Lachsfischerei, auf der das Haupteinkommen der Fischer beruht. Die Negierungs vertreter wurden gebeten, bei Einsetzen von LachSbrut die Elbe besser zu bedenken. — Zur Heizung der Eisenbahnwagen schreibt das „Dresdn. Jour«.": „Angesichts der naßkalten, regnerischen Witterung dürfte sich die Eisenbahnverwaltung wohl bald genötigt sehen, neben der Einlage von Fuß decken auch mit der Heizung der Personenwagen, die bc- kgnntlich seit Jahren durch die Lokomotioensührer zur Aus führung kommt, beginnen zu lassen. (Ist inzwischen schon geschehen) Die hierdurch entstehenden Ausgaben sind sehr hohe, ebenso solche für die Beleuchtung, Reinhaltung, Des infektion rc. der Betriebsmittel; der hierfür entstandene Gesamtaufwand betrug im Jahre 1904 797 704,96 Mark gegen 765837,88 Mark im Vorjahre. Die Verwaltung zeigt also die möglichste Sorgfalt sür das reisende Publi- Oertliches »md Sächsisches. r Riesa/. 19. Oktobers 1905. —* Se. König!. Hoheit Prinz Johann Georg wird an den Arbeiten der Ersten Kammer in der bevor stehenden LandtatzStagung sich beteiligen und, wie man hört, buch in die Finanzdcputatiorr, der sowohl Se. Majestät unser jetziger König, wie insbesondere König Georg durch «ahrzehnte hindurch angehörten, eintreten. In Rücksicht puf seine militärischen Pflichten wird jedoch aller Wahr scheinlichkeit nach Prinz Johann Georg nicht den Vorsitz in der Deputation übernehmen können. — In der hiesigen Mädchenschule wurde am Mitt woch von Herrn Lehrer Oehme ein Zeichenkursus eröffnet, rn welchem annähernd 50' Lehrer aus Riesa und Umgebung Teilnahmen. Der Kursus hat den Zweck, in die moderne Zeichenkunst einzuführen und wird einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. — Nächsten Sonntag findet Hierselbst Vorturner tag des Niederelbe-TurngaueS statt. Die Turnübungen peginnen vormittags 10 Uhr in der Turnhalle an der Goethestraße. —* Die erste Präliminarsitzung deS Landtages findet Dienstag, den 24. Oktober, abends 6 Uhr, statt. In Derselben wird die Teilung der Kammer in 5 Abteilungen, wwie die Konstituierung der Abteilungen vorgenommen. Sodann erfolgt die Wahl deS Präsidenten, des Vizepräst» Kenten und der Sekretäre. Große gesetzgeberische Aufgaben «erden voraussichtlich den Landtag dieses Mal nicht be- lchäftigen. So steht u. a. fest, daß eine Vorlage zur Re- vrm der Gemeindesteuer nicht gemacht werden wird. Da- Nir dürften aber einige Interpellationen zu lebhaften Er- dtterungen Anlaß geben. s —* Ein sächsischer Mittel st andstag soll, wie wir »fahren, Mitte November in Dresden abgehalten werden »j werden daselbst Delegierte von allen mittelständischen Dirganisationen (Innungen, kaufmännischen Vereinen, Ver binden, Hausbesitzervereinen nsw) erwartet. Die nicht or- WNisierten Kaufleute und Gewerbetreibenden können sich Wenfalls durch Delegierte vertreten lasten, wenn sie dieselben Mher bet der Geschäftsstelle der Sächsischen Mittelstands- Mreinigung (Leipzig, König Straße 27,1) oder bei dem Ain 23. Oktober dieses Jahres von 8 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags werden auf dem Infanterie-Schießplätze bei Haidehäuser Scharfschießen abgehalten. Der Infanterie-Schießplatz wird an diesem Tage etwa 2 Stunden vor Beginn des Schießens gesperrt. Der Wülknitzer Weg und die Mühlberger Straße bleiben für den Verkehr frei. Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 24. März dieses JahreS Nr. 3l9 I), abgedruckt in Nr. 71 des Riesaer Amtsblattes, wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 366" bez. 368^ des Reichsstrafgesetzbuches bestraft werden. " Die OrtLpolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben Großenhain, am 18. Oktober 1905. 876 0.Königliche AmlShaupfmanuschaft. geld betroffen wird, wird wegen Hinterziehung mit dem fünffachen Betrage des Stätte- geldeS bestraft — 8 11 der Marktordnung —. Karusell- und Schaubudenbesitzer ent richten das Stättegeld am Montag nachmittag an den Marktausschuß — 8 12 der Marktordnung —. Hausierern und Händlern, welchen VerkausSstände nicht ausdrücklich angewiesen sind, ist untersagt, auf den Straßen mit Waren sich aufzustellen und zwar auch dann, wenn sie die Waren nicht auf Ständen fetlbieten, sondern in Kästen, Körben, Wage,: oder sonst bei sich führen. Dem Aufstellen auf der Straße ist gleich zu achten, wenn Hausierer und Händler, um das Verbot zu umgehen, in der Nähe des Marktes oder auf den Straßen, in denen der Marktverkehr sich vorzugsweise bewegt, mit ihren Waren hin- und hergehen. Verboten ist ferner: a. das Schreien beim Anpreisen der Waren, b. das Musizieren auf den Straßen und Plätzen außerhalb des Marktgebietes, o. aller Bier- und Branntweinschank in Buden und auf Verkaufsständtzn, ä. die Aufstellung sogenannter Kunstkegel- und anderer Glücksspiele, das Ringe- und Plattenwerfen und ähnliche Veranstaltungen. Sogenannte Bockstände, die eine Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gelten als Buden, für sie ist deshalb das für Buden festgesetzte Stättegeld zu bezahlen. Es haben Aufstellung zu nehmen: 1. Sämtliche Händler, die ihre Waren in Buden oder auf Bockständen zum Verkauf austegen, sowie die Korbmacher und Böttcher auf dem Albertplatz; 2. Schuhmacher und Filzwarenhändler in der Albertstraße; 3. Topfwarenhändler in der Straße oberhalb der Parkfreitreppe; 4 Eßwarenhändler und Schaubudenbesitzer usw. nach Anweisung des Markt meisters. Marktordnungen für Riesa liegen in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz, der Restauration zur Burg und im Gasthof zum Stetn zur Einsichtnahme aus. Den üeber den Verkehr mit Sprengstoffen sind unterm 26. September 1905 neue Bestimmungen ertasten worden. Wir geben allen Interessenten anheim, diese Bestimm- ungen an Ratsstelle, Zimmer No. 4, einzusehen. Hierbei wollen wir besonders auf 8 26 dcr Bestimmungen Hinweisen, wonach die Abgabe von Sprengstoffen an Personen, von welchen ein Mißbrauch derselben zu be fürchten ist, insbesondere an Personen unter 16 Jahren verboten ist. Dies gilt insbe sondere auch von solchen Feuerwerkskörpern, mit deren Verwendung eine erhebliche Ge fahr für Personen oder Eigentum verbunden ist. (Kanonenschläge, Frösche, Schwärmer und dergleichen.) Der Rat der Stadt Riesas am 18. Oktober 1905.Kr. Der zweite diesjährige Jahrmarkt in Riesa findet am 22., 23. und 24. Oktober statt; er beginnt am 22. Oktober mittags 12 Uhr und endigt am 24. Oktober mittags 12 Uhr. Das AuSpacken, AuSlegen und Verkaufen von Waren ist am Sonntag, den Oktober nur von 12 Uhr mittags bis 9 Uhr abends gestattet. Am 23. Oktober Montag — ist der Verkauf von Waren ebenfalls nur bis 9 Uhr abends zulässig, sind hiernach alle Buden und Verkaufsstänhe zu schließen: am 22. und 23. Oktober abends um 9 Uhr, am 24. Oktober mittags um 12 Uhr. Das Aufbauen von Buden soll am 22. Oktober von vormittags r/,11 Uhr gestattet sein. DaS Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadtkassen expedition zu entrichten. Wer Montag mittag ohne Quittung über das bezahlte Stätte-
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