Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-10-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190510272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19051027
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19051027
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-10
- Tag1905-10-27
- Monat1905-10
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.10.1905
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
R SSI. Freitag, L7 Oktober 1S0S avraos »8. F°h Tageblatt und A«r»rg»r WMN Md Ayrijtt). ' Lelqnmmt-Adwffe: I! FernsprechsteL „Lageblatt«. Riesa. «r. SO, der Großmimin, des Künisil Amwamcht- Md des StMtraths zu Ries« Da« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg-, durch unsere Träger stet tu» H<>«4 1 Mark SS Psg., bet Abholung am Schalter der latserl. Postanstalten 1 Mark 65 Psg., durch den Briefträger srri tnS HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigea-Anuahme für die Nummer des Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und «erlag »an Lange, ü Winterlich tu Riesa. — Geschäftsstelle: Gorthestraße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt tn Riesa. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 28. Oktober dss. Ihrs., von vormittags 9 Uhr ab ge langt aus der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch etneS Schweines zum Preise von KO Psg., sowie das Fletsch etneS Rinde- zum Preise von 30 Psg pro »/, KZ zum Berkaus. Riesa, den 27. Oktober 1905. Die Direktion de- stSdt. SchlachthofeS. Für dis Gemeinde Gröba werden 3 LaternenwLrier gesucht. Die Wärterbezirke verteilen sich auf die durch den Hafen getrennten Ortsteile und auf den OrtSteilZam Bahnhof (Neugröba). Gesuche unter Angabe der GehaltSansprüche sind bis zum 4. November 1902 im Gemeindeamts abzugeben. Gröba, 27. Oktober 1905. Der Gemeiudevorstand. Bestellungen auf das „Mesaer Tageblatt" Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, der Kgl. und städtischen Behörden zu Riesa sowie des Gemeinderates zu Gröba mit Unterhaltungsbeilage „Erzähler au der Elbe" für die Monate Ra vaendsn llaLaenkan werden noch angenommen an den Postschaltern, von den Brief trägern, von den Austrägern d. Bl., sowie von der Geschäfts- stelle in Riesa, Kastanienstraße 59; in Strehla von Herrn Ernst Thieme, Schlosser, Riesaer Straße 256. jeder Art finden im Riesaer Tageblatt in der Stadt sowohl wie auch in den Landbezirken, in allen Kreisen der Bevölkerung vorteilhafteste Verbreitung. Die «eschSstSstelle. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 27. Oktober 1905. — Die Ortsgruppe Riesa des Allge meinen Deutschen SchulvereinS zur Erhaltung deS Deutschtums im Auslands — Landesverband Sach- sen — ist auch im laufenden Jahre in der erfreulichen Lage gewesen 240 Mark an Unterstützungen gewähren zu können. Hiervon erhielten zur statutengemäßen Verwen dung 80 Mark die Hauptleitung in Berlin und 80 Mark der Landesverband Sachsen, während 40 Mark für die Deutsche Schule in Stanislav in Galizien und 40 Mark ffür die Gprachgrenzschule in Kottikon in. Böhmen zur Ab- sendung gelangten. — Gestern fand die Vereidigung der diesen Herbst eingetretenen Rekruten der Feld-Art.-Regimenter Nr. 32 und 68 und heute di« des; Pionier-Bataillons Nr. 22 statt. — Ein junger Krieger unserer Echutztruppe in Süd westafrika, der, wie s. Z. berichtet, im Gefecht bet Aub ver- mundete Bruno Hohmann ist mit dem letzten Trans port aus Südwestafrika, mit dem Dampfer HanS Wör mann, tn Hamburg und gestern hier tn Riesa eingetroffen, um zunächst einen Erholungsurlaub von 4 Wochen bet einen Angehörigen zu genießen, alsdann soll er nach Wies- ^aden zur Kur gehen. Hohmann wurde, wie erwähnt, bet Aub an einem Fuß verwundet, derart, daß ihm aus dem selben eine Anzahl Knochensplitterchen entfernt werden muß- ten u d der Fuß steif geblieben ist. Auch vom Typhus ,j:st der junge KriegerSmann, der noch die Uniform der ? Schutztruppe trägt, heimgesucht worden. Er kennt au« eigener Erfahrung die unsäglichen Strapazen, die un sere wackeren Krieger in dem fernen Lande zu bestehen Laben. Ein „herzliche- Willkommen in der Heimat!« sei Ihm hiermit entboten. D — Da» Mällint-Theater auf dem Altmarkt Mit seinen Vorstellungen auf dem Gebiete der modernen Wauberei, Magi« usw. gibt morgen nachmittag 4 Uhr eine Mchüler- und Aamiltenoorstellung. — Die sächsischen Bahnhofswirte hatten am Mittwoch eine Anzjahl von Delegierten nach Dresden ent- Wandt!, die über verschiedene Stmchsesfragen zu beraten hat ¬ ten. Den Vorsitz führte Herr Zug-Oschatz? Ter erste Be- ratungsgegenstjand betraf die Frage der Pfandnahme für vorn! reisenden Publikum in die KUPees mitgenommene Bierbecher. Es ist auf den^rreußischen Staatsbahnen ver suchsweise einMührt, Mr jeden! bei kurzem Aufenthalt ips Kupee gereichten Bierbecher auf.dens einen Bahnhof eine Bareinlage zu verlangen, die der Reisend« auf dem nächsten Bahnhose zurückerhe lten kann. Tie Versammlung beschloß, die Behörde zu bitten, von, einer Verordnung in diesem Sinne Abstjand zu nehmen. Tie Wirte wollen von, selbst alles tun, umj dssnWünschen des reisenden Publi kums in dieser Hinsicht möglichst weit entgegenzukommen. Man nahm auch Stellung^ z!ur Frage der allgemeinen Lebensmittelteuerung unA einer damit etwa notwendig werdenden Erhöhung der Speisenpreise. Tie Bahnhofs? wirte sind hierbei insofern in einer schwierigen Lage, als sie bezüglich der Preise bestimmten Vorschriften unter worfen sind, zu deren Abänderung es der Genehmigung der, Behörde bedarf. Zudem'sind die Preise in den ver schiedenen Orten verschieden. Man hielt ein gemeinsames gleichmäßiges Vorgehen deshalb für untunlich es soll vielmehr den einzelnen Wirten überlassen bleiben, nach Maßgabe ihrer Verhältnisse um eine entsprechende Er höhung der. Preise bei der Behörde einzukomtzlen. Gleich? zeitig soll aber auch eine Petition an die Generaldirektivn gerichtet und um prinzipielle Genehmigung zu einer klei nen Preiserhöhung ersucht werden. Ter Verband wird in Zukunft den Titel führen „Verband sächsischer Bahnhofs wirte, Teilverein deH Bundes deutscher Bahnhofswirte, Sitz Berlin." — Tie Häufigkeit der Fälle, in' denen Blutver giftungen, entstanden beim Streuen von Kalk und künstlichem Tünger infolge Eindringens schädlicher Stoffe in den Körper durch geringfügige Verletzungen der Hände, zu Rentenansprüchen an die landwirtschaftliche Berufsge nossenschaft geführt haben,, gibt der „Neuen politischen Korrespondenz'" Veranlassung, die Unternehmer und Leiter landwertschaftlicher Betriebe auf diese Krankheitsgefahr besonders aufmerksam zu machen. Zur möglichsten Ver hütung der für die Betroffenen fast immer sehr folgen schweren Blutvergiftungen und zur Vermeidung der Uebe» lastung der Berufsgenossenjchüften und demzufolge auch der landwirtschaftlichen Betriebsunternehmer mit Renten kostest ist es Pflickst der Mtriebsststternehmtzr und Be triebsleiter, Personen selbst'mit kleinen und unbedeuten den Verletzungen an den Händen zums Streuen! von KUlk und künstlichem" Tünger usw. nicM M verwenden. Tie Außerachtlassung! dieser Pflicht kann eventuell Regreß ansprüche zur Folge haben. Meißen, 26. Oktober. Ein Riesenschornstein, der alle bis jetzt in unserem industriereichen Meißen bestehen den Fabrikschlote in den Schatten stellt, wird znrzeit auf dem Neubau der großen Kollrepp-Werke errichtet. Infolge der kolossalen Dimensionen erregt dieser „Turmbau des industriellen Zeitalters« allenthalben großes Ausstehen, be läuft sich doch der Durchmesser des Fundamentes allein auf 70 Meter, der äußere Durchmesser am Fuße der. Esse 7 Meter, die lichte Weite ebenda über 5 Meter. Die Ge- samthöhe der Schornsteins soll nicht weniger als 85 Meter und die oberste lichte Weile noch zwei Meter betragen! 88 Dresden, 26. Oktober. Ist das Tragen und Hissen von roten Fahnen verboten und als ein Zeichen von republikanischer Gesinnung zu betrachten? Mit dieser interessanten Frage hatte sich jetzt der Strafsenat de» höchsten sächsischen Gerichtshöfe», de» König!. Oberlandes- gericht» zu Dresden unter dem Vorsitz de» SenatSpräsi- denken Kurtz zu beschäftigen. Anläßlich der diesjährigen sozialdemokratischen Maifeier hatten die Anhänger der Sozialdemokratie zu Geringswalde im dortigen Gasthofe „Zum goldenen Anker« eine Zusammenkunft veranstaltet, bei welcher Gelegenheit eine rote Fahne im Zuge voran getragen wurde. Dieses Geschehnis hatte zur Folge, daß der Leiter und Veranstalter der Maifeier, namens Beyer, wegen Verstoße« gegen die Ministerial-Verordnung vom Jahre 1849, »ach welcher das Tragen republikanischer Ab zeichen verboten ist, bestraft -wurde. Das Landgericht Chemnitz als Berufungsinstanz erkannte indessen auf Frei sprechung. Dieses Gericht führte auS, daß die Maifeier ruhig und ohne Störung verlaufen sei. Durch das Tragen und Hissen der roten Fahne habe sich niemand gekränkt gefühlt; daß aber das Tragen und Hissen von roten Fahnen in derselben Weise wie das Tragen von republi kanischen Abzeichen aufzufassen sei, könne daS Gericht nicht einsehen. Auf den gegenteiligen Standpunkt stellte sich in dessen die Staatsanwaltschaft, die infolgedessen gegen daS freisprechende Urteil des Landgerichts Chemnitz Revision einlegte und in derselben geltend machte, daß daS Tragen einer roten Fahne als ein Gesinnungsausdruck in republi kanischem Sinne anzusehen und dem Tragen von republi kanischen Abzeichen gleich zu erachten sei. DaS Oberlandes gericht teilte ebenfalls diesen Standpunkt; das freisprechende Urteil des Landgerichts Chemnitz wurde aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurückoerwiesen. Der höchste sächsische Gerichtshof führte dabei aus, daß daS Landgericht Chemnitz den Begriff deS „Tragens« verkannt habe. Die Tendenz der betr. Verord nung sei dahin aufzufassen, daß eben republikanische Ab- zeichen auch republikanische Gesinnung bekunden. Das solle nicht öffentlich zum Ausdruck gebracht werden. Nach der ganzen Art der Veranstaltung, des Ortes, deS Lokales und der Versammlung habe man aber die bestimmte Ab sicht gehabt, republikanische Gesinnung zu bezeugen. 88 Dresden, 26 Oktober. Dürfen in Sachsen Serienlose gespielt werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Strafsenat deS Königl. Oberlandesgerichts zu Dresden. In den letzten Jahren sind bekanntlich in Deutschland eine ganze Anzahl Serienlosgesellschaften ent- standen. Ihr Geschäft scheint regen Aufschwung zu nehmen, denn gerade in der letzten Zeit sah man in einer großen Anzahl von Zeitungen Annoncen und Prospektbeilagen, die zur Beteiligung einzuladen bestimmt waren. Die meisten Serienlosfirmen verfolgen das Prinzip, in allen Orten Agenten und Vermittler zu engagieren, die mit der Grün dung von „Gemeinschaften« beauftragt werden; Eintritts geld und Beiträge einzuztehen haben. Zu diesen Personen gehört auch die Agentin Heublei in Plaueni.V. die sich durch daS Sammeln von Teilnehmern und durch das Vertreiben von Nummernscheinen eine dauernde Einnahmequelle verschaffte. Sie verstieß durch diese Handlungen gegen das Sächsische Lotteriegesetz vom 25. März 1904, denn in Sachsen dürfen außersächsische Lose nicht gespielt werden. Die Agentin wurde daher vom Landgericht Plauen i. V. zu 150 Mk. Geldstrafe verurteilt. Sie machte tn der beim Oberlandes, gericht anhängig gemachten Revision geltend, daß ein Ver- treiben von Nummernschetnen einer Lotterie nicht gleich zu erachten sei, zudem habe sie von dem Vorhandensein de» Sächsischen Lotteriegesetzes keine Kenntnis gehabt. DaS Oberlandesgericht verwarf jedoch die Revision der Agentin und bemerkte dabei, daß ein Irrtum deS Strafgesetzes der Angeklagten nicht gutgerechnet werden könne. Ein Ver treiben von Nummernscheinen einer SertenloSgesellschaft sei einer Lotterie gleich zu erachten und nach dem sächsischen Lotteriegesetz strafbar. Bischofswerda, 26. Oktober. In der Nacht zum Dienstag sind abermals durch den unbekannten Brand stifter, der seit Jahr und Lag durch sein Treiben die Ein wohnerschaft in Angst und Schrecken versetzt, drei Scheunen an der GttitSstraße angebrannt und vernichtet worden. Nur durch daS rasche Eintreffen der Feuerwehr wurde weitere» Unheil vermieden. Der Stadttat hat nunmehx
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite