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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190506037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19050603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19050603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-06
- Tag1905-06-03
- Monat1905-06
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1905
- Autor
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Riesaer D Tageblatt 58. J«hr». S»m>«de«d, 8. Ju«i 1905, «!>e»dS 127 1. Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohn ortes nachzuweisen, ». daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen geboren oder als Füllen im ersten Lebensjahre nach Sachsen eingeführt und seit dieser Zeit daselbst aufgezogen sind. Gestellungszeit: 8^ Uhr vormittags. Jeder Pferdebesitzer in Mesa mit Vorwerk GöhltS ist verpflichtet zu der ange gebenen Zeit seine sämtlichen Pferde zu gestellen, mit Ausnahme ») der unter 4 Jahre alten Pferde, b) der Hengste, o) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, cl) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder Len dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Bollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, s) der Pferde, welche auf beiden Augen blind find, k) der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, g) der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen An- Bekanntmachung. Das Kriegsministertum beabsichtigt auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung alS Remonten ankaufen zu lassen. Remontemärkte finden statt: Freitag, de« 16. J««t 16" v. ia Lommatzsch auf der Promenade hinter dem Gasthof „zum goldenen Faß". «nd Anr-i-rr (Mwlt Md Atzchtt). KrnLsktatt d« König!. SmtShMptmmmschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrath» zu Riesa. Da» Rtesa« Tageblatt erscheint jede« Lag Abend» mit ««»nähme der Sonn- und Festtage. BtertrljLhrlicher LezugSprei» bet Abholung in der Expedition tn Riesa 1 Stark 50 Pfg-, durch unser« Trüg« sret in« Hau» 1 Mark « Pfg., bei Abholung am Schalter der katserl. Postaristalten 1 Mark 85 Pf.g, durch den Briefträger frei in» Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch Monat»abomrtmrut» »erden angenommen. Anzeigen-Annahmr für die Nummer de» Ausgabetage« bi« vormittag» v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Eeschaft»ftrll«: Goethe-Straße 5«. — Kür di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Rtesa. . .. .'-----------SU ES wird großes Gewicht darauf gelegt, daß die Deck- bezw. Füllenscheine mitgebracht werden. b. daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. 2. Die Pferde sollen 3—4 Jahre alt sein. DaS Mindestmaß der anzukausenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen — (dreijährig) 1 w 50 cm betragen, daS Höchst maß soll 1 m 60 cm nicht übersteigen. steckungSgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, k) der Pferde, welche bei einer früheren in Riesa abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, L) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung eintreten zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der der 1670 L. B. 182 6. MH 3. Schimmel, Hengste, tragende Stuten und Pferde mit kupierten Schweifen werden nicht angekauft. 4. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Hauptmängel nach Maßgabe der Ver ordnung betr. die Hauptmängel und Gewährssristen beim Viehhandel vom 27. 3. 99 — Reichsgesetzblatt Seite 219 — und entsprechend der 88 459 bis 493 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5. Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. , 6. Zu jedem Pferde sind vom Verkäufer ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalfter und 2 hänfene Stricke. KriegSministeri««. Diejenigen Weinrebenbesitzer, deren Weinstöcke im vorigen Jahre vom echte« Meltau (Oiäiuw luctzori) befallen waren, werden bez. erneut darauf hingewiesen, daß zur tun lichsten Vermeidung deS Wiederauftretens dieser Rebenkrankheit die Wtiustöcke z« schwe fel« sind und zwar ist daS Schwefeln in der bereits durch die früheren Bekanntmachungen vom 10. und bez. 27. April 1900 anempfohlenen Weise erstmalig im Frühjahr, wenn die frischen grünen Triebe etwa 5 bis 10 cm lang geworden sind, da«« wenn die Ges scheine sichtbar geworden sind und schließlich noch bevor die Gescheine z« blühe« augefauge« haben, vorzunehmen. In Bezug auf das Auftreten von weiteren Schädlingen im Obstbau ist Folgendes zu bemerken: Zur Zeit werden die Apfelbäume von Meltaupilze« (8pbatzrotkeoa 0»8taZll6i mali) stark befallen. Hiergegen empfiehlt sich wiederholtes Schwefeln oder Ueberspritzen mit 1 o/o Kupferkalkbrühe anzuwenden. Von den grünen Raupen des Frostspauuers werden besonders auf Kirschs bäume« die Blätter zerstört. Die Raupen sind in frühen Morgenstunden abzuschütteln und gleichzeitig sind um die Stämme Klebgürtel anzulegen. Die von der Made des Apfelwicklers (Oarpooapsa pomonslla) besetzten und Ende Juni abfallenden wurmstichigen Früchte des Kernobstes sind zu sammeln und durch Ab- kochen die Maden zu vernichten. Zur Bekämpfung der Obstmade werden auch zur Zeit Fanggürtel, bestehend aus Holzwolle, um die Stämme angelegt, Mitte Juli abgenommen und mit den Puppen des Apfelwicklers verbrannt. Hinsichtlich des Goldafters, Riugelspiuners, Schwammspt«ners, der Bluts, Schild- und Blattläuse und der die Obstbäume schädigenden Pilzkrankheiten wird auf die Bekanntmachung vom 21. Februar 1905 — 555 L — verwiesen. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, für die Durchführung der erforder lichen Maßnahmen besorgt zu sein und es sich insbesondere angelegen sein zu lassen, ein gemeinsames Borgehen tunlichst zu vermitteln bez. herbeizufllhren. Großenhain, am 2. Juni 1905. Königliche AmtShauPtmaunschaft. l)r. Uh le mann. Herr Amtshauptmann hierzu ermächtigt. Bon der Verpflichtung der Vorführung sind u. a. ausgenommen (s. 8 4 Absatz 4 Pferdeaushebungsvorschrift) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienst gebrauchs sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll zählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Die Vorführung hat blank auf Trense mit 2 Zügeln, Stricken, Ketten zu geschehen. Einfache Zügel rc. werden mit dem Ende im rechtsseitigen Trensenring festgemacht, das entspricht 2 Zügeln. Bei schlechtem Wetter können Decken mit Gurten aufgelegt und bei Vorführung belassen werden. Eine Teilung von Geschirrzügen großer Fuhrgeschäfte auf zwei verschiedene Muster ungsorte bei rechtzeitiger Benachrichtigung des Pferdevormusterungskomissars und der Behörde ist gestattet, so lange keine Unzuträglichkeiten entstehen und der Gang der Musterung in keiner Weise gestört wird. Der Pferde Vormusterungs-Kommissar Herr Oberstleutnant z. D. von Sandersleben wird billigen Wünschen der Pferdebesitzer jederzeit, wenn möglich, entsprechen, und er sucht um rechtzeitige diesbezügliche Anträge (direkt) Dresden-A., Eliasstratze 10, I. De« i« Riesa wohnenden Ztvilschmiede« wirb die Teilnahme a« dem Musters ««gSgeschäst bringend empfohlen. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird angeordnet, daß das unbeteiligte Publikum sich von vormittags 8^° Uhr bis zur Beendigung der Musterung von dem Altmarkte, der Marktgasse, der Meißner- und der Oststraße fernzuhalten hat. Die ZugangSwege sind frei zu hallen. Den Anordnungen der Polizeiorgane hat sich jedermann bei Ver meidung der Arretur und nach Befinden Bestrafung zu fügen. Der Rat der Stabt Rtesa, am 3. Juni 1905. I. V. Ayrer. * Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird die durch Röderau nach Zeithain führende Straße vom Dorfeingange bis zur Unterführung am Gasthof zum Waldschlößchen wegen Aufbringung von Massenschutt vom 5. bis mit 10. Juni d. I. für den Fährverkehr gesperrt und letzterer inzwischen auf die am Dorf eingange recht« abzweigende bei der Ziegelei vorbeiführende Straße verwiesen. DaS unbefugte Befahren de« gesperrten Wege« wird nach 8 366" de« RetchSstraf- gesetzbuches bestraft. Röderau, am 2. Juni 1905. Der Gemeiudedorstand. Die Steinsetzerarbette« bei der Neupflasterung zweier Hocks am Remontestall deS Remontedepors zu Kalkreuth sollen Mittwoch, be« 14. Ja«i 1905, Vorm. 10 Uhr öffentlich verdungen werden. Bedingungen liegen hier zur Einsicht aus. Verdingungs anschläge können gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Angebote mit eigener Unterschrift deS Unternehmers sind in einem Briefumschläge mit der Aufschrift: Neupflasterung zweier Hocks zu Kalkreuth versiegelt und portofrei bis zu obengenanntem Zeitpunkte einzuretchen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Zu- schlagSfrist 4 Wochen. MilttSr-va«amt in Dresden. Oeffcatliche Sitz««« des «emeiaderales za Gröb«, Montag, be« 5. J«vi 1605, abends 8 Uhr im Gemeindeamt«. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Gesuch de« NaturheilvereinS zu Gröba um Einrichtung eines BadeS in der Döllnitz. 3. Aussprache zu einem Gesuch deS Kauf manns Herrn Alfred Otto in Gröba um Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein. 4. Wahl des GaSmeisterS. 5. Verlegung und Verbreiterung der Riesa—Strehlaerstraße zwischen der Grenze mit Riesa und der Katbahnbrücke. 6. Bebauungsplan für daS Areal der Grundstücksbesitzer Bärwinkel und Leus hinter der Hafenbahn. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Gröba, den 3. Juni 1905. Scheibe, Gemeindevorstand. Elbschiffahrl betr. " Zur Vermeidung von Schiffsunfällen wird die Bergschiffahrt — mit Ausnahme der Personendampfschiffahrt — durch die Meißner Elbbrücken auf die Dauer der HebungS- arbeiten an dem unterhalb der Straßenbrücke liegenden Wrack während der Rächt gesperrt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder entsprechender Haft geahndet. Meißen, am 2. Juni 1905. Königliche AmtShauptmannschast als Slbstromawt. Lossow. In der Stadt Riesa hat Freitag, de« 9. Jant 1605 eine Pferde-Vorm«stern«g jftattzufinden. Gestellung«ort. Altmarkt.
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