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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190602278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060227
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-02
- Tag1906-02-27
- Monat1906-02
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.02.1906
- Autor
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rrrrd Anzeiger WrAÄ md AHki-ch. »«Ikgummi-Adrch«: S«mfp«chflM .Ta,.blatt", «iefa. «r.«.. der Köntgl. AmtShauptmmmschast Großenhain, des KSntgl. Amtsgerichts und des StÄürathL zu Riess. 48. Dienstag, Ä«. Aevruar IW«, aveudS. SV. Jahr-. Das Siiejaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa I Mart SV Pjg., durch unjere Träger frei tu» Hau» 1 Mart SS Psg., bet Abholung am Schalter der lästert. Postanstalten 1 Mark SS Psg-, durch den Briefträger srei in» Hau« 2 Marl 7 Pjg. Auch Monatltabonnement» werden angenommen. «n^igmchlmmh»« fitr die Nummer de« «u«gabetage» bi« vormittag v Uhr ohne Gewähr. ivrnck mb »«ft, mn Langar ck »tntertich ft, «lasa. — Seschäst,stell«: »aathflraß« S». - Mir die «edalttM »«mtwoetlich: Hanna», «chmibt ft, ««»fa. „An allen Werktagen des Monats März d. IS., ausschließlich des 14., Von 7» vormittags bis «° nachmittags werden auf dem Infanterie-Schießplätze bei Hatdehäuser Scharfschießen abgehalten. Die Absperrung dieses Schießplatzes und seines Gefahrenbereiches wird an jedem Gchießtoge so bewirkt, daß sie 1/2 Stunden vor Beginn der Schießens dnrchgeführt ist. Der Wülknitzer Weg und die Mühlberger Straße bleiben für den Verkehr frei.- Unter Hinweis auf die amtshauptmannschaftltche Bekanntmachung vom 24. Mär vorigen Jahres, Nr. 319 v., — abgedruckt in Nr. 71 des Riesaer Amtsblattes — wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 366 bez. 368» des Reichsstrafgesetzbuchs bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vor geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, den 27. Februar 1906. 289 v. Königliche Amtsha»tz1«mr»schaft. Freibank Riesa. Morgen Mittwoch, den 28. Februar dss. Ihrs., von vormittags 9 Uhr ab gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof ca. 1 Zentner Rindfleisch in gekochtem Zustande zum Preise von 35 Pfg. pro */z kg zum Verkauf. Riesa, den 27. Februar 1906. Die Direktion des stSdt. SchlachthofeS. Mit Genehmigung der Kgl. Amtshauptmannschafl Großenhain wird der Kom- munikationSweg von Nünchritz nach Leckwitz wegen Ausbaues desselben bis auf weitere« für den Durchgangs-, Fahr- und Fußoerkehr gesperrt und ersterer inzwischen über Zschaiten, letzterer dagegen auf den Leinpfad zwischen Nünchritz und Leckwitz verwiesen. Das unbefugte Befahren und Begehen des gesperrten Weges wird nach 8 366" des Reichsstrafgesetzbuches bestraft. Nünchritz und Leckwitz, am 27. Februar 1906. Die Gemei»devorst8«de. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 27. Februar 1906.' -)-( Der König sprach Heute mittag 12 Uhr dem kgl. preußischen Gesandten die Glückwünsche anläßlich der Doppelfeier im Kaiserhause aus!. Zahlreiche Würdenträ ger schrieben sich aus« gleichem Anlasse bei der Gesandt schaft ein. — In der heutigen Sitzung der Zweiten Kam mer gedachte vor Eintritt in die Tagesordnung Präsi dent Dr. Mehnert der 'Silberhochzeit des Kaiserpaares und schloß seine von sämtlichen Abgeordneten stehend angehörte und mit lebhaftem Beifall aufgenommene An sprache mit dem Gelöbnis!: „AW Zeit treu bereit für des Reiches Herrlichkeit." —* Aus Anlaß der Silberhochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin trugen heute die hiesigen Post- und andere öffentliche sowie verschiedene Privat gebäude Flaggenschmuck. — Die Firma M. L R. Zocher in Dresden veran staltet von morgen Mittwoch an bis mit Freitag, 2. März, im Hotel Kaiserhof Hierselbst eine Muster-AuS st ellung und Vorführung moderner Kontor-Maschinen. —* Der Vorsitzende des Sächsischen Landesverbandes des „Blauen KreuzeS" (Trinkerhilfe), Pastor Seltmann aus Thammenhain, Bez. Leipzig, wird, an einer Blaukreuz. Nadel kenntlich, Sonntag den 4. März nachm. 5—^7 Uhr und Montag den 5. März nachm. */,4—5 Uhr aufBahn. Hof Riesa im Warteraum 3. Klaffe für jedermann zu sprechen sein, der bet dem schweren, aber reich gesegneten TrinkerrettungSwerk deS Blauen Kreuzes mit helfen will oder der in Trinkerangelegenheiten unentgeltlichen Rat und Hilfe sucht. In Sachsen zählt das Blaue Kreuz in 55 Vereinen jetzt 1400 enthaltsam« Vereinsglieder, darunter 200 gerettete Trinker und 10 gereitete Trinkerinnen. —"In Bezug auf daS Inkrafttreten der höheren Zölle am 1. März macht die Handelskammer Dresden auf folgende Bestimmungen aufmerksam, die auS einem neuerlichen Bescheide des sächsischen Finanzministeriums hervorgehen. Damit bei dem zu erwartenden sehr großen Andrange von Waren zu Ende dieser Monats deren Zoll- abfertigung rechtzeitig erledigt werden kann, ist Verlänger ung der Dienststunden bei den Zollämtern und Einstellung hinreichender Hilfskräfte für die letzte» Tage der Geltung deS alten Zolltarifs vorgesehen worden. Insbesondere am 28. Februar werden alle Zollstellen bis zum Schluffe der bei den beteiligten Post- und Eisenbahnstellen bestehenden I ExpedittonSzeit offen sein. Wenn bei Waren, die vor dem ! l. März zur Verzollung angemeldet sind, Zollstreitigketten I entstehen, gelten die alten Zollsätze, auch wenn die Ent- I scheidung erst nach dem 1. März erfolgt. — Die Beschwerde- und Petitions-Deputation der I Zweiten Kammer empfahl dem Plenum, die Petitionen I deS Rate« der Stadt Leipzig und deS Leipziger BereinS I er Buchhändler, soweit sie darauf gerichtet find, daß der I Januar nicht mehr al« allgemeiner Feiertag begangen Iwerde, det GtaatSregterung zur Kenntnisnahme zu Über- Iweisen, soweit fie auf die Aufhebung deS Bußtage« am I Mittwoch »or Okuli al« allgemeiner Feiertag gerichtet sind, laber auf sich beruhen zu lassen. —-)-( In der heutigen Sitzung in der Zweiten Kammer I stnn ein Schreiben de« Lbg. Dr. Seysarth-Zwickau (89. länd licher Wahlkreis) zur Verlesung, in dem mitgeteilt wird, lbatz er sein Mandat «iederleg«. Dr Gayfarth gibt in dieser I Erklärung zu, daß er, wie in eingegangenen Wahlprotesten bemängelt werde, vom Tage seiner Bestellung zum Wahl- kommiffar bis zur Niederlegung dieser Funktion mit ver schiedenen Wahlmännern ins Einvernehmen getreten sei, um festzustellen, ob seine Kandidatur begründete Aussicht auf Erfolg habe. — DaS HauS erledigte dann mehrere Petitionen. — Am 10. März tritt im Elbe-Umschlagsverkehr West österreich—Riesw-Elbkai für Schwefel bei Frachtzahlung für mindestens 10 Donnen für" einen Wagen und Frachtbrief von Riesa-Elbkai nach Jvsesihüttc ein Frachtsatz von 1 M. 26 Pf. pW 100 Kiko in Küsst- — Die DresdnerHandelskammer hielt gestern eine Sitzung ab. Aus Her Verhandlung'sei berichtet, daß von einer Anzahl Fabrikanten ein Vorgehen der Kammer gegen den Beschluß der!' Mehrheit der Steuerkommission des Reichstages auf Einführung einer Stempel st euer von 2 Pf. bei jeder Ansichtspostkarte gewünscht wor den ist. Tas Referat hierzu erstattete Herr Syndikus Schulze. Er hob hervor, daß Sachsen und besonders Dres den und Leipzig von dieser Frage sehr intensiv betroffen würden. Eine einzige Fabrik in Dresden stelle allein in einem Jahve 100 Millionen Stück Ansichtspostkarten her, eine zweite Fabrik etwa 65 bis 70 Millionen Stück und mkn könne behaupten, daß in Dresden zusammen jährlich 200 Millionen Stück Ansichtspostkarten gedruckt werden. Es seien eine ganze Reihe von Bedenken vorhanden, die gegen die Einführung einer solchen Steuer sprechen, des halb schlage er vor, eine Ansichtspvstkartensteuer nicht zu befürworten. Er beantrage, an zuständiger Stelle dahin gehend vorstellig zu werden, daß diese Ansichtspostkarten steuer nicht eingeführt werden Möge. IN der sich an schließenden Debatte plädierte Kammermitglied Stadtrat Uhlmann für die Einführung einer Jnseratensteuer. Tie Kammer beschloß, dem Votum des Referenten zuzustim men, sich aber nicht für eine Jnseratensteuer zu er wärmen. — Ferner hat der Rat zu Dresden die Handels kammer Dresden um ein Gutachten über die Gestattung des Lffenhaltens der Schaufenster an Sonn- und Festtagen in Dresden ersucht. In seinen, Referate dankte zunächst KamMermitglied Müller dem Rate zu Dresden dafür, däß er aus eigener Initiative etwas für die Hebung des Fremdenverkehrs und für die Hebung der Detailgeschäfte tun wolle. Obwohl eine ganze An zahl Gründe für das Offenhalten der Läden an den Sonn tagen fprechen, so könne dieser Umstand die Kammer dach nicht davon abhalten, die Sache etwas' kritischer zu be trachten und auch die Gründe hervorzuheben, die gegen diese Angelegenheit sprechen. Auf eine Umfrage bei den in frage kommenden Geschäftsleuten haben sich 40 für das Ofsenhalten und 112 dagegen erklärt. Nach wei teren Ermittlungen werde bei dem Offenhalten der Schau fenster an den Sonn- und Festtagen kein Nutzen, wohl aber erhöhte Spesen und eine Belästigung der Geschäfts inhaber und des Personals die Folge sein. Der flinftt Ausschuß habe beschlossen, den Rat zu bitten, von einer diesbezüglichen Petition an die StändekaMmern abzuseyen und ein Offenhalten der Schaufenster an den Sonn- und Festtagen nicht anzustreben. Die KamMer beschloß dem gemäß. — Die Ministerien des Innern und der Finanzen er lassen iM Dresdner! Journal eine Verordnung, bett, die Einfuhr von Schweinen auS Oesterreich-Ungarn, aus der wir folgendes Mitteilen: Die Einfuhr, von solchen Schwei- nen, deren (ftvkuhr nach Sachsen bisj zu 30000 Stück jähr lich in Ziffer 10 des Schlußpriotiokolles zu dem Viehseuchen übereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oester reich-Ungarn vom 25. Januar 1905 zugelassen worden ist, findet bis auf weiteres ausschließlich über den städtischen Schlachthof in Bodenbach statt. Diesem Schlachthofe dürfen, so lange er nicht für Schlachtungen von jenen Schweinen seuchenpolizeilich geschlossen ist, wöchentlich bis zu 577 Schweine zur alsbaldigen Schlachtung zugesührt werden. Dieses Wochenkontingent ist mit der Maßgabe übertragbar, daß innerhalb eines Monats nicht mehr als 3375 Stück ein gebracht werden dürfen. Die bezeichneten Schweine sin d nach deM genannten Schlachthofe und ihr Fleisch ist von diesem Schlachthofe lediglich mit der Eisenbahn zu ver bringen. Ausnahmsweise können mit Genehmigung des Königlich sächsischen Beschauamts in dem Schlachthofe zu Bodenbach und des Königlich sächsischen Nebenzollamts I Bodenbach unter den von diesen zu bestimmenden Beding ungen und Kontrollen solche Schweine auch auf der Landstraße in den Schlachthof eingebracht werden. Zur Einfuhr und Schlachtung in Anrechnung auf das in.§ 2 bezeichnete Kontingent werden nur gesunde Schweine aus gründ staatstierärztlicher Bescheinigungen (Viehpässe) zu gelassen, die nach Artikel 2 des Viehseuchenübereinkom mens ausgestellt find und überdies die Bescheinigung ent halten, daß die Tiere vor der Versendung am Herkunfts orte (Standorte) 30 Tage hindurch tierärztlich überwacht und unbedenklich befunden worden sind, und daß das Ge biet der politischen Verwaltungsbehörde erster Instanz, worin die Tiere gestanden haben, frei von Schweinepest (Schweincfeuche) und Maul- und Klauenseuche ist. Bezüg lich der in Rede stehenden Schweine gilt der städtische Schlachthos in Bodenbach sowohl hinsichtlich der Veterinär polizei und der Fleischbeschau als auch bezüglich der Ent richtung des deutschen Eingangszolles und der sächs scheu Schlachtsteuer als sächsisches Staatsgebiet. — Die Königliche Zoll- und Steuerdirektion erläßt fol gende Bekanntmachung: Mit deM Inkrafttreten des neuen Zolltarifes kommt die bisherige Begünstigung der Grenz- be'zirksbewohner, Butter in Mengen von nicht mehr als 2 Kilo zollfrei einzubringen, in Wegfall. Dagegen hat das Königliche Finanzministerium dahin Anordnung getrof fen, daß bezüglich des zollfreien kleinen Grcnzverkchres mit Fleisch, Mehl und Brpt die bisherige Begünstigung, so wie die Bedingungen und Kontrollen, an die jetzt die In anspruchnahme der Begünstigung geknüpft ist, aufrecht erhalten bleiben. Die Begünstigung erstreckt sich demnach fernerhin auf 1) einzelne Stücke von frischem oder einfach zubereitetem Fleisckje (z. D Nr. 108) oder von Schweine speck (z. T- Nr. 109) in Mengen von zusammen nicht mehr altzs-2 Kilo und 2) Müllereierzeugnisse aus Getreide (nicht auch auS Reis) oder Hülsenfrüchten (z(T- i>tt. 162,164-165) und gewöhnliches Backwerk (z. T- Nr. 198) in Mengen von zusammen nicht mehr; als 3 Kilo, soweit die Waren nicht mit der Post eingehen.' Die Einfuhr bleibt im bisherigen Umfange in der Regel an die Zollstraße und, soweit das bisher schon der Fall war, auch an den Besitz besonderer ortebehördlicher Ausweise über Vie Zugehörigkeit des Ein führenden zum Grenzbezirke gebunden. Fleisch und Schweinespeck dürfen unter den im Vorstehenden gekenn zeichneten Voraussetzungen nach wie vor unter Befreiung von der Fleischbeschau über sämtliche Grenzzollstellen ein geführt werden. — Tie abgeänderte deutsche Wehrordnnng be stimmt bezüglich der Unabkömmlichkeit der Lehrer hol-
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