Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190604253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-04
- Tag1906-04-25
- Monat1906-04
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1906
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer O Tageblatt «rrd Anzeiger (EliMett nd Ayti-tt). «v»» «drq. FamsprechM. «regebi.tt', «i.se. «r. 9V. der Königl. SmtShau-tmmmschast Großenhain, des KSnigl. Amtsgerichts und des Swdtraths zu RiesL >. 94. - Mittwoch, SS. April 190«, aveuss. SS. Jahre' <',s Ripaer Tageblatt erscheiur jede« Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtage. Bierteijühriicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark so Ptg, durch unser« Trügen NU tuS HauS 1 Marl 65 Psg., bei Abholung am Schalter der taifrrl. Postanstalteu 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei inS Hau» 2 Mark 7 Pf-. Auch MaeeeMabormcweut» werd« angaeomuvL A>neig«-«n>mh>» für die «mmner de» Ausgabetage» dl« »«Mittag S Uhr Hm Oewllhr. Drnck und »«lag »« Lauge« » »luterltch t» Ates». — GchchilDßchle: Gaathaftrah« »v. — Mir dl« Nedakttmi »««twmMch: Hemnm» Gchmldt tu »Ußa. Zwangsversteigerung. Die im Grrlndbuche für Merzdorf Blatt 59, 60 und 61 auf den Namen August Richard Gelbhaar in Gröba eingetragenen Grundstücke sollen am 14. Juut 1906, vormittags 1« Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Grundstücke sind nach dem Flurbuche — Hektar 32,8 Ar groß und auf 5000 M. — Pfg. geschätzt. Sie bestehen aus den Flurstücken Nr. 50 a, 50 d und 50 o, die in Baustellen eingeteilt sind. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grund stücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Ein- lragung des am 26. März 1906 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn dsr Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs- erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 24. April 1906. Königliches Amtsgericht. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt 396 seines Handelsregisters, die Firma Riesaer Bank, Aktiengesellschaft zu Riesa betreffend eingetragen, daß die in der Generalversammlung vom 10. März 1906 be schlossene Erhöhung des Grundkapitals um 300 000 Mark erfolgt und § 4 des Gesell schaftsvertrags vom 21. November 1903 entsprechend abgeändert worden ist. Von den neuen Aktien sind 292 000 Mark zum Kurse von 111 und 8000 Mark zum Kurse von 116 °/o ausgegeben worden. Riesa, am 25. April 1906. Königliches Amtsgericht. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute auf Blatt 433 seines Handelsregisters die Firma Konfektionshaus Vulkan, Bianka Ritzewoller in Riesa und als deren Inhaberin Frau Hulda Bianka verehel. Ritzewoller geb. Dresel in Riesa eingetragen. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit fertiger Herrengarderobe und ähnlichen Artikeln. Riesa, den 24. April 1906. Königliches Amtsgericht. Auf Blatt 114 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Moritz Damm in Rusa betreffend, ist heute eingetragen worden, daß die Firma künftig Moritz Damm Nachf., Ankerdrogerie lautet, der Inhaber Carl Moritz Damm ausgeschieden und der Apotheker Friedrich Heinrich August Büttner in Riesa Inhaber ist. Riesa, den 24. April 1906. Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kurzwarenhändlers Richard Frauke in Strehla, Inhabers der Firma R. Franke daselbst, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 24. April 1906. ' j Königliches Amtsgericht. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Schnittwarenhändlerin Bertha Marte verehel. Röder geb. Grote in Gröba wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Riesa, den 24. April 1906. Königliches Amtsgericht. Am 1. Mai 1906 findet in Riesa die übliche ArbeiterzöhlNNg statt. Zähl formulare hierzu werden in den nächsten Tagen verteilt. Die Unternehmer haben diese Formulare am Zähltage, -en I. Mai auszufüllen, zu unterzeichnen und bistzzum 2. Mat 1966 an uns zurückzugeben. Die Besitzer von Baugeschäften werden darauf aufmerksam gemacht, daß nur die jenigen Arbeiter zu zählen sind, die am 1. Mai auf dem Bauhofe (Zimmerplatz) be schäftigt sind, während die außerhalb desselben bei Bauten arbettendeu>nberück- ! stchtigt zu bleiben haben. WWWDZ In Bäckereibetriebeu sind nur die Arbeiter zu zählen, die tatsächlich in solchen beschäftigt sind, Dienstmädchen, Hausmädchen, Verkäuferinnen bleiben deshalb außer Betracht. No. 859 k. Der Rat der Stadt Riesa, am 24. April 1906. Kc. - ; dieser Befugnis regelmäßigen Gebrauch zu machen. Dabei ist jedoch besonders zu bemerken, daß die Landbriefträger Geldbeträge, welche durch Postanweisung übermittelt wer den sollen, nur dann vom Publikum annehmen dürfen, wenn ihnen zugleich die ausgefüllte Postanweisung über geben wird. — Eine Krankenunterstützungskaffe für die sächsi schen Staatsbeamten beabsichtigt der unter dem Protektorat des Königs stehende Landesverein für Wohl fahrtseinrichtungen zum Besten der sächsischen Staats beamten ins Leben zu rufen. Bei genügender Beteiligung der Staatsbeamtenschaft soll unter dem Namen „Unter stützungsverein sächsischer Staatsbeamten" ein Verein auf Gegenseitigkeit gegründet werden. Beitrittsberechtigt sind alle männlichen und weiblichen Beamten und Bediensteten deS sächsischen Staates, für deren Stellung nicht eine ab geschlossene wissenschaftliche Bildung erforderlich ist, wenn sie zur Zeit des Eintritts gesund und vollständig dienst fähig und Mitglieder deS Landesvereins sind, ferner Ehe- stauen von Mitgliedern, wenn sie im letzten Jahre ihrer Anmeldung nachweislich gesund waren. — Die Zeitschrift für Spiritu »industrie schreibt: Am Schluffe deS BetriebSjahres 1904/05, also am 30. September 1905, sind im Königreich Sachsen 581 Bren- nereien (eine mehr als am Schluffe deS Vorjahres) vor handen, davon im Laufe deS Berichtsjahres 563 (zwei weniger als im Jahre zuvor) im Betrieb gewesen, nämlich 527 landwirtschaftliche Kartoffelbrennereien (fünf weniger als im Jahre zuvor), 13 landwirtschaftliche Getreidebren- nereien (zwei mehr als im Jahre zuvor), 9 gewerbliche Setretdebrennereien (wie im Jahre zuvor), eine Melaffe- brennerei (wie im Jahre zuvor), 6 Kognakbrennereien (eine mehr als im Jahre zuvor) und 7 sonstige Materialbren nereien (wie im Jahre zuvor). Im ganzen erzeugten an retr^m Alkohol im Betriebsjahre 1904/05 im Vergleich zum Jahre zuvor im Königreiche Sachsen die landwirt- schaftltchen Kartoffelbrennereien 119 999 iri (1903/04 145 386 dl), die landwirtschaftlichen Getretdebrrnnereien ohne Hcfenfabrikation 717 (703), die gewerblichen Getreide brennereien ohne Hefenfabrikalion 154 (128), die gewerb lichen Getreidebrennereien mit Hefenfabrikation 18138 (16 004), die Melaffebrennerei 152 (140), die Kognak brennereien 291 (148), die Brauereiabsälle verarbeitende Materialbrennerei 157 (148), die sonstigen Materialbren nereien 33 (24), überhaupt 139641 tii (162 681 öl). Die Branntweinerzeugung im Königreich Sachsen ist demnach im Betriebsjahre 1904/05 um 23 040 di geringer als im Jahre zuvor und überhaupt die sechSkleinste seit Geltung des BranntweinsteuergesetzeS vom 24. Juni 1887 gewesen. Das den im Betriebsjahre im Betriebe gewesenen Bren nereien zugewiesene Kontingent betrug 105 500 di (wovon 100 570 di auf die Kartoffelbrennereien entfielen); hiervon wurden 103 174 di (in den Kartoffelbrennereien 98 245 dl) abgebrannt. — Unter allen deutschen Bundesstaaten hat zuerst Sachsen durch Verordnung vom 25. März 1895 die be dingte Begnadigung eingeführt. Preußen, Hessen und Schwarzburg-Sondershausen folgten noch in dem selben Jahre, die meisten anderen deutschen Bundesstaaten erst 1896 dem Beispiele 'Sachsens' nach, lieber die Erfolge dieser Einrichtung bis Ende 1905, also während des ersten Jahrzehnts ihres Bestehens, wird jetzt amtlich berichtet, daß während dieses^ Zeitraumes im Königreich Lachsen insgesamt 5366 Personen bedingt begnadigt worden sind. In den ersten Jahren waren es, durchschnittlich nur 217 Bestrafte, die dieser Vergünstigung teilhaftig wurden, in den letzten drei Jahren aber 810, 934 und 1062. Berück sichtigt wurden dabei im "Gegensatz zu Preußen nur solche, die wegen Vergehens^ oder Verbrechens eine Freiheits strafe noch nickst verbüßt haben. Meist waren cs' junge Leute, aber im Jahre 1906 wurden auch 324 Erwachsene (das heißt etwa 31 Prozent der Gesamtzahl) bedingt be gnadigt, gegen 193 und 195 in den beiden Vorjahren. Tie ausgesetzten Freiheitsstrafen, die in Frage kamen, waren etwa zur Hälfte solche von nich t Nbehr alssöiner Woche bis zu einem! Monat. Bei Strafen von über sechs! Monaten fand Oertliches und Sächsisches. Riesa, 25. April^19lV. — Se. Majestät der König wird voraussichtlich folgenden Besichtigungen in Zeithain beiwohnen: am 8. Mai den Batteriebesichtigungen deS Feldart.-Reg. Nr. 68, am 16. Mai der Besichtigung der 89. Jnf.-Brigade, am 26. Mai der Besichtigung des Jnf.-Reg. Nr. 181, am 30. Mai den Schießübungen der Feldart.-Reg. 32 und 68. —* Nach einer Mitteilung der Handelskammer Dresden hat das rumänische Finanzministerium angeordnet, daß die Beweise für den vor dem 1. März d. I. erfolgten Eingang der Waren, deren Verzollung nach dem alten rumänischen Tarif erfolgen soll, bei der rumänischen Generalzolldirektion einzureichen sind. Als solche Beweise werden die Zuschriften der Eisenbahnexpeditions- ureauS genügen. —* Nach tz 29 der Postordnung dürfen bei den Post- Hilfstellen gewöhnliche Briefsendungen und bet denjenigen Posthilfstellen, die zur Annahme von Paketen ermächtigt sind, auch gewöhnliche Pakete etngeliefert werden. Die Annahme von Etnschreib- und Wertsendungen, sowie von Postanweisungen gehört zwar nicht zu den dienstlichen Verpflichtungen der Posthtlfstellen, doch können im Ein verständnis mit ihren Inhabern auch solche Sendungen, im einzelnen bis zum Wertbetrage von 800 Mk., bei den Posthilfstellen zur Weitergabe an die Landbriefträger niedergelegt werden. In ähnlicher Weise wie dies für die Landbriesträger hinsichtlich der auf ihrem Bestellgang an genommenen Sendungen vorgeschrteben ist, haben auch die Inhaber der Posthilfstellen die bei ihnen etngelteferten Pakete, Wert- und Einschreibsendungen, sowie Postanwet- sungen in ihr Annahmebuch etnzutragen. Davon, daß dies geschieht, kann sich der Einlteferer selbst überzeugen, er ist indessen auch befugt, bie Eintragung in das Annahmebuch selbst zu bewirken. Die gleiche Berechtigung steht ihm hinsichtlich der dem Landbriefträger mttzugebenden Sen dungen zu. Im allseitigen Interesse empfiehlt es sich, von
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite