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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19021219016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902121901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902121901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1902
- Monat1902-12
- Tag1902-12-19
- Monat1902-12
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Bezugs-Preis 1« der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Vororten errichteten Aus gabestellen abgeholt: vierteljährlich.//! 4.50, — zweimaliger täglicher Zustellung ins Haus X 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland u. Oesterreich vierteljährlich.« 6, für die übrigen Länder laut Zeitungspreisliste. NrLaktion und Erpe-itio»; Johannisgasse 8. Fernsprecher 153 und 23S. FUialerpedtti»«,« r Alfred Hahn, Buchhandlg., Universitätsstr. 3, 8. Lösche, Katharinenstr. 14, «. Königspl- 7. Haupt-Filiale Dresden: Strehlener Straße 6. Fernsprecher Amt l Nr. 1713. Haupt-Filiale Lerlin: Carl Duncker, Herzgl. Bahr. Hosbuchhandlg., Lützowstraße 10. Fernsprecher Amt VI Nr. 4603. Morgen-Ausgabe. KiMMrIilMaü Anzeiger. AüttsLkttt des königlichen Land- und -es Königlichen Ninksgerichtes Leipzig, -es Rates un- -es Ralizei-Ämtes -er Lta-t Leipzig. Anzeigen-Preis die »'gespaltene Petitzeile 25 Reklamen unter dem Redaktionsstrich (»gespalten) 75 H, vor den Familiennach. richten («gespalten) 50 Tabellarischer und Ziffernsah entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme 25 H (rxcl. Porto). Ertra - Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung ./L «0.—, mit Postbeförderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Anzeigen sind stets an di« Expedition zu richten. Die Expedition ist wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ZK 644. S6. Jahrgang. Freitag den 19. Dezember 1902. Zur gefl. Beachtung. Den verehrten Abonnenten unseres Blattes, sowie allen weiteren Interessenten desselben teilen wir hierdurch mit, daß wir, den schon seit fahren aus den verschiedensten Areisen an uns herangetretenen wünschen nachkonunend, das Abonnement vom Januar ab auf nachstehende chähe ermäßigt haben: Lin Abonnement auf das „Leipziger Tageblatt" kostet von: >. Januar HM ab in der Hauptexpedition und deren Ausgabestellen, sowie bei sämtlichen Zeitungsspediteuren Lei ÄLHolimg von diesen Stellen .... monatlich 1 Mark, vierteljährlich 3 Mark, Lei täglich zweimaliger freier Zustellung monatlich 1 Mark 33 Nfg., vierteljährlich 3 Mark V3 Rfg., durch die Rost bezogen monatlich 1 Mark LV Rfg., vierteljährlich 4 Mark 3V Rfg. Das „leipziger Tageblatt", das zweitumfangreichste Blatt des Deutschen Reichs, erscheint wie bisher wöchentlich H mal und wird auch ferner seine Leser auf das schnellste über alle wichtigen Weltbegebenheiten auf politischem wie aus allen anderen Ge bieten unterrichten. Insbesondere wird es auf das eingehendste die sächsischen Angelegenheiten behandeln, in interessant ge schriebenen Leitartikeln aus der Feder hervorragender Politiker die Weltlage beleuchten, Aunst und Wissenschaft, sowie ein gewähltes Feuilleton pflegen, wie auch fortlaufend in der Abendnummer einen größeren Roman bringen. Der Handelsteil wird seinen weit über die Grenzen Sachsens verbreiteten guten Rus zu wahren wissen durch prompte und absolut unparteiische Berichterstattung. Der in eigener Gssizin täglich nach Börsenschluß fertiggestellte vollständige amtliche Aurszettel der Leipziger Börse erscheint regelmäßig in der Abendnummer, ebenso wöchentlich eine allgemeine Ver losungsbeilage. Die vollständige Gewinnliste der Aöniglich Sächsischen Lotterie wird wie bisher bereits am Tage der Ziehung in unserem Blatte zur Veröffentlichung gelangen. Expedition dez „Leipziger Tageblattes". Zur Organisation der Krankenpflege. vr. I'. Die Klage» über gewisse Mißstände im Pslegc- rinnenwesen, die seit einigen Jahren aus verschiedenen Krankenanstalten an die Oeffeutlichkeit gedrungen sind, haben die Aufmerksamkeit weiterer Kreise jener Ange legenheit zugewcndct und ziemlich allgemein hat man als wesentliche Ursache der vorgekommcnen Ungehörigkeiten die eigentümliche Zwittcrstellung der meisten Krauken- hauöpflcgcrinnen erkannt, die sie zugleich unter der Diszi plin besArztcs und unter der Oberherrschaft ihres Ordens stehen läßt. Man hat sich namentlich auf ärztlicher Seite der Erörterung dieser Fragen, die doch für das einzelne Krankenhaus ziemlich leicht durch eigene Ausbildung seines Pflogerinnenpersonals zu lösen wären, mit einem Eifer hingegeben, der zu der Vermutung berechtigen könnte, daß in der häuslichen Krankenpflege alles aufs beste bestellt sei. Und doch herrschen gerade hier oft Zu stände, von denen nur diejenigen eine Ahnung haben, die selber schon böse Erfahrungen sammeln mußten. Die besonderen Anforderungen, welche die moderne, vor allem die natürlichen Heilbestrcbungcn des Organis mus unterstützende Behandlungsweise an die Kranken wartung stellt, verlangen unbedingt eine eingehende theoretische nnd praktische Ausbildung dcS Wartepersonals. Mit dem guten Willen und einiger Geschicklichkeit allein ist es nicht mehr getan, das sind nur die elementarsten Vor bedingungen, ohne die man sich überhaupt nicht für den Beruf eignet. Auch die sogenannte Erfahrung, die früher den ungeeignetsten Persönlichkeiten ein Freibrief war, um in der Krankenpflege einen Nebenverdienst zu suchen, ge nügt uns nicht. Wir verlangen heute von den Pflegern einige Kenntnisse über Entstehung und Verlaufswcisc der häufigsten Krankheiten, die Fähigkeit, den Kranken zu be obachten und jede Eigentümlichkeit -cs Krankheitsvcr- laufes richtig aufznfassen, und endlich die Beherrsch««) einer ganzen Reihe, keineswegs leichter technischer Fertig keiten. ES ist darum ganz verkehrt, wenn man so häufig die Behauptung hört, für die Hauskrankenpflcgc sei das Bedürfnis hinreichend gedeckt. Wirklich unterrichtete un tüchtige Pfleger oder Pflegerinnen gibt es verhältnis mäßig recht wenige, in Großstädten mögen sie vielleicht in größerer Zahl vorhanden sein, anderwärts' herrscht ein empfindlicher Mangel. Man ist beinahe ausschließlich auf die Mitglieder der weltlichen und namentlich der reli giösen Korporationen angewiesen, die aber trotz ihrer tzochanznerkcnncnden Leistungen auch nicht entfernt über all so, wie eS not tut, etntreten können. Alleinstehende Pflegerinnen gibt es nicht allzuviele, sie sind zürnest ziem. lich teuer und bieten, so wie heute die Verhältnisse liegen, keine Garantie für Tüchtigkeit nnd Zuverlässigkeit. Der Ausgabe, einem cinzigeu Kranken ihre ganze Zest zu wid men, können aber die Mitglieder der geistlichen nnd welt lichen Korporationen allznhänfig nicht genügen. Auch davon abgesehen, hat, wie man offen zngebei: mnß, die Heranziehung der geistlichen Pfleger unter gewissen Ver hältnissen ihr Mißliches; der ausgesprochen konfessionelle Eiarolter der ganzen Einrichtung, Verschiedenheit des Glaubens oder der religiösen Auffassung, können zn Un zuträglichkeiten und zur Verstimmung des Leidenden führen, und das Wohl des Kranken ist s>>r den Arzt oberstes Gesetz. Ein stärkerer Zufluß weltlicher Elemente zu dem Krankenpflcgeberuf ist darum sehr zu wünschen. Wie das gesamte Krankcnhauswescn auf konfessioneller Grundlage entstanden ist und sich erst allmählich zn einer paritätischen Einrichtung entwickelt hat, so wird sicherlich auch der Berns der Krankenpflege mit der Zeit mehr und mehr einen interkonfessionellen Charakter annchmcn. Da mit aber dem Berufe neue, tüchtige Kräfte zugcführt wer den, ist cs vor allem notwendig, der Krankenpflegerin eine ausreichende materielle Existenz zu bieten; sic muß in der Lage sein, ohne ernste Sorgen ihre schweren Pflichten zu erfüllen; für den Fall der Erkrankung, der Altersschwäche oder vorzeitig eintretcnder Arbeitsunfähigkeit muß ae- sorgt nnd jedem Mißgriff seitens des Publikums, jeder Uebcranstrengnng im Dienste mit Sicherheit vorgebeugt sein. Es erscheint auch nicht notwendig, die Pflegerin ängstlich von der Außenwelt abzusperren und jedes harm lose Vergnügen als des Standes unwürdig hinzustcllen. Wenn man in dieser Beziehung keine anderen Anfor derungen stellt, wie an irgend einen andern ehrenwerten Beruf, wenn auch die Möglichkeit später einmal durch Gründung eines eignen Herdes Selbständigkeit zu ge winnen, nicht in weiteste Ferne gerückt erscheint, dann wer den sich sicherlich für den Beruf der Krankenpflegerin ebenso tüchtige Kräfte finden, wie sic heute dem Handel, dem Telcgraphenwesen, der Schule nfw. zu Gebote stehen. Die Sicherstellung der Existenz und mehr Liberalität in der Gewährung persönlicher Freiheit ist wichtiger, als wenn man diesen hochachtbaren Beruf noch künstlich in die Höhe zu schranbcn versucht und daraufhin arbeitet, daß mehr gebildete Frauen, mehr Angehörige der besseren Stände sich ihm widmen. Eine Frau von Herz und Gemüt, welche die UmgangSformcn der besseren Kreise besitzt oder zu deren Aneignung im stände ist, kann in der vornehmsten Familie Pflegerin sein, dagegen ist es ganz undenkbar, daß eine wirklich unterrichtete, geistig hochstehende Frau sich in einem Berufe wohl fühlen soll, der vor allem das Zurück treten der eigenen Persönlichkeit und die meinung-lose Unterordnung nntcr die Vorschriften des Arztes znm Ge bote Hal. Die Einträglichkeit des Berufes wird dem Publikum leistungsfähige Pflegerinnen verschaffen; doch mutz auch diesem 'nieder eine gewisse Garantie geboten sein für die Zuverlässigkeit und Geschicklichkeit der einzelnen Pflegerin nnd es muß eine Stelle existieren, wo es Ungehörigkeiten nnd Pflichtverletzungen zur Anzeige bringen kann. Alle diese Erwägungen weisen darauf hin, daß nur eine andere Or ganisation und zwar eine korporative Gestaltung des Pflcgerinnenivcsens Abhülsc bringen kann. Wenn in jeder größeren Stadt oder in den einzelnen Kreisen Orga nisationen bestehen, an welche das Publikum sich zn wenden hat, nm Pflegerinnen zn bekommen, dann ist doch eine gewisse Sicherheit geboten, daß man nur geprüfte, tüchtige Pflegerinnen erhält nnd daß ferner die Leitung cs versteht, die für den Krankheitsfall und für die be treffende Familie am besten geeignete Pflegerin herauszu finden. Anderseits ist auch das Publikum gezwungen, sich den Satzungen der Organisation zu unterwerfen, Tag nnd Nachtdienst der Wärterin, ihre Verpflegung, ihre Er- holnngszeit, das alles ist genau geregelt. Von besonderer Wichtigkeit ist noch die Kostenfrage. Heute ist die Privat pflegerin oft wochenlang außer Dienst nnd sic mnß darum, sowie sic Beschäftigung findet, ein verhältnismäßig hohes Honorar fordern. DaS wird bei korporativer Gestaltung anders werden; das Publikum wird bestimmte Gebühren an die Korporation zahlen, die anderseits für den Unter halt der Pflegerin aufzukommen hat. Daß daneben für Versicherung gegen Krankheit, Unfall, für Alter und In validität gesorgt werden mnß, versteht sich von selbst. Die religiösen Korporationen werden in aller Eintracht neben den andern wirken können, wie cS anch niemandem verwehrt sein wird, als Privatpflegerin die Selbständig keit zu bewahren. Der eigene Vorteil wird aber doch die Mehrzahl den Korporationen zuführcn. Wir verkennen keineswegs, daß nnser Vorschlag zu nächst ein «topistisches Gepräge an sich trägt; wenn man aber bedenkt, daß in unserm kollektivistischen Zeitalter so viele Berufe sich organisieren und auf diesen» Wege nicht allein ihre soziale Lage verbessern, sondern auch durch die Disziplin und die Einwirkung auf jeden Einzelnen ihre Leistungsfähigkeit auf eine höhere Stufe heben, dann wird wohl das Bild, welches wir zu entwerfen versucht haben, weniger fremdartig anmuten. Freilich verkennen wir nicht, daß eS kaum möglich erscheint, von heute auf morgen die heterogensten Elemente zu einer einheitlichen Organi- sation zusammenzuschwcißen, aber die Hauskrankenpflege ist für die öffentliche Gesundheit von höchster Bedeutung und die Ausbildung und Lristung-fähigteit -er Pflege rinnen kaum minder wichtig, als die des ärztlichen Per sonals. Es wäre darum nicht zu viel verlangt, daß der Staat sich der Sache annähmc. Vorerst ist daran nicht wohl zu denken nnd es wird darum die Ausgabe gcmeiuttüyiger Vereine, sowie der engeren nnd weiteren Kommunalver bände sein müssen, hier vorzuarbeiten, die Einrichtung solcher Pflegcrinnenorganisationcn anznrcgen und tat kräftig zn fördern. Einer leistungsfähigen nnd lebenskräf tigen Organisation wird daun auch der Staat seine Unter stützung nicht versagen. Deutsches Reich. Berlin, lr>. Dezember. (Sicherung des so zialen Friedens im Berliner Brau- g e w e r b c.) Die „Soziale Praxis" berichtet mit Recht auf das eingehendste über Vereinbarungen, die zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern des Berliner Brau gewerbes zur Sicherung des sozialen Friedens getroffen worden sind. Tiefe Vereinbarungen, die einerseits auf den vielnmstrittencn 8 616 des Bürgerlichen Ge setzbuches, anderseits auf die Errichtung eines Ei u i g n n g sa m t e s sich erstrecken, haben zn Kontra henten den Verein der Brauereien von Berlin nnd Um gegend als Organisation der Arbeitgeber, die Lektion I nnd ll des «gewerkschaftlichen» Zentralvcrbandcs Deutscher Brauerciarbeiter. den Verein der Bierbranergcsellen Berlins (Hirsch-Dnnckcrscher Richtung) und der Zentral verein der Deutschen Böttcher als Organisationen der Arbeitnehmer. Den Anstoß zn den Verhandlungen gab der anläßlich einer Lohnaufbesserung im vorigen Jahre ausgesprochene Wnnsch des Zentralvcrbandcs Deutscher Branerciarbeircr, über die Auslegung des 8 616 des Bür gerlichen G.-B. eine Vereinbarung herbeiznsühren. Die Arbeitgebervrganisation erklärte sich hierzu bereit, wen» die Bildung eines Einignngsamtcs nirtcr Hinzuziehung der oben genannten zwei anderen Arbeitnehmer-Organi sationen damit verbunden würde. Nachdem der Zentral verband hierauf eingeganacn, ist iu längeren Beratungen über beide Forderungen die erfreulichste Einigung erzielt worden, ohne daß von irgend einer Seite ein Zwang aus- gcübt wäre. Die Branereiarbcitcr haben nunmehr für die in 8 616 des Bttrgcrl. G.-B. vorgesehene Ent- s ch ä d i g u n g s ü r A r b c i t S v c r b i n d e r u n g weit gehende Zusicherungen erhalten. Bekanntlich enthält 8 616 des Bürger!. G.-B. (worauf von uns vor einiger Zeit hingewicscn wurde) nicht zwingendes Recht, so daß selbst in städtischen nnd staatlichen Betrieben die Aus legung der fraglichen Bestimmung ungünstig für die Ar beiter ist. Im Berliner Brairgewerbe wird künftig 8 616 ans die Fälle von Krankheit, militärische Ucbnng usw. eine durchaus liberale Anwendung finden, die hoffentlich nach geahmt wird. Außerdem legt die Vereinbarung über die Errichtung eines Einig ungSamtcS für das Brau gewerbe Zeugnis dafür ab, daß hier das Koalitionsrecht der Arbeiter ausdrücklich anerkannt wird. Die Arbeit geber erhalten dafür in dem paritätisch zusammengesetzten SinignngSamte eine Gewähr für die ruhige Sntwickumg
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