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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-06-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190606021
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060602
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060602
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-02
- Monat1906-06
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.06.1906
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Das Papiergeld. ff Am 1. Juni dieses Jahres' waren es 100 Jahre, daß in Preußen dass Papiergeld in Gestalt von Tresvr- sckpinen eingeführt wurde. CS soll uns deshalb ein Rückblick auf den' EntzvickelungSsgang des Papiergeldes gestattet sein. Neben dem Metallgeld sind im deutschien Gcldver- kehr noch! zwei papierne Zahlungsmittel in Gestalt der NeichSkassenscheine Und der Banknoten in Umlauf. Sie können zwar nichst int 'Rechtssinne oder im wirtschaft lichen Sinne als! Geld betrachtet werden, obgleich sie im Verkehr den Dienst dchs Geldes verrichten, sie können nur Geldsurrvgate geimnnt werden. Beide haben noch das gemeinsam, daß sie auf Kredit beruhen und ver- nröge dieses Kredits sich im Verkehr halten können, sie sind also Kreditgeld. TasO Krediitgeld hat eine äußerst wechfelvvlle Geschichte und tritt zu verschiedenen Zeiten in den verschiedensten Formen auf. So berichtet Böckh, daß die MazvMenier, als? sie ihren Miettruppen 20 Talente Sold schuldeten, ohne sie bezahlen zu können, für 20 Talente eiserstes Geld schslugen und dieses in Zahlung gaben, indem/sie ihm Silberwert beilegten, ihr Silber aber für dens Verkehr mit dem Auslande be nutzten. In Rußland wurden i «st" Mittelalter an Stelle der damals als Geld im "Verkehr besindlichsen ganzen Tierfelle in wachsendem.Umfange nur noch Schnauzen oder einzelne Fellstückchjen als Geld benutzt. Ta die eisernen Talente ^fur Silber und die Schsnauzen für ganze Felle in Zahlung genominen wurden,, so handelt es' sich in beiden Fällen ums die Einführung von K'reditgeld, das sich nur deshalb im Tauschverkehr behaupten konnte, weil es von dem' Vertrauen getragen wurde, daß die Regierung ihrem' Versprechen gemäß es jederzeit zu demjerligen Werte einlösen werde, den es? nach seinem Ursprung darstellen sollte. Auf höheren Kulturstufen, wo das Metallgeld sich bereits' eingebürgert hatte, betrach tete man die Schaffung von K'reditgeld vielfach als ein bequemes Mittel, um dem Staate aus finanziellen Ver- - legenheiten hcraustzuhelfen und bediente sich zu diesem Zwecke der Münzverschlechterung, sei es? durch Vermin- -derung des Metallgehaltes oder durchs Verminderung des GewichstS der Münzen. Ter Gedanke, statt des Metall geldes Papier in Umlauf Lu setzen, der in Frankreich und England schson früh verwirklicht worden war, wurdie in Deutschland erst in der zweitem Hälfte des 18. Jahr hunderts durch die Ausgabe dM sächsischen Kasscnbillets ausgenommen und im Jahre 1806 mit der Ausgabe der preußischen. Tresvrscheine zum ersten Male in größerem Maßstabe durchtzeführt. Tie Tresvrscheine, die mit ge wissen Beschränkungen gesetzliche Zahlungskraft hatten, wurden an den Staatskassen in Zahlung genommen und anfangs an bestimmten Stellen auch in Metallgeld UKlgewechsselt. Nach dem Vorgänge Preußens schritten nach urld nach auch die übrigen deutschen Staaten zur Ausgabe von Papiergeld, und zwar hauptsächlich in kleinen Stücken. Mit der Ausgabe wurden mehrere Banken betraut, die sogenannten Notenbanken. Tie Banknoten sind Anweisungen der Banken auf sich selbst, zahlbar auf Sichst an den Ueberbringer. Ihr Umlauf beruht auf dem Vertrauen, daß die Banken, die die Noten ausgegeben haben, diese jederzeit wieder einlösen können. Tie Ausgabe der Banknoten erfolgt dergestalt, daß die zur Ausgabe berechtigten Banken die iM Wege des Diskonts- und Lombardgeschsäfts gewährten Darlehen nicht in barem Gelde, sondern in Noten auszahlen. Ta bei vollzieht sich das "Diskontgeschäft in der Weise, daß die Banken Wechfsel ankaufen und beim Ankauf die bis zum Verfalltage der Wechsel laufenden Zinsen in Abzug bringen. Tas Lombardgeschäft besteht darin, daß gegen Hinterlegung von Waren oder Wertpapieren Darlehen gegen entsprechiende Zinsen gewährt werden. In beiden Fällen besteht der Borteil der Bank darin, daß sie gegen Hingabe ihrer Scheine (Noten) Zinsen von dem jenigen Kapital erhält, auf das ihre Scheine lauten. Anderseits muß aber die Bank, um sich das Vertrauen auf jederzeitige Einlösung ihrer Noten zu sichern und damit letztere im Verkehr halten zu können, für einen entsprechenden Vorrat au Währungsgeld oder Währungs- ntetall sorgen. Tiefen Vorrat beschafft sie sich durch ihr Grundkapital und durch die Entgegennahme von Tepvsiten, die je nach. der Frist, in der sic zurückgc- zahlt werden müssen, höher vder niedriger oder gar nichst von der Bank verzinst werden. Will die Bank mit ih.er Notenausgabe ein gutes Geschäft machen, so hat sie ein großes Interesse daran, ihren Notenumlauf fortgesetzt auf der größtmöglichsen Höhe zu halten. Tarin liegt anderseits die Gefahr diw unsoliden Notenausgabe, d h. der Ausgabe von Noten in solchen Beträgen, laß ihre Einlösung mit Währungsgeld im Falle eines plötzlich starken Rückflusses von Noten der Dank ünMegli es ui d. Tiefe den Banknotengläubigern drehende Gesas-r hat schson frühzeitig die Gesetzgebung veranlaßt, der Regel ung des Noten- und'Zettelbankwesens ihre Äustnerftam- keit zuzuwenden. Tie gesetzlichen Vorschriften, die in dieser Hinsicht in den verschiedenen Staaten erlaßen wurden, laufen in der Hauptsachse darauf hinaus, daß sie einerseits dem Notenumläufe gewisse Grenzen ziehen und anderseits bezüglich/ der Deckung dieses Umlaufes durch Währungsfeld ein Mindestmaß vvrschreiben. Tie Baninvte hat aber nichst nur eine privatwirtschaftliche Bedeutung für die Bank, sondern auch eine weit darüber hinausgehende gemeinwirtschastliche Bedeutung, da sie im Verkehr als Geldersätzmittel, als Geldsurrvgat dient. Ihre Uebertragung wirkt' ebenso wie die Zahlung mit Metallgeld und besitzt zudem noch Heu Vorteil, daß sie auf größere Beträge lautet, wodurch die Mühe des Zählens und des GeldtranSpvrtes wesentlich erleichtert wird. Zudem ist sie auch das einzige Mittel, das es ermöglicht, den Vorrat eines Landes an Zahlungsmitteln je nach dem wechselnden Bedarf des Verkehrs au solchen za verringern oder zu vergrößern. Tieser Bedarf des Verkehrs ist zu verschiedenen Zeiten außerordentlich ver- schsteden. Er wächst zu bestimmten Zeiten, z. B- am Jahresschluß in der Mitte des JahreS, atm Viertel- jahrsschstuß, wenn große Zahlungen zu leisten sind. Er wird auch bedingt durch die größere oder geringere Lebhaftigkeit des Güteraustausches, durch die Bewegung der Warenpreise, durch den Bedarf am Kapital aller Art. Mit Hülfe des Metallgeldes würde es dicht möglich sein, diesen ost und schjnell wechselnden Anforderungen Rechnung zu tragen, ohne bedenkliche Störungen im Geld- vder Güterverkehr hervvrzurufen. Lediglich die Notenbanken sind in der Lag«, durch Vergrößerung oder Verringerung ihres Notenumlaufes' dem ivcchsselnden Be darf des Verkehrs sich anzuschmiegen. Inwiefern eine Notenbank der Regulator des Geldverkehrs für das Wirtschaftsgebiet ist, für das sie tätig "ist, soll nach stehend eMutert werden. Erhöht eine Notenbank ihren Diskontsatz, d h. bringt sie von den von ihr angekauften Wechseln einen größeren Zinsenbetrag in Abzugs als bisher, oder for dert sie iM Sombardverkehr, d- h. bei der Gewährung von Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren vder Waren höhere Zinsen, so wird das zur Folge haben, daß weniger Wechsel als bisher bei ihr eingcrcicht und we niger Darlehen von ihr gefordert werden. Aus den fäl ligen, bereits Vor der Diskonterhöhung anchkauften Wechs- seln strömen ihr Noten und Metallgeld wieder zu, was zur Folge haft daß ihr Notenumlauf sich vermindert und ihr Metallbestand wäckM. Auf der anderen Seite ver mindert sich in gleichem Maße die Menge der im freien Verkehr befindlichen UMlaufsMittel. Ermäßigt dagegen die Notenbank den Diskont, so wird der Geschäftsverkehr in verstärktem Maße mit seinen Kveditanspruchjen an die Bank herantreten, er wird ihr Wechsel zum Kauf anbie ten, für die sie Noten und Metallgeld hingibt und Dar lehen vvn ihr fordern, die sie ebenfalls in Noten zahlt. Ihr Notenumlauf vermehrt sich ihr Metallbestand ver mindert sich und die Menge der im Verkehr befind- lichsen Umlaufsmittel wächst. Auch auf den Kapitalmarkt übt die Herauf- und Herabsetzung des^Tisvonts einest, wesentlichen Einfluß aus. Steigt der Diskont und kann er sich längere Zeit auf einer gewissen Höhe behaupten, so ist das flüssige Privatkapital in dem! Wirtschaftsge biete der Notenbank in der Lage, ebenfalls höhere Zins sätze zu verlangen, weil es nichst zu befürchten hat, daß es von der Notenbank unterboten wird. Aus demselben Grunde wird Mit anhaltend sinkendem Diskontsatz auch! der Zinsfuß für Leihkapital heruntergehen müssen. Trotz dem kann die Notenbank den Diskont nicht willkürlich herauf- vder heruntersetzen und damit djen Zinsfuß für Kapitalien ganz nach ihrem! Belieben bestimmen. Ein viel niedrigerer ZinHuß als der landesüblich würde zur Folge haben, daß eine solch große SLachfrage nach dstn billigen Kapitalien der Notenbank entstände, daß die Bank in einigen Tagen vder Wochjcn aller Mittel 'be raubt wäre und sich dem! Zusammenbruch gegenüber sähe. Umgekehrt würden bei einer übermäßigen Diskont erhöhung alle Noten zur Bank zurückströmen, da nie mand ihre teuren Kapitalien haben wollte, und sie würde die Fühlung mit dem Geldmärkte vollständig ver lieren. Tie Höhe des Zinsfußes ist für die gesamte Volks wirtschaft von der größten Bedeutung. Ein niedriger Zinsfuß regt die wirtschaftliche Tätigkeit an, da er zur Kapitalnähme anreizt, die Kapitalnahme steigert und die Unternehmungslust weckt. Ein hoher Zinsfuß wirkt da gegen auf die Unternehmungslust einschränkend, da er durch die Kapitalverteuerung die Nachfrage nach Kapital zurückdrängt. Ta eine Notenbank einen außerordentlich weitgehen den Einfluß auf die gesamte wirtschaftlich Tätigkeit ihres Gebietes ausübt, Po hat sich der Staat von jeher mit der Regelung des Notenbankwesens befaßt. Tie Grundsätze der Regelung waren in den einzelnen Län dern verschieden. In Deutschland war vor der Grün dung des Teutschn Reichs die Errichtung von Noten banken in den einzelnen Bundesstaatzen von der Ge nehmigung der Bundesregierungen abhängig, Meist be hielten sich die Regierungen einen Anteil aM'Gewinn vor. Tie Bestimmungen über die Höhe des, Notenumlau fes, über die Stückelung der Noten und über die Bar deckung waren in den einzelnen Bundesstaaten verschie den. Zur Zeit der Gründung des Teutschn Reiches be standen in Teutschstand 33 Notenbanken, deren'Statuten erheblich voneinander abwichen. Eine große Zahl die ser Banken Ivar bestrebt, möglichst viele Noten, nament lich erhebliche Beträge an 'ileinpwLetteln bis? herab zu 1 Taler Scheinen auszugeben. Mehrere deutsch Staa ten suchen die Noten der von anderen Staaten konzes sionierten Banken durch Umlaufsverbvte, die von den öffentlichen Kassen zwar durchgeführt, imftfreien Ver kehr aber nicht streng beachtet wurden, von sich fern zu halten. Ter Unwille über diese Zustände war allgemein, und es gehörte mit zur Aufgabe der deutschn Geld reform, inr Banknotenwesen Ordnung und eine gewisse Einheit herzustellen. Ties geschph durch das Bänkgesetz vom 14. März 1875. Ausft der 1846 gegründeten preu ßisch» Bank wurde die Reichsbank errichtet. Ten Prt- vatnvtenbanken wurden Beschränkungen auferregt, das zur Folge hatte, daß nach und nach die meisten Privat- nvtenbanken auf ihr Rechst der Notenausgabe verzichteten. Außer der ReickMank haben jetzt nur nvch sechs Privatnotenbanken das Rechst, Banknoten auszugeben. Tie beziehbar U werden sos Hypothek, bet gutem ZinSzahler unter V 4 mit Balkon zu Vermieter Lamms 8km» sind 2 hübst mieten. Nä zu Ehefrau ! Hefrau de» A u lleberzügen kleide- und uu lnflcht der v »endet, sonder ützerte die V. „weisen zu kö Nachrede zu f. Die Privat Vie Prtoatkla zegen den Bä< genügenden B« geklagten. Di« Angeklagten e Bcioatkläger z ö. P zu S, dm 9. April d mcht unerhebl les Vergehen Käst. 1«. Di weiteres verto «eugröba 1« zu vermieten Ziehbar. Näh Sch. Wohtmr fl.Juliod. spä In meinem« stratze Nr. 2 billigst für 1. Etage, 2 Kami Zubehö Halbe 2. Balkon, Näheres Bericht über bte öffentliche Sitzung des Königlichen Schöffengerichts zn Riesa, am 30. Mai 1906. 1. Der Fleischergeselle F M. P, z. Z. in S. und auf sein Ansuchen wegen zu weiter Entfernung seines Wohn ortes vom Erscheinen in der Hauptoerhandlung entbunden, wegen Betrugs und Unterschlagung wiederholt vorbestraft, hatte am 22. Januar ein dem Roßschlächter E. O. S. ge- höriges, im Schlachthofe zu R. liegendes Messer i. W. von 2 M. sich angeeignet und sich dadurch des Diebstahls schul dig gemacht. Weiter hatte er sich bei dem Tischlergesellen M. P. N. ein Jacket i. W. von 10 M. auf einen Tag ge- borgt, um es ihm dann wieder zurückzugeben, was nicht geschehen ist. Eine Mundharmonika, die auf dem Tische oder auf einem alten Klaviere lag, hatte er auch mitge nommen. DaS Schöffengericht verurteilte den Angeklagten nach 88 242, 246 deS RStGBS. mit Rücksicht auf die oer- büßten Vorstrafen zu 1 Monat Gefängnis. 2. Die verrhel. A. B. geb. D. zu Oe. hatte die Ehefrau des Schuhmachers L. zu P. dadurch beleidigt, daß sie derselben nachsagte, ste habe ihren (der Angeklagten) Ehemann das ganze Jahr 1905 verfolgt, um sich ihm zu nähern. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentltchkeit statt. Die Angeklagte wurde wegen Beleidigung in zwei Fällen nach 88 185,186 zu 30 M. Geldstrafe ev. 10, Tagen Gefängnis, sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. 3. In der Privatklagsache des Arbeiters S. gegen den Arbeiter L. schloffen die Parteien vor Eintritt in die Hauptoerhandlung einen Vergleich. Der Angeklagte E. verpflichtete sich, 5 M. dem „Stammtisch zum Kreuz" zu R. zu übergeben und die Kosten des Verfahrens zu trugen. 4. Die Schneidemühlen- arbetterSehefrau A. W. L. geb. P. hatte die Dienstoermttt- lertn verehel. G. schwer beleidigt. Die Angeklagte wurde nach 8 185 der RTlGBS. zu 56 M. Geldstrafe ev. 2 Wochen Gefängnis verurteilt. 5. Die Ztegeleiarbettertn M. E. M. geb. I. und deren Sohn, Maschinenarbeiter G. E. M. waren beschuldigt, die GeschirrführerSehefrau I. v. K. geb. R. gröblich beleidigt zu haben. Die beiden Angeklagten halten ihrerseits Widerklage gegen die K. wegen Beleidigung er- hoben. Durch da« Ergebnis der Beweisaufnahme hielt do« Gericht für erwiesen, daß alle 3 Angeklagten wechselseitig '' beleidigende Aeußerungen getan hatten. ES machte von der ihm nach § LS9 deS RStGBS. zustehenden Befugnis Ge brauch und erklärte alle drei Angeklagten für straffrei. vermischtes. Unwetter. lieber Unwetter liegen nachfolgende Meldungen vor: Nordhausen, 1. Jüni. Ein furchjtbäres Gewitter entlud sich gestern abend und heute nächt über das Helmetal. In Uthleben wurden zahlreiche massive Gebäude durch! eine Windhose zerstört. Ter Kirchturm wurde in der Mitte abgebrochen. Fast alle Tücher wur den abgedeckt. Tie Obsternte ist! völlig vernichstet. — Frankfurt a. M., 1- Juni. Gestern abend wütete in Ober hessen ein mit einem heftigen Gewitter verbundener Or kan, der in der nördlichst» Wetterau große Verwüstungen anrickchete. In Leihgestern bei Gießen Mrztä die alte Pfarrkirchst ein, wobei ein Mädchen verletzt Wurde. Auf dem Bahnhofe in Gelnhausen auf den Gleisen stehende Güterwagen wurden teils umgeworfen, teils in Beweg ung gesetzt. In Hanau wurden verschiedene Tücher ab gedeckt; auch an detst Baumbestand in dien Straßen und Anlagen wurde großer Schaden angerichtet. Tie Obstan lagen haben in verschiedenen Orsten stark gelitten. Wüt i sofort oder s M. «nöse Wohnung und Zubehö« 1., 2., 3. u. ZtnSH. ia;e werd. Vff. «. 1 Har»S- Lande suä Reichsbank ist eine private Gesellschaft, eine Art Aktien- bank mit staatlicher Leitung. Ta die Zahl der vvn den Privatbanken iruöhegebenen Banknvten immer mehr zu rückgeht, so liegt ihr fast allein die AuShstbe der Bank- noten ab. Auch! die Ausgabe von ReichMtssenscheinen auf Grund des Reichßgesctzes vom 30. April 1874 diente zur Beseitigung der Buntschseckigkeit des Papiergcldumlaufs und um den Papiergeldumlauf an sich auf ein ge- ringeres Maß zurückzuführen. T-e ReichSwssenscheine sind vvm Reich angegebene, auf einen bestimmten Gsldbe- betrag lautende Scheine, die zu diesem Betrag an allen Staatskassen in Zahlung genonchien werden. Auch ihnen wohnt weder ein Gebrauches- noch ein Tauschwert inne, und niemand ist verpflichtet, sie ich Verkehr in Zahlung zu nehmen. Sie sind also ebenso wie die Banknoten Kreditgcld. Lediglich düs'Versprechen des Reiches und der Bundesstaaten, sie an ihöen Kassen nichst nur an Zahlungsstatt anzunehmen, sondern sie auch bei der Reichjshauptkasse - gegen Währungsgeld einzuiauschen, er hält sie iM Verkehr. Tie Annahme, daß der aus der französischen Kriegsentschädigung; zurückgestettte soge nannte Reichjslriegsschatz von 120 Millionen Mark in Gold zu ihrer Teckung bestimmt sei, ist weit verbreitet, aber durchaus falsch und wohl nur dadurch hervorgc- rusen, daß die Gesamtsumme des"Umlaufs an Reichs kassenscheinen ebenfalls auf 120 Millionen Mark festge- stellt wurde. Tie Reichjskajsenschstiue sind in Abschnitte zu 5, 20 und 50 Mark eingeteilt und wurden seinerzeit ausgegeben, um die Einziehung des vor der Durch führung der deutschen Münzresvrm von zahlreichen Bundesstaaten in Umlauf gesetzten manUigfaltigen Pa piergeldes zu ermöglichen. Zu diesen« Zwecke wurden den einzelne,« Bundesstaaten bestsirnMte Beträge vvn Reichskassenscheinen nach dem Maßstabe ihrer durch die Volkszählung voist 1. Dezember 1871 festgcstellten Be völkerung überwiesen und ihnen dadurch die Einziehung ihres eigenen Papiergeldes ermöglichst. Tie vvm Teutschstn Reiche erlassenen Gesetze bezüglich der Banknvten und Reichslässenscheine haberft sich voll und ganz bewährt. Deutschland kann auf die Regelung des Notenbankwesens und auf sein Papiergeld stolz sein. Schön Btsmarckstr den P eis i vermieten u Näheres im M OS 1 Wohl und Zubehi zu vermieste jkapplt ! find noch ordentl. Le, Näheres im "MI aus ein 1 weit inner! mäßigem Z! a. c gtsllch I in die Exp Ä I toirckn 8 I I ckaavrnck I uvt. 8. I
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