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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190701038
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-01
- Tag1907-01-03
- Monat1907-01
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1907
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Riesaer O Tageblatt wrf. zu Hochzeit dar- «eschenke und n wir alle» ,erte. en, Freunden neu Jahre die ekr- 8«ünuel»«. a«, Poppitz. den- Er hat insbesondere als Vorsitzender des Finanz- ausschiusses, znmial in der Zeit des Kirch- und Pfarrneu baues, der Kirchjengemeinde trertvvlle Dienste geleistet- AuS Anlaß seines^ Ausscheidens begab sich am Neujahrs tag eine Deputation des Kirchpnvsrstands', bestehend auS den Herren Pfarrer Friedrichs Pastor Beck, Rechtsanwalt Tr- Mende und Fabrikant' Richter in die Wohnung des genannten Herrn, um ihm einen herzlichen Abschieds gruß und den aufrichtigen Tank des Kirchenvorstands für seine hingebende und gewissenhafte Tätigkeit als Grundmann, dem 1894 die Auszeichnung verliehen wurde. — Mit Ende des vergangenen Jahres ist ein lang jährige- und treuverdientes Mitglied des hiesigen Kir- chienvorstandeS, Herr Kontm erzienratHeyn, infolge seines bevorstehenden Wegzuges' van Riesa ausgeschrieben- Er hat dem Kirchenvorstande seit Tezember 1876, also fast ein Menschsenalter angchört und sich in dieser Zeit durch sein treues und eifriges Mrken in ihm große Verdienste um das Wohl unsrer Kirchpngemeinde crwor- eker erren, auch ußerst billig ,Weriinerstr.29. Juni 1907 ihr 6. Lebensjahr erfüllen. Die Anmeldnug der Kinder, die in eine hiesigen Bürgerschulen aufzunehmen sind, hat durch die Eltern oder Pfleger bei Unterzeichneten zu erfolge», und zwar sind die Knaben für die einfache und die mittlere Bürgerschule: Donnerstag, de« 1V. Januar, von 8—12 u. von 2—4 Uhr im Schulhause au der Goethestratze, die Mädchen für die mittlere Bürgerschule: Donnerstag, den 17. Januar, von 9—12 Uhr, die Mädchen für die einfache Bürgerschule: Freitag, den 18. Januar, von 9—12 und von 2—4 Uhr und die «naben und Mädchen für die höhere Vürgerschnle: Sonnabend, de« IS. Januar, von 9—12 Uhr tm Schulhanse am Alberiplatze anzumelden. Bsizubrtngen ist für alle Kinder der Impfschein. Für K nder, die nicht in Riesa geboren sind, ist außerdem die standesamtliche Geburtsurkunde und die Tauss bescheivignvg vorzulegen. Kinder, die wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen in eine öffentliche Schule nicht ausgenommen werden können, und solche, deren Aufnahme wegen Gebrechlichkeit, Kränklichkeit oder geistiger Unreife aufgeschoben werden soll, sind unter Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses zu melden. . Riesa, den 3. Januar 1907. Die Direktionen der vürgerschnle«. Dietzel, Direktor. I. B.: Höppner, Oberlehrer. Anmeldungen anSwärttger Schüler, die Ostern 1907 nach erfülltem dritten Schuljahr zum Zwecke der Vorbereitung auf den Besuch deS Realprogymnaflum- oder der Realschule in die Borbereitangsklaffe eintreten sollen, können unter Beibringung de» letzten Schulzeugnisse- bei Unterzeichnetem a» alle« Schultage« Vo« 8—13 Uhr im Schulhanse a« der Goelheftratze angebracht werden. Dietzel. Freibank Gröba. Freitag nachmittag S Uhr wird Rindfleisch verkauft. */, Kg 35 Pf. Marken verkauf früh 8—9 Uhr tm Gemeindeamt. Der Gemeiudrvorftand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 3- Januar 1907. — Herr General von Sey blitz ist vom 7. biß 17. Mt«. dienstlich au» der Garnison abwesend. Die ührung der Brigade und die Geschäfte de» Garnison- mmando» übernimmt während dieser Zett Herr Oberst e n 1 s ch r l. — Dem gestrigen B«rzeichnt» der Ehrenbürger -r Stadt Riesa ist noch nachzutragen: Herr F. A. Mett rf jedem Abort sofort in zuschrauben. ug und Geruch -haltend u. für etdende unent behrlich. stück 32 Mark. r u 16,50 Mk. achten gratis. rr.Ms» »na r». Erlatz, die Anmeldung zur Rekrrttterurrgs - Stammrolle betr. Städten und Landgemeinden des hiesigen Audhebungsbezirks aufhält. 'chen Militärpflichtige« des deutschen Reiche-, welche entweder im Jahre 1887 geboren >ekorb-!^ rurückgestellt und daher wieder gestellpfttchttg sind, werden hierdurch auf gefordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zett vom bi» 1. Februar 1907 ur Eintragung in die Rekrutierung«. Stammrolle bet dem Stadtrate oder Gemeinde- -orstande ihre- dauernden Aufenthaltsorte- gehörig anzumelden. AIS dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftebeamte, Handlung«, diener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außer- halb ihre- Wohnortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte — meldepflichtig behandelt. d. Für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalt« n der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten ange hören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitzes. Wer innerhalb deS Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslands liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stamm rolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlung«, gehilfen, auf See befindliche Seeleute rc), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte und Gemeindeoorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung roch besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich an- halten. Die in Straf- und BeflerungS-Anstälten, Gemeinde, Arbeits-, Heil- und Kranken anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpfl chtigen tnd nach 8 25« Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unterlassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträlen und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich deS Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: ». die BejtrkSzngehörigkeit der GebnrtS- und AufeuthaltSorte ist nach Maß gäbe der Landwehr-BeztrkSeinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehrordnung S. 387 des Gesetz- und VerordnungSbl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem Geburts» oder LofungSscheine die Angabe deS betreffenden Kreises oder Bezirkes (Amtshauptmannschaft oder Landrat- amteS rc.), so ist der Gestellpflichttge genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen LegitimationLpapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. d. Hinsichtlich deS Berufs bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361 v, vermiesen und die genaueste Nachachtung derselben den Gtammrollenführern zur Pflicht gemacht. v. Die Bsrmüuder der Gestellpflichtigen find in Spalte 6 a mit Vor. und Zunamen, Stand und Wohnort etnzutragen; der Stand de- Vaters ist in Spalte 5 a anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufent haltsort genau anzugeben. 6. Alle Beftrafuugeu, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in da» militärpflichtige Alter erfolgt sein und nicht bloß diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen sind in der dazu bestimmten Spalte „Bemerkungen" einzutragen. Die betreffenden Mit- tetlungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemeindeoorständen mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bi» zu 15 Mark geahndet werde«. v. Zweifelya'te Angaben find nicht mit Tinte etnzutragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auSzusüllen. t. Seelente, See-, Küsten- und Hafffischer, Gchtff»zimmerlrule und «egelmacher, Maschinisten, Maschintstengehilfrn und Heizer von See- und Flußdampfern, SchtffSköche und Kellner (Steward») müssen, wenn sie zur seemännischen oder »der 1906. «Hardt d. Georgi. n, Freunden irn Jahre die nsche. w d Fra«. en Kunden, a wünscht ein lMr Säckermstr., 60. Jahrg. 2V A"* <-< drr « öchi.,« «w,.» ... .. . X. d«« » «<i- 1 «I« » -«» »»» vaus Marr « Vlg-, bet Abholung am Schatt« der kalsrrl PoAanpaltm 1 MM «v Pfg., dnrS bk'. Brtrsträg«-- frei «ns Hau- L Mark 7 VK A»4 werden an»^. Anzetgen-AMahmr für dir Nummer drS BukMbrtazG bi» Garmina^r 8 Uh- ohne GsvShr. Truck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Äoerhe-Straße dS — Für d:e Redactiou vernatworllich: T. Langer tu Riesa. ««d Anzrigrr MchsM «tz Atzkizch Amtsktatt Her Königl NmtShauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de» GtMMhr W Rich 2- Donnerstag, 3. Januar 1907, abends Msa, stratze. h bis abend», hr nachmittag, lng ist gesorgt, spruch bittet :rw. Rudolf. utier, Pfund l,30 M. euoffeuschast bttsch, « kaufen gesucht, rttangabe unter d Exped. d. Bl. 5 jähriges g ob Aufwartung. l00 Postamt 2. l Mädche«, k zur Kinderpflege ten per 1. Februar e unter K fi 44 N. süc vormittag» tung gesucht tstratze SS, 2. - - — - . ' -- yalvseemännifchen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BerufSart genau be- ze>chnel werden. ». Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurück stellung der Militärpflichtigen nötig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an oaS Auvringen eines bezüglichen Zurückstellungs-Antrags und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabet in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die ausgefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtsltste«, Geb« rss und Losungsschetueu, Bestrafung-» und Todesmittetluugeu rc. sind bis S. Februar 1SS7 anher einzureichen. Die zum einjährig-freiwillige« Dienst Berechtigten vom Jahrgange 1887 haben, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommisston de» GestellungSorteL schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheine» bezw. des Befähigungszeugnisses zum Secsteuermann ihre Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf htngewiesen, daß Gestellpflichttge unter Ver zicht auf das Los im Musterungstermine sich zum freiwilligen Dieusteiutritt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl deS Truppenteils nicht er langen; wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem be stimmten Regiments rc. deS deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando deS betreffenden Regiments rc. mit dem irr 8 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine. klebrigen« wiid zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrmdnung (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit dm amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Jult 1897, v. 2705, und 29. No vember 1897, v 3733, eingeschärft, daß von allen zuzichenden männlichen Personen im Alter vorn vollendeten 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militärverhältnisse und soviel Reservisten, Landwehrleute, Eriatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich an daS Königliche Bezirks-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 2. Januar 1907. * v. 8. Der Zivil-Vorsitzende der Kgl. Ersatzkommiifiou -es AushebuugsbezirkS Grotzenhaiu. Anmeldung schulpflichtiger Kinder. Zu Ostern 1907 werden alle die Kinder schulpflichtig, die bis dahin da« 6. Lebens jahr vollenden; außerdem ist die Aufnahme von Kindern zulässig, die bis mit dem 30. " " -- - - - - der den
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