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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-08-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190608139
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060813
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060813
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-08
- Tag1906-08-13
- Monat1906-08
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.08.1906
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-H Riesaer KNagMati «nd Anzeiger WMM M AHchch Amtsölatt Ler KönM AAtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des sSSLÄW M MG- r- 186. Montag, 13. August 1S0S, avrsdS. LV. Jahrs DvS Mesner Tageblatt et-sch eint jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expeditton in Mesa I Mart SO Psg-, durch unser« srrt tu« Hau« 1 Mart SS Psg., b«t Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei ft,« Hau» 2 Mar! 7 Pjg. Auch »erd« «W «uzeigr».Am,ahmr für die Nummer de» Ausgabetage« bt» vormtttag v Uhr ohne 4*wühr. «rn« «ft «erfte, u« San,«» » »int.rttch ft, «t.su. - «eschilMGM: »„»ho»,«»« »». - Mk di« Neftft«« uamMimMch; H««»«»» »ch»»M ft, -««-»,WUl,s!!lUl1NsIftIII'MI'l! l. I'IN IlBI I '! 1 IBIM»' 1 Die Aktiengesellschaft Lauchhammer beabsichtigt die auf Parzelle Nr. 161 des Flurbuchs für Gröba vorhandene GaS-Gcne- ratoren-Anlage durch Aufstellung von zwei Generatoren zu erweitern. In Gemäßheit 8 17 und 25 der ReichSgewerbe-Ordnung in der Fassung vom 26. Juli 1900 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Prioatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen vom E scheinen dieser Bekac.ntmahu. g an gerechnet, allhier anzubringen. Großenhain, am II. August 1906. Reg.-Nr. I?. Königliche Amishauptmaunschaft. Oertliches und Sächsisches. Rtelsa, 13. August 19V. — Der Schützenturnveretn Riesa feierte gestern sein 43. Stiftungsfest. Unter Marschklängen zog die Turnerjchar nachmittags gegen 2 Uhr vom „Kronprinz" nach dem Turnplätze an der Goethestraße. Hier begann das Schauturnen mit exakt ausgeführten Stabübungen. Weiter folgten Borturnerturnen, Stabübungen der Damen- abteilung, Geräteturnen, Spiele und Kürturnen. Die turnerischen Vorführungen, denen eine zahlreiche Zuschauer, menge beiwohnte, waren durchgängig lobenswert und zeig- ten die Erfolge „wackerer Arbeit". Abends 6 Uhr zogen die Turner mit Musik nach dem „Wettiner Hof", wo Ball mit Aufführung eines Damenreigens stattfand. Heute nach mittag wurde als Nachfeier auf dem Schießstande deS Schützenhauses ein Scheibenschießen veranstaltet, an daS sich im Saale ein Kränzchen schließen wird. —ze. Die 4. Ferienstrafkammer des Kgl. Landgerichts Dresden beschäftigte am Sonnabend eine Berufung deS Platzmeisters August Hermann SchöpS gegen ein Urteil des Kgl. Schöffengerichts Riesa, wonach ihm wegen Ver gehens auf gründ von 8 327 des Reichsstrafgesetzbuchs eine 2 tägige Haflstrafe Anerkannt worden ist. Wer die Ab- sperrungS- oder Aufsichtsmaßregeln oder Einfuhrverbote, die von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einsüh- rens oder Verbreitens einer ansteckenden Krankheit ange ordnet worden sind, wissentlich verletzt, wird nach der un gezogenen Gesetzesstelle mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Als in Strehla Hundesperre war, ist der Hund des Angeklagten einmal unbeaufsichtigt, ohne Leine und ohne Maulkorb herumgelaufen. Schöps war damals Platz meister auf einem Holzolatze in Strehla. Er führte zur Begründung seines Rechtsmittels an, ohne sein Verschulden in dem in , W. May Stdn. 19.54 - 44.30 - 54 29 - 58 53 . 5942 - 15.10 - 28.50 - 30.28 - 32.40 . 35.45 - 42.5 - 47.47 - 48.30 - 54.30 - 12.39 . 14.— 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. Die Preisoerteilung fand am Abend dem 9. Stiftungsfest deS R.-V. Habicht Beteiligung im „Sieben Männerhavs" zu Leipzig statt. — In fortgesetzter Fürsorge für die Bestrebungen zur notwendigen Hebung des Handwerkerstandes hat das König!. Ministerium des Innern erst kürzlich wieder in einer Ver ordnung darauf hingewiesen, daß die Abhaltung von Meisterkursen, insbesondere auch in kleineren Städten an- zustreben ist, und seine Bereitwilligkeit erklärt, zur Be streitung der Kosten für solche Veranstaltungen Staatsbei- Hilfen zu gewähren. Außer den Gewerbekammern ist den bis Wurzen war von unzähligen Radlern und Motor fahrern belebt, welche alle mit Spannung die Ankunft der Distanzfahrer erwarteten. Die Kontrolle in Meißen pas- fierte als Erster um ^10 Uhr Herm. Pöhnitzsch, welcher auch am Ziele in Paunsdorf als Erster eintraf, kurzen Zwischenpausen Paul Winkler, O. Schramm re. folgten. Das Gesamt-Ergebnis ist folgendes Paul Winkler, Leipzig Herm. Pöhnitzsch, Thekla-L. W. May, Leipzig A. Bauch, Zwenkau Gustav Schirm, Leipzig-R. Carl Stockman n, Böhlitz-Ehrenberg Richard Metzner, Leipzig Otto Schramm, Prödel Otto Augustin, Schluckenau Hermann WarnStorff, Leipzig Bruno Meier, Leipzig Kurt Grünberg, Dresden Eugen Eckhardt, Zittau Walter Müller, Schönefeld Artur Thierbach, Liebertwolkwitz Paul Braun, Groß-Schönau Fahrzeit 8 8 8 8 8 9 9 9 9 9 9 9 9 9 10 11 Gemeinschaft mit unter zahlreicher sei ihm der Hund von dem Platze entwichen. Das Land» gencht erkannte den Angeklagten für schuldig, die Berufung wurde deshalb kostenpflichtig verworfen, eS bleibt demnach bei der Strafe. — Das Kgl. Schöffengericht Riesa ver urteilte den in Poppitz wohnenden Arbeiter Hermann Richard Kirsten wegen Nötigung und Beleidigung zu 4 Wochen Gefängnis. Der Angeklagte war auf der Schiffs- bauwsrft in Riesa beschäftigt. Daselbst wurden am 10. April d. I. die Organisierten ankgesperrt. Kirsten gehörte zu den Ausgssperrten. Der Zeuge Zieger ist aus dem Ver bände getreten und arbeitete deshalb weiter. Am 11. April wurde Zieger von dem Angeklagten durch Drohungen und beleidigende Reden aufgefordert, die Arbeit niederzulegen. Die von Kirsten eingelegte Berufung wurde verworfen und er deshalb auch in die Kosten deS Verfahrens verurteilt. — Außerdem verhandelte dieselbe Ferienstrafkammer noch als Berufungsinstanz gegen den Tischler Friedrich Wilhelm Uebe wegen Hausfriedensbruchs. Am 27. Juni d. I. ist der Angeklagte widerrechtlich in den Hof der Gutsbesitzers Wachs in Leutewitz bei Riesa eingedrungen. Uebe führte zu seiner Verteidigung an, er sei von mehreren Kindern mit Steinen geworfen worden und er habe deshalb die Flucht in das Gehört e-griffen. Uebe hat daS Tor gewalt sam geöffnet und als die E. verehel. Wachs ihm den Ein- tritt verbot, soll der Angeklagte die Frau mit Erstechen gedroht haben. DaS Schöffengericht Riesa hielt eine zwei- monatige Gefängnisstrafe als angemessene Ahndung. Uebe hatte auch Berufung eingelegt. Diese wurde zwar als un- begründet kostenpflichtig verworfen, dem Angeklagten jedoch 14 Tage auf die Strafe als verbüßt angerechnet. —* Dauerfahrt Zittau—Leipzig deS Sächs. Radfahrer-vundeS. Trotz Ungunst der Witterung herrschte schon in den frühen Morgenstunden in Zittau reges Leben und stellten sich dem Starter von den gemeldeten 28 Fah rern 22, die sich in Abständen von je 3 Minuten früh 4 Uhr auf die lange Reise begaben. Am Endziel in Vrunsdmf hatte sich schon in den zeitigen Morgenstunden eine ungeheure Menschenmenge eingefunden und die Strecke Stadträten und solchen Gemeindeoorständen, in deren Orten Innungen ihren Sitz haben, Mitteilung von der Verord nung gemacht worden mit dem Ersuchen, das Handwerk bei der Veranstaltung von Meisterkursen wohlwollend zu unterstützen. Ferner hat das Ministerium des Innern die sächsischen Gewerbekammern für die laufende Finanzperiode 1906/1907 ermächtigt, an würdige und bedürftige, in Sachsen staatsangehörige Handwerksmeister ihres Bezirkes, die zu ihrer Weiterbildung an Meisterkursen teilnehmen, auf be gründetes Ansuchen Unterstützungsbeiträge in einer Gesamt höhe von 500 Mark jährlich zu gewähren. Hierbei sollen in erster Linie solche Handwerker berücksichtigt werden, die nach § 133 der Gewerbeordnung zur Führung des Meister titels berechtigt sind. Die Dresdner Gewerbekammer hat in Verfolg dieser Verordnung sämtliche Innungen des Kammerbeztrkes in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig den selben die Ansicht der Kammer über die Art und Weise der Abhaltung von erfolgreichen Meisterkursen bekannt ge geben. —* Die brennende Zigarre ist im Innern des Straßen bahnwagens nicht zulässig, auch wenn man sie nicht raucht. Der Kaufmann St. aus St. hatte auf Anordnung des Schaffners im Innern eines Straßenbahnwagens Platz ge nommen; er rauchte zwar nicht, behielt aber die brennende Zigarre im Innern des Wagens in der Hand. DaS Land gericht verurteilte ihn wegen Uebertretung einer Polizei- Verordnung zu einer Geldstrafe. St., der Einspruch erhob, machte geltend, er habe nur auf Anordnung deS Schaff ners im Wagen Platz genommen; auch habe er im Wagen nicht geraucht; im Wagen befinde sich nur ein Plakat, wo- - ach daS Rauchen verboten sei. Das Kammergericht wies die Revision deS Angeklagten als unbegründet zurück, da die in Rede stehende Vorschrift rechtsgültig sei; der Ange klagte hätte die brennende Zigarre fortwerfcn oder das Innere des Wagens verlassen müssen. — Tie Feier des Gründonnerstags betreffend wird auf Beschluß der Rochlitzer Tiözesanversammlung an die Landes'synpde eine Petition gerichtet werden, dahin lau-- tend, die giottesdienstlichle Feier dieses sogenannten Hal ben Feiertags dorn Vormittag auf den NaclMittagHuuh Abend zu verlegen. Tiefet Vorschlag hat ohne Zweifel diel für sich. Er lenkt irr klare biblisch^ und altchrist liche Bahnen ein. Tas heilige Abendmahl "sollte an seinem Einsetzungs- undj Gedächtnistage abends" gefeiert! werden. Ta zudem irr den meisten Unserer Gemeinden an diesem Tage die Neuhonfirmierten ihren ersten Abendmahlsgang tun, wird damit den Eltern, beson ders denen, die in industriellen Betrieben arbeiten, eher die Möglichkeit gegeben, an der Feier mit teilzunehmM. Auch, wird verhütet, daß die Neukonfirmierten, wie cS vielfach! zu beklagen war, den Nachmittag ihres erstem Abendmählstagcs 'durch allerlei Torheiten und Aus schreitungen entweihen. ' —* Sachsen in Südwestafrika. Taufende vvu Mannschaften weilen nach im fernen Südwestafrika und nicht zum wenigsten sind es wackere Sachsen, die ihr Leben einsetzen für des ^Reiches Herrlichkeit. Ihnen ge bührt ein Zeichen, daß man sich nicht nur beim Zei- tnngslesen ihrer erinnert, sondern, daß man ihrer mit Liebe gedenkt und sorgsam sucht, was' ihnen in ihrer Bedürftigkeit in diesem gefahrvollen Laude Nutzen bringen kann , was ihnen Freude bereitet. Vor allein, sind dies alkoholfreie Getränke und Fruchtsäste. Ter stell-,, vertretende Delegierte Herr Maerfer, Major im General stäbe, schreibt hierüber an den Kaiserlichfen Kommissar: „Von diesen Getränken kann nicht leicht zuviel geschickt werden. Tie Schutztrcrppe hat den Rum für das ganze , Herervland und das nördliche Namaland abgeschafft und ihn durch Bier und Selterwasser ersetzt, nachdem die schädliche Wirkung des Alkohols auf die Gesundheit der Leute und vor allem auf die Disziplin erkannt sind." Major Maerker hält daher eine Ausgabe Vvu größeren Mengen Spirituosen als Liebesgaben aus dein gleichen Grunde für unerwünscht, wenn er auch „dem Reiter in der kalten Zeit seine Schuäpschsen Wohl gönnen möchte." In der heißen Zeit aber sei Alkohol in Süd vestasrika Gift und es sei sehir zu erwünschen, daß er durchs alkehvl- freie Getränke ersetzt würde. Geldspenden .erbittet der Landesvercin vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen an das Bankhaus Bassenge u. Co., Prager Straße 17, Geschenke an die Transport- und Lagerhaus-Gesellschaft,. Dresden, Packhv/straße, zu senden. Dresden, 12. August. Eine Anzahl Typhusfälle sind in Dresden vorgekommen Die angestellten behörd lichen Erörterungen haben ergeben, daß die Krankheit durch Genuß von Milch hcrvorgerufen ist, die ein gleichfalls an Typhus erkrankter Milchfuhrmann einem bestimmten Ge schäfte geliefert hat. Gewöhnliche Marktmilch, deren Her kunft nicht bekannt oder nicht völlig einwandfrei ist, ist nur in gekochtem Zustande zu genießen. Rohes Obst und sonstige Früchte dürfen nur geschält oder erst nach sorg fältiger Reinigung gegessen werden. * Dresden. Das Programm der Darbietungen, welche gelegentlich der Versammlung für Volkskunde und Volkskunst am 7., 8 , 9. September in Dresden vom Ver ein für Sächsische Volkskunde, dem Königlich sächsischen Altertumsverein und dem Verein für Geschichte Dresdens gemeinschaftlich geboten werden, ist sehr reichhaltig Am eisten Abend finoet auf dem Königlichen Belvedere der Brühlschen Terrasse ein Empfangsabend statt, an dem Dialektoorträge geboten werden. Der zweite Abend in den gleichen Räumen bringt Volkslieder und am dritten Abend wird in der Stadt Wehlen ein Volksfest veranstaltet werden, welches den fremden Gästen einen Einblick in die sächsischen Sitten und Gebräuche gestatten wird. 88 Dresden, 12. August. In der letzten Zeit sind wiederum mehrere große Lokale unter den Hammer ge kommen, deren seitherige Inhaber dabei ihr gesamtes Ver mögen einbüßten. Das Tanzetablissemevt „Carologarteu" wurde in der Zwangsversteigerung dem Schankwirt Sommer
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