Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190610064
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-06
- Monat1906-10
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1906
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt «ud Auzrlgrr MrtlÄ M Ktschch .,.7^^. Awtsötatt Skk Königs. UMrhWNtmannschast Krsßenhain, des König!. AMssrÄHts mck'tzch MMMtzK M Wch, 233. Sonnabend. 6 Oktober Dn« Rielan Tageblatt «jchrtt» jeden Lag Abend» mtt Ausnahme der Sonn- und Kesuagr. vi«telMrlNye> <»at>»»tprrk d«, «lvq.>^ng r«. ae>. u- dmck v »»«.-« - - «>< frei WS Heu» 1 Mark Ski Psg., bei Abholung am ^Lalrer dn kaiinl. Postanstatten I Mert tid Psg, durch den BclckNügrr frei ins Haut 2 «arl 7 i'-ig- <!irr^u:u.i.u;i,emenr« >m» - - Anzelgen-Annahme für die Nummer drS AuSglcki:^agc» di» Vormittags k ittn »hn« >Sev!aiu Druck und Verlag von Langer t Winierltch in Riesa. - GeschSsiSstcVr Borih«'Straß« k>i>. A"-- L-'-ngei 'V e-n. Einkommenftener-Hanslisten Herr. Im Laufe der nächsten Tage werden den Hausbesitzern oder ihren Stellvertretern die HauSlisten für die Einschätzung zur Einkommensteuer und zur ErgänzungSsteuer im Jahre 1907 zugestellt werden. Die Listen sind nach -em Staude am 12 Oktober dieses Jahres, den auf der Vorderseite ersichtlichen Vorbemerkungen entsprechend, auszufüllen, wobei die Wohnungs angabe des Hausbesitzers auf der Vorderseite nicht zu übersehen ist, darnach sind die Liften iuuerhalb 1v Tage«, von der Behändigung a« gerechuet, bei der Stadt steuereinnahme wieder einzureichsn. Die Rückgabe der HauSlisten hat durch die Hausbesitzer oder deren Vertreter oder durch zuverlässige Personen, welche etwa noch nölige Auskünfte erteilen können, zu er folgen. Die Abgabe durch Kinder ist unzulässig. Die Versäumung der Frist zieht uuuachsichtlich eine Geldstrafe bis zu 5« M. nach sich, ebenso wird unrichtiges und «uvollstäudigeS Ausfällen -er HauSlisten mit einer Geldstrafe bis zu 3« M. geahndet werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 5. Oktober 1906: Das auf das 3. Vierteljahr 1906 noch rückständige Schulgeld und Fortbilduugsschnlgeld ist bis zum 13. Oktober ISO« an unsere Stadtkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 26. September 1906. R. Wir geben hiermit bekannt, datz Herr Emil Gustav Schröter aus Eibenstock von uns als Expedient und Protokollant in Pflicht genommen worden ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 6. Oktober 1906. F. Die diesjährige» Wridenuutzuugeu sollen, soweit sie nichr bereits verpachte! sind, auf dem Stocke gegen sofortige Barzaylnug unter den vor Beginn der Ausbietung bekannt zu gebenden Bedingungen teilstlickenw.ise an Oct und Stelle versteigert werden, und zwar: am A. Oktober dss. Js. zwischen Scharfenberg und Göhcisch, Naundorf b. Zehren links, und zwischen Zadel und Seußlitz rechts, Versammlung: Gasthof Schar en- berg 8 Uhr v.; am 10. Oktober -ss. Js. bei Wildberg links, und zwischen Kötzsch n- broda und Zadel rechts, Versammlung: Am rechten Ufer, gegenüber der Wildbe.ger Ziegelei 8 Uhr v.; am 11. Oktober dss. IS. von Seußlitz bis links: Fährenanfahrt gegenüber der Rosenmühle und rechts: Flurgrenze Grödcl-Moritz. Versammlung: Fähr haus Merschwitz h/z9 Uhr v.; am 12. Oktober -sS. Js. von der Fährsnanfahrr lui Leutewitz bis links: unteres E:-de des Strombauweckes oberhalb des Riesaer Stadtparkes und rechts: Bobersener untere Elbhäuser. Versammlung: Gailhof Nünchritz 9 Uhr o. Nähere Auskunft wird für dir auf die beiden ersten Tage entfallenden Strecken von Herrn Dammeister Riesch in Meißen, für die auf die beiden letzten Tage ent fallenden St.ecken von Herrn Dammelster Marcus in Gröde! erteil,. Meißen, am 3. Oktober !906. Königliche Stratzeu- und Lussev-Bauias-ektton I. Das alte Lagerstroh aus ca. 2000 Slcuhsackfüllnngen der Artillerie-Kasernen I biS IV und der Pionier Kaserne soll au den Meistbietenden vergeben werden. Amphore sind bis Montag, den 15. Okiober d. Js., vormittag 10 Uhr, verschlossen und kostenfrei bei der unterzeichneten Verwaltung— Pionier-Kasern«, Staüsgebänd«, Zimmer Nr 61—, woselbst die Bedingungen vorher einzusehen sind, abzugeben. Königliche Garuisouverwaltung Riesa. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 6. Oktober 1906. — Se. Majestät der König hat den Direktor der Realschule in Chemnitz Professor Dr. Lange unter Ver leihung deS Titels und Ranges eines Geheimen Schulrats zum Vortragenden Rate im Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ernannt. — Die „Internationale Artisten-Loge" arrangiert Montag und Dienstag im Wettiner Hof zwei große Spezialirätenabende und verspricht durch das Auftreten verschiedener Künstler eine Fülle amüsanter und anregender Unterhaltung. Näheres ist aus dem betr. Inserat ersichtlich. —88 . Sächsische Landesdesinfektoren schule. Die von dem Geh. Kommerzienrat Lingner in Dresden in Verbindung mit der von ihm ebenfalls inS Leben gerufenen Desinfektionsanstalt in Dresden, eingerich tete DeSinfektorenschule ist vom 1. Oktober d. I. ab der staatlichen Aufsicht unterstellt, und wird von dem Geh. Kommerzienrat Lingner als LandeSdesinfcktorenschule weiter- geführt. DaS Ministerium des Innern hat eine Reihe Be stimmungen aufgestellt, von denen folgende erwähnt seien: Zweck der Schule ist die Ausbildung geeigneter Personen in der Praxis der Desinfektion, wodurch sie geeignet wer den, die an ihrem Wohnsitze erforderlich werdenden Arbei ten zur Entseuchung im Dienste ihrer Gemeinden auSzu- führen. Die staatliche Aufsicht wird durch den Direktor der Zentralstelle für öffentliche Gesundheitspflege als Kom missar der Regierung auSgeübt. Der Unterricht wird in Kursen von zehntägiger Dauer erteilt, von denen zunächst jedes Jahr 10—12 abgehalten werden sollen. Zu einem Kurse werden in der Regel 12 höchstens 15 Teilnehmer zugelaffen. Der Unterricht ist unentgeltlich und zerfällt in Vorträge und Vorzeigung geeigneter bildlicher und pla- stischer Gegenstände und praktischer Unterweisungen. Erstere «erden in der Regel jeden Tag nur 1—1 Vr Stunden be- anspruchen, sie werden von Aerzten und Chemikern, welche von der Schu leitung unter Zustimmung deS Kom missars de» Kgl. Ministeriums ausgewählt werden, abge- halten. Da» Hauptgewicht soll auf die praktischen Unter- Weisungen gelegt werden, die sowohl in der mtt der Schule verbundenen Desinfektionsanstalt als auch bei Gelegenheit von DeSinfektionSa, beiten in der Stadt Dresden erteilt werden. Nach Beendigung jede» Kurse» haben die Teil nehmer eine Prüfung vor dem Kommissar de» Kgl. Ministerium» abzulegen und dadurch den Nachweis über ihre Befähigung zur Vornahme von De»tnfektton»arbeiten zu erbringen. Die Prüfungen werden von einem der am Unterricht beteiligten Aerzte und dem Oberinspektor der Desinfektionsanstalt abgehalten. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zeugnis, welche» von dem Kommissar deS Kgl. Ministerium» und dem Leiter der Schule unterzeichnet wird, amtlichen Charakter trägt und dem Besitzer daS Recht zuerkannte, sich als geprüfter Desin fektor zu bezeichnen. — Der Landeskulturrat für das Königreich Sachsen wird am 15., 16. und 17. Oktober zu seiner 44. öffentlichen Gesamtsitzung im Sitzungssaals der Stadtver ordneten zu Dresden zusammentreten. — Mehr Wagen 4. Klasse. Die Zittauer Handels- und Gewerbekammer beschloß, bei der StaatS- bahnverwaltung wegen Mehretnstellung von Wagen 4. Klaffe vorstellig zu werden Die Antragstellerin hatte darauf verwiesen, daß die erhebliche Steigerung des Ver kehrs zu 90 «/, auf die 4. Klaffe entfällt. Die Einführung der Fahrkartensteuer habe jedenfalls einen großen Teil der Reisenden aus der 3. in die 4. Klaffe getrieben. Diese — so führte ein anderer Redner auS — sei oft überfüllt; 60 Personen gelte als normal. Er habe einmal sogar 78 Personen in einem Wagen 4. Klaffe gezählt und das am 1. Juli bei kolossaler Hitze! Die Leute seien zum Teil krank in Dresden angekommen. Die Eingabe soll der StaatSbahnverwaltung sofort und als dringlich bezeichnet zugestellt werden. —HZ AerztlicheSonntagSruheistin Dresden- Cotta eingeführt. Von den vier beteiligten Aerzten ver sieht wechselweise immer einer den Sonntagsdienst, der vormittags 10 Uhr beginnt und 12 Uhr nachts endet. Der Name deS diensthabenden Arztes ist sowohl an der Wohnung deS ArzteS bekanntgegeben, als auch auf dem WohlsahrtSpolizeiamte zu erfahren. Die Einrichtung hat sich bis jetzt vorzüglich bewährt. — Zur Frage der SchiffahrtSabgaben wurde die Nachricht verbreitet, eS würden soeben auf Veranlassung der preußischen Regierung in Sachsen Erhebungen über die Frachtsätze der Elbschiffahrt angestellt, welche dem preußischen Landtage als Material für die Abmessung der kommenden SchiffahrtSabgaben unterbreitet werden sollen. Dazu be merkt die „Tägl. Rundsch.-: Diese Nachricht ist, wie wir an unterrichteter Stelle erfahren, falsch. Die preußische Regierung besitzt ein so umfangreiches statistisches Material über die Wafserfrachten, daß sie einer Ergänzung durch die sächsischen Behörden auch schon au» dem Grunde nicht bedarf, weil e» speziell sächsische Frachtsätze der Elbschiffahrt gar nicht gibt. E» ist aber wohl anzunehmen, daß man in Sachsen mtt Rücksicht auf die von Preußen betriebene Regelung der ElbschiffahrtSabgaben nunmehr auch dort derartige Statistiken führt. Al» wahrscheinliche Lösung dieser Frage kann man die Bildung von Zweckoerbänden von selten aller an einem Strom beteiligten Staaten an sehen, welche die Gewähr bieten, daß die erhobenen Ab gaben lediglich zur Regulierung de» Stromgebiete» Ver wendung finden. Derartige Einrichtungen haben sich an der Ruhr und der unteren Weser seit Jahren bewährt und dahin geführt, daß die Schiffahrt-Interessenten die Abgaben nicht mehr al» eine unnötige Belastung, sondern al» eine ihrem eigenen Vorteil dienende Einrichtung ansehcn. Bei der sich jetzt alljährlich wiederholenden Versandung der Elbe im Bereiche des sächsischen Staates dürfte auch dort die Notwendigkeit der Regulierung in der geplanten Weise anerkannt werden. — Tie Staatsregicrung, insbesondere das Kultus ministerium, ist gegenwärtig im Einvernehmen mit den verschiedenen Faktoren mit der Vorbereitung einer Ver ordnung beschäftigt, welche die kirchlichen Begräbnis feierlichkeiten auf den evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Gottesäckern in bezug auf die Be erdigung Andersgläubiger behandelt, ein Ge biet, ans dem bisher wiederholt recht unerfreuliche Er scheinungen angesichts mangelnder Toleranz einzelner maßgebender Personen beobachtet werden konnten- Ter Entwurf der fraglichen Verordnung lautet: „Mit aller höchster Genehmigung wird unter Zustimmung des evange lisch-lutherischen Kirchenregimcnts und der cvangelisch- lutherischM Landessynode einerseits, des' Apostolischen' Vikariats der Erblande, des Dekans' des Domstiftes St- Petri und des Tomstiftlichcn Konsistoriums zu Bautzen anderseits verordnet, was folgt: § 1. Auf dien evangelischt- lutherischen und den römisch-katholischen Gottesäckern im Königreich Sachsen ist fortan den Geistlichen beider Kon fessionen gleichmäßig die Vornahme der Begräbnisfeier lichkeiten nach den Vorschriften des eigenen Bekenntnisses bei Beerdigung ihrer Glaubensgenossen gestattet, ohne daß es einer besonderen Genehmigung der Organe der an deren Kirchs bedarf. Nur ist vor Vornahme einer Be gräbnisfeier auf dem Gottesacker der anderen Konfes sion dem für letzteren zuständigen Pfarramte von den Hinterbliebenen Anzeige zu erstatten- Ter Anzeige be darf es da nicht, wo schon bisher djie Zulassung der Geistlichen der anderen Konfession ohne eine solche An zeige herkömmlich war. 8 2. Bei Vornahjne einer Be gräbnisfeier auf hem Gottesacker der anderen Konfession haben die Geistlichen alle Acußcrungen zu unterlassen, die die religiösen Gefühle der Angehörigen dieser Kon fession verletzen können- Auch sind Störungen durch gleichzeitige Vornahme verschiedener Begräbnisse zu ver meiden- Im übrigen sind hinsichtlich der Zeit und des Ortes der Bcgräbnisfeierlichkeiten in dem von den zu ständigen Behörden zu genehmigenden Friedhofsord nungen die Geistlichen und Angehörigen beider Bekennt nisse gleichzustcllen. 8 3. Ter für den Gottesacker an sich zuständige Geistlichje darf eine Begräbnisfeier nach den Vorschriften seines eigenen Bekenntnisses, dafern der zu Beerdigende dem andern Bekenntnisse angehörte, nur ! dann vornehmen, Ivenn die Hinterbliebenen dies aus- ' drücklich begehren- Tem zuständigen Pfarramte der an- ! deren Konfession ist vor der Vornahme Anzeige zu ' machen- 8 4. Alle entgegenstchcndcn Vorschriften werden hiermit aufgehoben " Stimmt die gegenwärtig tagend«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite