Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190610102
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-10
- Monat1906-10
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1906
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«»d Auzstgrr WetM M Aychch. Amtsötatt Ä« Königi. UMtshüuMmnnschast Großenhain, des König!. AmtsKsichts md des MUxühL M Rtch^ A A-? "Mittwoch. 1« Oktober kW«, sbend« L». L^» R!e>aer Lagebtatt «Ichewt redrn Lag «bruv4 >ait «usnahme 0«r Sonn, und «Miag« LU-n-ui^rUq«, Bezug^ret« dn -wtzob.mu w der »K,.vwon m i.-lu^ Mir! SO Psg-, durch unjrr« l 7-7-7 frei w» Haus 1 Mark SS Psg-, bet Abholung eu >-'chnlter der kotiert. Posronfialten t Mark t>s Pfg., durch deu Briefträger frei ins Haus 2 Start 7 Psg, Auch D<Mar»adc>nneinenr» «erden aageno- Aiizrtgrn-Aimahme für die Nummer des Ausgabetages bis Borniittags !k Uhr ohu, V.ewSdr Druck und Bering von Langer -L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle Goeth,,Straße SS. — Ihr di« Nedamor- neror.fw.icruch T. Langer w Stiels. Freitag, Sen 12. Ottoder ISO«, vorn» 10 Uhr, lommen im Auklionrlokat hier Möbels und 1 Bettstelle nut Matratze gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 4. Oktober 1906. I Der Gerichtsvollzieher des Köotgl. Amtsgerichts. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenltnie am Gemetnde- Iveg in Moritz liegt bei dem Postamt in Riesa vom 12. ab 4 Wochen auS. DreSden-A., 9. Oktober 1906. Kaiserliche Ober-Poftdirettto». I I. B.: Gantz er. Gr. Bei unterzeichnetem Gemeindeoorstand ist eingegangen: Gesetz» und Verord nungsblatt für das Königreich Sachse» 13. bis 15. Stück vom Jahre 1906, enthaltend: 1) Bekanntm, dre Prüfungsordnung für Lehrer und Lehrerinnen an den Volks schulen betr. 2) Bekanntm., die abgeänderte Satzung der Landständischen Bank deS !Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz betr. 3) Verordn., die praktische Be schäftigung der Regierungs-Bauführer bei der Brudirsktion im Ministerium des Innern betr. 4) Bekanntm., die Berufung der achten ordentlichen Landessynode der eoangelisN)- lutherischen Kirche betr. 5) Verordn., einige Abänderungen der zum Ergänzungssteue- gesetz oom 2. Juli 1902 erlassenen Ausführungsbestimmungen betr. 6) Verordn., über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. 7) Verordn, den Gebrauch von Huppensignalen betr. ferner Reichs-Gesetzblatt Nr. 41 bis 43 oom Jahre 1906, enthaltend: 8) Bekanntm., betr. die Erweiterung der RayonS für die Festung Graudenz. 9) Bekanntm., betr. den Beitritt der Schweiz zu dem zwischen dem Deutschen Reiche und mehreren anderen Staaten geschloffenen Vertrage vom 5. März 1902 über die Behandlung des Zuckers. 10) Bekanntm., betr. die Ergänzung der Nummern XXXV a und XXX V o ln Anlage ü zur Eisendahu-Verkchrsoronung. 1l) Bekanntm, betr. die dem Internationalen llebsreinkommen über den Srsenbahnfcachcoerkehr beizefügte Liste. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu jedermanns Einsicht im Äemeindeamte aus. Gröba, am 9. Oktober 1906. Der GemetubevorftauS Die für Gröba auf das laufende Jahr ausgestellte Schöffe»- »ab Geschtto- revev-Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 11. bis mit IS. Oktober 19 )6, im Gemeindeamts zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll hier erhoben werden Hierbei wird auf die i-n Flur des Gemeindeamtes aushängenden Gesetzesoorschriften der 31, 32, 33, 34, 8t, 85 des deutschen GerichtsoerfaflungsgesetzeS und deS Z 24 des Königlich Sächsischen Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Gröba, am 10. Oktober 1906. Der Gemeiudevorftaud. Freibank Gröba. Donnerstag, den 11. Oktober 1906, früh 8 Uhr findet der Verkauf von Rind fleisch statt. Preis: 40 Pfg. pro V? KZ. Gröba, den 10. Oktober 1906. Der Gemetndevorstavd. Freibank Rvderau. Morgen Donnerstag früh von 8 Uhr ab kommt das Fleisch eines Schweines in gekochtem Zustande zum Preise von 40 Pfg. pro '/» leg zum Verkauf. Der Georetudevorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 10. Okbobcr 1906. — Die Retchsbankin Berlin und dieSächsische Bank in Dresden haben den Wechseldiskont auf 6 °/» und den Lombardztnsfuß auf 7 °/o erhöht. — Der Bericht über die gestrige Stadtverordneten sitzung erscheint in der nächsten Nr. —* An das hiesige Orts-Fernsprechn etz haben neuerdings Anschluß erhalten: Nr. 269, Troplowitz, Albert Nachf., Inh. S. Ungar, Putz, Posamenten, Weiß- und Wollwaren, Haupt straße 43. Nr. 270, Sauer, Max, Musikchorführer Langenberg. Aufgehoben sind die Fernsprechanschlüffe: Nr. 213, Linke, Gebr., Poppitzerstraße. Nr. 129, Bachmann, Otto, Langenberg. Nr. 205, Weber, Paul, Zeithain. — Her: Oberleutnant Rothe im 6. Feldart.-Regt. Nr. 68 wird mit dem 15. Oktober von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Auswärtigen Amt in Berlin enthoben. - —Die 3. Strafkammer deS Kgl. Landgerichts Dres den verhandelte gestern nachmittag gegen die in Weida wohnenden Arbeiter Josef KotkowSki und August Mayer wegen Diebstahls beziehentlich Anstiftung dazu. KotkowSki wurde am 19. Juni d. I. wegen Diebstahls zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hat diese Strafe noch nicht ver büßt. Im Februar d. I. stahl Mayer in Riesa in der Aktienspeicherei dem Schiffseigner Becker einen Sack mit 70 Kilo Mais im Werte von 6 Mk. KotkowSki soll den Angeklagten Mayer hierzu durch Ueberredung vorsätzlich be stimmt haben. Da« Urteil lautete für Mayer auf zwei Wochen Gefängnis, für KotkowSki auf eine Zusatzstrafe von 1 Monat Gefängnis. —* Die Handelskammer Dresden teilt mit, daß zur Erteilung von Gewerbe-LegittmationSkar- ten für deutsch« Handlung-reisende in Schweden die LandeSgouoerneure, die Bürgermeister und die Polizei kammern ermächtigt worden find. — Am 1. April 1907 stellen folgende Infanterie- Truppenteile Einjährig-Freiwillige ein: das 1 (Leib ) Grenadier Regiment Nr. 100, daS 2. Grenadier- Regiment Nr. 101, da« Schützen- (Füsilier.) Regiment Nr. 108 und da« 12. Infanterie-Regiment Nr. 177 in Dres den, da« 15. Infanterie-Regiment Nr. 181 in Chemnitz, va« 7. Jnfanterte-Regiment Nr. 106 und da« 8. Jnfan- lerie-Regiment Prinz Johann Georg Nr. 107 in Leipzig, sowie da« 9. Jnfanterte-Regiment Nr. 133 in Zwickau. — Einen tntereflanien Rück- und Ausblick auf den Reiseverkehr bringt da« amtliche Organ de« Verein» oeutsch'r Ellenbahnverwaltunge». Ueber da» Anwachsen der Reiseverkehr« heißt es da: „Nicht allein der lebhafte BerufSreiseoerkehr aus Anlaß des Blühens aller Geschäfte und der Hochflut in Industrie und Handel hat zur Be völkerung der Züge beigetragen, auch der Vergnügungs verkehr hat daran einen erheblichen Anteil gehabt: ein günstige« Zeichen für den steigenden Wohlstand der Be völkerung und ihr Bestreben, den Gesichtskreis durch Rei sen zu erweitern." — Ueber den Elbeoerkehr wird aus Aussig unter dem 7. Oktober gemeldet: Bei überoollschiffigem Wasser stande wickelten sich in der abgeleufenen Woche die Ver ladungen an der Elbe in ruhigem Tempo ab, da der noch immer anhaltende intensive Waggonmangel einen umfang reichen Elbeoerkehr leider noch nicht zuließ — Die Frachten blieben unverändert und stellt sich demnach Dresden auf 200 groß, 220 klein glatt; Mittelelbe Magdeburg auf 290 groß, 300 klein; Unterelbe Hamburg auf 350; Bran denburg auf 400 Pfg per Lonne mit bekannter Staffel. — Zillengeschäfte wurden nur vereinzelt geschloffen mit 500 Pfg. Berlin Umgebung; Finowkanalstationen mit Ba sis 520 Pfg. glatt nominell. — Die Königliche Landesbrandversicherungsanstalt für das Königreich Sachsen hat vom LandeSauSschuß des Landesverbandes sächsischer Feuerwehren kürzlich ein fach männische« Gutachten über die Frage eingefordert, ob es für die freiwilligen Feuerwehren Sachsen« zweckmäßig sein würde, Dampfspritzen zu beschaffen. Die Veranlassung hierzu bot eine Eingabe der Feuersprttzenfabrik von Flader in Jöhstadt an die Behörde, worin für eine kleine Dampf spritze Rusticana Propaganda gemacht und zu ihrer Be- schaffung für freiwillige Feuerwehren Beihilfen aus dem Landesfeuerwehrfonds erbeten wurden. In dem von dem genannten LandeSauSschuß erstatteten Gutachten ist zunächst der Wert der Dampfspritzen bet der Bekämpfung, besonders großer Brände beziehungsweise in Fällen, wo es an zahl- reichen Feuerwehrleuten mangelt, vollauf gewürdigt worden. Auch haben die Vorautsetzungen Erwähnung gefunden, die für ein nutzbringende« Eingreifen der Dampfspritzen erfüllt sein müssen. Dabei heißt «S unter anderem, daß die Dampfspritzen eine sachgemäße Ueberwachung und ein ge- schulte« vedienunzrmatertal erfordern, wa« bet freiwilligen Feuerwehren nicht ganz leicht zu finden sein würde. Die Wünsche der sächsischen Feuerwehren gingen mehr nach letstungrfähtgen Hochdruckwasserlettungen mit einer ent sprechenden Anzahl von Hydranten, al« nach der Be- schaffirng von Dampfsprttzen. Die zur Beschaffung von Dampfsprttzen au« dem Feuerwehrfond« zu bewilligenden Beihilfen könnten übrigen« nur niedrig ausfallen. Nach alledem ist die Einführung von Dampfsprttzen bei den freiwilligen Wehren Sachsen« kaum zu erwarten. Die freiwilligen Feuerwehren in Freiberg und Wilkau haben zwar Dampfspritzen, halten hierfür aber besondere Leute. — Tie Gebühr für Beförderung der Fahr- rüder durchs die Eisenbahn- Für die Beförderung von Fahrrädern, d)ie als Passagiergut aufgegeben wer den, wird bekanntlich) eine Gebühr von 50 Pfg- von der Bahn erhoben, während früher frachstsreie Beförderung erfolgte. Taß die Frachtfreiheit aufgehoben worden ist und überhaupt eine Gebühr zur Erhebung kommt, ist gewiß richtig, aber die Festsetzung eines einheitlichen Satzes für alle zu befördernden Fahrräder, ohne Rück sicht auf die Entfernung, ist unbillig gewesen- Tie Ge werbetreibenden her Städte haben vielfach) zu der Land bevölkerung geschäftliche Beziehungen- Eine große An zahl von Ortschäften indessen liegt abseits von den Eisen bahnlinien und ist deshalb nur schswer zu erreichen- Ter Geschäftsmann muß seine Zeit ausnutzen, und da die Ent fernung zwischen den verschiedenen Ortschaften oft groß ist, so muß er sich vielfach des Fahrrades bedienen- Es hat sich mithin das Fahrrad für den Gewerbetreibenden zu einem Verkehrsmittel von der größten Bedeutung entwickelt. Tiefen Gewerbetreibenden gegenüber bedeu tet es nun eine Ungerechtigkeit, daß sie, wenn sie aus irgendeinem Gründe bei ihren geschäftlichen Verrich tungen die Eisenbahn benutzen und deshalb ihr Fahrrad aufzugeben gezwungen sino, eine Gebühr von 50 Pfg- zu entrichten haben, obwohl cs sich in den meisten Fäl len um ganz geringfügige Strecken handelt, die sie zurück legen müssen. Dadurch wird es nicht selten vorkommen, daß die Kosten der Fahrt des Eigentümers des Fahrrades wesentlich billiger sind, als die Gebühr für die Beför derung des Fahrrades. Eine gerechte Bemessung dieser Gebühr wäre sehr am Platze- Aus den dargelcgtcn Gründen hat kürzlich die Gewerbekammer zu Plauen bei der Königlichen Gencraldircktion der sächsischen Staatseisenbahnen den Antrag gestellt: daß entweder eine Abstufung der Gebühr je nach der Entfernung vorgenom- mcn werden möge, oder daß mit Rücksicht darauf, daß an Sonn- und Festtagen die Benutzung des Fahrrades wohl ausschließlich zum Vergnügen erfolgt, während sich die Benutzung des Fahrrades durch die Geschäftsleute auf die Wochentage beschränkt, die Gebührenfreiheit für die Wochentage wieder eingeführt werde, während Sonntags an der eingeführten Gebühr festgehalten werden könne- Tie Generaldirektion hat hierauf erwidert, daß eine ver schiedenartige Bemessung der Gebühr für die Beförderung unverpackter einsitziger Zweiräder die Auflegung meh rerer Sorten Fahrradkarten nötig wachsen und die dann jedesmal erforderliche Feststellung der zurückzulcgenden Entfernung eine erheblich^ Erschwerung und Verzöge rung in der Abfertigung zur Folge haben würde- Tie einheitliche Gebühr von 50 Pfg- sei zur Erzielung der Gleichflnäßigkeit mit der preußischen Einrichtung, solvie deshalb gewählt worden, weil es' sich nicht sowohl um eine von der Reiselänge abhängige Streckenfracht, als um eine die Eisenbahnverwaltung für die Umständliche keiten bei der Aufgabe und Abnahme entschädigende Ab fertigungsgebühr handle- Aus diesem Grunde könne auch
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite