Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190610182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-18
- Monat1906-10
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1906
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1. in 2. 3. 4. >icht, prim, lt frei Haut iaumitz. s In« n»ov« s »» Der zweite diesjährige Jahrmarkt findet am 21., 22. und 23. Oktober statt; er beginnt am 21. Oktober mittags 12 Uhr und endigt am 23. Oktober mittags 12 Uhr. DaS AuSpacken, Auslegen und Verkaufen von Waren ist am Sonntag, den 21. Oktober nur von 12 Uhr mittags bis 10 Uhr abends gestattet. Am 22. Oktober — Montag — ist der Verkauf von Waren ebenfalls nur bis 10 Uhr abends zulässig. Es sind hiernach alle Buden und Verkaufsstände zu schließen : am 21. und 22. Oktober abends um 10 Uhr, am 23. Oktober mittags um 12 Uhr. DaS Aufbauen von Buden soll am 21. Oktober von vormittags ^/,11 Uhr an gestattet sein. DaS Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadtkassen- expedition zu entrichten. Wer Montag mittag ohne Quittung über das bezahlte Stätte geld betroffen wird, wird wegen Hinterziehung mit dem fünffachen Betrage des Stätte- gelde« bestraft — 8 11 der Marktordnung —. Karussell- und Schaubudenbesitzer entrichten das Stättegeld am Montag nachmittag an den Marktausschuß — §12 der Marktordnung —. Hausierern und Händlern, welchen Verkaufsstände nicht ausdrücklich angewiesen sind, ist untersagt, auf den Straßen mit Waren sich aufzustellen und zwar auch dann, wenn sie die Waren nicht auf Ständen feilbieten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst bei sich führen. Dem Aufstellen aus der Straße ist gleich zu achten, wenn Hausierer und Händler, um das Verbot zu umgehen, in der Nähe des Marktes oder auf den Straßen, in denen der Marktverkehr sich vorzugsweise bewegt, mit ihren Waren hin- und hergehen. Verboten ist ferner: a. daS Schreien beim Anpreisen der Waren, d. daS Musizieren auf den Straßen und Plätzen außerhalb deS Marktgebietes, v. aller Bier- und Branntwetnschank in Buden und auf Verkaufsständen, ftattungSgesetz die Feuerbestattung in Sachsen zuläßt, unter Achtung der kirchlichen Bestimmungen. Damit werde eine neue Situation geschaffen. Ehrwürdiger Tradition zufolge halte die Landeskirche fest am echt christlichen und tief in der Volksseele wurzelnden Erdbegräbnis. Die Erdbestatiung zu verlieren heiße für unser Volk noch mehr, viel mehr verlieren. Mit jener Stimmung, die rasch mit den Resten deS Menschen aufräumen will, werde auch die Stimmung wachsen, die mit dem Tode den Eintritt das Ende deS Seins für eingetreten erachtet. Die Feuerbestatiuug wider spreche aber »licht dem Bekenntnisse und dem christlichen Glauben, und deshalb habe die evangelische Küche nicht das Recht, ihre Mitwirkung bei der Feuerbestattung zu versagen. So hoch die alte kirchliche Sitte des Erdbe- stattenS steht, noch höher stehe die Sorge für die Seele. Diesem Grundsätze entsprechend solle nunmehr auch mit aller Wahrheit Rechnung getragen werden. Es gebe sehr ernste Christen, die sich verbrennen lassen. Auch seien die trostbedürftigen Hinterbliebenen oft nicht an der Ver brennung schuld. Zu einem religiösen Riffe dürfe das sich bildende Neue nicht führen. Er hoffe, daß die Mehrzahl der Christen dem Erbbegräbnisse treu bleiben wird. Bilde sich aber das Neue weiter, so habe die Kirche d e Pflicht, dieses Neue religiös zu gestalten. Der Umstand d'r Ver brennung dürfe nicht maßgebend sein für die Mitwirkung der Kirche bei der Bestattung. Nach alledem beantrage der Ausschuß, zu beschließen: 1. DaS Landeskonsistorium um Erlaß einer Verordnung zu ersuchen, durch welche den Geistlichen in Feuerbestattungsfällen eine amtliche Beteili gung an Trauerfetern auch in den mit einem Krematorium verbundenen ParentattonShallen wie in BeerdigungSfällen freigegeben wird, jedoch mit den Bestimmungen: a) Die kirchliche Trauerfeier (Wortverkündigung, Gebet und Segen) endigt vor der Verbringung oder Versenkung der Leichs in den DerbrennungSraum, so daß während derselben ein Amtieren deS Geistlichen nicht mehr stattfindet; d) richt zulässig ist bei der Unterbringung einer Aschenbehältniße», gleichviel wo sie geschieht, eine amtliche Beteiligung der Geistlichen, und, falls die Unterbringung auf einem kirch lichen Gottesacker geschieht, jede Feierlichkeit dabei über haupt. 2. Die vorgenannten Petitionen für damit erledigt zu erklären. — Die Abstimmung über den AuSschußan'rag ergab die Annahme derselben unter 1» und 2 mit Ein stimmigkeit und unter Id gegen neun Stimmen. Darauf wurde die Sitzung geschloffen. — Gestern beschloß die säch sische LandeSsynode, die Petition des Pastor« Ebeltng-Letp- ül ävr >i Uaob sn nnä »lls^n- msslbsn ;onck Rs- vorium- D«s Riesa« Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der iosw" and tzesuag«. vtertetjührtuar, chq.«g»-rer« »«, avv»uug t- ser GW«c--a«> m ««u- Mark tu» 'M., durch unser» T-stg« frei inS HauS 1 Mark SS Psg., bet Abholung am Cchaltrr der laiserl. Poirausi.ü:rn 1 Mart 6k> Psg., durch de» BrlriNä^el ft«! ma tzaas Lftrc: 7 Lsg Lua. «erden llri-rno- Anzelgen-Armahrne sür die Nummer deS ÄuSgaKetage» Kid Bvrvittcags - Uyr rtzne Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. - Ä«tcbS94si«lte Goeibe-Strahe i>!« --»«vliiwsirUM L. Langer in Ni-s«. U n Brut l * (I. d:c Aufstellung sogenannter Kunstkegel- und anderer Glücksspiele, daS Ringe» und Plattenwerfen und ähnliche Veranstaltungen. Sogenannte Bockstände, die eine Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gelte»» als Buden, für sie ist deshalb das für Buden festgesetzte Slättegeld zu bezahlen. Es haben Aufstellung zu nehmen: Sämtliche Händler, die ihre Waren in Buden oder auf Bockständen zum Verkauf auslegen, sowie die Korbmacher und Böttcher auf dem Albertpiutz; Schuhmacher und Filzwarenhändler in der Albertstraße; Topfwarenhändler in der Straße oberhalb der Parkfreitreppe; Eßwarenhändler und Schaubudenbesitzer u. s. w. nach Anweisung dc8 Marktmeisters. Marktordnungen für Riesa liegen in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz, der Restauration zur Burg und im Gasthofe zum Ster»» zur Einsichtnahme aus. Den Anweisungen deS Marktmeisters und der aussichtsführenden Poltzeiorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit sie nicht nach 8 360 Nr. 11 des Reichsstrafgesetzbuchs und nach den 88 33, 33 b, 56 o, 147, 143, 149 der Gewerbeordnung zu bestrafen sind, nach Abschnitt VIII der Marktordnung mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet; außerdem kann Wegweisung vom Markte erfolgen. Der Rat -er Stadt Riesa, am 17. Oktober 1906. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 18- Oktober 1906. — Gestern nachmittag sand tn Berlin anläßlich deS SchtfferauS st arides auf der Elbe eine General versammlung der Arbeitgeberverbandes für Binnenschiffahrt und die verwandten Gewerbe statt, an der auch die Ver- treter der Vereinigten Elbeschiffahrtsgesellschaften und der Oesterreichischen Nordwest - Dampfschiffahrts - Gesellschaft in Dresden tetlnahrnen. Die Generalversammlung beschloß, an der Ablehnung sämtlicher Forderungen der Hafen arbeiter unbedingt festzuhalten und die rechtswidrig be gangenen Kontraktbrüche der Arbeitnehmer mit allen ge setzlichen Mitteln zu verfolgen. In der Versammlung wurde ferner noch bekannt gegeben, daß eS bi« jetzt in der Hauptsache die Deckleute und Heizer sind, die in den Streik eingetreten sind, doch befürchtet man, daß die Arbeiter der verwandten Berufe sich ebenfalls dem Ausstand noch an schließen werden. Die Unternehmer beabsichtigen trotz der Zunahme deS Streiks die Fahrten mit den ihnen treu ge bliebenen Leute« fortzusetzen und auf diese Weise nach Möglichkeit den Verkehr aufrecht zu erhalten. Zum Schutze der Arbeitswilligen sind bereit- ausreichende Maßnahmen bei den zuständigen Regierungsbehörden eingeleitet und auch bereits zugestanden worden, man schätzt die Zahl der fStreikenden im ganzen Elbegebiete auf ungefähr 3000. — AuS Hamburg wird dem „Dr. Anz." weiter gemeldet: In einer vorgestern abend abgehaltenen Versammlung sämtlicher an dem Ausstand der oberelbischen Binnenschiff fahrt beteiligten Bootsleute, Maschinisten und Heizer gab der Gauleiter bekannt, daß bis jetzt 477 Bootsleute und S Maschinisten ausständig seien. Die Leitung deS Hafen- arbeiterverbandeS verharre auf dem Standpunkt, daß die Kündigung rechtzeitig erfolgt sei und daß von einem Ikontraktbruch keine Rede sein könnte. Die Versammlung liiimmte dem zu und beschloß, daß sämtliche Ausständige Ithre Fahrzeuge verlaßen sollten. Bisher hat der Streik für Men Schiffsverkehr khjne erheblich erkennbare Folgen auS- mckbt Die Entlöschung und Beladung geht, wenn auch Iniit Schwierigkeiten, weiter. — vor dem Amtsgericht in -Hamburg wurde Termin abgehalten tn Sachen der von Iden Bereinigten ElbschiffahrtSgesellschaften gegen 18 VootS- Ileiue erhobenen Klage auf Entschädigung von 18 Mk. für M ii Mann, weil diese am 11. Oktober die Nachtarbeit ver- »»tigert halten, um eine Versammlung zu besuchen. Die Isieklagten erhoben Gegenklage auf Entschädigung von M6 Mk. für den Mann, weil sie zu Unrecht entlassen n:.".:".! i—----- He»r WirlschaftSbesttzer Karl Richard Wolf »a Kleitttrevaitz »ft ans dlü näch teu 6 Jahre als Gemeindeältester fernes WohnoneL verpflichtet worden. Großenhain, am 16. Oktober 1906. Königliche Amtshauptmauuschaft. «Mio«. Sonnabend, den 2st. d. MtS. von vor« V-10 Uhr an kommen im Ralhause 2 Sofa, Kleid» rjchränke, Kommoden, Küchenschränke, Tische, Stühle, Bettstellen mit Matratzen, Bellen, Fri.uenkleider, Wäschestücken, 1 Nähmaschine und oersch. andere Gegenstände unwiderruflich gegen sofortige Bezahlung öffentlich zur Versteigerung. Riesa, den 18. Oktober 1906. Der BvttstrcäungSbeamle des Rates der Stadt Riesa. )k II« kmävrs odtigts n HUW worden seien. Beide Parteien haben BeweiSännäg: Synode mit der Frage befaßen müßen, weil das Feuerbe Vernehmung von Zeugen gestellt. Die Entscheidung LeL Gerichts wird am 19. Oktober erfolgen. —)!( Auf der Elbstrecke unterhalb Strehla haben sich in den letzten Tagen drei schwere Schiffsunfälle er- eignet. Der mit Steinen beladene, auf der Fahrt talwärts begriffene neue Kahn deS Schiffseigners Clemens Ermer auS Nünchritz fuhr vorgestern auf einen der oberhalb Kreinitz im Wasser liegenden Nixstein derartig aus, daß er im Boden ein starkes Leck erhielt, durch welches das Waffe» rapid einströmte. , DaS Fahrzeug fuhr zwar noch eine Strecke weiter, konnte aber trotz aller Anstrengungen nicht über Waßer gehalten werden, drehte vielmehr bet Kreinitz um und ging am dortigen Heger total auf Grund. — Ferner wurde gestern vormittag der mit einer Ladung KieS befrachtete große Schleppkahn des Schiffseigners Dechert auS Bobersen, welcher auf der Fahrt talwärts be- griffen war, im sogen. Mühlberger Durchstich leck. Der Kahn wurde nach dem linksseitigen Elbufer gebracht und eS wird seitdem ununterbrochen mit mehreren Pumpen an- gestrengt gearbeitet, daS eindringende Waßer heraus- zuschaffen, um den Kahn über Wasser zu halten. — Der dritte Havariefall ereignete sich unterhalb Mühlbergs, an der sogenannten Belgernschen Ecke. Dort fuhr der mit 12000 Zentner Kohlen beladene große Deckkahn Nr. 8 der Vereinigten ElbschiffahrlS-Gesellschaften derartig mit einem anderen Kahne zusammen, daß er starke Beschädigungen erlitt. Trotz aller Bemühungen gelang eS nicht, den Kahn über Waßer zu halten, er ging total in Grund. Der Schiffsverkehr ist nicht gesperrt. — Die LandeSsynode nahm vorgestern zunächst debattelo- und einstimmig die Verordnung über die ander- weite Regelung der StaatSzulagen für Geistliche und getst- liche Stellen in zweiter Lesung endgültig an und setzte so- dann tn eingehender Weise die Besprechung deS Berichte- über den Zustand der Landeskirche fort, wobei Anträge nicht gestellt wurden. DaS Hauptinteresse zog die Be ratung der Petitionen deS KirchenoorstandeS zu St. Petri in Ehemnitz nebst andere»» Anschlußpetttionen sowie deS Verein- für Feuerbestattung in Chemnitz und der HauS- väterveretnigung der Trinitatis- und AndreaSkirchgemetnde zu Dresden, betreffend die amtliche Beteiligung der Geistlichen in FenerbestattungSfällen auf sich. Geh. Kirchenrat Sup. v. Pank-Leipzig schilderte als Referent de» Ausschußes die Situation auf dem Boden der Mitwirkung der Geistlichen der Landeskirche bet Leichen - Verbrennungen. Auch ohne die Petitionen hätte sich die drogerie. , z« kaufe« Preisangabe . d. Bl. erb. »viv iv s uvbkt loiuätSL >«r. es- vsraso vi«sn, iu»t der. » Qiodt 243. Donnerstag, 18 Oktober ütnm. «e«»» 59. gvkc z «nb Anzeiger (SUMM M Kqü-ch. Awtsötatt tz-x KönW UWUhMptMMnschast Großerchain, des Königl. AMisHLÄchts MÄ. M MH., Mesner O Tageblatt iM'M
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite