Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190610228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061022
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-22
- Monat1906-10
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.10.1906
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zanten iffelwurst rwurst rwurft ourst uwurft «n, schränke, Sofa», Kücheu- ie, >ett, em- >ert LNrck) Freitag, de« 26 Oktober 1996, vor«. II Uhr, kommt iw Gasthofe zum „aoldnen Adler" in Heyda ein Kutschwagen (H?nter-ader) gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 22. Oktober 1906. Der Gerichtsvollzieher des Köntgl. Amtsgerichts. Hofstraße 12. Nossen, 20. Oktober. Die hiesigen Stadtverordneten beschlossen, dem Verkehrsverein von Nossen eine Beihilfe von 200 M^zu gewähren Des weiteren wurde beschlossen, in hiesiger Stadt ein Volksbad zu errichten und die erforder lichen Mittel von 7000 Mark bewilligt, ebenso soll noch in diesem Winter eine Eisbahn errichtet werden, wofür ebenfalls dis erforderlichen Mittel mit 800 M. bewilligt wurden. Die Stadtverordneten genehmigten den Beitritt der Stadt Nossen zum BauunfallveisichernngSreiöand säch sischer Städ.e. )( Dresden, 21. Oktober. Der Großherzvg von Sachssn-Weimar-Eisenach hat heute vormittag 10,36 Uhr Dresden wieder verlaßen. Dresden, 20. Oktober. Auf Einladung der Stadt räte von Freiberg, Meißen, Oschatz und Zwickau hatten sich die Vertreter zahlreicher sächsischer, unter der Revidier ten Städtcordnung stehender Städte im Stadtverordneten- saale eingefunden, um über die Begründung eines Bau- uufallversicherungsberbaudes sächsischer Städte Beschlug zu fassen- Tie Verhandlungen fanden unter Leitung des Herrn Bürgermeisters Blüher-Freiberg statt- Ten Berat ungen lag ein von einer Kommission aufgestellter Entwurf zu Satzungen eines Bauunfallversich^erungsverbandcs^ säch sischer Städte zu Grunde- Danach bilden die beitretendeu Städte vom 1. Januar 1907 an einen Verband zur ge- meinschsaftlichen Durchführung der Unfallversicherung wegen der von ihnen in anderen als 'Eisenbahnbetrieben unternommenen Bauarbeiten- Tie Versammlung beschloß, einen Bauunfallversicherungsverband sächsischer Städte mit Revidierter Städtcordnung zu gründen, die Satzungen ohne Aenderung zu genehmigen, die biss zum 15- November d- I. ihren Beitritt erklärenden Städte mit Revidierter Städteordnung ohne Weiteres'in den Verband aufzuneh men, Freiberg als Vorort zu wählen und damit den Rat dieser Stadt (Bürgermeister Blüher) zum Vorstande zu bestellen- Auch einigte man sich dahin, daß der Beitritt wegen aller Baubetriebe erfolgen soll, die unter das Un fallversicherungsgesetz fallen- Dem Verbände sind sofort 66 sächsische Städte mit Revidierter Städteordnung beige treten. (Tr. Anz.) Bautzen, 20. Oktober. Abbrrchm mußte gestern abend der ehemalige Heidelberger Geistliche Adolf Siern seinen Vortrag Uber das Thema: „Gibt eS einen Gott!" Redner begann ^9 Uhr seine Ausführungen, und bereit- nach knapp dreioiertelstündigem Sprechen schwächte sich seine und wenn er nachts? auf Vorposten steht, da schlägt von fern der Schlei der Schakale an sein Ohr- Jedes Lebens-, zeichsen aus seiner Heimat nimmt er jetzt mit größtem In teresse auf, und was ihm einst unwichtig erschien, das kann er jetzt im Kreise gleichjgestimsMter Kameraden laug« und eingehend erörtern- Wie groß aber die Freude ist, wenn ihm durch hie Tat bewiesen wird, daß das Heimat land seiner nicht Vergessen hat, das" bewerfen die zahl reichen, warm empfundenen Tankeskarten für die vom Landesverein vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen ge sandten Weihnachtsgaben. Peichlich flössen im vorigen Herbst die Gaben und ermöglichten es) daß alle unsere? wackeren Landsleute in Südwestafrika mit praktischen, ihren jetzigen Bedürfnissen entsprechenden Gaben bedacht werden konnten. Tank und freudiges^ Gedenken an das! liebe Heimatland und' die freudigen Spender bringen die Karten zum Ausdruck, auf denen mitunter auch ein Pröb chen des unverzagten Humors, wie Grüße an die deutschen Mädels, eingeflochjtcn ist- Auch in diesem Jahre plant der Laudesverein vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen, Liebesgaben an unsere Krieger abzusenden und ersuchst alle herzlichst, ihn in seinen Bestrebungen durch Spenden, ob klein, ob groß, zu unterstützen- Geldspenden werden erbeten an das Bankhaus Hch- W. Bassenge u. Ko., Prager OertUches und Sächsisches. Riesa, 22- Oktober 1906. — Der gestrige, von prächtigem Herbstweitcr ausge zeichnete Sonntag brachte unserm Jahrmarkt einen ganz enormen Verkehr. Eine gewaltige Menschenmenge wogte während des ganzen Nachmittag bis spät abends die Straßen und Plätze, auf denen sich der Marktverkehr abspielt, auf und ab. Anscheinend hatten die Markrfieran- len, wenigstens teilweise, auch recht leidlichen Umsatz zu verzeichnen. Am heutigen Nachmittag herrschte ebenfalls wieder sehr lebhafter Marktverkehr. — Wann dürfen Militärpersonen eine Verhaftung vornehmen? Der Handstreich auf die Köpenicker Stadtkaffe legt die Frage nahe, wie es sich eigentlich mit den Verhaftungen durch Milstärpersonen ver hält. Militärpersonen können die Verhaftung einer Zivilperson nur auf Grund eines schriftlichen Haftbefehls eines Gerichts oder Staatsanwalts vornehmen. Ein solcher Befehl wurde den in Köpenick Verhafteten nicht vorgelegt. Die vorläufige Festnahme einer Zivilperson kann durch die zum Nachtdienst befohlenen Offiziere und Mannschaften in folgenden Fällen erfolgen: 1. Auf Befehl der Wacht- vorgesetzten. Die Mannschaften waren in diesem Falle weder auf Wache, noch konnte ihnen ein ihnen unbekannter Hauptmann ein Wachtoorgesetzter sein. 2. Auf schriftlichen Befehl eines militärischen Gerichtsherrn oder eines Ge richts. Da- war hier auch nicht der Fall. 3. Auf Antrag einer Polizeibehörde oder von Beamten, die Verbrechen nachzuforschen haben, wie Polizeibeamte oder Gendarmen. DaS lag auch hier nicht vor. Aus eigner Macht- Vollkommenheit können die zum Nachtdienst be fohlenen Offiziere und Mannschaften eine Zioilperson f e st- neh men, wenn sie jemanden bei Begehung einer straf- baren Handlung.betreffen und seine Persönlichkeit nicht feststellen können, ferner wenn eine Festnahme notwendig wird, um die ihnen anvertrauten Personen oder Sachen zu schützen, und endlich bet Angriffen auf Wache oder Posten, wenn die Tätlichkeiten oder Beleidigungen nur durch die Festnahme verhindert werden können. Alle diese Fälle treffen hier nicht zu. DaS widerrechtliche Verfahren dieses falschen Hauptmanns ergab sich auch daraus, daß er die Verhafteten zu einer Militärwache nach Berlin schaffen ließ, denn jede von Militärpersonen festgenommene Zivil- person ist an die nächste Polizeiwache abzuliefern, nur wenn eine Militärwache näher liegt, an diese zur Uebergabe an die Polizei abzugeben. Auf keinen Fall konnte die Militärperson berechtigt sein, sich di« Kasse vorzählen zu lassen und daS Geld an sich zu nehmen. Bei der Festnahme dürfen die Nilitärpersonen nur dann von derWaffe Gebrauch machen, wenn der bereits Verhaftete entspringt oder zu entspringen versucht, also keineswegs dazu, um dem Befehle, die Kaffe vorzuzählen, Gehorsam zu verschaffen. Als f e st- genommen gilt die betreffende Person erst, wenn man ihr ausdrücklich erklärt, daß sie festgenommen sei, und da bei die Hand auf sie legt oder sie mit der Waffe berührt. Wir sehen hieraus, wie genau die Vorschriften über Ver haftungen oder Festnahmen durch Militärpersonen geregelt sind und wie gut eS ist, wenn man diese Bestimmungen kennt. — Zum Streik der Glbeschtffer wird dem „Dr. Anz." aus Bodenbach vom 21. dS. MtS. geschrieben: Die Situation hat sich für den Verkehr nicht schlechter ge staltet. Auf dem Nussiger und dem Rosawitzer Umschlags platze wird normal gearbeitet und die Kähne schwimmen in gewöhnlicher Anzahl ab, sodaß der Streik auf diesen beiden Plätzen fast gar keinen Einfluß ausübt, zumal auch di« beteiligten Bahnen den Verkehr nach dem Nussiger Um schlagplatze wieder eröffnet haben. Dazu kommt noch, daß auch der Streik auf den Dampfern dadurch beseitigt wurde, diß man neue- Personal etnstellte und alle dem sozial- Im Auktionslokal hier kommen * Freitag, den 26. Oktober 1966, vorm. 16 Nhr, Möbels, 1 eiserner Blumentisch, 1 Bettstelle mit Matratze u. a. m. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 22. Oktober 1906. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. D-'b Riesa« La-kblaU «ichstm levrn Tag Adwd« mit LuLriahme -er -Lorm- m» st-ft.-ag«. WertestL-rttchei c- r«, . --ml -v M., tret In- Hau- t Marl St» Psg-, Sri Liholmrg um Kchaürr der talserl. Peftauf-altru 1 Mack «L Pfg. srrrü den BrbfrrLger st». H-«ur / Rur.' 7 KuL --rrde« anz« Avzetzen-Lrma-Wt für di« Stummer dr» AuSgadnagrL v:r BormitragZ S Utz: ohn- -Ac.väkr Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — «elchllstsstcllr: Noethe- Straß« 59. - KL- die T. Langer in «,rsv. demokratischen Verbands nicht angehörenden Heizer ihren Dienst wieder «»getreten haben. Kahnraum ist genügend vorhanden. — Tie Dcgjegnung der Gräfin Montignosv mit den beiden ältesten sächsischen Königssöhnen, die bald djas 14. bezw. 13, Lebensjahr vollenden, wird laut einer den „L- N. N.l" aus Dresden zugehenden Mitteilung in nächster Woche in München stattfinden und zwar voraussichtlich in der dortigen sächsischen Gesandtschaft oder doch in der Wohnung des sächsischen Gesandten am Münchener Hofe, Freiherrn von Friesen- Lieser hat die Verhandlungen während der letzten Zeit im Auftrage des Königs mit dem Vertreter der Gräfin Montignosv, dem Fürsten Johann zu Hohenlohe-Bartqnstein-Jagsiberg, der mit der jünge ren Schwester der Gräfin Montignosv, der Erzherzogin Anna Maria Theresia verheiratet ist, geführt und wird auch dem Zusamsntentveffen der Königlichen Kinder mit ihrer Mutter beiwohnen- Ter Aufenthalt der Prinzen in München wird nur von kurzer Daudr sein, worauf sie die Reise nach Cannes fortsetzen werden, um dort bei der Hochtzeit 'ihres Onkels,^ dess Prinzen Johann Georg, zu gegen zu sein- —y. Die 5. Strafkammer deS hiesigen Kgl. Landge richts beschäftigte eine Untersuchungssache gegen den ehe-, maligen Postboten Theodor Otto Richard Willy Ramsch' Straße Nr. 12, Gegenstände an die Tresdner Transport- aus Dresden wegen Vergehen im Amte. Der 24 Jahre ; und Lagcrhaus-Aktien-Gesellschaft, Dresden, Kleine Pack alte, bisher unbescholtene Angeklagte war früher bei der io Dresdner Post in Stellung und seit 1. Juli ds. Js. als Landbriefträger bei dem Kaiserlichen Postamte in Prieste witz tätig. Am 28. Juli erhielt Ramsch von einer Frau in Zottewitz 140 Mark 45 Pfg., um diese mittels Post anweisung an einen Tapezierer in München zu senden. Die Frau übergab dem Angeklagten auch noch einen Brief zur Absendung nach München, der näheres über die posta lische Sendung enthielt. Ramsch hat das ihm übergebene Geld nicht dem Auftrage gemäß verwendet, sondern es in leichtfertiger Weise hier vertan und deshalb auch den Brief unterdrückt. ES ist später durch Hilfe deS Großvaters deS Angeklagten Ersatz geleistet worden. Das Urteil lautete auf eine 9 monatige Gefängnisstrafe; 2 Monate gelten als verbüßt. — Die Arbeiter der Staatseisenbahu - Verwaltung werden bekanntlich für längere befriedigende Dienstleistungen und zwar nach 25-, 30-, 35- und 40jähriger Dienstzeit durch Geldbelohnnngen usw. ausgezeichnet. Diese Vergünstigung konnte im dritten Vierteljahr 1906 zusammen 134 Arbeitern gewährt werden und zwar an 23 nach 25 jähriger Dienstzeit, an 82 nach 30 jähriger Dienstzeit, an 24 nach 35 jähriger Dienstzeit und an 5 nach 40 jähriger Dienstzeit. Den zuletzt erwähnten 5 Arbeiter,! wurde außerdem noch eine schriftliche Belobigung von der Staats- eisenbahn-Verwaltung erteilt. — Wochenspielplan der Kgl. Hofiheatcr in Dresden. Opernhaus. Dienstag: „Der fliegende Holländer". Mittwoch: „Margarethe". Donnerstag: „Hoffmanns Erzählungen". Freitag: 1. Sifonie-Konzert, Serie L. Solistische Mitwirkung: Hr. Hubermann (Violine). Sonnabend: „Oberon". Sonntag: „Die Boheme". Schauspielhaus. Dienstag: „FlachSmann als Er zieher". Mittwoch: „Brand". Donnerstag: Für die Sonn- abend-Abonnenten des 27. Oktober: „Iphigenie auf Tau- riS". Freitag: „Der Kompagnon". Sonnabend: Zum ersten Male: „Lohndiener". Sonntag: „Lohndiener". —* Sachsen in Südwestufrika- Und zögst Tu tausend Meilen weit in alle Welt hinaus', und kommt die siebe Weihnachtszeit, Tu wollt'st, Tu wärst zu Haus- Gar manchen von unseren tapferen sächsischen Kriegern im fernen Südwestafrika wirdcheim Gedenken an das nahende Weihnachtsfest eine Zähre in den Bart vollen, möchte er doch so gern Bruder und Schwester, Vater und Mutter mit einer Gabe erfreuen, dochs in seinem Lager kann er nichts erwerben- Oede Gegenden durchjwandert seine Abteilung Megnnmu-Ndrejstr NLareSlatt", Nirs». FeMsprM-L SK. LL «ud MktlM M AyügM Amtsblatt tesaerOUagetilO der KöniA AMshMMaunschaft GrLtzmham, ves König!. M MMHN Md i Ns MM sMP W 246. Montag 22 Oktober »L 'M. V -
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite