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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190611162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-16
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.11.1906
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««» A«r»ig»r WttM «a Aqchch. m-Zsekri ider-JackettS und Paletotj TeltR-0NM-Adreffe! »««„»»alt-, «lefo. AmLsötatt der Mligl DntShmptmannschast Großenhain, d«S König!. AvürgerichtS «nd des StadirÄhS znStM S«7. Freitag, IS Novemver ISO», ttend». »9. Jahrg. Durch die warme Witt«. ie ich trotz IIW! lediglich auf solche Fälle bezogen, in denen Leichen zur latt" MH ir§ ^kvnytten überdies die Rhein- tz 1 und die Elbcschiffahrts- schließt sich Laband in Leite von anderen hervorragenden ren Grundsatz an, daß die die Fahrbarerhaltung des keine besonderen Anstalten ng seien, auch wenn sie die v <ru° n _-^».t>en, haben sich die Bestimmungen der früheren Verord- ' d-» »«»Ilnfl- »u»gd-s L-nd-Ä-mstswri-mS »m l. Juli lM, di- lich ^..'LT'wLL MdZLLltt'RL'LN ^iaschetver mkohles f er, Nünchritz. »o, is- geht e da» >ir so» ßre mit Rücksicht auf da» diesjährige überreiche Tragen n. > November 1906. Digltche Amtshanptmauuschaft. Purcy o.e warme . d„ lttztoerflosientn Wochen und den darauf folgen den Tturm hat die Dtckebert ü^. welwck öeütt.n - ackmtuelu mdsreh« Meekm SeckeelM rrsichtlichen über der Erde aufgestelkt werden- Tie Beisetzung hat un auffällig zu geschahen- Wie Lei allen Beisetzungen von Aschsengesäßen, so sind auch! bei den auf Gottesäckern er folgenden kirchliche Feierlichkeiten und amtliche Beteili gung rvn Geistlichen ausgeschlossen- Tie äußeren Ord nungen, unter denen das hiernach Zugelassene stattfindeu soll, können vom Kirchenvorstand örtlich festgesetzt wer den- Auch ist dabei die grundsätzliche Stellung der Kirche zu wahren. Lommatzsch Auf der Straße von Lommatzsch nach Piskowitz wurde in der Nacht zuml Diensstage von einem Radfahrer ein junger Mann in fast bewußtlosem Zustande und mit einer Verletzung im GesiM im Straßengraben sitzend aufgefunden. Wie derselbe noch einiger Zeit er zählte, ist er ebenfalls aus deich Rade, von Hü.-er- Lommatzsch kommend, plötzlich Mit diesem zur Seite ge schleudert worden und mag wohl schon einige Zeit, elwc daß er sich dessen bewußt war, ich Straßengraben z. ge brachst haben. Eine mit Hilfe der Fahrradlaterne vo . ge nommene Untersuchung der Unfallstelle ergab, daß der Verunglückte wahrscheinlich in einem durch den Fall der Landstraße bedingten schnellen Tenrpo über einen etwa faustgroßen Stein gefahren ist, und durch den Anprall mit dem Rade in den Straßengraben geschleudert wurde- Ter Unfall nahm insofern noch einen verhältnismäßig günstigen Verlauf, als sich die Verletzung des'Gestürzten und der Tesekt am Rade als nicht bedeutend herausstell- ten und er den Weg nach einiger Zeit wieder sortsetzen konnte- < Dresden. Tie europäische Fahrplankonferenz für den Sonkmerdienst 1907 wird am 5- und 6. Tezember in unserer Residenzstadt abgehalten und im hiesigen städti schen Ausstellungspalaste tagen- Zu dieser Konferenz sind nahezu 160 Eisenbahnverwaltungen und Tampfschiffgesell- schasten eingeladen, und zwar: 49 deutsche, 25 österreich isch^, 9 ungarische, 6 italienische, 10 schweizerische, 6 fran zösisch, 2 spanische, 3 portugiesische, 9 belgische, 4 nieder ländisch, 1 luxemburgische, 4 englische, 3 dänische, 10 schjwedische, 2 norwegische, 10 russisch-finnländische, 2 tür kisch, sowie je 1 bulgarische, rumänisch und serbische Verwaltung. Tie Geschäftsführung hat die Königliche Generaldirektion der sächsischen Staatsbahnen- Ares den, 16. November. Tasst Königlich Oberhof- marschllamt gibt bekannt, daß die Anmeldungsliste für die anläßlich^ der Einzugsseierlichkeiten Ihrer Königlich» Ho heiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Johann Georg am 3. Tezember im Königlichen Opernhause stattfindeude Festvvrstellung abgeschlossen ist und weitere Anmeldungen nichst mehr berücksichtigt werden können- An sich reichen schn jetzt die verfügbaren Plätze nicht nrehr aus, um alle eingegangenen Wünsch um Vormerkung zu erfüllen- Zittau, 14. November. In Reichenau hat Fabrik besitzer W. Brendler dem evangelischen Teile der dortigen Gemeinde ein .Kinderheim" zum Geschenk gemacht, nachdem er vor mehreren Jahren für die Kinder seine» Bekenntnisses ein katholische» „Heim" gegründet Hütte. Da» neue „Km- derhetm" umfaßt drei von einander räumlich getrennt« Abteilungen, nämlich «ine für 160 Kinder berechnete Svte!- schule, dte einer Kleinktnderlehrerin anvertraut ist, «iaeu für 30—50 Kinder bemessenen Kinderhort und «ine Waisen abteilung, in welcher 12 Kinder Aufnahme finden tönueu. Dte Leitung der ganzen Anstalt soll satzuug»g«mäß immer in den Händen einer Dtakonosfin liegen, welcher ein Bor- Tas Landeskonsisiorium erläßt daher, zugleich in Berück sichtigung eines Antrags der jüngst geschlossenen Lckn- dessynode, in der letzten Nummer seines Verordnungs blattes eine neue Verordnung über die kirchliche Betei ligung in Feuerbestattungsfällen, und bemerkt darin: „Tie grundsätzliche Stellung der Kirche zur Feuerbestat tung, wie sie in der Verordnung vom 1- Juli 1901 dar gelegt ist, bleibt unberührt- Tie Feuerbestattung ist keine kirchliche Bestattungsweise. Deshalb bleibt auch weiter hin jede kirchliche Beteiligung bei der Feuerbestattung selbst, wie bei der Beisetzung von Aschsenbehältnissen, sie geschehe, wo sie wolle, ausgeschlossen- Vielmehr ist sei tens der Kirche auch fernerhin das Begraben der Toten als ehrwürdige christliche Sitte hoch und heilig zu halten und um so treuer zu bewahren, als diese Ditte der schriftge- mäßen Auffassung des verstorbenen Leibes als eines Samenkorns, das in Gottes Acker einer fröhlichen Auf erstehung harrt, entspricht und einen'wertvollen Besitz für das Glaubens- und Gemütsleben des Volkes bildet- In allen diesen Beziehungen besteht, wie die Verhandlungen der 8. ordentlichen Landessynode und die von dieser ihrem Anträge beigegebenen Einschränkungen ergeben, volles Einverständnis zwischen dem Kirchenregiment und den Vertretern der Landeskirche." — Unter Wahrung alles dessen ist folgendes verordnet tvvrden: Tie amtliche Be teiligung an Trauerfeiern in Feucrbestattungssällen ist dem pflichtmäßigen Ermessen der Geistlichen freigegeben- Verpflichtet zur amtlichen Beteiligung ist kein Geistlicher- Tie kirchliche Trauerfeier darf im Hause oder in der Rede halle gehalten werden, in dieser auch dann, wenn sie sich auf dem Grundstück der Verbrennungsänlage befindet- Tie kirchliche Trauerfeier besteht in Wortverkündigung, Gebet und Segen- Sie endet vor der Verbringung oder Versenkung der Leichse in den Verbrennungsraum, sodaß während derselben ein Amtieren des Geistlichen nicht mehr stattfindet. Ter Geistliche hat darauf zu achten, daß seine Mitwirkung nicht als). kirchliche Billigung der Feuerbe stattung zu deuten ist. Zwar wird es weder geboten noch rätlichs sein, in der Rede ausdrücklich über die einmal ge wählte Bestattungsiart vom kirchlichen oder auch vom per sönlichen Standpunkt aus zu urteilen. Wohl aber wird der christlichen Auferstehungshvsfnung klarer und deut licher Ausdruck zu geben sein- Gefäße mit Ueberresten sol cher Leichen, die durch Feuer bestattet sind, dürfen auf Gottesäcker nur mit Borwissen des Kirchenvorstands oder der kirchlichen Gottessackerverwaltung beigesetzt, nicht aber ce Ter' /.,hr Per- leriir ml- Befahrung erleichtern oder Schiffe Mit größerem Tief gang ermöglichen- Turch solche Verbesserung und Korrek tion hört auch der Fluß nicht auf, eine natürliche Wasser straße zu sein; ein Mittelding zwischen natürlichen und künstlichen Wasserstraßen (Flüsse und Kanäle) ist der ReichKVerfassung unbekannt- Soweit solche Abgaben zu lässig seien, dürften sie die zur Erhaltung und gewöhn- lichsen Herstellung der „Anstalten und Anlagen" erforder lichen Kosten nicht übersteigen- — Nachdem durch Gesetz vom 29- Mai ds. Fs. die Feuerbestattung staatlich zugclassen und geregelt worden ist, und infolgedessen Feuerbestattungen auch im Bereichs unserer Landeskirche selbst Vorkommen wer- ekürren tuen und Kind ;warz und fai lge Am r Kinderkleih ter Obstbiiums diese zu büu^ > Großenhain, am 1162Ä 'M' " «lletnverka« ab Schiff ins 8 ko. Dresden verurteilte gestern ^chmittag den 26 Jahre alten, Lehmig wegen Unterschlag^.!g und wiederholten Rückfalls- betrug» zu 7 Monaten Ge,ngni» und 2 Jahren Ehren- rechtSoerlust. Der AngeklaZge stahl am 26. Juni d. I. in Riemsdorf dem DienstkiDt Müller einen Filzhut, ein Tuch und eine Mütze, sowiOrm 5. August in Strehla dem Arbeiter Wenigs einen AAg und einen Filzhut. Am --- Yon Fahrradhändler o, er brachte e» nicht wieder dasselbe in einer Schankwirt- S Mark. — Außerdem erhielt n init Zuchthaus vorbestrafte ler au» Mess« bei Lommatzsch die Staatsgewalt 3 Wochen stt schon seit längerer Zeit In- Strehla. Am 29. Juni d. I. Unbotmäßtgkeit in eine Zelle ie Winkler in Gegenwart de» ichsten Widerstand, indem sie Otzrtliches u Riesa, 16- Wege vielfach gelitten. » . r Wegebaupfltchttßerv hx, Bezirke» erhalten deshalb hiermit Veranlassung, wo ^^'.^^"^neter feuchter Aofbriugoos einer veoeu Decke — war Atcr-N- der »rhaltutt^ Weg» und somit der Wegebairpflichttgen selbst liegt, da hierdurch die Verstell nicht so schnell abgenutzt wird — besorgt zu sein, vobei bemerkt wird, daß »'Svenen Falle« di« bet dem Abrändern der Kommunikation», vege gewonnenen Masten zm- Bedecken der Wege benutzt werden können, und so die .'«sondere Beschaffung von M 4 Hierbei wird a"hcimgei-7l^n, die infolge der Stürme von den Pfählen loSgerifftnen OZUotUdt», weiter d«nm Schutze gegen Hasenfraß die jüngeren Bäum« mit Umhüllungen 77 Stroh — zu versthrn, ferner dir Banmscheibt« -u Ackern und endlich inSbewn. r Rücklicbt auf da» dieSiäbriae überreiche Traaen . . , , chenrber 1906. -/ V Ter König von?L heute früh Tarvs ln Men erngetroffen anr Babnb.^ Erzyichogin ME^sepha. sandten Grafen Rex empfas Eintreffen begab sich der M wo er bei seiner SchPvestch sepha das Frühstück einnahu König in Begleitung seiner Zk «Kit Riesa« Tageblatt «scheint jede» Lag «deud» mit «uckuchmr der Som- und Schrage. ««tchlchMch» UezugchuM do «hau«, tu der EzpE» M Rtchr 1 Rack SO Psg., durch Misere LchM kni tu« Ha», i Mack « Pf,., wi «bhelrmg «u Schalt« d« katseck. PchmstaÜ« 1 Rack «b Pfg-, d«» d« «ckeftcklM ftck M» H«m» 2 Mack 7 «g. Auch «oaackaboMematt« am»« «gmar^a«. 0l»zrigv»>Am«chm« für die Nuumrer de« AuHgadckaae» bt» varmtttag» » Ahr ahne »«ckchr. Druck vdüag vim Sauger ü Winterlich iu Riesa. — Geschüstspelle: Garthe-Stratz« v». — Mir di« Redaettou verauUaartlich: L. Sauger i» Riesa. Freibank Riesa. Morgen Koannheud, den 17. November ds». Ihr»., von vormittag» Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof da» Fletsch zweier Rinder zum Preise von 45 Psg. pro V, kg zum Berkaus. Riesa, am 15. November 1906. Pie Direktion »es ftikdt. sckr *as ^Riesaer Tageblatt" erbitten wir UN» bi» spätesten» vormittag» v Uhr des jeweiligen Ausgabetage». Ne GeschSfttft-ll- Freibank Glaubitz. Morgen Sonnabend, den 17. d. M., von vormittag LV—11 Uhr gelangt da» Fleisch eine» Schweine» in gepökeltem Zustande zum Preise von 50 Psg. pro V, 1-8 zum Verkauf. Der Gemetndedorstand» . ) aus — 71 !tmd am Bahnhöfe von der Erzhe^ogin ^MM^TFosep^^vwie dem sächsischen Ge- morden- Nach seinem ng in das Augartenpalais, dr Erzherzogin Maria Jv- Sodann begab sich der „ ... „ , ^hwester nach dem Bahnhöfe, wo auch der sächsische Gesetzte Graf Rex sich zur Ver abschiedung eingefunden h< tte- Um 9,10 Uhr setzte der König die Reise nach Tresen fvrt- 30. August lieh sich Oe» Grler in Strehla ein Fah« zurück, sondern verpfänden schäft für eine Zeche von s« noch dte 51 Jahre alte, stL «Christiane Wilhelmine Wir wegen Widerstandes gegen Gefängnis. Die Angeklagte! sassin der VetztrkSanstalt ikjf rvurde dte Winkler rvegey abgeführt. Hierbei leistete Sekretär« Mann den erhe) gewalttätig gegen den Haö!,neister Boden und den Auf- seher Garten vorging. — Die Subscript,pn auf u, a. am hiesigen Platze bei der Riesaer Bank, Aktiengesellschaft zur Zeichnung gelangte Anleihe „M. 670 0V mit 103°/» rückzahl. Lore hypothekarische Anleihs»>er Brauerei Gottlieb Büchner Aktiengesellschaft zu GrfurtÄw,^de wegen vielfacher Ueber- zeichnung sofort nach SröWng geschloffen. — Ein sckjarfes UrteilDer das preußische Kanalgesetz LvM 1- April letzten JaAs fällt der bekannte Straß burger Staatsrechtzslehrer jyofessor Laband in dem soeben erschienenen Teutscher Reitzzstaatsrecht (Tübingen, 1907). Nach seiner Auffassung stej die Vorschrift in Paragr- 19 Les Gesetzes, wonach auf ds, regulierten Flüssen Schiff- Hkfsfahrtsabgaben spätes!,s' mits Inbetriebsetzung des üd ejÜeiit-Weserkanals zu erhell» sind, in direktem und vffen- cherverbäli Widerspruch mit ^tikel 54 Absatz 4 der Reichs- lation beging 7 ","d ist daher) «ch Artikel 2 der Reichsver- krcuzer „Pfeil". und m usführbar, solange nicht Ar- dlhn ein Gewehr, verst entspr« ^»der Weise abgeändert wird- enschpige und verletzte ritt« mißhandelt hatte. — Kes« »amburger Chaussee die Leichei ter Ermordete ist allem Anfc» kin der Tat dringend verdäck in blutbefleckte» Messer vvrfof lhuven austviesen, wurde in Hst latnichrn: Mt unerhört«"
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