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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190611278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19061127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19061127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-27
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1906
- Autor
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«hl. «schlage«! 906, vi tt. iiesa. ig gebra« . Festutl l, Gutsbes te nicht i> Besitzer, bl besorgt x zugestel! nil. esa. ndLwahlk! !a«d. adS 7 U! uch soll l rstaud. d Fra«. I knitz, zett ms Nl. Ä «ther. ukt 7 Uhl Süuther. latkartosse! on 261. agS 10 UI elbst, duil iß gehörens 1 Vorrat ! vettsttlle 1 Nach> id Vitrage Tse» Küchei Plättglol mschine, v« md Taxatl ze Belastui n, Let-zi stehlt billf «Ad A«xr1grr sKMlü MAchki-tt). AwtsöürÄ der Mkigl. LmtShMptmannschast Archmhain, des Körchfl. Amtsgerichts mtd deS EMWÄA M MA 375 Dienstag, 37 November «o«»s. KS. Jahvlt- La» SNesarr Lag»latt erscheda Mck Lag «bald» mV Aüsuahme der So«» «mo s«Mg». XnenerMurq«« SeWgopr«« dei «dh-Uwg i« der «lpedttkn tu Ms« 1 dN«k 50 Psg., Lmch uuser» L»M stet da Hara 1 «art « Pf», bei Abholung m» Schall« d« katsert. Psstanstaltrn 1 Mait «L Pfg., durch den BrirfttLg« frei in, Hau» 2 Marl 7 Pfg. Auch ««»atGabommnav» «»« -mgeuvoM«. Anzetgrn-Armahmr für die Ramm« de» Ausgabetag»» bt» vormittag» 2 Uhr ohne Dewühr. Dm« und »«lag von Langer L Winterlich w Niela. - Kelcha'iME «»»tbe-Straße kV. - Für die Redactio« verantwortlich: T. Langer in Riesa. » —s-r l-- - Gemäß dem B schtusse deS BuudesralS vom 6. Oktober 1904 Uvrr d»e Am- münzung von 109 Millionen Mark in Fünfzigpfennigstücken sollen die in den biss Hertgeu Forme» geprägten Stück« eingezogen werden. Sämtliche Staatskassen werden daher angewiesen, ») Fünfzigpfennigstücke alten Gepräge», die nach Artikel 9 Absatz 2 de» Münz gesetze» vom 9. Juli 1873 von ihnen in jedem Betrag« in Zahlung zu nehmen sind, auf Antrag in beliebiger Menge gegen andere» Geld umzu tauschen, soweit die Bestände die» zulasten, b) die angesammelten Stücke nicht wieder zu verausgaben, sondern, soweit fit nicht bei ei»er Reichsbankstelle »«mittelbar am-ewechselt werde« können, an die Finanzhauptkasse auf Ueberschußgelder unter besonderer Packung und äußerer Kennzeichnung mtteinzuliefern oder bei der Finanzhauptkasse oder bet einer anderen, Ueberschüste einliefernden Staatskasse umzutauschen. Die Reichrbankanstalten sind vom Reichsbankdirektorium veranlaßt worden, die fraglichen Münzen alten Gepräges in jedem Betrags in Zahlung zu nehmen und in beliebiger Menge gegen andere Reichs-Silber- oder Nickelmünzen umzutauschen, soweit die Bestände an solchen Münzsorten die» zulasten. Dresden, den 23. November 1906. Sämtliche Ministerien. Das im Grundbuch« für Riesa Blatt 120 auf den Namen Bertha Hettve^Verw. Elaatzvitzer geb. Dommsch eingetragene Grundstück soll am 2t. Januar 1907, vormittags V-H Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 9,6 Ar groß und auf 43150 M. — Pfg. geschätzt. ES besteht auS einem Wohngebäude und Hintergebäude, ferner aus Hofraum und Garten und liegt Hauptstraße Nr. 25. Das Wohngebäude enthält einen Ladeneinbau. Brandoersicherung: 24120 Mk. —. Steuereinheiten : 316,68. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dein Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 26. Oktober 1906 verlautbarten Versteigerungsoermerkes aus dem Grund- Luche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten auzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be ¬ rücksichtigt und bei der Verteilung des VersteigerungserlüseS dem Ansprüche de» Gläu- bigers und den übrige- Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf. gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Mir» stellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der Versteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 26. November 1906. «öot-liches «mtS,ericht. 2» 51/06 Im Auktionslokal hier kommen Freitag, de« 30. November ISO«, vor«. 1» Uhr, 2 Flaschen Lack, 1 Sack Leim, 1 Ladentafel mit Marmoraussatz und 2 großen Waagen, 1 kleinere deSgl, 1 Fahrrad und 1 Sofa gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 24. November 1906. Der Gerichtsvollzieher des Küuigl. Amt-ßertchls. Mit Schluß dieses JahreS scheiden auS dem Stadtoerordneten-Kollegium auS die Herren Fritzsche, Röihlich, Schvavder, Sch Sv Herr, Stärke a«d Thost. Außerdem rst für den im Laufe dieses Jahres freiwillig au« dem Stadtoerord neten-Kollegium ausgeschiedenen Herrn Restaurateur Robert Roh« für daS Jahr 1907 ein Ersatzmann zu wählen. ES sind demnach 5 ansässige und 2 unansässige Bürger in das Stadtverordneten- Kollegium zu wählen. Die Wahl findet Dov»erSt«s, de« 29. November 1906 in der Zeit von vormittags 10 Uhr bis aachmtttagS 2 Uhr im Rathaus, Ditzunz». saal statt. Riesa, am 20. November 1906. Der Rat der Stadt Riesa. Tchr. Schulgemeinde GrAm. Die Mitglieder der Schulgemeinde Gröba werden zu der Donnerstag, de« 29. dss. Mts., mittags 12 Uhr stattfindenden Feier der Gr«vdstetvleg«vg zam Barr der «e«ep Schirle in M öbs höflichst eingeladen. Der Schulvorstands Oertliches und Sächsisches. Riesa, 27- November 1906. — Wir wollen nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß an der Kirchen Vorstands wähl nächsten Sonntag nur diejenigen stimmberechtigten Glieder teil- nehmen können, die sich bis zum 28 November mittags 12 Uhr zur Einzeichnung in die Wählerlisten an den in der Bekanntmachung angegebenen Stellen gemeldet haben. — Aus Anlaß der freudigen Ereignisses der Vermäh lung Er. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg -mit der Frau Prinzessin Maria Immakulata hat Se. Ma- jestät der König bei dem feierlichen Einzuge des Paare» In die Landeshauptstadt Dresden einen Gaadenakt vollzogen, indem nach den Vorschlägen des Justizministeriums etwa 120 Personen, die wegen eine» in der Not begangenen Vergehens gegen die VermögenSordnunz zu Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt waren, ihre Strafen ganz oder zum Teil erlassen worden sind. Not zu lindern und Tränen zu trocknen, hat sich die einziehende Frau Prin- ! zesstn schon in Cannes zu ihrem edelsten Lebenszwecke er- wählt gehabt. Ihrem hohen Sinne wird deshalb die bei dem Gnadenakte zum Ausdruck gekommene Rücksicht auf die Notlage, in der sich die Begnadigten dereinst befunden haben, in ganz besonderem Maße entsprechen. — Nach dem vom Amtsgericht Hamburg gestern ver kündeten Urteil in der Schadenersatzklage der Bereinigten Elb^cl- ff bitsgesellschaften, Aktiengesellschaft, wurden 16 Boo:« teure wegen Gehorsamsverweigerung ohne Einhaltung der Kündignngsfiist zu je 18 Mark Geldstrafe und Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Widerklage der Bootsleute wurde abgewiesen. —* Die 1. Klaffe der 151. K. S. Landes Lotterie wird am 5 und 6. Dezember gezogen. —* Der Deutsche Flotten-Verein hat neben I dem Zweck, daS Verständnis und Interesse dc» deutschen l Volkes für die Bedeutung einer starken Flotte zu wecken l nnd zu fördern, sich auch die Aufgabe gestellt, für die Än- Igebörtgen der Marine und des im überseeischen Dienste Iverwendeten Landheeres nach Maßgabe der vorhandenen »Mittel fürsorgend einzutteten. In Ausführung diese!: »Aufgabe Hot der Verein, veranlaßt durch die chinesischen »Wirren, s. Zt. einen „Chinafonds" gegründet, au» welchem Teilnehmern an dem Chinafeldzuge bereirS namhafte Unterstützungen gezahlt worden sind. Um nun auch den Teilnehmern an dem Feldzuge in Südwestafrika in gleicher Weise Unterstützungen gewähren zu können, hat der Deutsche Flotten - Verein neuerdings eine größere Sumins unter der Bezeichnung „Süd-West-Afrika-Fonds" zur Ver fügung gestellt. Die Verwendung der Mittel dieses Fonds darf nur für Teilnehmer an dem Feldzuge, welche der Kaiserlichen Marine oder der Kaiserlichen Schutztruppe in Südwestafrika angehören oder angehört haben, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen erfolgen Die Gesuche um Unterstützungen sind entweder direkt an daS Präsidium des Deutschen Flotten-Vereins in Berlin, oder an die be treffenden Ortsverbände, welche die Anträge dorthin weiter geben, zu richten. — Dem „Leipz- Tgbl." wird aus Liebenwerda mit geteilt: Am Bußtag nachmittag hatte sich der 10 jährige Sohu des Hausbesitzers I- Köppe in Biehlä heimlich von Hause entfernt und war zu Fuß bis nach! Riesa ge wandert, wo er auf dem Bahnhöfe durch sein sonder bares Wesen auffiel. Soviel man aus ihm herausbrachte, wollte er als blinder Passagier biss'nach Chemnitz mit fahren, wo seine Großmutter ivvhut- Beamte brachsten ihn wieder zu seinen sehr besorgten Eltern zurück- — Tas Sächsische Staatssschuldbuch- Tas zufolge Gesetzes vom 25- April 1884 im Königreichs Sach sen eingerichtete Staatsschuldbuch bietet den Inhabern von 3 prozentigeu Sächsischen Rentenschuldverschreibungen die. Füglichskeit, derartige Schuldverschreibungen in eine auf den Namen einer bestimmten Person lautende Buch schuld des Staates umwändelu zu lassen- Durch das Ge setz vom 11. Juni 1906 ist die Benutzung dieser lediglich dem Interesse der Staatsglänbiger dienenden Einrichtung neuerdings noch weiteren Kreisen zugänglich gemacht nnd wesentlich erleichtert worden- Als Gläubiger können in das Staatsschfuldbuch eingetragen werden: 1- ein zelne Physischfe Personen, 2- einzelne Handelsfirmen, 3. ein zelne juristisch^ Personen sowie einzelne Persvnenvcr- einc, Genossenschjaften und Kassen, die zwar nicht die Eigenschjaft juristischer Personen besitzen, jedoch mit der Befugnis, unter ihrer Firma oder unter ihrem Namen Rechfte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehcn, gesetzlich ausgestattet worden sind, 4- einzelne Anstalten und Vormögensmassen ohne juristische Persönlich;eit, deren Verwaltung von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aussicht geführt wird, oder deren Verwalter ihre Versügungsbefugniss/uber die Masse nachsweisen- Wer eine Forderung im Staatsschsuldbuche eintragen lassen will, hat entweder 3prozentige Rentenschsuldverschrei- bungen nebst zugehörigen Zinsbogen oder bares Geld zum Ankäufe solchser Schuldverschreibungen an die Staats schuldenverwaltung in Dresden oder an eine der außer der Staatsschfuldenkasse bei der Zahlung der Buchschuld- zinsen beteiligten, nachstehend genannten Kassenstellen einhuliefern mit dem Anträge, den Nennwert der einge- liefertcn oder anzukaufenden Schuldverschreibungen für den zu bezeichnenden Gläubiger in das "Staatsschuldbuch «iuzutragen- In dem ^Anträge sind auch etwaige Be schränkungen, denen der Gläubiger in bezug auf die eingetragene Forderung unterliegen soll, z- B. Bestel lung eines Nicßbrauchsrechts, Verpfändungen, Verfügungs verbote usw- mit zu erwähnen. Zu solchsen Anträgen sind bei den Annahmestellen Vordrucke und Muster zu deren Ausfüllung unentgeltlich zu beziehen; auf Ver langen der Antragsteller werden die Anträge aber auch, an Amtsstelle bereitwilligst ausgefertigt- Eingetragene Forderungen können durchs Zuschireibungen beliebig er höht, ganz oder teilweise abgetreten, auf andere Konten übertragen oder wieder gelöscht.werden- Letzterenfalls ge langen an Stelle des gelöschten Forderungsbettags Staatsschuldverschreibungen in gleichhohem Nennwerte zur Auslieferung. Ebenso ist jederzeit zulässig, sonstige Veränderungen im Schsuldverhältnisse, wie Verpfän dungen, Nießbrauchsbestellungcn usw- im Staatsschuldbuche eintragen oder wieder löschsen zu lassen- Tie Zahlung der Zinsen von Buchsschuldforderungen beginnt schon 14 Tage vor dem Fälligkeitstage und kann unter möglichster Be rücksichtigung der Wünsche des eingetragenen Berechtigten erfolgen: im Falle persönlicher Abhebung des Zinsen betrags durch die Staatsschuldenkasse in Dresden, die Lotteriedarlehnskasse in Leipzig, die Hauptzollämter in. Chemnitz, Plauen und Zwickau und die Stationsknssen der sächsischen Staatseisenbahnen mit Ausnahme der jenigen von Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen und Zwickau gegen einfach^ Quittung auf einem an Kassen stelle bereit gehaltenen Vordrucke; andernfalls auf Go
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