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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.11.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-11-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-190311293
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-19031129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-19031129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Ausgabe beschädigt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1903
- Monat1903-11
- Tag1903-11-29
- Monat1903-11
- Jahr1903
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.11.1903
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VkzuqS.Preis tz, die havptkxpedMoa oder deren Au-gabo- stelle» «dgeholt: vterüliührltch ^S S.—, bet uvttmaNaer täglicher Zvst, ll» na m- Hau» S7L. Durch die Voll vezogea mr Deutsch land a Oesterreich oterteljührlich ^ll 4.»0, für die Adrigen Lander laut ZeituagSpreiSüst«. Lrdaktiov »>h Lrveditio»; TvbaautSgasse 8. tzernlpk^er lö» und SSL. FiltaleepedMa»»« r Tlkred Hast». vachtzoiülg, ünwerMtsftr.^ S.Ndsch» Kath«»»«»» lch ». KSMg-pl. V. vrer-nrr Vafianflraß» -4. yernsprecher Amt l Ar, INS. -amrt-Filtale Serlin: T«k Dmuker, tzepzgl. vayr. Hoslmchhandlg^ Ltchowstrnst, l0. Fernsprecher «ml VI Str. 4-OA WpMer JaMall Anzeiger. Ämtsölatt des königlichen Land- und -es Königlichen Amtsgerichtes Leipzig, -es Nates un- -es Volizeiamteo -er Lta-t Leipzig. Anzeige«.Preis die 6 gespaltene Petitzeile LS L, Reklame» unter dem RedatttlmSstrich (4gespalten) 7d H vo: den Familtenuach- richten (Sgespaüea) bv L,. Tabellarischer und Ziffernlatz entsprechend höher. — Gebühre» für Nachweisungen »ad Offertenaauahme LS (excl. Porto). Ertra-Vellage« (gesalzt^ nur mN der Morg»a«AuSgab«, ohne Postbesörderung SO.-, mit Postbesörderung ^l 70.—. Annahmrschlaß für Anzeige«: Adend-AnS-ede« vormittag» ly Uh». Vkvrg«H-«»sgab,! Nachmittag- 4 Uhr. Un-eig-n sind stets MI di« Erveditien zu richten. Vie Expedition ist Wochentag« ununterbrochen geSssnet von früh st bis abend» 7 Uhr Druck und Verlag von E. Pol» in Leipzig. Nr. 606. Sonntag den 29. November 1903. 97. Jahrgang. «WSSSSSSWWSSSSSSSSIMiSS Aus -er Woche. Man muß zu den an Bedeutung und Geist so reichen Publizist« der „Deutschen Tageszeitung" gehör«, um bei der B»«««r Rede des Kurators v. Rottenburg weder den Redner noch den Inhalt der Rede politisch oder sonst bedeutsam zu finde«. Wir bescheideneren Menschenkinder empfinden von Zeit zu Zeit die Sehnsucht nach bedeutenden Eindrücken, nnd Minister und Parlamentarier bieten uns heut zutage nur selten, was wir begehren. Da will eS denn schon etwa- heißen, wenn Geheimrat v. Rottenburg, der durch lange Jahre Kanzleichef, also der vertrauteste Mitarbeiter d«S großen Bismarck gewesen ist, über Dinge spricht, die allen Politikern am Herzen liegen müssen. Die klugen Leute der „Vossischen Zeitung" allerdings wissen wie alles andere, so auch dit Motive Bismarcks bei Behandlung der Karolineufrage selbstverständlich sehr viel besser, als der Mann, mit dem der Kanzler damals da» amtliche Material verarbeitet hat. DaS soll unS aber nicht hindern, uns zu freuen, daß der große Kanzler, an dem da» gehässige Ausland nur Blut und Eisen wahrnehmen wollte, un» ge schildert wird mit der Eigenschaft des Löwen, unter dessen Würde eS wäre, der Maus zu nahe zu treten. Wiederum die Publizisten der „Vossischen Zeitung" kennen den Charakter Bismarcks so sehr viel besser, als Rottenburg, daß sie die von diesem bestrittene Vorliebe für Knüttelpoktik dem großen Kanzler unter den verschiedenste« Gesichtspunkten nachsagen. Weil Fürst Bismarck nur zu oft sich an gewiesen sah auf eine Politik der starken Mittel, weil er unter Umständen schonungslos verfuhr gegen Personen und Richtungen, die er als Gegner der nach seiner Ansicht dem Vaterland« zuträglichen Politik für schädlich halten mußte, deswegen muß er Vorliebe für den Knüttel gehabt haben, er, der selbst in den Zeiten erregtester Stimmungen seinem Monarchen eine Politik des MaßhaltenS, den Verzicht aus Demütigung des besiegten Feindes — 1866 — in heißem Kampfe abgerungrn hat. Aber zu einem bißchen Gerechtigkeit schwingen sich diese Leute selbst dann nicht auf, wenn sie von ihrem eigenen Standpunkte aus allen Anlaß hätten, einen sonst nicht in ihren Reihen wirkenden Politiker dem gemeinsamen Gegner als Bundesgenossen gegenüber zu stellen. Ein solcher Anlaß liegt aber gerade hier vor. Denn Rottenburg wird nicht nur von der Sozialdemokratie, sondern vor allem von der vereinigten schwarzweißen und schwarzen Reaktion mit Wut angegriffen. Verurteilt er doch, um mit der „Kreuz-Zeitung" zu sprechen, diejenige Schulpolitik, „die in Preußen von jeher getrieben worden ist, die nach den Er klärungen der verantwortlichen Minister auch ferner getrieben werden soll, die diesen durch die VerfassungSurkunde zur Pflicht gemacht worden ist, und für deren Aufrechterhaltung das Abgeordnetenhaus und das Herrenhaus mit großer Entschiedenheit eingetreten sind." Alles das ist buchstäblich wahr. Und wir sehen gerade deswegen in der Rottenburg- schen Rede das Verdienst der Offenherzigkeit und des Mutes zu einer Zeit, da mit dem Excellenztitel geschmückte Redner Preußen» bei allen Gelegenheiten immer nur daran denken, wie sie vermeiden möchten, „oben", wie der geschmack volle Ausdruck lautet, anzustoßen. Außer dem Prinzen Eitelfritz, der nach menschlicher Voraussicht auf politische Verhältnisse nicht viel einzuwirken haben wird, hat der junge Herzog von, ßohurg die Red« des Kurators mit angehört. DaS Ländchen wird hevte von einem frisch und vorurteilslos an die Dinge herantreteoden Regenten verwaltet. E» ist nicht zu unterschätzen, daß sein künftiger Beherrscher nicht lediglich in der Potsdamer Garde die entscheidenden Eindrücke empfängt, sonder« gelegentlich auch einmal erfährt, daß sehr bedeutende und auf angesehenem Posten sichende Männer nicht alles herrlich und schön finden, was „von jeher" in Preußen gegolten hat. Zumal nach dem Wahlergebnis, das trotz des Wahlrechtstlends so gedeutet wird, als habe sich die Mehrheit de» preußischen Volkes von neuem für Konservative u«d Klerikal« ent schiede», müsse« all« Z«g« gegen diese Richtung aus. geführt werd«. Bezeichnender Weise hatte gerade au dem- selb« Lag«, der die Kund« von Rott«b«rgs Rede brachte, der sromme „Reichsbote" als Hauptaufgabe des neuen Abgeordnetenhauses bezeichnet, die liberal« Bestrebung« auf „Entchrisilichuag" der Schul« mit aller Kraft zurückzuweisen. Wir vermissen bei dieser Erklärung jegliche dona üävs. Denu daß ein« Entchrisilichung der Volksschule schon deSweg« un möglich ist, weil die erdrückende Mehrzahl der Lehrer bisher uud künftig gar uicht anders kann, als aus de» Bod« «uffrn germanisch-christlichen Weltanschauung stehen, weiß man auf der ander« Seite nur zu gut. Die reaktionäre Gchulpolitik fliest aus der Quell« der Feindschaft gegen Auf- klär«»- and Äftsseuschaft. Deshalb ßt»D der Benner Red»«- »it Recht »MI bei» verlang« nach Freiheit de, Forschung aus, wobei n seinen Ge»auk«gang unter be» Schutz tzss Kaisers selbst stellt«, der gerad« vor einem Jahre di« durch stillt Aachener Red« entstand«« Besorgnisse in Görlitz zer streut«, «dem er sagte: „Hier auf Schlesien« Boden, da ziemt eS sich wohl, an den großen König zu erinnern, der dies« Edelstein seiner Krone eingefügt hat, und das, was er für di« Zukunft seine« Vaterlandes im Auge hatte, da» wollen wir auch weiter bilden: Freiheit für da« Deuten, Freiheit in der Weiterbildung der Religio« «ad Freiheit für unsere wissenschaftliche Forschung. Da» ist die Freiheit, die ich dem deutschen Volke wünsche und ihm erkämpfen will." Der Hinweis auf kaiserliche Worte wird leider selbst bei den Konservativ« nicht verfangen. Wir wollen aber uicht ihnen speziell in die Schuhe schieben, was wir als einen fast allgemein« Fehler erkennen, der bei der Beurteilung der Rottenburgscheu Rede wieder frappierend hervorgetreten ist: D« Mangel au Respekt vor der Persönlichkeit, die Beschrän kung de» Rechtes freier Meinungsäußerung. Wenn ein geistig bedeutender Man» sich über eine TageSfrage äußert, so fällt die politische Publizistik ihr Urteil fast ausschließlich unter dem einen Gesichtspunkt: wie verhält sich diese Aeußeruug zu dem, wa» wir bisher vertreten haben? Zumal die Organe de» Berliner Freisinn» sind da sehr schnell fertig mit der Verdammungs-Urkunde. DeS Gebildet« einzig würdig scheint aber bei einer Meinungsverschiedenheit mit einer bisher al» bedeutend erkannten Persönlichkeit alle ihre Gegengründe ganz besonder eingehend zu prüfen, das eigene Urteil nachzuprüfen. DieseSVer- urteilen in Bausch und Bogen gehört eben auch zu deu Ur sachen de» Verflachens unseres öffentlichen Leben». Die Par- lamentSscheu beruht durchaus nicht nur auf der Hast modernen Berufsleben». Der fein organisiert«, sensible Manu kann die Schonungslosigkeit deS heutigen Meinungskampfes nicht ertragen, jedenfalls geht er ihm aus. dem Weg«, so lange da» irgmd möglich ist. Aber leider besteht sehr wenig Aussicht dafür, daß in absehbarer Zeit in der politischen Publizistik die frühere, gerade wegen ihrer Charakterfestigkeit, wegen der Treue gegen sich selbst, auch den Gegner würdig und mit Anstand behandelnde Richtung wieder maßgebend werden könnte. Wir fürcht«, daß auch der neue Reichstag, dessen Eröffnung nun so nahe bevorsteht, den Mangel au ursprünglichen, auf Grund reichster Bildung Weitblickenden Persönlichkeiten gerade bei den Gegnern der Sozialdemokratie schwer em pfinden lassen wird. Und wie nötig wird eS sein, daß die nationalen Parteien ihren Mann steh«! Die sozialdemo kratischen Organe weisen schon jetzt mit Schadenfreude auf das Material hin, mit welchem sie den Angriffen auf die Dresdner Schande zu begegnen gedenken. Spricht der soeben mit Freisprechung der Angeklagten beendete Kwilecki-Prozeß in der Hauptsache nur für die Ungeschicklichkeit von Staatsanwälten und Untersuchungsrichter», so hat in Oldenburg der Prozeß RieS recht schlechte Sitten derjenigen Kreise gezeigt, in denen ein gegmwärtiger Minister al» Staatsanwalt nicht nur heimisch war, sondern eine führende Stellung einnahm. Bor allem werden aber die militärischen Prozesse der letzten Monate sehr stark auSgebeutet werden. Hüflener ist zwar durch seine jetzt erfolgte Der- abschieduug unschädlich gemacht Word«. Aber schon die Verhandlungen der bayerischen Abgeordnetenkammer über den Militäretat haben «inen Vorgeschmack für da» gegeben, wa« von dm Genoss« im Reichstag wird geleistet werd«. Abwehr dagegen erwarten wir nicht von der in gewissen Kreisen so beliebten Praxis, der Welt zu zeigen, wie schlecht ihrerseits die Sozialdemokraten sich aufführen. Schon während deS ReichStagSwahlkampfrs haben wir darauf hingewiesen, daß die ganze sozialdemokratische Verhetzung nicht so bedeutende Erfolge zu erzielen vermöchte, w«u von der auderen Seite eine wirk- lich produktiv« Politik geleistet würde. Der Regierung den Mangel an Anregungen vorzuwerfen, sollte nicht die einzige Folge dieser betrübende« Erscheinung sein. Der Parlamen tarismus hat gerade in Zeit«, da di« Stärk« nicht auf Seiten der Regierung ist, sei»« Unentbehrlichkeit zu doku mentier«. Wir können nicht ßehaupt«, daß vou dieser Gelegenheit, di« eigentlich, schon seit, vierzeh- Jahre» geboten Wirb, allzu reichlicher und ersprießlicher Gebrauch gemacht worden sei. Vie Bewegung gegen ß 6, Ziffer 1v -es Sächsischen Liukommrustenergksehes. k». Vir wiesenschon «imnat kurz sarems hin, saß «ine Anzahl von Berbäncke« und Verein«« sich «ffammrngetan hniö, um ein« Abänderung »es tz s, Ziffer 10»es sächsischen Einkommensteuergesetze» UM» Ss. Juli 1900, b«u>. ein« authentische Interpretation Hieier V-fRstWeftgAMMg her-etzufü-ven. Die Agitation gipfelt 1» ein» Sin-ab- au H,, Ogl, desanttwinistrriu» tu DiiVden Es snn säch sischen Landtag. Angeschlossen haben sich der vewegung der Verein Sächsischer'Gemeinbebeamten, verband reisender Kattsleut« Deutsch. lands.Vureaubeamten-Bslein zu Leipzig. Kranke«. uns BegrWniVnsh, sowie O«NsioN»Dss« tzi» vursnnbenm tSN.Vereins in Leipzig, «Deutschs 4» hü» Stift»«« z« Leipßich N«»«r Leipzine, Lier- schutzpersi«, vsssin ,»r UntsrßÜtzOg *»« WitwenundÄaisen HeroarstellendTN Mit» glieber an den Hoftheatern -u Dresden, UnterstützungSinstitut für die Witwen und Waffen von - erteilt, wenn sie auch zur Zeit sich noch abwartend halten wolle«. Der 8 6 lautet in Ziffer 10 folgendermaßen: ,-Von der Einkommensteuer -leiben freit: 10. di« ausschließlich kirchlichen, meinnützige«, wohltätigen, vesols auf Druckschriften, die von Lotteriehändlern worden waren, aber Kitzinger hebt her- für die Argumentation des Reichsgerichts der daß jene Prospekte als selbständige Druck- und nicht als Bestandteil des Inhaltes einer Mitgliedern der Kgl. Sächf. musikalischen Kapelle »uDreSben, Unterstützung-Verein für Kauf- leute zu Ehemnitz, Schuhmacher - Innung zuDresden, sowie Witwen- und Waisenkaffe des Lehrerkollegiums am Gymnasium zu Zwickau. Aber noch eine ganze Reihe anderer Der- etnigungen haben ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen ver- Notanker gegeben wäre! Die Hfentltche Wohltätigkeit in Anspruch zu nehmen, scheuen sie sich, aber iu ihren Ver- bänden finden sie eine schnelle, diskrete Hülfe. Außer den Beiträgen, welche die Mitglieder der Vereinigungen zu solchen Kaffen zahlen, fließen denselben auch eine große Anzahl Subventionen zu, die von Gönnern ausdrücklich zur Förderung deS wohltätigen Zwecke- gegeben werden. Soll nun solchen Humanen Organisationen dadurch ent- gegengearbertet werden, daß man ihren wohltätigen Kassen Steuerlasten aufbürdet, die sie in ihren Bestrebungen hindern? Daß man die Nachteile erkennt, welche den be- treffenden Korporationen durch die scharfe Besteuerung zu gefügt werden, beweist der Umstand, daß vielfach städtische Gemeinwesen hinsichtlich der Kom- munalabgaben das in den wohltätigen Kaffen fest- gelegt« Vermögen steuerfrei gelassen haben. DaS müßte vorbildlich auch für die Staatssreuer sein. Unsere finan zielle Lage ist ja nicht so rosig, daß man die Steuerprivi legien zn erweitern trachten dürfte, aber was der Staat gerade aus dieser Steuer gewinnt, ist doch, wie wir oben zeigten, nur ein illusorischer Gewinn. Entweder, man interpretiert weitherziger und läßt die gesamte Tätigkeit solcher Vereine als gemeinnützige gelten, oder man scheidet aus dem 8 6, Ziffer 10 da- verhängnisvolle Wort „ausschließlich" auS. Letzteres befürworten die Petenten, welche folgenden Wortlaut Vorschlägen: „Die juristischen Personen un- mit dem Rechte deS BermÜgenSerwerbeS ckusgestatteten Perfonenvereine und Vermögen smasfen hinsichtlich des jenigen Teiles ihrer Erträgnisse, der zu kirchlichen, gemeinnützigen, wohl- tätigen, Besoldungs- und PensionS- zwecken Verwendung findet." Man hofft damit em gleiche» Recht für alle zu erzielen. be- U ... H Vesoldungs- oder PenstonSzwecken dienenden juristi schen Personen undmitdemNechtedesVer- mögen-erwerbe- auSgestatteten Per l' onenvereine und Vermögen Smasfen." Nun fühlen sich die genannten Bereinigungen und mit ihnen noch viele ungenannte,dadurch beschwert, daß ihrVer- mügen in vollem Uuffange zur Steuer herangezogen wird, obwohl das Vermögen in der Haupffach« doch nur wohl- tätigen Zwecken dient. Bekanntlich hat die Frage schon einmal infolge einer Interpellation fetten« des Verbandes reisender Kaufleute den sächsischen Landtag beschäftigt und es ist damals von Seiten mehrerer Abgeordneter für die Berechtigung -er Forderung «ingetreten worden. Aber der Wortlaut schien ein Hindernis zu bilden, dem geäußerten Verlangen statt zugeben. Nach 8 6, Ziffer 10 sind die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen, wohltätigen usw. Zwecken dienenden juristischen Personen von der Einkommen steuer befreit. Da nun dies« Vereine meist neben ihren wohltätigen Kaffen (Witwen- und Waisenkaffen, Alters- und JnvaltditätSkassen, Krankenkassen, Kaffen für ttntrstützung in Notfällen usw.) auch noch »nüere Institutionen aufweisen, die im all gemeinen zwar zur Hebung deS Stande» beitragen sollen (Unterhaltung von tzachorganen, Rechtsschutz, Stellenvermittelung ufrv ), aber sich mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit un- Wohltätigkeit nicht decken, so wird diesen Korporationen die Rechtswohltat, welche 8 6, Ziffer 10 bringt, entzogen und sie müssen auch das in ihren gemeinnützigen un- wohltätigen Kaffen festgelegte Ver mögen mit versteuern. Das wird von ihnen als eine Un gerechtigkeit empfunden. Es wird eingewendet, daß dem Ausdruck „gemeinnützig und wohltätig" eine zu eng brüstige Interpretation gegeben werd«. Auch was in solchen Bereinigungen zur Wahrung der StandeSehre und Hebung der StandeSintereffen geschehe, müsse als gemeinnützig" angesehen werden. So z. B. die Stellen vermittelung. Wenn in jenen Bereinigungen mit Eifer und Umsicht dafür gesorgt wir-, die stellenlos geworbenen Mitglieder rechtzeitig wieder zu placieren, so nützt das in der Tat auch -er Allgemeinheit, denn die Not des Ein- zelnen ist auch die Not deS Ganzen, und dasselbe gilt von den anderen verschtedenfachen Einrichtungen. Der Grundgedanke des 8 6, Ziffer 10 ist doch aber auf jeden Kall d«r gewesen, üaö Vermögen steuerfrei zu lassen, welches gemeinnützigen und wohltätigen" Zwecken dient. Wollte man nun selbst, wie erstrebt wir-, die gesamte Tätigkeit solcher Korporationen nicht als eine gemein, nützige und wohltätige Bestrebung ansehen, s» müßte man doch wenigstens die Quote ihres Vermögens von der Steuer sveihalten, welche in den Wohltätigkeits kaffen steckt. Bei manchen Bereinigungen haben diese Kaffen selbst für sich die Rechte einer juristischen Person erworben. Dann ist ihr Vermögen -er Steuerveranlagung ent zogen. Sollen nun die Kaffen schlechter gestellt sein, welch« nicht besondere Recht-subjekt« geworben sind? Eß läßt sich ein innerer Grund dafür kaum finden, und zweifellos hat man auch bei Schaffung der einschlägigen Gesetzes stell« an diesen Unterschied nicht gedacht, sondern den Wohltätigkeitskaffen gleichmäßig da» veneftzium zu kommen kaffen wollen. Wenn ein Verein, so führen di« Petenten au«, z. V. 20 000 ^tl Einkommen hat (im Sinne von ß 4 unter d) und davon jährlich 1-000 zu gemeinnützigen und wohl tätigen, die übrtaen V000 aber zu anderen Zwecken verwendet, so muß er, weil er angeblich nicht „ausschließ lich" »en zuerst angeführte» Zwecken bient, die vollen 20 000 versteuern, während doch 17 000 steuerfrei blei»«« sollten. Daß Erwerben -er juristischen Persön- lilbkeit für jede einzelne Kaffe würde ja einen Ausweg bringen, aber eine derartige Zersplitterung ist schon im öffentlich-rechtlichen Interesse gar nicht zu wünsche«, ganz abgesehen! von den OraamtsationSschwtertgketteN, denen vielleicht diese Maßnahme in einzelnen ver- «tninvn-en begegnen würde. Da» Königl. Sächsisch« vß,rVerwalt«ng»,«rtcht ha« ausgesprochen. Laß für Gemeinnützigkeit und Wohltätig keit »n» Wirken zm« Wohle -er Allgemeinheit unerläß liche» vearissserforderni» sei, VN- daß Mir die gemein- nützt» und wohltätig wirken, die nicht Nur dem engen Kreise ihrer Interessengemeinschaft, sondern eben der „Assgsmeinveit^ direkt dienen. Der Gericht-yof erkenn» bei fvtchen Vereinen daher nur an, daß sie mittelbar, aber nicht vnmittelba, d«tc Allgemeinheit nfit ihrem Wirken zu gute kommen» Dieser Unterschied ist, aber durch nicht- geriibtsertigt. Ver Miftekdar der Augemetnbett -i«Nt, wirkt ebenso gemeinnützig, wie deriemge, der sich un mittelbar an dies« Allgemeinheit wendet. Daß aber zuni Begriffe „Wotzltärfsmt" auch da» Wirken s«r die All« gemeinhelt überhaupt gehört, kann erst recht nicht zu gestanden werden. Die Begriffsbestimmung der „Wohltätigkeit" verlangt nicht, »aß sie die Smtffänger be rücksichtigt, welche bi« Wohltaten beziehen. Das Gesetz spricht SS« wohltätigen Zwecken Iwerhaupt. Ut»d vu« ßedeük Man, wie der Allgemeinheit durch sslch« Kasse« genützt wird. Wie »iel Sristenzen würden der öffentlichen »AnrnüNterflsitzUV» «Nbsimfnllen, wenn solcheBerbändeihnen nichtüber dieaugenbltcklicheNot htnweghelfen würden! Wie viel verschämte Arme würden zu Grunde gehen, wenn ihnen in diesen Kassen nicht ein Deutsche- Reich. , -> Berlin, 27. November. (Die Wiederein- führung -eS fliegenden Gerichtsstandes derPresse durch dasRetchSgericht.) Man be richtet unS: Kaum ist nach jahrelangem Kampfe durch die Novelle des 8 Absatz 2 R.-St.-P.-O. der fliegende Ge richtsstand der Presse formell beseitigt worden, so wirb er durch Entscheidungen deS Reichsgerichtes fak- ! tisch wieder eingeführt. Dem Privatdozenten vr. > Kitzinger in München gebührt das Verdienst, , in -er Zeitschrift „DaS Recht" diese TÄffach« an der Hand zweier RechtSgerichtS- Urteile un widerleglich festzustellen. Allerdings beziehen lich diese Entscheidungen nicht eigentlich auf Zeitungen, sondern versandt vor, baß Umstand, schrtften . _ . Zeitung erschienen waren, vollständig gleichgültig ist. DaS Reichsgericht sagt zunächst, daß, wenn der Inhalt einer Druckschrift an dem Erscheinungsorte landeS- gesetzlich nicht strafbar ist, doch die Strafver folgung feiten- eines Staates, tn dem die Druckschrift gegen eine Strafandrohung verstößt und wohin sie ver- sanbt worden ist, eingeleitet und durchgeführt werben kann. Kitzinger stellt fest, daß diese Araumcutation de» Reichsgerichtes über den vorliegenden Fall hinauS alle diejenigen Fälle trifft, in denen nur landeöreLt» lich, nicht reichsrechtlich ein Prcbdelikt vorliegt, und sie auf» neue dem fliegenden Gerichtsstände unterwirft. Weit häusiger aber noch wird der fliegende Gerichtsstand aufs neue in Wirk- samkeit gesetzt durch eine fernere Argumentation deS Reichsgerichts. Darin wirb gesagt, daß der für die Presse günstige Absatz 2 -es 8 7 R.°«tr.-P.-O. nur bann in An wendung zu kommen hak, wenn der Inhalt der Druck- schrtst an sich strafbar ist und die Kundgebung de» in der Druckschrift verkörperten Gedankens nach außen den vollen Tatbestand deS Delikts erfüllt. Bei einer ganzen Reihe von Vergehungen gegen das Strafgesetzbuch würde alsdann der fliegende Gerichtsstand der Presse von neuem in Wirksan,kett treten, so beispielsweise im Falle der Gotteslästerung durch eine PreßauSlassnng <8 160 R.-Stv.-G.-B.). Denn hier gehört zmn Tatbestände des Delikte», daß dritte Personen an -er Auslassung Nergek- ni» nehmen. (Der Paragraph hegiunt bekanntlich mit -en Worten: „Wer dadurch, daß er in vsseiitlichen be schimpfenden Arußeruntpen Gott lästert, rin Aerger - niS gibt...") Hier ist ülfo her Tatbestand nicht schon diirch den Inhalt der Pdetzäußrrung erschöpft, sondern erst dadurch, daß andere deiran Aergerni» nehmen: hier wäre also, wenn beispielsweise «ine in Mannheim er- scheinend« Zeitung einen gotte-lästerltchen Artikel ent- hält, die Strafverfvlsnna fi, Karlsruhe oder in Köln oder anderwärts rn-guch. tzkn wichtigsten für die Presse aber wäre bi« Wft-ereiittüvrititg de« fliegenden Gerichtsstandes bet dcmienigen Gericht«, bas am häufigsten den Gegenstand eines PreßprozeffeS bildet, nämlich bei der Beleibt, au na. Auch hier ist nämlich der raibestand Noch nicht durch ßte Kunbgeßvu» des in der Druckschrift verkvrperien strafbar»« Gedankens nach außen erfüllt, sondern cs ge- stört ;u ihm di« Kenntnis dritter Personen um die straf, »are NevGervna. Ktyinger macht wir Rech« nicht das Reichsgericht für den neuerdings wieder -eschaffenen un- sickeren RechtSzustand verantwortlich, sondern di« unglück liche Abfassung der Novelle durch die gesetzgebenden KWperschaften. Wenn dSr Verfasser hofft, daß -te bevor, flehende Reform der StrafprozeßdrdiWNg den Anlaß geben wtr», auch hier »t« »essern», Han» aNSulegeN, so schließen wir VN- dielet Erwartung NN. Di« Prrffe ya» unter dem ffilchenßeu OertchtzSfland« fs gelitten, Wß sie es nicht an dem nötigen Drucke auf die Retchßboten und den Bunde«, rat fehlen lassen wird, um bt« Neuauflage der unerfreu lichen Zustände von früher baldigst zu beseitigen.
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