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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190701195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-01
- Tag1907-01-19
- Monat1907-01
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1907
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d. 6. 6. mher einzureichen. Im Februar 1907 werden Scharfschießen abgehalten: ») auf dem Jufauterte-Schtetzplatze bei Hatdehäuser: an allen Werktagen oom 4. bis mit 25. täglich von 8" vormittags l iL 50 nachmittags; b) auf dem Feldartillerie-schiefzplatze bei Zeithain: auch südlich des Wülknitzer Weges am 1., 2., 8, 9, 22. und 23. von 8° vormittags bis 1« nachmittags. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schießwge so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn des Schießen« durchgesihrt ist. Der Wülknitzer Weg und die Mühlbergs-Straße sind bei den Schüßen auf dem Feldartillerie-Schteßplatze bis täglich 1 ° nachmittags gesperrt. Die für den 31. Januar bekannt gegebenen Schlehen auf dem Feldartillerie- Schießplätze finden nicht statt. Unter Hinweis aui die amtLhauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 28. April vorigen JahreS, No. 406 v., — abgedruckt in Nr. 97 des Riesaer Amtsblattes — wird solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 88 366" bez, 368^ dxs Reichsstrafgesetzbuches bestraft werden Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohnern auf dem vor» geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 18. Januar 1907. 90 v Königliche AmtSliauPimauuschaft. Nachdem das Königlich? Ministerium des Innern mit Verordnung vom 14. Dezember 1906 gemäß 8 82 der Reichs - Gewerbe - Ordnung die Ausdehnung des Bezirks der mit dem Sitze in Riesa neuerrickteien freien Maler-Junvug auf sämtliche ZUM AuttS- gertchtsbezirk Riesa gehörige Orte genehmigt hat, wird dies den im hiesigen Ver waltungsbezirk gelegenen Orten bekannt gegeben. Großenhain, am 15. Januar 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Für drei Mädchen im Alter von 1 und 6 Jahren werden Zieheltern gesucht. Weitere- zu erfragen, Rathaus Riesa, Zimmer Nr. 8. - Der Rat der Stadt Riesa. Im Auktionslokale hier kommen Mittwoch, den 23. Jannar 1907, vorm. 10 Nhr, 1 Sofa, 1 Schreibtisch, 1 Kleiderschrank, 1 Ausziehtisch und 30 Stück Stuckoerdachungal gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 17. Januar 1907. * Der Gericht-Vollzieher de- Köuigl. Amtsgericht». . rit durch mistr» LUt». Such werden vogarcrxnr«. Die zum einjühritz-frcimllligcu Ttrust Berechtigten vom Jahrgange 1887 haben, sofern sie nicht b-retts ,nm aitiveu Lrei-st eingetreten sind, bei der Ersatzkommission de» G.stellun^sviter schrifll ch oder münduch un.er Vorlegung ihics Berechtigungsscheines bezw. des BefäyigungSzeugmsseS zum Leesteuermann ihre Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. Hie bei wird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter Ver zicht auf daS LoS im Musterung« teunine sich zum freiwillige« Tieustetutrttt melden können, jedech dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl deS Truppenteils nicht er langen; wlnn möglich wird aber feiten der Etsotz-Kommission auf etwaige Wünsche der Bellellpflichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem be stimmten Regiments rc. deS deutschen Reiche» bienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch di« Anmelaung bei dem Kommando des betreffenden Regiments rc. mir dem in 8 8t Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldescheine. UedrigeuS wvd zur Hanührbuna der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnun i (S. 433 Geetz. und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung inrt den amlshauplmannschafil chen Gru.ssen vom 28. Juli 1897, I). 2705, und 29 No vember 1897, v. 3733, emgeschärft, daß non allen zuziehenden männlichen Personen im Alter vom vollendeten 20. bi« zum vollendetet! 45 Äeb -nSfahre ein Ausweis üb r ihre Muitä-Verhältnisse und soviel R-seroillen, Landwehrlcute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfvlgre Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher befiehevtUch an das Königliche Bezirks-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 2. Januar 1907. * v. 8. Der Zitnl-Vorsitzende der Kgl. Ersatzkommiisio» des AuShevungSbezirks Grotzeuhain. L-S " » -> Z L'^ ZpsrkW« tzrödil Hilt Gelier milchen. Sparkasse Gröba verzinst sämtliche Einlagen mit 3^°/,. Die Verzinsung beginnt von dem auf die Einzahlung folgenden Tage und hört mit dem der Rückzahlung oorauSgehenden Tage auf. Die Stnlagebücher werden kostenlos erteilt. Jetziger Sinlagenbefiand: 877771 Mk. 07 Pf- W s» i iür da- „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bi» spätesten» vormittag- 9 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die GeschSst-steke. »a» öiksvrr Loedla« «fchllLi jümr Lag abend» mtt Äuituchv., de» .Sau-»- .»a» c v« sni in» H«l» 1 Mak SS VIS, bei Abholung am Schalt« der kalscrl. Postaust-uten 1 M»«- «b M., önutz der- ir- Hn«-. Ä Nnzrigrn.Lrm«dme sLr die Rnmm«! des Aosci-ckÄ'-zes Ai » lltzr »hm »ruck und »erlag von Langer - Winterlich tu Riesa. - GeMsiss-ll« «orttz«.«br § - ssür tzt? Nrdatt'-, ««antwortlich: T. Langer in Riesa. - L.8,7. Z Erlaß, die Anmeldung zur Nekrutterungs - Stammrolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden des hiesigen AuLhedungsbezikks aufhält schm Militärpflichtigen des deutschen Reiche«, welche entweder im Jahre 1887 geboren der früher zuritckgeftellt und daher wieder gestellpflichtig find, werden hierdurch aus- efordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafe« und Nachteile, sich in der Zett vom IS. Januar bis 1. Februar 1907 u?Ein1ragung in die Rekrunerungs - Stammrolle bei dem Sladtrate oder Gemeinde- erstände ihre« dauernden Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. AlS dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, H mdlungS- diener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Mnitärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., wiche außer- hatb ihres Wohnortes beschäftigt sind, werden ats am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsart — meldepflichltg behandelt. b. Für militärpflichnge Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die L-Hrunftalr befindet, der die Genannten angc- hören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Har der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsöehörde seines Wohnsitzes. Wer innerhalb deS Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort znr Stamnuolle, und wenn der Geburtsort im Ausland« liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Ettern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stamm rolle anzumelden Haven, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlung«, gehilfen, aus See befindliche Seeleute rc), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte und Gemeindevorstände wollen die Meldepflichrigen zur Anmeldung »och besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich au- lalten. H Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde, Arbeits-, Heil- und Kranken- lnstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen ind nach 8 25« Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Ztammrolle anzumelden. ^Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichltger wegen unterlassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 Metz- und Verordnungsblatt S. 241) den Stadträien und Gemeindevorstönden zusteht. Bezüglich.des Eintrags in die Stammrolle ist folgende« zu brachten: ». die Bezirk-zugehörigkeit der GeburtS- und Aufenthaltsorte ist nach Maß. gäbe der Landwehr-Bezirkseinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehrordnung, S. 387 des Gesetz- und Verordnungsbl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt aus einem GeburtS- oder Losungsscheine die Angabe des betreffenden KceiseS oder Bezirkes (Amtshauptmannschaft oder Landrat- amteS rc.), so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationkpapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. Hinsichtlich des Berus- bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung oom 11. Dezember 1901, Nr. 1361V, verwiesen und die genaueste Nachachtung derselben den Stammrollenführern zur Pflicht gemacht. Dis Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 a mit Vor- und Zuname», Stand und Wohnort einzutragen; der Stand deS Vaters ist in Spalte 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufent- hansort genau anzugeben. Alle Beftrafuvgeu, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in das militärpflichtige Alter erfolgt sein und nicht bloß diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen sind in der dazu bestimmten Spalte „Bemerkungen" einzulragerr. Die betreffenden Mit- teilungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemeindevorständen Mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bi» zu 15 Mark geahndet werden. " s. Zweifelhaste Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszufüllen. t. Seeleute, See-, Küsten- und Hafffischer, SchiffSzimmerleute und Gegelmacher, M ischtntsten, Maschinistengehilfen und Hetzer von Tee--find Flußdampfern, SchifiSköche und'Kellner (Stewards) müssen, wenn ste zur seemännischen oder halbseemänntschen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BerufSart'genau be zeichnet werden. xZDtejentgen Sestellpflichtigen, deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurücks stell»«, der Militärpflichtigen nötig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an das Anbringen eine« bezüglichen ZurückftelluttgS-AnIragS und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabet in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die auSgefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen GeburtSlisteu, Gebart-, md Losa uzssch einen, Bestraf««,-, und TodeSmitteiluugeu rc. sind bi» 5. Februar 1907 2 Z-Z's L >^7 L « Ujesaer s Tageblat- ck 1«. Rrrd Kuzsiger Mr-W M AiyriM .,.7^-^ Amtsblatt -rr- Srr Königl. WMhMptmannschast Großenhain, des König'. AMZMMr ruck des GMLAW zu Richs- Sonnabend, IS. Aannae 1SS7, abends. ES. Jahrg.
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