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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190703273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-03
- Tag1907-03-27
- Monat1907-03
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1907
- Autor
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so. Jahrg H Tageblatt ««-, Anzeiger (Llbeblatt und M)erger). Telegramm-Adresse: ßA DH I*Fernsprechstelle .Tageblatt», Rt-sa. Nr. 20. für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat. der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Mittwoch, 27. März 1907, abends. Da» Mesa« Tageblatt «scheint jede» Tag abends mit Ausnahme d« Gönn- und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 50 Pfg., durch unsere Träg« stet ins Hau» 1 Mark SS Plg-, bet Abholung am Schalt« der latserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg., durch den Briefträger frei ins Haus 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnements werden angenommen. Anzrigeu-Ammhnee für die Nummer deS Ausgabetage« bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestratze SS. — Für die Redaktion »«antwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Um zu verhüten, daß durch kranke, insbesondere lungenkranke Personen, die Zieh kinder der Gefahr der Ansteckung ausgesetzt werden, hat die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast unter Zustimmung der Bezirksausschusses und «ach Gehör deS Königlichen BeztrkSarzteS den hierunter ersichtlichen Nachtrag zum Regulativ über da» Ztehkiuderwesm aufgestellt und die in 8 7 diese» Regulativs erwähnte „Instruktion für die Zieheltern» entsprechend ergänzt. Desgleichen soll die dieser Instruktion angefügte Belehrung über Kinderpflege, weil veraltet und bezüglich der Kinderernährung unbrauchbar, durch di« vom Verein für Wohlfahrtspflege zu Großenhain herausgegebene „Belehrung über die Ernährung und Pflege de» Kinde» im ersten Lebensjahre» ersetzt werden. Die OrtSpoltzeibehörden werden veranlaßt, sich die sorgsame Durchführung der neu« Bestimmungen angelegen sein zu lassen, insbesondere auch in allen Fällen, in denen die Erlaubnis zur Aufnahme von Ziehkindern gegenwärtig bereit» erteilt ist, bei den nach ß 11 de» Regulativ» mindesten» aller 3 Monate vorzunehmenden Re visionen geeignete Nachforschungen wegen de» Vorkommen» von Lungen- und Kehlkopf schwindsucht unter den Zieh- und Pflegeelter» oder in deren Wohnungen anzustellen. Der Bedarf an den sämtlichen Zieh- und Pflegeeltern anderweit auSzuhändigmden »Belehrungen» ist bi» zum 27. April anher anzuzetgen. Großenhain, den 25. März 1907. 146 s L. Die Königliche AmtShanptmanuschast. G. Nachtrag zum abgeSuderteu Regulativ, da» Ziehkttrderwrserr innerhalb dex Stadt Radeburg und deS ländlichen Bezirk» der Amtshauptmannschast Großenhain betreffend. Art. 1.^ ' 8 4 erhält folgende Fassung: Die Erlaubnis zur Aufnahme von Zieh- und Pflegekindern ist stet» nur auf Widerruf zu erteil«. Die Erlaubnis ist im allgemeinen solch« Person« zu versag«, die 1. nicht völlig unbescholten sind, 2. nicht in geordneten häuslichen Verhältnissen leb« und öffentliche Armm unterstützung beziehen, 3. nicht im Besitze einer genügend groß« und gesunden, insbesondere trocknen, Wohnung sind, 4. krank sind, 5. bereit» zwei Kinder in Pflege haben, 6. gleichzeitig Schlafleute halt«. Die ErlaubuiS darf überhaupt nicht erteilt werden, 7. wenn ein Mitglied der betr. FamUie an einer ansteckenden oder übertrag baren Krankheit, insbesondere Tuberkulose, leidet. ES haben deshalb die Personen, die Zieh- und Pflegekinder bei sich aufnehmen wollen, durch ein ärztliche» Zeugnis vorerst nachzuweisen, daß bei ihnen kein Hin- derniSgrund der unter 4. und 7. genannt« Art besteht. Art. II. Dem 8 6 werden folgende Zusätze angesügt: Wenn die neue Wohnung nicht d« Bestimmung« unter Punkt 3 des 8 4 ent-' spricht, so erlischt di« erteilte Erlaubnis. Falls die neue Wohnung vorher eine an Tuberkulose leidende Person tnnegehabt hat, so ist sie vor dem Beziehen gründlich und vorschriftsmäßig zu desinfizieren. Art. HI. 8 8 Absatz 2 erhält folgenden Zusatz: Die Erlaubnis ist auch dann zurückzuziehen, wenn im Verlauf der Zeit ein HtnderniSgrund der im 8 4 unter 3, 4 und 7 genannten Art etntritt. Zur Fest- stellung dessen ist aller 5 Jahre, auf Erfordern auch in der Zwischenzeit, ein ärztliches Zeugnis beizubringen. Art. IV. 8 S wird durch folgende Bestimmung ersetzt: Die Aufsicht und die Kontrole über das Ziehktnderwesen wird von der OrtS- polizeibekörde geübt, die zu diesem Zwecke die Mitglieder de» GesundheitSauSschuffeS (vergl. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast vom 11. März 1907) heranzuziehen hat. Sofern sich unter letzteren kein Arzt befttidet, ist für dessen, soweit erforderliche, Hinzuziehung von der OrtSpolizeibehörde Sorge zu tragen. Art. V. Die „Instruktion für die Zieheltern» erhält in 8 4 folgenden Zusatz: Insbesondere haben die Zieheltern darauf Bedacht zu nehmen, Laß die Ziehkinder mit tuberkulös« Personen nicht in Berührung kommen und sich nicht in Wohnungen derart Kranker aufhalten. Art. VI. Die vorstehenden Bestimmung« treten sofort mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Großenhain, den 25. Mär, 1907. Die Königlich» Amtshauptmannschast. G. Ginaegangen sind folgende Gesetze, Verordnung« und Bekanntmachung«, die in -er RatSkanzlri etngesehen werden können: Verordnung, betreffend die Einberufung de» Reichstag», vom 4. Februar 1907. Verordnung, die Aufstellung und den vetrieb beweglich« Dampfkessel auf Mess«, Jahrmärkten und bet Volksfesten betreffend; vom 25. Januar 1907. Verordnung, be- treffend die Abänderung der Verordnung vom 21. September 1874, die Aufhebung von Tot« und Scheintot«, Ingleich« die Anzeig« üb« außerordentltche Vorfälle und di« LebenSrrttnngSprämi« betreffend (G.- u. v-vl. S. S11); vom 25. Januar 1907. Bekanntmachung, betreffend die Gebühren für die Untersuchung de« in das Zollinland eingehenden FlekscheS; vom 31. Januar 1907. Verordnung, betreffend Lorsenstgnal- ordnung. Vom 7. Februar 1907. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Wetn- baubezirk«. Vom 12. Februar 1907. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen. Vom 17. Februar 1907. Allerhöchste Order, betreffend Anrechnung deS Jahres 1905 als Krieg»- jahr aus Anlaß de» Aufstander in Deutsch-Ostafrika. Vom 30. Januar 1907. Be kanntmachung, betreffend eine neue Ausgabe der dem Internationalen Ueberetnkommm über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 16. Febrnar 1907. Verord nung, betreffend die Ausdehnung der 88 135 bi» 139 b der Gewerbeordnung auf Werk stätten der Tabaktndustrie. Vom 21. Februar 1907. Bekanntmachung, betreffend die AuSführungSbestimmung« der BundeSratS über die Beschäftigung von jugendlich« Arbeite« und von Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb. Vom 27. Februar 1907. Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegen ständen deS Gartenbau«». Vom 22. Februar 1907. Verordnung, die Ergänzung de» GebührenoerzeichnifleS znm Kostengesetze vom 30. April 1906 (G.- u. B.-Bl. S. 113) betreffend; vom 26. Januar 1907. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche uud dem Großherzogtume Luxemburg wegen Begründung einer Gemeinschaft der Zigaretten steuer. Vom 11. Juli 1906. Bekanntmachung, betreffend die Gestattung deS Umlaufs der Scheidemünzen österreichischer Währung innerhalb badischer Grenzbezirke. Vom 21. Februar 1997. Gesetz, betreffend die Feststellung eine» Nachtrags zum ReichShauS- haltS-Etat für da» Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. Gesetz, betreffend die Feststellung einer Nachtrag» zum HauShaltS-Etat für die Schutzgebiete auf da» Rech nungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. Gesetz, betreffend die Feststellung eine» zweit« Nachttag» zum RetchShauShaltS-Etat für das Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. Gesetz, betreffend die Feststellung eine» zweiten Nachtrag» zum HauShaltS-Etat für die Schutzgebiete auf da» Rechnungsjahr 1906. Vom 16. März 1907. Gesetz, be treffend di« Gewährung eine» Darlehn» an da» Südwestasrikantsche Schutzgebiet. Vom 16. Mär- 1907. Bekanntmachung, Aenderungen der Wehrordnung betreffend; vom 12. Februar 1907. Bekanntmachung, betreffend die wechselseitige Benachrichtigung d« Militär- und Polizeibehörden über das Austreten übertragbarer Krankheit«; vom 1. Februar 1907. Verordnung, die Ausschüsse für die Wahl der Schöffen und Ge schworenen in den von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschast« ausgenommen« Städten betreffend; vom 21. Februar 1907. Verordnung, die Verleihung der Ent- eignuvgSrechte» zur Herstellung einer schmalspurigen Nebenbahn WilSdruff-Döbeln be treffend ; vom 25. Februar 1907. Bekanntmachung wegen ein« Aenderung der Prüfungs ordnung für Aerzte; vom 1. März 1907. Verordnung, die Taubstummenanstalten be treffend; vom 8. März 1907. Verordnung, einige Abändemngen in der Begrenzung und in d« Bezeichnung von Bestandteilen der Landtagswahlkreise betreffend; vom 14. März 1907. Bekanntmachung, die Eröffnung de» Betriebes auf der vollspurtg« Güterbahn Pirna-Herrenleite betreffend; vom 15. März 1907. -Der Rat der Stadt Mesa, den 25. März 1907.Fnd. Auf Grund der Bestimmungen unter I 3a und I 3 letzter Absatz der Bekannt machung de» Reichskanzlers vom 4. März 1896, den Betrieb von Bäckereien und Kon ditorei« betreffend, wird hiermit Ueber- oder Nachtarbeit in hiesigen Bäckereien und Konditorei«, auf die jene Bekanntmachung Anwendung leidet, für da» Jahr 1907 an folgend« Lag« für zulässig erklärt: a) 28. und 30. März (Oste«), L) 16., 17. und 18. Mai (Pfingsten), o) 12., 18., 14., 16., 17., 18., 19., 20., 21. und 23. Dezember (Weihnachten). Hierüb« sind wir in der Lage, an 5 wetteren Tagen zur Befriedigung eine» bet Festen od« sonstigen Gelegenheit« hervortretenden Bedürfnisses Ueber- und bez. Nacht arbeit auf besonderes Ansuchen für zulässig zu erklären. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. März 1907. Der Plan über die Herstellung unterirdischer Telegraphenlinien in Riesa liegt bet dem Postamt daselbst vom 28. ab 4 Wochen aus. Dre»den-A., 25. Mär, 1907. Kaiserliche Vber-Postdtrektto«. I. V.: Schulte. Die Gemeinde Gröba sucht für die SttaßenunterhaltungSarbeit« und für die Besorgung der Geschäfte eine» LaternenwäeterS eine geeignete Person. Wochenlohn 19 Mark. Gtraßenbaukundige Personen wollen sich bi» zum 3. April 1907 im Ge meindeamt« melden. Gröba, den 26. März 1907. Der Semeindevorftaud. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und bez. Ergänzungssteuer einschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden in Gemäßheit d« Bestimmungen in 8 46 Abs. 2 und 3 deS Einkommensteuergesetze» vom 24. Juli 1900 und bez. 8 28 Abs. 2 de» Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche hi« ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steuerzettel nicht hab« behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung de» EtnschätzungSergebnisse» sich bei der hiesig« Ortssteuereinnahme zu melden. Mergendorf, 27. März 1907. Der Gemeivdkvorstand. Freibank Weida. DV»«eröt«r, den 28. März 1907, mittag» von 12 Uhr ab, gelangt da» Fleisch etaeö Rinde» (roh), »/, Lg 50 Pfg., zum verkauf. Der SemetndevvrstanH. '
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