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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190707181
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-07
- Tag1907-07-18
- Monat1907-07
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1907
- Autor
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Riesaer G Tageblatt «Nd Anzeiger (Llbebiatt mü> AuMger). 3Äegramm-Sldreff« Fernsprechstells ^ag.blnt^ Riesa. AMISVIKH Nr. 2a für die Königl, AmtShauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, ' sowie den Gemeinderat Gröba. 1H8. Donnerstag, 18. IM 1907, abends. «9. Jahr,. Da» «irsaer Tageblatt erscheint jede» Ta, abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart 50 Pfg., durch unsere Träger hei in» Hau» 1 Mark 65 Psg, bei Abholung am Schalter der lasiert. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei in» Haus 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnement» werden angenommen. Anzeigeu-Anuahme für die Nummer deS Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Berlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. """" —" " " Nm den seit 1903 eingerichteten Hochwafferaachrichte» «vd Beobachtungsdienst ßm Rüdergebtet weiter anch nach den Wahrnehmungen der Beteiligten — insbesondere -et dem letzten Hochwasser — ausbauen bez. abändern zu können, steht die unterzeichnete AmtShauptmannschast der Eingabe etwa in dieser Richtung anzubrtngender Wünsche von Behörden und Privaten baldigst entgegen. Großenhain, am 17. Juli 1907. 602 L Königliche AmtShan-tmanuschaft.» Da» im Grundbuche sür Gröba Blatt 283 auf den Namen Friedrich Robert Schmidt eingetragene Grundstück soll am 1«. September 1907, vormittags 10 Uhr i— an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werde«. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2,8 Ar groß und auf 33600 M. — Pf. geschätzt. ES besteht au» dem Wohngebäude, Nr. 252 1 des Brandkatasters. Brandoerstcherung: 30900 M. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen da» Grund- Mick betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung auS dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 4. Juli 1907 verlautbarten BersteigerungSvermerkeS auS dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Wgabe von Geboten auzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung deS geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bet der Verteilung deS BersteigerungSerlöseS dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein- stellung deS Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der VersteigerungL- erlöS an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 15. Juli 1907. Königliches Amtsgericht. 2» 22/07. Im AuktionSlokal hier kommen Dienstag, -en 23. Jali 1907, vor«. 10 Uhr 2 Kleiderschränke, 1 Tisch, 1 Sofatisch, 1 Buffet von Nußbaum, 3 Muffen und 1 Colliers (Skunks) gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. * Riesa, 18. Juli 1907. Der Gerichtsvollzieher -es Königl. Amtsgerichts. Zur öffentlichen Ausschreibung gelangt hiermit die Liefernng von Wtaterfevster« für die Kaserne -er I. Abteilung -es Art.-Reg. Rr. 68 zu Riesa. AngebotSformulare, die im Stadtbauamte gegen Erstattung der Selbstkosten ent nommen werden können, sind auSgesüllt bis Mittwoch, den 24. Juli 1907, vormittags 1« Uhr daselbst wieder einzureichen. Die Bewerber können persönlich oder durch legitimierte, volljährige Vertreter der Eröffnung der Angebote beiwohnen. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Ablehnung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Riesa, den 15. Juli 1907. Der Rat der Stadt Riesa. Die Arbeiten zur Herstellung von Dielungen in dem Schnlhanse an der Goethestratze gelangen hiermit zur öffentlichen Ausschreibung. AngebotSformulare können im Stadtbauamte gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden und sind ausgefüllt bis Montag, den 22. Jnli 1907, vormittags 10 Uhr daselbst wieder einzuretchen. Die Bewerber können persönlich oder durch legitimierte volljährige Verketer der Eröffnung der Angebote beiwohnen. Die Auswahl unter den .Bewerbern und die Ablehnung aller Angebote bleibt vorbehalten. Riesa, den 16. Juli 1907. Der Rat -er Stadt Riesa. Oertliches und Sächsisches. Riesa, I8. JilU 1907. —* Die Königliche AmtShauptmannschast erläßt im amtlichen Teile vorl. Nr. eine Bekanntmachung, betreffend den Hochwasser- und Nachrichtendienst im Rüdergebtet. Wer Vorschläge und Wünsche zu weiterer AuSbauung bezw. zur Abänderung anbringen will, möchte dies bei der Königl. AmtShauptmannschast baldigst tun. —* Der Rat der Stadt Riesa schreibt im heutigen amt lichen Teile die Lieferung von Wintersenstern für die Kaserne der 1. Abteilung 68. FeldarMlerieregiments und die Arbeiten zur Herstellung von Dielungen in dem Schful- haiuse an der Goethestraße aus. Näheres hierüber ist aus den betreffenden Bekanntmachungen zu ersehen. —* Herr, Bezirkstierarzt Dr. Göhre in Großenhain ist vom 19. Juli bis 2. August beurlaubt. Mit seiner Stellvertretung ist Herr Bezirkstierarzt Haubold in Meißen beauftragt worden. —* Nur um eine Kleinigkeit ist der Wasserspiegel der Elbe von gestern zu heute noch gestiegen. 166 Zenti meter über Null wurden heute am Elbpegel abgelesen, gegen 157 Zentimeter vom gestrigen Tage., Damit dürfte der diesmalige Höchststands erreicht sein. Vom Ober kaufe wird bereitst wieder, von Fall berichitet, — Neber die Aenderung deS Biwak» der Feldartillerie schreibt man un»: — Anregungen au» dem russisch-japanischen Kriege haben bei un» schon seit längerer Zeit Versuche gezeitigt, die darauf hinzielten, La« Biwak der Feldartillerie zu vereinfachen. Vor wenigen Tagen ist nun auf Grund dieser Versuche eine neue Biwaksart endgültig verfügt worden. Das Wesentliche der Aenderung besteht darin, daß statt der besonderen Ställe, die früher mit viel Zeit und mit Hilfe zahlreicher Piketpfähle hinter den Fahrzeugen heraestellt wur den, jetzt die Ställe unter Benutzung der Fahrzeuge selbst errichtet werden. Wie bisher stehen in vorderster Linie vie 6 Geschütze; sie bleiben aufgeprotzt und Haven innerhalb de» Zuge» einen Zwischen raum von 20 Schritt, wahrend die Züge selbst 10 Schritt von ein ander entfernt sind. Die 2 Geschütze eine» Zuge» bilden immer «inen Stall. Die Deichsel der Protzen sind niedergelegt und die Räder nach Bedarf gehemmt. Dann werden die inneren Protz räder durch eine straff gezogen« Stalleine mit einander verbunden und desgleichen die inneren Lafettenräder; wenn nötig können die Stalleinen in der Mitte durch einen Piketpfahl unterstützt werden. An dm Leinen werden außen die Pferde angebunden, sodaß sie mit dm Köpfen nach innen stehen; zwischen dm beiden Leinen be findet sich die Stallgasse. Damit die Tier« nicht zu nah an die Fahrzeuge kommen, werden einig« Schritt von den Rüdem Schlaufen oder Hohknrbel in die Leinen rtng«bund«n. ü Schritt hinter den Pferden wird ihre Ausrüstung und 10 Schritt hinter den Geschützen daS Gepäck der Kanoniere niedergelegt. Dahinter befindet sich der Platz für die Parkwache; dann kommt die Linie der 6 Muni tionswagen, die auch zugweise in der gleichen Art wie die Geschütze Stall schlagen. Aehnlich wie früher schließen sich dann der Lager platz mit den Fahrzeugen der Bagage und die Kochgräben, sowie weiter entfernt die Latrinen an. Auch das Biwack einer leichten Munitionskolonne ist in ganz entsprechender Weise geändert worden. — Der Hauptvorteil der neuen Biwaksart besteht darin, daß die schweren eisernen Piketpfähle bis auf einen für jedes Fahrzeug fortgefallen sind; jede Erleichterung des kriegsmäßig ausgerüsteten Fahrzeuge» ist aber der besseren Beweglichkeit wegen mit Freuden zu begrüßen. Außerdem geht das Stallschlagen und damit daS Beziehen des Biwaks jetzt bedeutend schneller als früher, was der Ruhe der Truppe zu gute kommt; da in gleicher Weise das Ab brechen des Biwaks weniger Zeit in Anspruch nimmt wie bisher, ist die Truppe bei einem plötzlichen Alarm eher marschbereit. Auch ist der Raum, den das Biwak einnimmt, jetzt kleiner geworden; bei einer fahrenden Batterie z. B. verringert sich die Frontbreite von SO auf 75 m, die Tiefe deS Biwaks von 220 auf ISO m. Dies alles sind Vorzüge deS neuen Verfahrens, die nicht zu unter schätzen sind. Alles in allem genommen, bedeutet die Aenderung vor BiwakSart eine Vereinfachung und damit auch eine Steigerung der Kriegsmäßigkeit, denn im Kriege verspricht nur Einfaches Erfolg. —* Wie un» die Handelskammer Dresden mitteilt, dürfen in Venezuela mit einer Beförderungsgelegenheit höchstens 4 Postpakete zu je 5 LZ gleichen Inhalts an den nämlichen Empfänger eingehen. Ueberschreitungen werden mit einem Aufschläge von 20 v. H. de» EingangSzolleS — nach dem Gesamtgewichte der Pakete berechnet — be- straft. Die Zollinhaltserklärungen zu Sendungen nach Venezuela müssen für jede» Paket die deutliche und genaue Angabe de» Inhalts (entsprechend der Benennung im ve nezolanischen Zolltarif) und deS Gewichts enthalten. Unbestimmte Bezeichnungen de» Inhalts, wie Modewaren, Kleider usw, ferner die unrichtige Bezeichnung der Waren als solche, die einem geringeren Zollsatz unterliegen, sowie die Angabe eine» zu niedrigen Gewichts haben Zollstrafen zur Folge. —Z8 Betreffs Ueberweisung zahnkranker Kassen- Mitglieder an nichtapprobierte Personen hat auf eine Anfrage de» ärztlichen BezirkSvereinS Pirna die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden erklärt: „Unter ärztlicher Behandlung ist lediglich Behandlung durch approbierte Aerzte zu verstehen. Behandlung durch nicht approbierte Personen ist auf keinen Fall ohne «uSkstückliche Zustimmung sämtlicher Beteiligten zulässig. Die» noch besonders heroor- zuheben, hält die KreiShäuptmarmschaft nicht für notwendig." Desgleichen hat in Ergänzung hierzu die Königliche Amis- Hauptmannschaft Pirna erklärt: „Sie hält eS nicht sür zu lässig, daß von einer Kaffe Patienten zur Zahnextraktton an nicht approbierte Personen gewiesen werden mir Um gehung der Aerzte. Versicherte Personen können sich in einzelnen Fällen mit Genehmigung des Krankenkassen vorstandes an nicht approbierte Personen wenden. Dies wird besonders bei gahnkranken eintreten. Wenn sich Miß stände Herausstellen, behält sich die AmtShauptmannschast daS Einschreiten vor." —88 Kürzlich ging eine N»tiz durch einige Blätter, daß dem König Friedrich August zum Zwecke seiner Information über die wichtigsten Tagesfragen lediglich Zeitungsausschnitte, die im Ministerium deS Innern zusammengestellt und aufgeklebt werden, vorgelegt werden. Diese MUteilung ist in der Hauptsache unzu- treffend. Dem König von Sachsen werden zwar Ausschnitte einiger Berliner Blätter, wie der „Berliner Tageblatts", der „Täglichen Rundschau" und der „Vosstschen Zeitung" unterbreitet, im großen und ganzen aber studiert der König eine ganze Reihe namentlich sächsischer Zeitungen nach Be lieben. Der König legt großen Wert auf die ZeitungS- lektüre und läßt sich, wenn ihm die Zeit zum Lesen fehlt, eingehend über die Tagesereignisse durch seine Adjutanten berichten. Besonders der Generaladjutant von Altrock ist ganz besonder» bemüht, alles, was den König interessieren kann, alle Ereignisse und da» Volk betreffenden TageS- fragen eingehend zu erörtern. Der König legt ganz beson deren Wert darauf, möglichst schnell unterrichtet zu werden und namentlich bei den letzten ReichStagSwahlen hatte er eine ganz besonders schnelle und genaue Berichterstattung angeordnet. Er pflegt auch manchmal, wenn ihn politische Ereignisse, die er vorher in den ihm vorgelegten Zeitungen gelesen, besonder» interessieren, sich telephonisch mit diesem oder jenem Minister, vortragenden Rat oder Adjutanten zu besprechen und nötigenfalls zu beraten. Neuerdings, nachdem der Entwurf des neuen WahlrechtSgesetze» vom Grafen Hohenthal und Bergen veröffentlicht worden ist, hat der König die Dresdner und Leipziger Tageszeitungen ganz eingehend studiert, nachdem er sich vorher über den politischen Charakter der Zeitungen informiert hatte. Der „Dresdner Anzeiger" und die „Dresdner Nachrichten" waren bisher, abgesehen von dem „Sächsischen Staatsanzeiger", die einzigen Dresdner Tageszeitungen, die vom König ge- lesen wurden. Jetzt werden auch die Dresdner „Neuesten Anzeige« Mer Art .rrr:vörteilhnsteste beste Verbreitung.
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