Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190707317
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-07
- Tag1907-07-31
- Monat1907-07
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1907
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
6«. Jahrg. 17«. «nd Anzeiger lMeblatt «nL Äiyeiger). Telegramm-Adresse: Fernsprechstelle .Tageblatt Riesa. Nr- 2a für die König!. Amtsharrptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Mittwoch, 31. Juli 1907, abends. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend« mtt Ausnahme der Gönn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark 80 Psg-, durch unsere Tr äger frei i»S Hau- 1 Mark SS Psg., bet Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark SS Psg., durch den Briefträger frei in- Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. «nzeige«.Am,ahme für die Nummer de« Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. - > n-------- Auf Blatt 365 de» Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amts, aericht». die Firma Gustav Thomas in Nünchritz betreffend, ist heute eingetragen worden, daß Friedrich Gustav Thomas durch den Tod ausgeschieden ist und daß ») Margarete Magdalena oerw. Thomas geb. Lehmann, b) Friedrich Ewald Thomas, geboren am 28. Februar 1901, beide in Nünchritz, Inhaber find. Riesa, de» 31. Juli 1907. Königliches Amtsgericht. Die Firma Robert Langbein, Zündholzfabrtk hier, beabsichtigt eine Vers grötzeruvg ihrer Fabrikanlage an der Speicherstraße vorzunehmen. Unter Bezugnahme auf ß 17 der ReichSgewerbeordnung fordern wir hiermit auf, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, -ei ihrem Verluste binnen 14 Tage» vom Erscheinen dieser Bekannt machung an gerechnet, bet dem unterzeichneten Rate anzubrtngen. Der Rat der «ladt Mesa, am 30. Juli 1907. Hnrch. Die Grundsteuer auf den 2. Termin dieses Jahres ist nach 2 Pfg. für die Steuereinheit am 1. August fällig und baldigst, spätestens aber bis zum 14. August 1907 an unsere Steuerkafle abzuführen. * Der Rat der Stadt Riesa, am 31. Juli 1907. R. Eingegangen find folgende Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, die in der RatSkanzlei eingesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend die Eisenbahn-Gignalordnung. Vom 24. Juni 1907. Bekanntmachung, betreffend die Aenderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904. Vom 24. Juni 19p7. Bekanntmachung, betreffend die Ver einbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisen- bahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 24. Juni 1907. Bekanntmachung, be- treffend die Außerkurssetzung der Etntalerstücke deutschen Gepräges. Vom 27. Juni 1907. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage L zur Eisenbahn-DerkehrSordnung. Vom 28. Juni 1907. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlagen V und VI zur Militär-TranSport-Ordnung. Vom 28. Juni 1907. Bekanntmachung, betreffend die Beschäftigung von Kindern bet der Reinigung von Dampfkesseln. Vom 1. Juli 1907. Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Buchdruckereten und Schriftgießereien. Vom 9. Juli 1907. Bekanntmachung, betreffend die dem Inter nationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Juli 1907. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Hygiene-AuSsteLung in Berlin 1907. Vom 12. Juli 1907. Be kanntmachung, betreffend dar Außerkrafttreten der zwischen dem Reiche und den Ver- . - , 30. November 1897 einigten Staaten von Brasilien durch Notenwechsel vom j5" Februar 1898 setroffenen Vereinbarung über die Mitwirkung der beiderseitigen konsularischen Vertreter bet der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen. Vom 16. Juli 1907. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden. Vom 14. Februar 1807. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des über die Beglaubigung öffentlicher Urkunden am 14. Februar 1907 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz unterzeichneten Vertrags und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden, sowie die Aenderung de» dem Vertrage beigefügten Verzeichnisse» von obersten und höheren Verwaltungsbehörden. Vom 19. Juli 1907. Verordnung, betreffend die Aufhebung de« Verbot» der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf nach «ethiopten. Vom 15. Juli 1907. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Juli 1907. Sttg. Hierdurch werden diejenigen Einwohner von Riesa, für welche die Voraussetzungen des nachstehend abgedruckten 8 17 der Revidierten Städteordnung vom 24. April 1873 zutreffen, ausgefordert, sich zur Erwerbung de» Bürgerrechtes bi» spätesten« zum 10. August dieses Jahres im Einwohnermeldeamts — Zimmer Nr. 14 — persönlich zu melden. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Juli 1907. Schr. 8 17- Zum Erwerbe de» Bürgerrechtes berechtigt sind alle Gemeindemitglteder, welche 1. die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4. unbescholten sind, 5. eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6. auf die letzten 2 Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihre» bisherigen Aufenthaltes vollständig be richtigt haben, 7. entweder a. im Gemetndebezirke ansässig sind, oder d. daselbst seit wenigsten» zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder 0. i» einer anderen Gtadtgemeinde des Königreiches Sachsen bi» zur Auf gabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen find zum Erwerbe des Bürgerrechtes verpflichtet diejenigen zur Bürger rechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglteder, welche männlichen Geschlecht» find, L. seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Am 1. August 1907 ist der zweite Termin der StaatSgruudsteuer und der Semeindegrunbstener fällig. Die Steuerbeträge sind spätestens bis seusn 14. Ziugunl 1SV7 zu Vermeidung der Zwangsvollstreckung an die hiesige Gemeindekaffe abzuführen. Gröba, am 30. Juli 1907. Der Gemetudkvorstaud. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 31. Juli 1907, 7—* Tiie heNLe beim hiesigen Kgl. Amtsgerichte statt gefundene Schöffengerichtssitzung begann bereits V»d Uhr; es standen acht Lachen zur Verhandlung an, die in dreistündiger Sitzung wie folgt erledigt wurden: 1. Ter Bäckermeister P. O. Th. von hier war der Uebertretung des Gesetzes über die Beschäftigung jugend licher Arbeiter in drei Fällen angeklagt. Tas Urteil lautete auf 7 Mark Geldstrafe. 2. Ter Ingenieur M. I. Zsch- aus Chemnitz hatte sich wegen Beleidigung zu verantworten. Auf der Eisenbahnfahrt zwischen Röderau und Falkenberg hatte er im Hinblick auf unsaubere Sitze im Wagenabteil gesagt: „Sobald man bei den Preußen ist, geht die Schwei nerei Los." Und als dann seine karte-kontrolliert wurde, machte er nochmals seinem Unmute Luft, indem er äußerte: „Zum Kontrollieren haben Sie Zeit, zum Reinemachen aber nicht." Tas Schöffengericht erkannte in Anbetracht der Erregung, in der sich der Angeklagte befand, auf nur 5 Mark Geldstrafe, wozu noch die Kosten des Verfahrens treten. S. Wegen Unterschlagung hatte sich d!er Stein- bruchsarbeiter F. H. P. aus Gröba zu verantworten- Tie Verhandlung wurde jedoch behufs Ladung weiterer Zeugen zur Klärung des Sachverhalts vertagt und zwar auf den 7. August V2II Uhr vvrm. 4. Ter noch unbestrafte Dach decker G. E. H. aus Strehla Hatto seine Frau zweimal mit dem Verbrechen des Totschlags bedroht, indem er ihr ein mal im Verlaufe eines Streites zurief: „Ich stürze dich die Treppe hinunter, daß Lju Hals und Beine brichst", und ein andermal: ,Zch renne dir das Messer in den Wanst." Ter wenig zärtliche Ehemann wurde zu 20 Mark Geld strafe ev. 4 Tagen Gefängnis verurteilt. S. Ter Zigarren macher R. P. I. und der Töpfer K- U., beide aus Strehla, hatten gegen eine auf IO Mark Geldstrafe lautende Straf verfügung Einspruch erhoben, djie ihnen vom Stadtrat zu Strehla wegen groben Unfugs zugegangen war. Ihr Einspruch hatte auch Erfolg; die Beweisaufnahme ge staltete sich zu ihren Gunsten und es erfolgte kostenlose Freisprechung. «., 7. und 8. betrafen Privatklag sachen, von denen die ersten beiden auf den 21. August vertagt wurden, während die dritte mit Vergleich endete. In der letzteren klagte eine Tienstmagd gegen einen Schweizer wegen beleidigender Worte. Ter Schweizer übernahm die Kosten und erklärte sich bereit, 5 Mark Sühne an den Verein für Wohlfahrtspflege zu bezahlen. Tarauf zog die Privatklägerin ihren Strafantrag zurück. — Da» Kgl. Hofmarschallamt meldet: Der König weilt nunmehr die zweite Weche aus Norderney. Der Aufenthalt an der See hat dem Monarchen und seinen Kindern, besonder» in der letzten Zeit mit dem Eintritte de» wärmeren Wetter» die gewünschte Erholung gebracht. Se. Majestät unternimmt täglich mit den Prinzen und Prinzessinnen Strandpromenaden und Gegelpartien, wobei auch größere Ausflüge nach den benachbarten Inseln statt finden. Neben der Erholung widmet sich der König aber auch den RegierungSgeschäften. Die Taschen mit den Vor- tragSmappen der einzelnen Ministerien treffen täglich in Norderney «in. Die Königliche Famtlte-wird noch bis zum 5. August in Norderney verbleiben. —* Eine Naturseltenhett kann von Zeithain be richtet werden. Im Garten deS Herrn Schmiedemeister Fischer steht ein Apfelbaum zum zweiten Male in Blüte. ES ist ein seltener Anblick, an einem Aste gleichzeitig bei nahe reife Früchte und Blüten zu sehen. Ein Probezweig davon wurde uns übersandt und liegt in unserer Geschäfts stelle für Interessenten zur Besichtigung bereit. —* Man schreibt unS: Auf Schitnitzer Flur wurde von einem Leutewitzer Schulknaben ein Hamster- bau auSgegraben mit neun lebenden jungen Hamstern; auch eine große Vorratskammer mit Getreide wurde ge funden. —* In den August, den achten Monat deS Jahres, treten wir am morgenden Donnerstag ein. Ursprünglich hieß er bei den alten Römern, weil er der sechste Monat deS Jahres war, Sextilis. Da aber der Name deS fünften Monats QutnttltS zu Ehren Julius Cäsar» in Julius umgeändert worden war, so wollte der Kaiser Augustus der gleichen Ehre teilhaftig werden, und der Name SextiliS wurde deshalb durch Senatsbeschluß in Augustus umge wandelt. Der Kaiser war damit aber noch nicht zufrieden. Weil der Juli 31 Tage hatte, so sollte auch der August, der des Kaisers Namen führte, aber nur 30 Tage zählte, dieselbe Anzahl von Tagen besitzen. ES wurde daher der Februar, der bis dahin 29 Tage hatte, um «inen Tag ver kürzt und dafür der August um einen bereichert. Im alten deutschen Kalender wird er als Ernttg oder Erntemonat bezeichnet, und in deutschen Weingegenden heißt er auch hier und da der Wetnkoch, weil er vermöge der Hitze, die gewöhnlich in ihm herrscht, am meisten zur Reife der Wein- Des gute Vedsek -Msr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite