Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-08-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190708023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19070802
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19070802
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-08
- Tag1907-08-02
- Monat1907-08
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 02.08.1907
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer H Tageblatt u«d Anzeiger Meblatt und Äiyeiger). Telegramm-Adresse: Fernsprechstelle „Tageblatt, Riesa. Nr 20. für die Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. . ' 178. Freitag, 2 August 1S07, abends. so. Jahrg. Da» Mesa« Tageblatt «schriut jede» Tag abmd« mit ««»nähme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bei Abholung tn d« Expedition in Riesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger stet in» Hau» 1 Marl SS Psg, bei Abholung am Schalt« d« kaiserl. Posianstalten 1 Marl SS Psg, durch den Briesträg« srei in» Haus 2 Marl 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anzrigen-Annahme sür die Numm« de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Rotationsdruck und Berlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße V9. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. WM» Hypothekeugelder sür sofort oder später hat aurzulethen * die Sparkasse Riesa. Schulneubau Baversen vetr. Der Bau eine» Schulgebäudes mit zwei Lehrzimmer« soll tn öffentlicher Aus- schreibung vergeben werden. Zeichnung und Bedingungen liegen bei Unterzeichnetem au», vlankett» können entnommen werden; dieselben sind bi» zum 12. Augast mittag- 12 Uhr verschlossen anher ausgefüllt wieder einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt selbigen Tages abend» 8 Uhr in Kniffe'» Restauration. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Der Schulvorstaud za voderseu. E. Klemm, Bors. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 2. August 1907. —):( Da» Barackenlager Zeithain verlassen am 3. August früh da» Karabinier-Regiment und das Manen-Regiment Nr. 18. Beide Regimenter halten hier- auf an demselben Tage noch Schwimmübungen in der Elb« ab. Die Regimenter der 24. Feldartillerte - Brigade kehren ebenfalls in ihre Garnisonen zurück und zwar das Feldartillerte - Regiment Nr. 77 (Leipzig) noch am Bestch- tigungStage (3. August) nachmittags wieder mit der Bahn und zwar ab Riesa und das Feldartillerie-Regiment Nr. 78 (Wurzen) am 5. August früh. Letztere» Regiment erreicht seine Garnison in zwei Marschtagen. Am 7. August wird da» Jnfanterie-Regtment Nr. 107 (Leipzig) in 2 Sonder- zögen au» dem Lager abbefördert, ebenso da« 2. Bataillon Infanterie-Regiment» Nr. 106. Das 1. und 3. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 106 erledigen bis 16. August noch Schießübungen; letztere kehren am 16. August mit einem Tonderzuge nach Leipzig zurück. Am 8. August rückt da» Ulanen - Regiment Nr. 21 (Chemnitz) au» dem Lager ab. — SS treffen ein: Die beiden Dresdner Feld- artillerie-Regimenter Nr. 12 (ohne Reitende Abteilung) und Nr. 48, am 6. August das Husaren-Regiment Nr. 19 aus Grimma und am 8. August das Sardereiter - Regiment (Dresden). Am 6. August wird auch da» Infanterie- Regiment Nr. 179 und zwar das 1. Bataillon von Wurzen und das 2. Bataillon von Leisnig in je einem Sonderzuge, die in Riesa vereinigt werden, nach Zeithain befördert. Da» Infanterie-Regiment Nr. 139 marschiert am 8. August von Döbeln nach Zeithain. Garderetter - Regiment und Husaren-Regiment Nr. 19, sowie die Infanterie-Regimenter Nr. 179 und Nr. 139 halten in Zeithain Regiment»- und Brigade-Exerzieren, die Keldartillerie - Regimenter Nr. 12 und Nr. 48 taktische Uebungen und Scharfschießen ab. —* Der Bund Deutscher Baumschulen besitzer schreibt un»: Die täglich schwieriger werdende wirtschaftliche Lage der Baumschulenbesttzer hat diese Branche gleich anderen zu der Notwendigkeit geführt durch einen engeren Zusammenschluß und durch gemeinsames Arbeiten Dorteile sich zu sichern, die dem Einzelnen nicht zugänglich sind. In diesem Sinne hatten sich bereit» im Laufe der letzten Jahre in fast allen Bundesstaaten und Provinzen Deutschlands Verbände der Baumschulenbesitzer gegründet, welche nunmehr im Juni d. I. in Mannheim zu einem Bunde sich zusammengeschloffen haben. Die Ziele diese» Bunde» gehen darauf hinaus, durch engeren Zusammen schluß, durch gegenseitige Aussprache und durch neuzeitliche Verbesserungen positive Arbeit zur wetteren Vervollkommnung des technischen Betriebe» zu leisten. DeS weiteren soll der leider immer noch durch Hausierer- und Winkelbaumschulen re. stattfindende unlauter« Wettbewerb energisch unterdrückt werden. Die» umsomehr, da derselbe obendrein reich»ge- setzlich verboten ist und Zuwiderhandlungen strafbar sind. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß auch auf dem Gebiete der Tarif- und Wirtschaftspolitik noch manche Frage im Interesse der Obstbaumzucht gelüst werden muß. Die Tätigkeit de» Bunde» hat bereit» dazu geführt, daß ein heitliche Detailpreise für alle vbstbaumformen vereinbart worden sind; auch hat dieser Beschluß die Vorschrift ge zeitigt, daß nur vorzügliche» Material zum Verkaufe ge- laugen darf und daß minderwertige Ware nunmehr gänzlich au»geschlossen sein soll. Die verschiedenartige Wirksamkeit de» Bunde» selbst und seiner verbände wird außerordentlich günstig auf die Gestaltung unserer obstbaulichen Verhält nisse tn Deutschland elnwirkeu. Im Anschluß an die bereit» durch Behörden und Verein« — in Sachsen durch den LandeSobstbauveretn — erzielten Erfolge auf dem Gebiete der Sortenwahl wird auch der Bund mit seinen verbänden bestrebt fein, durch einheitliche Bezeichnungen WchnckMuients in den Katalogen und Einschränkung der Sortimente sein Scherflein zur Beseitigung des Sorten - Wirrwarr» beizu- tragen. Alle, welche an der Gesundung und Erweiterung unseres Deutschen Obstbaue» interessiert sind, wollen des halb in den Bund Deutscher Baumschulenbesttzer eine Stelle erblicken, welche mit aller Energie und mit nötigen Wissen und Können auSgestattet auf diesem Gebiete im Sinne der vorstehenden Worte vorwärts strebt. Etwaige Auskünfte gibt jederzeit der Vorsitzende der Vereinigung für Sachsen, Baumschulenbesttzer Paul Hauber, Tolkewitz-DreSden. — Die „Deutsche Tageszeitung" bringt in ihrer Nummer vom 26. Juli eine Notiz, wonach sämtliche Re gierungen mit Ausnahme der Königl. Sächsischen Regierung Anordnung dahin getroffen haben, daß solche Personen, für die nach den Wahrnehmungen bei den mili tärischen Untersuchungen ein Eingreifen zur Verhütung von Krankheiten oder eine Heilbehandlung tn Frage kommt, den zur Einleitung der geeigneten Maßnahmen berufenen Stellen namhaft zu machen sind. Diese Notiz bedarf insofern der Richtigstellung, als die Königl. Sächsische Regierung sich zwar zunächst einer diesbezüglichen Anregung des Reichkkanzler» gegenüber abwartend verhalten, unterm 5. Februar d. I. aber auch ihrerseits eine gleichartige Verordnung an die Zivilvorsitzenden der Grsatzkommissionen und die unteren Verwaltungsbehörden erlassen hat, so daß also in dieser Beziehung Einheitlichkeit in allen Bundes staaten herrscht. Die irrtümliche Notiz der „Deutschen Tageszeitung" ist wahrscheinlich durch ein Rundschreiben de» ReichSoerstcherungsamtS vom 18. Mai d. I. veran- laßt worden, in dem sich der gleiche Irrtum vorfindet. Wegen Richtigstellung diese» Irrtums sind bereits die erforderlichen Schritte feiten der Königl. Sächsischen Re gierung getan worden. —* In der gegenwärtigen Obstzeit seien die Eltern gemahnt, Obacht auf ihre Kinder zu haben, daß diese nicht unreifes Obst essen. In Cainsdorf bei Zwickau sind infolge Genusses unreifen ObsteS drei kleine Kinder inner halb weniger Tage gestorben. Auch vor der Unsitte, Kirsch- kerne zu verschlucken, kann nicht genug gewarnt werden. Wenn auch die Kirschenzeit hier ziemlich vorüber ist, sei doch folgender Vorfall noch zur Warnung mitgeteilt. In Karlsbad brachte man eine Kellnerin ins Spital, die nach wenigen Stunden starb. Die Obduktion ergab, daß der Darmkanal mit Kirschkernen verstopft war. — Die Gesamtzahl der beim sächsischen Berg bau in der Knappschaftsberufsgenossenschaft zur Anzeige gebrachten Unfälle betrug im ersten Halbjahr 1907 2134 gegen 2246 im ersten Halbjahr 1906. Bon den Unfällen hatten 29 den Tod, 3 eine dauernde völlige, 126 eine dauernde teilweise und 59 «ine vorübergehende Er- werbSunfähtgkeit zur Folge. Im ersten Halbjahr 1906 hatten 26 Unfälle tödlichen Ausgang. —88 Ein für Hausbesitzer interessanter Strafprozeß beschäftigte in letzter Instanz den Straf senat des Kgl. OberlandeSgerichtS Dresden. Der Mühlen- besitze« Knarr in Brand war im vorigen Jahre gezwungen, in ErbiSdorf ein dem Besitzer Griesbach gehörende» Mühlen- grunbstück in der Zwangsversteigerung zu erwerben. Als Besitzer de» Mühlengrundstück« erhielt er am 18. Februar diese» Jahre» den Besuch de» BezirkSschornsteinfegermeisterS Bernhardt, der gekommen war, um die Essen zu kehren. Der neue Besitzer verweigerte dem BeztrkSschornstetnfeger da» Betreten de» Mühlengrundstücke» und drohte ihm mit Faustlchlägen, wenn er da» Grundstück nicht sofort verlasse. Der Schornsteinfegermeister entfernte sich, meldete den Dor- gang dem Gemeindevorstande und erhob alsdann gegen den Besitzer Strafantrag wegen Beleidigung und Nötigung. Da» Landgericht verurteilt« den widerspenstigen Hausbesitzer zu einer Geldstrafe. Er legte jedoch Revision beim Ober- landeSgericht ein und machte gellend, daß er sich einer auf da« Riesaer Tageblatt — 6 laufende Nummern 15 Pf. — nur bei Abholung in der Geschäftsstelle Goethestraße 59. Einzel-Nummer lO Pf. öffentlichen Beleidigung nicht schuldig gemacht habe, ob- gleich die Szene zwischen ihm und dem Schornsteinfeger tn unmittelbarer Nähe de» Gasthauses in ErbiSdorf statt gefunden hatte. Zudem sei seine Widersetzung angebracht gewesen, denn der Schornsteinfeger dürfe nur kehren, wenn der Hausbesitzer e» gestattet und er von diesem aufgefordert werde. Das Oberlandesgericht verwarf die Revision de» Angeklagten und führte aus, daß der Begriff der Wider rechtlichkeit nicht verkannt worden sei. Die Beleidigung sei als eine öffentliche anzusehen, denn e» komme nicht in Betracht, ob dieselbe in der Gaststube oder auf der Straße erfolgt sei. Jedenfalls seien die beleidigenden Worte so laut gefallen, daß jedermann sie habe vernehmen können. Damit sei der Begriff der Oeffentlichkeit gedeckt. Dez Bezirksschornsteinfeger sei nicht widerrechtlich in daS Grund stück eingedrungen.' Er hatte al» Schornsteinfeger der Be zirkes Zutritt zum Hause und nach den Bestimmungen der Dorffeuerordnung seien zweimal im Jahre die Essen zu kehren. ES liege vielmehr selten» des Angeklagten ein rechtswidrige» Einschreiten gegen den Bezirksschornstein, feger vor. — Die Frage „Darf man mit Fahrkarte dritte» Klasse einen Wartesaal zweiter Klasse betreten?" wurde von der Großherzogl. Generaldirektion der badischen Eisenbahnen im verneinenden Sinne entschieden. Der Kaufmann A. Süßenguth aus Koburg hatte sich auf de« Station Rappenau mit einer Fahrkarte dritter Klasse im Wartesaal zweiter Klasse aufgehalten und wurde von einem Bahnbeamten deshalb zur Rede gestellt. Da der Mann sich weigerte, der Aufforderung zum Verlassen de» Wartesaal» nachzukommen, wurde er in eine Strafe von zwei Mark genommen. Auf die Beschwerde des betreffenden Kaufmanns ging diesem jetzt folgender Bescheid oben genannter Generaldirektion zu: „Die Einteilung der Warte säle in solche zweiter und dritter Klasse beruht auf allge meiner Anordnung, die von der Bahnoerwaltung zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Bahngebietes und im Bahnverkehr getroffen ist, und läßt schon durch diese ausdrückliche Scheidung erkennen, daß der Anspruch aus Benutzung an den Besitz einer Fahrkarte der ent sprechenden Klasse gebunden ist. Da Sie lediglich ein« Fahrkarte dritter Klasse besaßen, stand Ihnen demnach ein Anspruch auf Aufenthalt im Warteraum zweiter Klasse nicht zu. Da Sie der besonderen dienstlichen Aufforderung des Stationsvorstandes, der in Ausübung der Bahnpolizei handelte und dessen Anordnung für Sie bindend war, nicht Folge geleistet haben, ist Ihre Bestrafung auf gründ der 88 77, 82, Abs. 1 Eisenbahn-, Bau- und Betriebs ordnung gerechtfertigt. Bei der Tatsache aber, daß Sie an dem betreffenden Tage sich neben einer Dame allein im Warteraum zweiter Klaffe befanden, war auch im Hin blick darauf, daß Sie durch Ihr Verhalten keinen Anlaß gaben, ein bahndienstliche» Interesse oder Bedürfnis dafür nicht vorhanden, den Aufenthalt im Wartesaal dritter Klasse von dem Besitz einer Fahrkarte der entsprechenden Wagenklasse abhängig zu machen. Die Geltendmachung de» an sich berechtigten Verlangen» auf Räumung de» Wartesaal» zweiter Klasse wegen Mangels einer ent- sprechende« Fahrkarte war unter diesen Umständen nicht erforderlich. Wir haben au» den angeführten Billigkeit»- erwägungen die gegen Sie unterm 18. Juni 1907 durch StationSamt Rappenau erlassene Strafverfügung auf- gehoben." * Gröba. Bei der hiesigen Sparkasse wurden im Monat Juli 159 Einzahlungen im Betrage von 19 877 Mk. 10 Pfg. geleistet, dagegen erfolgten 46 Rückzahlungen im Betrage von 15 872 Mk. 95 Psg. Der Barbestand betrug am Schlüsse de» Monats 2308 Mk. 60 Pfg. * Gröba, 1. August. In der gestrigen Kirchen- vorstandSfltzung wurden die Arbeiten für den neuen Fried» WMWMUts.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite