lung vorzulegen sind, gemeinsam mit dem Vorstande erledigt. SITZUNGEN UND VERSAMMLUNGEN. § 8. VORSTANDS- UND AUS ¬ SCHUSS-SITZUNGEN Die Sitzungen des Vorstandes sowie die gemeinsamen Sitzungen von Vorstand und Ausschuss finden nach Bedarf statt. Sie sind vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn dies 2 Mitglieder des Vorstandes oder des Aus schusses verlangen. § 9. MITGLIEDERVERSAMMLUNG Die ordentlichen Mitgliederversammlungen finden monatlich einmal statt, ausge nommen die Monate Juli-Sept. Daneben Können jederzeit ausserordentliche Ver sammlungen einberufen werden. Zu allen Versammlungen wird schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. § 10. GENERALVERSAMMLUNG. Die Ge neralversammlung findet im Januar eines jeden Jahres statt. Sie nimmt vom Vor stande den Geschäftsbericht und von den beiden Revisoren den Kassenbericht ent gegen, worauf sie Entlastung erteilt und die Neuwahl des Vorstandes und des Aus schusses vornimmt.