BESCHLÜSSE. § 11. BESCHLUSSFÄHIGKEIT. Die Vorstands* und Ausschuss- Sitzungen sind beschlussfähig, sobald die zur Beschlussfassung erforderliche Personenzahl anwesend ist. Die Versamm lungen der Mitglieder sind stets beschluss fähig. $ 12. BESCHLUSSFASSUNG. Die Be schlüsse des Vorstandes werden unter mündlicher oder schriftlicher Zustim mung zweier seiner Mitglieder gefasst, die gemeinsamen Beschlüsse des Vor standes und Ausschusses erfordern fünf Stimmen. Alle Beschlüsse der Mitgliederversamm lungen werden mit einfacher Stimmen mehrheit gefasst. Zu Satzungsänderungen und zum Ausschlüsse von Mitgliedern jedoch sind zwei Drittel, zur Auflösung des Vereins drei Viertel der Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit ent scheidet der Vorsitzende. Übertragung der Stimmen ist unstatthaft. § 13. EINTRAGUNG DER BESCHLÜSSE. Alle Vorstands-, Ausschuss- und Ver sammlungsbeschlüsse werden in das Vereinsbuch eingetragen und müssen