BEITRÄGE. § 5. Der Beitrag beträgt jährlich 8 Mark. Er ist im voraus zu zahlen, kann aber auch in vierteljährlichen Teil* Zahlungen entrichtet werden. Ausserdem ist beim Eintritt ein einmaliger Betrag von 1 Mark zu zahlen.DasGeschäftsjahr beginnt am 1. Januar. Für innerhalb eines Jahres eintretende Mitglieder ermässigt sich der Beitrag um 2 Mark für jedes abgelaufene Vierteljahr. Alle einen Monat nach Fällig keit noch nicht bezahlten Beiträge können vom Kassenführer auf Kosten des be treffenden Mitgliedes durch die Post ein gezogen werden. 3 LEITUNG DES VEREINS. §6. DER VORSTAND. Der Vor stand besteht aus dem Vor sitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer und wird alljährlich in der Generalversammlung gewählt. a. Der Vorsitzende vertritt den Verein nach aussen. Ihm liegt die Leitung aller Vereinsangelegenheiten ob; er führt den Vorsitz in allen Sitzungen und Versammlungen und bringt deren 4