Befreiung aus dem Gefängnis Man kann ein Volk wohl besiegen ober auch ver nichten, aber man darf es nicht demütigen. Das ist ein Gesetz von alters her, seit Kriege überhaupt ge führt worden sind. Einmal kommt doch der Tag, an dem es sich bitter rächt für all die Unbill, Bedrückun gen, Ehrabschneidungen und Demütigungen, die es jahrelang zu erdulden hatte. Man verlangte die Auslieferung des Kaisers, der Heerführer und der Unterseebootsoffiziere, der sogenannten „Kriegs verbrecher". In seiner tiefsten Seele war das deutsche Volk ver letzt. Empört bäumte es sich auf gegen diese Schmach, die man ihm auferlegen wollte. Die ungeheuerliche Forderung der Feindstaaten hatte mit einem Schlage das deutsche Volk zur Be sinnung gebracht, und die Antwort auf dieses ent würdigende Verlangen war ein allgemeines „Nein!" Allenthalben traf man Anstalten, die „Kriegsver brecher" zu verstecken, ins neutrale Ausland zu ver schieben oder in irgendeinem Freikorps unter fal schem Namen einzureihen. Das letztere war wohl das sicherste. So wie die Freikorps eingestellt waren, gaben sie keinen dieser Männer freiwillig heraus. Man konnte sie ja aus ihren Reihen holen, aber dann hätte es wahrscheinlich blutige Köpfe gesetzt. Man hatte den Bogen überspannt. Brechen durfte er nicht. Der Feindbund nahm Abstand von den Forde rungen, verlangte aber, daß die sogenannten Kriegs verbrecher von deutschen Gerichten abgeurteilt wer den müßten. Das Anklagematerial lieferten die Feindstaaten.