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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190710050
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19071005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19071005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-05
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1907
- Autor
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iesaerG Tageblatt «nd Anxeiger (Elbeblm ««r MMgeü. TAegramm-Adresser 6 Fernsprechstells «Tagsdlatt*. Ntesa. für die König!. Arntshauptrnannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ' 23S. Sonnabend, 5. Oktober 1S07, abends. 60. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abend» mit .Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mark 50 Psg., durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark SS Psg, bei Abholung am Schalter der kaisrrl. Postanflalten 1 Mark SS Psg, durch den Briefträger srri in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnement» werden angenommen. Anzeigen-Anuahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße VS. — Für di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Dienstag, de« 8. Oktober 1907, vor«. 11 Ahr kommen in SartenschlSgerS Restaurant in Gröba — al« VersteigerungSort — 2 Tische und 1 Nähmaschine gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 1. Oktober 1907. Der Gerichtsvollzieher de» König!. Amtsgerichts. Das Verzeichnis der in Riesa (mit Vorwerk Göhlis) wohnhaften Personen, die zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen berufen werden können, liegt vom 7. Oktober 1907 ab eine Woche lang im Einwohner-Meldeamt — Rathaus, Zimmer Nr. 14 — zur Einsichtnahme durch die Beteiligten aus. Einsprachen gegen diese Urliste sind innerhalb der bezeichneten Frist bei dem Rate der Stadt Riesa schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Im übrigen wird auf die nachstehend abgedruckten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Riesa, am 4. Oktober 1907. Der Rat der Stadt Riesa. Echr. Gerichtsverfaffrrugsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen/ welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung ver loren haben, 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eine« Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, daS die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann, 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. § 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben, 2. Personen, welche zur Zett der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht 2 volle Jahre haben, 3. Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den letzten 3 Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben, 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind, 5. Dienstboten. § 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. .gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Volksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere BerwaltungS- ÜSamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. DaS Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Daffelbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich al« Ur iste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung znm Schöffenamte finden auch auf daS Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, -ie Bestimmungen znr Ausführnng des GerichtSverfaffungSgesetzeS vom 27. Januar 1877 euthalteud, vom 1. März 187S. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eine« Geschworenen sollen nicht be rufen werden: 1. Die AbteilungSvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien, 2. der Präsident des LandeSkonststoriumS, 8. der Generaldirektor der EtaatSbahnen, 4. di« Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu- ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. DaS auf das 3. Vierteljahr 1907 noch rückständige Schulgeld und ForthilduugSschulgeld ist bis zum * 15. Oktober 1SO7 an unsere Stadttaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Mesa, am 28. September 1907. R^ Bekanntmachung, de« 8 Uhr Lade«schl«tz betreffend. Die Liste der Inhaber offener Verkaufsstellen in Riesa liegt, nachdem die einzelnen Abstimmungen wegen Einführung des 8 Uhr Ladenschluffe« eingetragen worden find, vom 7. bis mit 19. Oktober 1907 im Rathause, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Ein- ficht aus. Hierbei wird darauf hingewiefe«, daß Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll ständigkeit der Liste von den beteiligten Geschäftsinhabern bis zum Ablaufe der Frist schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden können und nach Ablauf der Frist vor gebrachte Einsprüche unberücksichtigt bleiben. Riesa, am 5. Oktober 1907. Der Kommissar: Ayrer, Stadtrat. Die diesjährigen Weidevuutzungeu sollen, soweit sie nicht bereits verpachtet sind, auf dem Stocke gegen sofortige Barzahlung unter den vor Beginn der Aus- bietung bekannt zu gebenden Bedingungen teilstückenweise an Ort und Stelle versteigert werden, und zwar: am 14. Oktober dss. IS. zwischen Scharfenberg und Naundorf b. Zehren links und zwischen Zadel und Seußlitz rechts, Versammlung: Gasthof Scharfen berg 8 Uhr v.; am 15. Oktober dss. IS. bet Wildberg links und zwischen Kötzschen- broda und Zadel rechts, Versammlung: am rechten Ufer, gegenüber der Wildberger Ziegelei 8 Uhr v.; am 17. Oktober dss. IS. von Seußlitz bis links: Fährenanfahrt gegenüber der Rosenmühle und rechts: Flurgrenze Grödel-Moritz. Versammlung: Fähr haus Merschwitz ^9 Uhr v.z am 18. Oktober dsS. IS. von der Fährenanfahrt bet Leutewitz bis links: unteres Ende des Uferdeckwerkes oberhalb deS Riesaer Stadtparkes und rechts: Bobersener untere Elbhäuser. Versammlung: Gasthof Nünchritz 9 Uhr v. Nähere Auskunft wird für die auf die beiden ersten Tage entfallenden Strecken von Herrn Dammeister Riesch in Meißen, für die auf die beiden letzten Tage ent fallenden Strecken von Herrn Dammeister MareuS in Grödel erteilt. Meißen, am 2. Oktober 1907. Königliche Straften- nud Wasser-Vauinspettion I Oertliches und Sächsisches. Riesa, 5. Oktober 1907. Morgen Sonntag spielt das Hornistenkorps des Pionier-BatlS. 22 von 1145 bis 1245 mittags Platzmusik auf dem Kaiser - Wilhelmplatze und zwar nach folgendem Programm: 1. Krönungsmarsch von Volbach. 2. Kroatische Ouvertüre von Rosenberg-Ruzik. 3. Alt-Wien, Perlen aus Lanner- Walzern von Kremser. 4. Jndianerständchen von Moret. 5. SangeS-Frühltng, Fantasie über MendelSsohnsche Lieder von Oertel. 6. Ltli-Marsch von Dorfner. —* In Ergänzung und teilweiser Richtigstellung unserer gestrigen Meldung über die Verhaftung einer Die bei ges ellschaft wird uns noch geschrieben: Endlich, nach langen anhaltenden Erörterungen, ist es der hiesigen Schutz mannschaft gelungen, die Verbrecherbande unschädlich zu machen, welche Riesa und die meisten Städte Sachsens und Sachsen-Altenburg, Weimar, Thüringen, sowie Schlesien, selbst Posen durch ihr nächtliches Arbeiten in Aufregung und Schrecken versetzte. Da in den sämtlichen Städten die Einbrüche in ein und derselben Art und Weise auSgsführt waren, wurde angenommen, daß eine Etnbrecherbande unter einheitlicher Führung ihr lichtscheues Gewerbe auSübte und lange dauerte es, ehe sie ihr wohlverdientes Asyl hinter schwedischen Gardinen erhielt. Durch Zufall, wie so ost, kam auch für diese Verbrecher die Stunde der Abrechnung. Der Arbeiter Przybilla, in Gleiwitz in Schlesien geboren (nicht in GleiSberg), wurde wegen verschiedener Betrügereien und Schwindeleien von der Riesaer Schutzmannschaft ver haftet. Beim Verhör verwickelte sich dieser in Widersprüche über die Herkunft des bei ihm noch vorgefundenen und von ihm ausgegebenen Geldes, bis er schließlich eingestand, in Gemeinschaft mit dem Arbeiter Friedrich Ernst Leon hardt (nicht Lehnhardt), 1884 in Merzdorf geboren, in Riesa und anderen Städten Sachsens und Thüringens Einbrüche verübt und von dem Raub gelebt zu haben. Darauf wurde auch Leonhardt von der Riesaer Schutz. Mannschaft zur Haft gebracht und bei diesem (nicht, wie irrtümlich berichtet, bet Przybilla) fand man daS in der hiesigen Restauration zum „Dampfbad" im Monat Mat d. I. mittels Einbruchs gestohlene Zigarren-Etui, sowie einen Pfandschein über eine in der genannten Nestau- ration gestohlene, in Leipzig im Leihhause verpfändete Geige vor. Hierauf wurde von der Riesaer Schutzmannschaft, welche der Zuständigkeit halber die Landgendarmerie benach- richttgte, unter deren Beihilfe in der Wohnung des Leon hardt in der Schäferei auf dem Gucklitz eine Durchsuchung vorgenommen. Dortselbst wurde ein ganzes Warenlager gestohlener Gegenstände, sowie bares Geld im Betrage von 177 Mark und Sparkassenbücher mit Einlagen von über 1300 Mark vorgefunden. Unter anderem wurden Zigarren kisten mit und ohne Inhalt, viele neue und getragene Schuhwaren, darunter die besten Lackschuhe für Damen, sowie Herren- und Frauenkleider und Wäsche, Dutzende von Taschentüchern, Wtnterüberzieher und ganze Anzüge für Herren, große Stücken neuer Barchent und Bettücher, sowie Stoff für Schuhmacher in Winterstiefel, silberne Be stecks und viele andere teils kostbare Sachen vorgefunden, deSgl. auch ein Sack mit Ledersohlen und Leisten, der, wie bekannt, beim Lederhändler Löbe hier gestohlen worden war. Der Bruder des Leonhardt, der Handelsmann Friedrich Hermann Leonhardt, 1873 in Canitz geboren und in Mikultschütz in Schlesien wohnhaft, welcher an den Ein brüchen beteiligt war und meist den Führer spielte, wurde ebenfalls hier angetroffen und in freundliche Fürsorge ge- nommen. Ebenso wurde der 64 Jahre alte Renten empfänger Helm, der die beiden Leonhardt von Kindheit an erzogen hat, wegen Hehlerei verhaftet und später die ganze Bande dem König!. Amtsgericht zugeführt. Außer dem wurde bei der Durchsuchung noch zahlreiches Der- brecherwerkzeug und ein mit sechs scharfen Patronen gela dener Revolver, welchen die Einbrecher bei ihren Raub zügen bei sich geführt haben, vorgefunden. Nach Lage der Sache sind noch weitere Erörterungen anzustellen und dürften noch mancherlei Sachen ans Tageslicht bringen. Ass gute Nedeek - Ater.
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