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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190710103
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19071010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19071010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-10
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1907
- Autor
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Riesaer H Tageblatt nnd Anzeiger (Elbeblau Ml- ÄUMlger). Lelegramm-Adresier Fernsprechstells TagsbSatt .« es» Nr. M. Pir die Kömgl. Amtshauptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. SS7. Donnerstag, 10. Oktober 1907, abends. «9. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erschein jeden Tag abends mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Mesa 1 Mart 50 Psg., durch unsere Träger stet i»S HanS 1 Mark öS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Posianstalien 1 Mark öS Psg, durch den Briefträger srei «nS HauS L Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. 'Bnzeigen-Aunahme für die Nummer deS Ausgabetages bis vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. ' Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraß« S9. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die in Gemäßheit von 8 9 Absatz 1 Ziffer 3 deS Reichsgesetzes über die Natural- lÄstungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Fassung vom 24. Mai 1898 — Reichsgesetzblatt Seite 361 flg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagepreise des Hauptmarktortes Großenhain im Monat September dieser Jahres festgesetzte und um 5 vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirten inner halb der Amtshauptmannschast Großenhain im Monate Oktober dieses Jahres an Mills tärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt: 20 M. 58 Pfg. für 100 Kilo Hafer, » » 100 „ Heu, 5 „ 25 „ „ 100 „ Stroh. Großenhain, am 10. Oktober 1907. Nr. 485 o v. Königliche Amtshauptmannschast. Im Gasthofe „zum Anker- in Gröba kommen Dienstag, -e« 15. Oktober 1907, vorm. 10 Uhr 3 Pferde und 1 Lastwagen gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 10. Oktober 1907. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. M für daS „Riesaer Tageblatt" erbitten wir uns bis spätestens bormittagS s Ahr des jeweiligen Ausgabetages. Die «eschLstsstelle. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 10. Oktober 1907. —* Die Zahl der Besucher der Vaterländischen Festspiele steigert sich von Aufführung zu Aufführung. An gestriger Mittwoch war der Andrang deS Publikums ganz kolossal. Am Nachmittag sowohl wie am Abend war der Saal ausverkauft, fast geradezu überfüllt. Mehrere Schulen von auswärts, so u. a. von Otzborf bei Waldheim, Lichtens«« rc., waren gestern gekommen. Erfreulicherweise scheint sich das Interesse für die Aufführungen immer wei- ter nach auswärts zu verbreiten, wie zahlreiche Anfragen nach Eintrittskarten und Besuche aus Döbeln, Lieben- werd« rc. beweisen, sodaß auch für die letzten Vorstellungen noch vollbesetzte Häuser in sicherer Aussicht stehen. Die mehrseitig geäußerten Wünsche, daß die Festspiele noch länger als bi« Sonntag aufgeführt werden möchten, werden sich leider wahrscheinlich nicht erfüllen lassen, da Herr Direktor Werning anderweit verpflichtet ist. Die vielen Mühen des Denkmal-KomiteeS scheinen reich belohnt zu werden. —* In Gegenwart yon Abordnungen der sächsischen Kriegervereine fand gestern auf dem Friedhöfe zu Vil- liers sur Marne die Enthüllung deS Denkmals, wel ches die sächsischen Kriegervereine den dort am 2. Dezember 1870 gefallenen sächsischen Jägern und Schützen gestiftet haben, statt. Der zur deutschen Botschaft in Paris kom mandierte Oberleutnant Frank hielt in Vertretung des Botschafters die Gedenkrede, welche tiefen Eindruck machte. Namens der Gemeinde VillierS sprach der Maire Quirvin. Sodann nahm der dort wohnhafte Oberstleutnant der Territorialarmee Demange als Mitkämpfer von 1870/71 das Wort. Er feierte in deutscher Sprache den Heldenmut von Freund und Feind an jenem denkwürdigen Tage. Der Obmann der Abordnungen der Kriegervereine dankte ^in herzlichen Worten. Darauf wurden daS deutsche wie daS französische Kriegergrab mit Kränzen geschmückt. —* Dem fortgesetzten langsamen Fallen deS Wasser- standeS der Elbe bis in die ersten Tage dieses Monats scheint ein ebenso anhaltendes langsames Steigen zu folgen. Mm 4. Oktober betrug der Wasserstand 118 om unter Null, DtS heute hatte er sich um einig« Zentimeter täglich bis lauf 99 ow gehoben. —* Die Pflasterung der Teilstrecke der Goethe- jstraße von der Pausitzerstraße bis zum Ende der Roth- mannschen Grundstückes, die vor einigen Wochen begonnen ward, ist nunmehr beendet. Damit ist der letzte Teil der Goethestraße gepflastert. Der Teil vor der Schule bleibt In Rücksicht auf den Unterricht ungepflastert. Die Pflaste rung wird ca. 16 500 Mark kosten. —* Wie im Vorjahre beabsichtigt auch diesen Winter Die Ortsgruppe Riesa deS Deutschnationalen Handlungs gehilfen-Verbandes ihren Mitgliedern Gelegenheit zur Er lernung der Gabelsberger Stenographie zu geben, indem sie am Sonnabend, den 12. dsS. im Restaurant „Deutscher Herold" einen unentgeltlichen Kursus unter be- währter, fachmännischer Leitung beginnt. Die Teilnahme ist bei ber Wichtigkeit der Kurzschrift im kaufmännischen Leben jedem HandelSbeflifsenen, besonders aber den Lehr lingen, bringend zu empfehlen. Auf die Anzeige in heuti- «ger Nummer sei hiermit besonders verwiesen. ck. — Der König hat nachgenannte Herren zu Mit gliedern der Ersten Kammer ernannt: Den Minister des Königlichen Hauses v. Metz sch, den Kammerherrn von Burgk auf Schönfeld, den Geh. Kommerzienrat Zwei- ning er, Vorsitzenden der Leipziger Handelskammer, und Kommerzienrat Hösch in Hütten bet Königstein. — Wirk licher Geheimer Rat Dr. Graf von Könneritz - Lossa und Geheimer Rat Oberbürgermeister a. D. Georgi-Leipzig be absichtigen, ihre Mandate zur Ersten sächsischen Kammer niederzulegen. —* Anfang August dieses Jahres erregte hier und in der Umgegend ein Vorgang berechtigtes Aufsehen, der sich im nahen Poppitz zugetragen hatte. Der Nächstenliebe und des Mitgefühls bare Menschen sollten einen dort emes Tages sich aufhaltenden armen wandernden Reisenden schwer mißhandelt und dann, als man gesehen hatte, daß er krank sei, in roher Weise aus dem Dorfe geschleift, über die Grenze gebracht und auf Riesaer Flur niedergelegt haben, damit er nicht etwa der Gemeinde zur Last falle. Der betreffende Wanderer war der 58 Jahre alte Hand arbeiter Zieger aus Schweinfurth bei Großenhain. Tatsächlich wurde der Mann auch schwerkrank auf der Stelle, wohin man ihn gelegt hatte, von der benachrichtigten Polizei gefunden und seine Ueberführung nach dem Krankenhause veranlaßt. Dort ist der Mann noch am selben Abende gestorben. Es war damals schwer, ein richtiges Bild über den Vorgang, wie er sich in Wirklichkeit abgespielt hatte, zu gewinnen. Deshalb beschränkten wir uns dar auf, in aller Kürze unseren Lesern davon Mitteilung zu geben, ohne auf nähere Einzelheiten einzugehen. Das wurde uns vom ^Volksfreund" arg verdacht, der uns bei seinen diesbezüglichen Mitteilungen in gehässigster Form wüst anöden zu müssen glaubte und dabei in willkürlicher, unsinniger, durch nichts gerechtfertigter Verbindung „Vertretung des Kapitals" vorwarf. jWie uns aber alles, was sich der Volksfreund" bisher uns gegenüber leistete, noch nicht gestört hat, so konnte uns auch der obige Vorwurf nicht davon abbringen, erst eingehender auf die ganze Poppitzer Ange legenheit einzugehen, wenn das Gericht gesprochen haben würde. Das ist nun gestern geschehen und so wollen wir heute unseren Lesern gegenüber unser Wort einlösen und die ganze Angelegen heit, wie sie sich nach der Beweisaufnahme des Schöffengerichts darstellt, mitteilen. Wie recht wir hatten, wenn wir von Anfang an den massenhaft kolportierten Gerüchten keinen Glauben schenkten, hat der Verlauf der Hauptverhandlung bewiesen. Der „Volks freund" wird sich in die Lage versetzt sehen, seinen in dieser Sache gegebenen Mitteilungen eine weit mildere Darstellung folgen lassen zu müssen, wenn er über den Verlauf der gestrigen Schöffen gerichtsverhandlung objektiv berichtet. Damit soll aber durchaus nicht gesagt sein, daß wir die Sache selbst etwa beschönigen wollten oder gar mit der rohen Behandlung eines kranken Mannes, wie sie Poppitzer Einwohner tatsächlich sich zu schulden kommen ließen, einverstanden wären. Das sei fern; nur wurden die Ungeheuerlich keiten, wie sie der „Volksfreund" berichtete, gottseidank nicht er wiesen, obwohl auch ohne die abzustreichenden Uebertreibungen der Vorgang noch von bedauerlicher Gemütsverrohung zeugt. Auf der Anklagebank nahmen Platz l) der 46 Jahre alte Hermann Franz Weser, Schmiedemeister in Poppitz, 2) der 46 Jahre alte Schankwirt Moritz Hennig in Poppitz, 3) der 4l Jahre alte Bier schröter K. Fr. Fischer in Schieritz bei Meißen, 4) der 14jährige Schmiedelehrling Alfred Hermann Weser, Sohn des unter 1) ge nannten Angeklagten. Den Angeklagten war zur Last gelegt, ge meinschaftlich den inzwischen verstorbenen Handarbeiter Zieger körperlich mißhandelt zu haben. Die Angeklagten wurden in gegen seitiger Abwesenheit vernommen. Zunächst schilderte der ange klagte Schmiedemeister W. den Vorfall, der sich am 7. August zu getragen hatte. Er sei von Frau Gutsbesitzer Kramer gerufen worden, einen fremden Mann, der sich bei ihr im Hofe aufhalte, fortzubringen. Zu diesem Zwecke sei er in das Gut gegangen, habe dem Manne erst gute Worte gegeben, fortzugehen, als dieser aber gar nicht geantwortet habe, habe er ihn am Arme genommen und herausgeführt. Er habe geglaubt, der Mann sei betrunken. Als er ihn losließ, habe er sich auf einen Steinhaufen gesetzt. Nach dem Mittagseffen habe er den Mann am Staket seines Grundstücks gesehen. Der Gastwirt Hennig habe ihm das auf dem Staket hängende Jacket angezogen und wollte den Mann fort führen. Der Schmied habe dazu gesagt: „Der Hund, der will nicht laufen" und beide versuchten den Mann zum Wcitergehen zu bewegen. Der Mann konnte aber nicht laufen und da die zwei ihn nicht fortbrachten, kam der Bierschröter Fischer dazu. Einer nahm ihn am rechten, einer am linken Arm, während der Bier schröter an den Beinen trug. Das Gesicht des Mannes war nach unten gerichtet, der Kopf hmg herunter. So trugen ihn die drei, da auch der Gastwirt gesagt hatte: „Wir schaffen ihn ins Grüne!", über die Bachbrücke nach dem Rasenrand aus Riesaer Flur. Sie legten ihn oben hin und der Bierschröter zog ihn die Böschung herunter. Das Niederlegen auf Riesaer Flur sei nicht deshalb geschehen, damit die Gemeinde keine Lasten erhielte, sondern der Mann sollte sich dort erholen. Die Frage des Vorsitzenden an den Schmiedemeister, ob er etwas getan habe, daß sich der Mann erholen könne, verneinte er. Auch auf die Anschuldigung, daß er den Mann mit einem Stocke geschlagen habe, antwortete er mit Nein. Eine ähnliche Darstellung des Vorfalles giebt der zweite Angeklagte. Der Mann sei früh in seiner Restauration eingekehtt, als nur seine Weste Tochter zu Hause gewesen sei. Der Mann habe zwei Schnitt Bier und Neigen getrunken und dann nach dem Kegelfchub gewollt. Er hätte zu seiner Tochter gesagt, die Füße täten ihm so weh ^und er wollte bischen schlafen. Die Tochter habe aber den Mann hinausgewiesen. Da der Mann seine Legtti- mationsvapiere in der Gaststube liegen gelassen habe, habe er sie ihm nachgetragen, als er dann mittags vom Felde gekommen sei. und den Mann an Wesers Staket liegen sah. Auch er habe ihn für betrunken gehalten und gemeint, man müsse ibn ins Grüne schaffen. Von dem dann erfolgten Transport nach dem Rasenrand giebt er dieselbe Darstellung wie der erste Angeklagte. Auf Be fragen des Vorsitzenden, daß der Mann doch über seine Füße ge klagt habe, meinte er: „So ein Betrunkener klagt über alles", hat also nichts draufgegeben; davon, daß der Mann auf dem Trans port gestöhnt habe, will er nichts gehört haben. Sie hätten ihn gerade hinter der Brücke niedergelegt, „weil dort so schöner Schatten war". Nach dem kranken Manne habe er sich nicht erkundigen können, weil er erst abends vom Felde wiedergekommen sei. Der 3. Angeklagte, der Bierschröter Fischer, sagte, daß er den Mann an Wesers Staket habe liegen sehen und dann von den beiden aufgefordert worden sei, mit anzugreifen. An der Rasenböschung habe er ihn ein kleines Stück in anständiger Weise hsruntergezögen. Daß er ihm Schläge und Fußtritte versetzt Hütt«, wie ihm dis Anklage zur Last legt, bestreitet er. Der 4. Angeklagte endlich soll, als der Mann bei dem Transpotte auf der Straße hinge- sallen war, den Kopf des Mannes m den Sand gedrückt haben, was er jedoch bestreitet. Ein großer Zeugenapparat war aufge boten, Licht in di« Angelegenheit zu bringen. 17 Zeugen, darunter 5 Kinder, die dem Vorgang beigewohnt batten, waren geladen, 2 Zeugen wurden im Verlaufe der Verhandlung noch herzugeholt. Die erste Zeugin bestätigt, daß der Transport wie geschildert vor sich gegangen war und daß die Worte „Der Hund will nicht laufen" gefallen waren. Der zweite Zeuge, ein Barbiergehilfe, hat gesehen, wie sich der Mann, den er auf keinen Fall für betrunken, sondern für krank hielt, mit einer Hano an Wesers Zaun anhielt und daß Weser die Hand wegriß und ihm unter den Worten „Du Hund verdammter, du kannst sckon laufen" einen Schub gab, daß der Mann hinfiel. Weser sei m größter Wut gewesen, habe den Mann wieder aufgehoben, dann habe Hennig und schließlich der Bier kutscher mit zugegriffen. Auf dem Transporte habe der Bier kutscher nur em Bein gehalten, das andere hab« aus der Erde ge schleift. Dann schildert der Zeuge den Transport des Mannes so, wie die Angeklagten zugeben. Eine weitere Zeugin giebt an, daß sie den Transport ebenfalls gesehen habe und dabei gehört hätte: „Der Hund muß naus ins Grüne" und „Der Hund muß verrecken und verhungern", kann aber nicht angeben, wer das gesagt hat. Die nächste sagt unter Bestätigung der obigen Angaben über den Transport, daß sie gesehen habe, wie der Sohn Wesers den Kopf des hingefallenen Mannes auf die Erde gedrückt habe. Der als Zeuge geladene Schutzmann, welcher herbeigerufen worden war, sagt aus, baß er den Mann nicht für betrunken, sondern für krank gehalten habe. Er hätte nicht mehr zusammenhängend zu sprechen vermocht. Die als Zeugen geladenen Kinder vermögen fast sämt lich nichts Sicheres, wodurch die auf gemeinschaftliche Körperver letzung lautende Anklage gestärkt wird, auszusagcn. Sie bekunden zwar, daß der Bierschröter dem Manne einen Fußtritt gegeben habe und daß Weser einen Stock gehabt und geschlagen habe, aber von Erwachsenen wurden diese Aussagen nicht bestätigt. Damit, daß der Sohn Wesers den Kopf des Mannes auf die Erde ge drückt habe, blieb eine Zeugin auch allein, andere Zeugen hatten davon nichts gesehen. Der Vertreter der Kgl. Staatsanwaltschaft beantragte nach geschlossener Beweiserhebung die Bestrafung sämt licher Angeklagten nach tz 223» wegen gemeinschaftlicher Körper verletzung unter Ausschluß mildernder Umstände mit Ausnahme des minderjährigen Angeklagten Alfred Weser, er erweitert seinen Antrag, da eventuell grober Unfug in Frage kommen könnte, auf 360,11 wegen Errregung öffentlichen Acrgcrnisscs. Der Verteidiger der Angeklagten Weser sen. und jun. und Hennig, Herr Rechtsanwalt Dr. Mende, bestreitet das Vorliegen der Vorsätzlichkeit, ebenso die Gemeinschaftlichkeit und bittet bezüglich der Angeklagten Weser sen. und Hennig Z 223» nicht in Anwendung zu bringen. Bezüglich Weser jun. plädiert er auf Freisprechung. Das Urteil lautete: Es werden verurteilt wegen groben Unfugs Schmiedcmcister Weser zu 75 Mark, Gastwirt Hennig und Bierschröter Fischer zu je 50 Mark Geldstrafe, an deren Stelle im Uneinbringlichkcitsfalle bei ersterem 15 Tage, bei den letzteren beiden je 10 Tage Haft zu treten haben. Weser jun. wurde freigcsprochen. Aus der Urteils- Fortsetzung der Festspiele m Wms Sm>
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