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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190710179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19071017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19071017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-10
- Tag1907-10-17
- Monat1907-10
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.10.1907
- Autor
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Riesaer W Tageblatt u»d Anzeiger MM« »LLHSdtattf, Rt«sa. Awtsölaü Fernfprechyells Nr. W. Pir die LSmgl- Lmtstzmptmmmschast Großenhain, d-r KSnigl. AmkSzerW mid dm Rot der Stadt Riesa, sowie dm Gemeindwat GiöLa. S4S. Donnerstag, 17. Oktover 19V7, avends. HO. Jahrg. DaB Rkft« Ltzgcklatt «scheint jeö« Tag abrpdS mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart 50 Psg., durch unsere Träger stet in- HanS I Mark SV Psg., bei Abholung am Schatt« der kaiserl. Postanstatten 1 Mark SS Psg^ derrch dar Briesträg« frei inS Haus 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonnanentS werde» angenommen. Auzeigeu-Anuahme für die Numm« deS Ausgabetages W vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck rmd Bertag t«n Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraß« S9. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. ——>>«»» > ----- - -<:>!/.! — — > — . .. >!!!!»>!!! -»»- «ufgehobeo tst die auf Freitag, des 18. M., Vorm. S Uhr im Grund, stück« Paufitzerstraße 11 hier angesetzte Versteigerung. Riesa, 17. Oktober 1907. Der Gerichtsvollzieher des «önigl. Amtsgerichts. Der zweite diesjährige Jahrmarkt findet am 20., 21. und 22. Oktober statt; er beginnt am 20. Oktober mittags 12 Uhr und endigt am 22. Oktober mittags 12 Uhr. Das AuSpacken, AuSlegen und Verkaufen von Waren tst am Sonntag, den 20. Oktober nur von 12 Uhr mittags bis 10 Uhr abends gestattet. Am 21. Oktober — Montag — ist der Verkauf von Waren ebenfalls nur bis 10 Uhr abends zulässig. GS pnd hiernach alle Buden und Verkaufsstände zu schließen: am 20. und 21. Oktober abends um 10 Uhr, am 22. Oktober mittag» um 12 Uhr. Das Aufbauen von Buden soll am 20. Oktober von vormittags */,H Uhr a« gestattet sein. Das Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadttaffen- «xpedttton zu entrichten. Wer Montag mittag ohne Quittung über das bezahlte Stätte- gelb bettoffen wird, wird wegen Hinterziehung mit dem fünffachen Betrag des Stätte geldes bestraft — § 11 der Marktordnung —. Karusell- und Schaubudenbesttzer ent- Ächten das Stättegeld am Montag nachmittag an den Marktausschuß — 8 12 der Marktordnung —. Hausierern und Händlern, welchen Verkaufsstände nicht ausdrücklich angewiesen find, ist untersagt, auf den Straßen mit Waren sich aufzustellen und zwar auch dann, wenn sie die Waren nicht auf Ständen feilbieten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst bei sich führen. Dem Aufstellen auf der Straße tst gleich zu achten, wenn Hausierer und Händler, um das Verbot zu umgehen, in der Nähe deS Marktes oder aus den Straßen, in denen der Marktverkehr sich vorzugsweise bewegt, mit ihren Waren hin- und hergehen. Verboten tst ferner: a. das Schreien beim Anpreisen der Waren, d. da» Musizieren auf den Straßen und Plätzen außerhalb des Marktgebietes, e. aller Mer- und Branntweinschank in Buden und auf VerkaufSständen, ä. die Aufstellung sogenannter Kunstkegel, und anderer Glücksspiele, das Ringe- und Plattenwerfen und ähnliche Veranstaltungen. Sogenannte Bockstände, die eine Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gellen als Buden, für sie ist deshalb das für Buden festgesetzte Stättegeld zu bezahlen. ES haben Aufstellung zu nehmen: 1. Sämtliche Händler, die ihre Waren in Buden oder auf BockstSnden zum Verkauf auSlegen, sowie die Korbmacher und Böttcher auf dem Albertplatz; 2. Schuhmacher und Filzwarenhändler in der Kirchstraße; 3. Topfwarenhändler in der Straße oberhalb der Parkfreitteppe; 4. Eßwarenhändler und Schaubudenbesttzer usw. nach Anweisung des Mark- Meisters. Marktordnungen für Mesa liegen in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz, in der Restauration zur Burg und im Gasthofe zum Stern zur Einsichtnahme auS. Den Anweisungen deS MarktmetsterS und der aufsichtsführenden Poüzeiorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit ste nicht nach 8 360 Nr. 11 des ReichSstrafgesetzbuchS und nach den 88 33 , 33 b, 56o, 147, 148, 149 der Gewerbeordnung zu bestrafen find, nach Abschnitt Vitt der Marktordnung mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast geahndet; außerdem kann Wegweisung vom Markte erfolgen. Der Rat der Stadt Mesa, am 17. Oktober 1907. Fd. Freibank Grödel. Der weitere Berkaus vo« Rindfleisch findet morgen Freitag von mittag 12 Uhr an statt; h, kg 50 Pf. Der Semeindevorstand. Ae feinUe Wmz Ks K. MMen WM 8MG erfolgte am heutigen 17. Oktober mittags 1 Uhr im Thron saale, nachdem vorher in der evangelischen Hofkirche ein Gottesdienst abgehalten worden war. Im Saale hatten sich die Mitglieder der beiden Kammern, das diplomatische KorpS, das Staatsministerium, die Hofchargen und zahl reiche Ehrengäste versammelt. Punkt 1 Uhr erschien der König in feierlichem Zuge, wobei der Präsident der Ersten Kammer, Graf Vitzthum von Eckstädt, ein Hoch auf Se. Majestät ausbrachte. Der König bestieg sodann den Thron und verlas mit lauter Stimme die Thronrede, die folgenden Wortlaut hatte: Meine Herren Stände! Jwdem Ich Eie beim Beginn Ihrer Tätigkeit herzlich willkommen Heiße, gebe Ich zunächst Meiner lebhaften Freude Ausdruck über d!as'große Glück, das Meinem Hause beschieden worden ist durch die Wiedervermählung Meines geliebten Bruders. Mit wahrhafter Erkennt lichkeit erinnere Ich Michj dabei gleichzeitig der liebens würdigen Aufmerksamkeiten, die Mir und, den Meinen hie Tage in Cannes verschönt haben. Bei den Besuchen in der Heimat Meiner unvergeßlichen Mutter und in Spanien habe Ich an dien verwandten pnd! befreundeten Höfen, sowie in allen Kreisen -der dortigen Bevölkerung eine Aufnahme gefunden, deren nur mit aufrichtigem Dank gedacht werden kann. Meine Reisen im Lande haben Mich nach mehr als einer Richtung hin erfreuliche Währnehmungen machen lassen. Nicht nur hat Mir hierbei wie bei anderen An lässen hie Kundgabe treuer und anhänglicher Gesinnung Meines Volkes in hohem Grade ivvhlgrtan, mit be sonderer Genugtuung habe Ich Mich auch davon über zeugen können, wie einerseits der Sinn für das all gemeine Wohl in Weiten Kreisen der Bevölkerung sich immer mehr ausbreitet, namentlich fortgesetzt durch reiche Stiftungen zugunsten der Armen und Hilfsbedürftigen betätigt worden ist. Und wie andererseits die verant wortungsreiche Tätigkeit Meiner Regicrungsorgane durch das Vertrauen Meiner Untertanen getragen und er leichtert wird. Meine königliche Pflicht gebietet Mir, nichts unver sucht zu lassen, um die Freude aller Meiner Untertanen« an den staatlichen Einrichtungen zu befestigen und um die berechtigten Wünsche zu befriedigen, welche auf eine angemessene Beteiligung aller Schichten der Bevölkerung am Staatsleben gerichtet sind. Zugleich wünsche Ich, die im Volke vorhandenen Ktüfte in möglichst weitem Ums- simge söwvM für die Selbstverwaltung wie für die Volksvertretung zu verwerten. Ich habe deshalb eine AenderUng der Bestimmungen über die Wahl der Ab geordneten zur Zweiten KamMer der StändeversamM- luug und im Zusammenhang« damit auch über die Bildung der Bezirksverbände und deren Vertretung für geboten erachtet. Ich' hoffe dadurch Meinem Volke neue! und dauernde Bürgschaften für den inneren Frieden und die äußere Wohlfahrt zu geben. Indem Ich Ihnen! die diesen Zwecken dienenden Vorlagen zugehen lasse, hege Ich das Vertrauen,, daß Sie ohne Unterschied der Parteistellung Meinen darin bekundeten ernsten Willen anerkennen und mit allen Kräften zü dessen Verwirk lichung beizutragen bereit sein werden. Die am Schlüsse des letzten Landtages! Von Mir aus-- gespröcheue Hoffnung, daß die heimische Volkswirtschaft wieder einer aufsteigenden Entwicklung entgegengehe, hat' sich zu Meiner Glenugtüung bestätigt, und der erfreuliche Aufschwung auf den meisten Gebieten des Erwerbslebens hat bisher angehalten. Unter der Gunst der allgemeinen Wirtschaftslage be finden sich die Einnahmequellen des Landes! in er wünschter Aufwärtsbewegung. Andererseits, ist gleich zeitig der staatliche UlNsgabebedärf in fast allen Zweigen der Verwaltung mit der zunehmenden Bevölkerung und den fortschreitenden Kultürbedürfnissen von neuem sehlr erhebllch gestiegen. Das Wachstum der persönlichen Aus gaben beruht vor allem därauf, daß angesichts der an dauernden Preissteigerung zahlreicher Lebensbedürfnisse die Lage der Beamten der Verbesserung .bedarf. Neben sonstigen Maßnahmen, die dazu dienen, das Dienst einkommen der Beamten angemessen zu heben, wird Ihnen deshalb eine wesentliche Erhöhung der Wohnungs geldzuschüsse vorgcschlageu werden. Auf solchem Wege, sobald weitere Deckungsmittel dazu verfügbar sein werden, fortzuschreiten und die Bezüge der Beamten fortgesetzt den veränderten Lebensverhältnifsen anzu passen, sieht Meine Regierung als ihre ernste Pflicht an. Das Einkommen der anderen Bediensteten des Staates und die Löhne der Arbeiter in den Staatsbetrieben haben aus gleicher Ursache weitere Aufbesserungen erfahren; auch in dieser Fürsorge wird Meine Regierung nicht nach lassen. Drc Erweiterung des Kreises der Staatstätigkeit und das davon abhängige Anwachsen des persönlichen wie sächlichen Staatsbedarfes'' haben cs, so willkommen auch Mir und Meiner Regierung eine Erleichterung der Steuerlast gewesen wäre, unmöglich erscheinen lassen, die Ansprüche an die Steucrkraft des Landes herabzusctzen. Meine Regierung hat sich daher zu Meinem lebhaften Bedauern, zumal da mit einer unbegrenzten Fortdauer der damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ge rechnet Werden kann Und auch nach dem Inkrafttreten der Rcichssteuergesetzc Les vorigen Jahres von den Bundes- staateu erhebliche Opfer zu Reichszwecken gebracht werden müssen, nicht imstande gesehen, an eine Ermäßig ung der Sätze des geltenden Gnkommensteuertarifes! heicmzutreten. Selbst iM Rahmen her so zur Verfügung stehenden Mittel haben stchs im Etatentwürfe die finanz politischen Ziele nicht völlig erreichen lassen, deren Ver wirklichung nach wie vor als eine wichtige Aufgabe des Staatslebens betrachtet' werden Muß,. Ist ds auch ge lungen, die Schuldenlast weiterhin abznmindern, so konnte hoch die Schuldentilgung nicht auf das angestrebtie Maß gebracht werden und ebensowenig könnten alle Auf wendungen für Bauten finanziell unproduktiver Art jm ordentlichen Etat .Aufnahme finden. Mit Rücksicht auf die besonders große Zahl wichtigerer und dringlicherer Gesetzentwürfe, Mit dienen Sie in der bevorstehenden Daguno sich zu beschäftigen haben werdem- ist dapon Abstand genommen wvrden, den Entwurf eines Gemeindesteuergesetzes zur Vorlage zu bringen Dagegen ist es für Wünschenswert erschienen, an die Reform des Kirchen- und Schulsteuerwesens schon jetzt und unerwartet der endgültigen gesetzlichen Regelung des Gemeindesteuerwesenscheranzutreten. Maßgebend ist hierbei besonders die Erwägung gewesen, haß sich di« Beseitigung der Heranziehung des'in den Händen Anderst gläubiger befindlichen Grundbesitzes zu Herr Kirchen anlagen der konfessionellen Mehrheit als ein Bedürfnis herausgcstellt hat, dessen Befriedigung nicht länger mehr hinausgeschoben werden darf. Die Ihnen zugehende Vor lage soll zugleich dazu dienen, durch Line festere Ordnung des kirchlichen Gemeindesteuerrechts! im allgemeinen die Bahn frei zu machen für die selbständigere Gestaltung der Finflnzverfassung der evangelisch-lutherischen Landes kirche. In gleicher Weise wie für die Erhöhung des Be- amteneinkommens erscheint les'notwendig für die auf dem letzten Landtage angeregte allgemeine Aufbesserung der! Ticnstbezüge der Lehrer Sorge zu tragen. Im Staats- hnushaltZ-Ltat sind zu .diesem Zwecke erhebliche Mittel vorgesehen. Wegen Neuordnung der GchaltSvcrhältnisse der Volksschullchrer wird Ihnen ein besonderer Gesetz entwurf unterbreitet werden. lieber die Fürsorgeerziehung war den Ständen des Landes bereits früher cintzGesetzentwurf vorgclegt wvrden; er ist damals nicht zhr vollständigen Durchberatung ge langt. JU dein neuen Gesetzentwürfe, der Ihnen über diesen Gegenstand zugchcn Wirch sind die bei der früheren Beratung gefaßten Beschlüsse berücksichtigt, cs ist auch sonst erhabenen Bedenken tunlichst 'Rechnung zu tragen gesucht worden. Tic zur Weitcrbcratung des dem vergangenen Land tage vorgelcgten Wassergcietzcntwurfes mit Meiner Ge nehmigung eingesetzten ständischen Zwischcndcputationcn haben sich ihrer Aufgabe im Einvernehmen mit Meiner
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