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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190711283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19071128
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19071128
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-28
- Monat1907-11
- Jahr1907
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.11.1907
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger iLlbeblaü mir AnMger). Telegrarmn-Adrest« Fernsprechstelle Tag b att RtssL Nr. 20. für die Königl. Amtshcmptmannschast Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 277. Donnerstag, 28. November 1S07, abends. 60. Jatzrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Rieja 1 Marl SO Pjg„ durch unsere Träger stet tnS HauS I Mart SS Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mart VS Pfg„ durch den Briefträger frei ins HauS 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Sluzeigen-Annahme sür die Nummer d«S Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestrahe VS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschaft erteilt auf Grund der Dor- schrtst in ß 105 d Absatz 2 der Gewerbeordnung nach der Fassung vom 30. Juni 1900 Genehmigung, daß im hiesigen Verwaltungsbezirke während der letzten 3 Sonntage vor Weihnachten, am 8., 15. und 22. Dezember dS. IS. die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe, sowie der Gewerbebetrieb in offenen Ver kaufsstellen zu folgenden Tageszeiten stattfinde: a. bet dem Verkaufe von Brot und weißer väckerware (ausschließlich der Konditorei waren) ohne Zeitbeschränkung; b. bei dem Handel mit Milch mit Ausschluß der Zeit deS VormittagSgotteSdiensteS ohne Zeitbeschränkung; v. bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Giern, Grünwaren, Konditorei- waren, sonstigen Eß- und Materialwaren, Tabak, Zigarren, Heizung«, und BeleuchtungSmaterialien, Fleisch, Fleischwaren, Ftschwaren von vormittags 7—9 Uhr und vormittags 11 Uhr bis abends 7 Uhr, jedoch mit Ausschluß der Stunden, während welcher etwa in den einzelnen Orten innerhalb dieser Zeiträume Gottesdienst gehalten wird; ä. bei dem Handel mit anderen als den vorstehend bereits genannten Gegen ständen von vormittags 11 bis abends 9 Uhr, jedoch ebenfalls mit Ausschluß der in diesen Zeitraum fallenden Gottesdienstzeit. Die Gesamtdauer dieser Beschäftigung darf aber in keinem Falle die Zeit von 10 Stunden übersteigen. Großenhain, am 22. November 1907. 2496 a L. Die Königliche AmiShan-tmlMvschaft. Im Gasthofe »zum Anker" in Riesa, Meißnerstraße Nr. 30, als VersteigernngS- ort, kommen Sonnabend, 30. November 1907, vor«. 1« Uhr 9 Pferde, 1 Tafelschlitten, 2 Landauer, 1 Einspänner-, 2 Stock- und 10 Lastwagen, sowie ca. 30 Ztr. Melasse gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, den 22. November 1907. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 28. November 1907. —* Eine in vorliegender Nummer enthaltene amtS- hauptmannschaftlicheBekanntmachung betrifft die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe, sowie den Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsstellen während der drei letzten Sonntage vor Weihnachten. Die Geschäftsleute seien auf die Bekannt machung hierdurch noch besonders htngewiesen. —* Der hiesige eoang. natl. Arbeiterverein be schäftigte sich in seiner gestrigen Versammlung erneut mit den Stadtverordnetenwahlen. Er einigte sich in der Haupt sache auf die Vorschlagsliste des Bürgervereins, nur setzte er an die Stelle deS dort als vierter Ansässiger Vor geschlagene, Herrn Fabrikant Winter. Somit werden von ihm zur Wahl empfohlen: Als Ansässige die Herren Bau meister Zäncker, Baumeister Schneider, Konditor Wolf und Fabrikant Winter, als Unansässtge die Herren Oberamts richter Heldner und Fleischerobermeister Fischer. —* In vergangener Nacht kurz nach 12 Uhr war am südlichen Himmel ein größerer Feuerschein zu beobachten Er rührte von einem Schadenfeuer in Bahra her, über das uns geschrieben wird: In der vergangenen Nacht brach hier in der Scheune des Zieger'schen Gutes Feuer aüs. Die aufgespeicherten Erntevorräte begünstigten eine überaus rasche Entwickelung deS Brandes, sodaß die Scheune in wenigen Augenblicken in Hellen Flammen stand. Bet der herrschenden südlichen Windrichtung hatten die Flammen zugleich das Seitengebäude ergriffen. Beide Gebäude brannten bis auf die Umfassungsmauern nieder. Infolge der exponierten Lage des Brandherdes war der Feuerschein weithin sichtbar. Am Brandorte erschienen in verhältnismäßig kurzer Zeit nach dem Ausbruche des Feuers zuerst die Schänitzer, an zweiter Stelle die Leutewitzer, später die Naundorfer Orttfeuerwehr. Vereinten Kräften gelang eS, das Uebergreifen des verheerenden Elementes auf daS Wohnhaus zu verhüten. Der ziemlich bedeutende Brandschaden ist durch Versicherung gedeckt. Die Ursache des Brandes ist noch nicht aufgeklärt. —* Gestern nachmittag gegen 6 Uhr hat ein 10 bis 11 Jahre alter Schulknabe dem 4^/, Jahre alten Mädchen Mittelstedt ein Portemonnaie mit 1 Mark Inhalt an der Ecke beim Kaufmann Kretzschmar gestohlen und ist damit flüchtig geworden. Der Schulknabe hat eine weiße Mütze getragen. ES wird gebeteri, im Fall der Knabe er kannt sein sollte, Mitteilung an die Polizeiwache zu geben. —* Wir teilten kürzlich mit, daß der Verband deutscher Esperantisten hier «inen vollständig kostenlosen Kursus der Weltsprache Esperanto für Damen und Herren beginnen will, wenn sich mindestens 30 Teil- nehmer melden. Wie uns der Verband, heute mitteilt, haben sich noch nicht soviel Interessenten gefunden, weshalb der Kursus erst Mitte nächster Woche beginnen kann. An- Meldungen, denen >15 Psg. für Porto und aufklärende Schriften und Broschüren über und in Esperanto beizusügert sind, nimmt die Geschäftsstelle Leipzig, Caroltnenstr. 12 bis zum Montag entgegen. — Seine Majestät der Kaiser hat durch Kabinetts- order vom 27. November den General der Infanterie Graf Vitzthum von Eckstädt, kommandierenden General des 19. Armeekorps, von seiner Stellung enthoben und auf Grund des Vorschlages Sr. Maj. deS Königs von Sachsen den General der Artillerie von Kirchbach, bisher Generalleutnant und Kommandeur der 3. Division Nr. 32, zum Kommandeur des 19. Armeekorps ernannt. General Graf Vitzthum von Eckstädt wurde nach erfolgter Enthebung in Genehmigung seines Abschiedsgesuche- mit Pension und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform zur Dispo sition und gleichzeitig L la suits deS 2. JägerbataillonS Nr. 13 gestellt. Generalleutnant von Kirchbach wurde zum General der Artillerie und Generalleutnant von der Armee von Schweinitz zum Kommandeur der 3. Division Nr. 32 ernannt. — Das »Sächsische Militärverordnungsblatt" veröffent licht eine Kabinettsordre deS Königs von Sachsen über die Erledigungvon Ehrenhändeln zwischen Offizieren verschiedener deutscher Kontingente. Die Ordre besagt, daß zwischen dem Könige, dem deutschen Kaiser, dem Prinz- Regenten von Bauern und dem Könige von Württemberg eine Vereinbarung getroffen worden ist, daß bei Erledigung von Ehrenhändeln zwischen allen den Ehrengerichten der verschiedenen deutschen Kontingente, der Kaiserlichen Marine und der Schutztruppen unterstehenden Offizieren, Marine- und Torpeüoingenieuren, sowie Sanitätsoffizieren fortan nach bestimmten Grundsätzen verfahren werden soll, die der Ordre beigefügt sind. —* Die Gesetzgebungsdeputation der Zweiten Kammer des sächsischen Landtags hat über den durch daS Königliche Dekret Nr. 15 vorgelegten Entwurf zu einem Gesetze wegen Errichtung eines Amtsgerichts in Kötzschenbroda folgenden Antrag gestellt: Die Kammer wolle beschließen: den vorgelegten Gesetzentwurf über Errichtung eines Amts gerichts in Kötzschenbroda nach Inhalt, Ueberschrift, Gin- gang und Schluß unverändert nach der Vorlage an zunehmen. — Es bestehl begründete Aussicht, daß eine seitens der sächsischen Hausbesitzer»ereine schon seit langem aufgestellte Forderung verwirklicht wird: Eine Vertretung in derBrandversicherungSkammer. Bisher ge hörten dem von der Ständeversammlung gewählten und der Brandversicherunqskammer zuzeteilten Ausschuss« je zwei Mitglieder der Ersten und drei Mitglieder der Zweiten Kammer und ebensoviele als Stellvertreter an. —* Zur Weihnachtszeit tritt das Bedürfnis zur eiligen Versendung von Paketen besonders stark auf. Es wird daher auf die Einrichtung deS Ei senk ahn- expreßgutes aufmerksam gemacht. Solches Gut wird mit größter Beschleunigung befördert und innerhalb der Dienststunden der Gepäckverwaltungen, also vielfach auch nachts und an Sonntagen, angenommen. Als Eisenbahn- pakete oder Expreßgut können alle Gegenstände versendet werden, die sich zur Beförderung im Packwagen eignen, und zwar von und nach solchen Stationen deutscher Bahnen, die für den Gepäckoerkehr eingerichtet sind, nicht jenseits einer Grenzzollabfertigungsstelle liegen und sür die durch gehende Expreßgutfrachtsätze bestehen, was übrigens im sächsischen Binnenverkehr fast durchweg der Fall ist. Jeder Sendung ist eine Eisenbahnpvketadresse beizugeben, die der -Absender auszufüllen hat; auf eine Adresse können bis zu lü Stück aufgeliefert werden. Solche Adressen sind bei den Eepäckoerwaltungen zu kaufen. Jedes Stück muß mit einer genauen, deutlich und dauerhaft befestigten Adresse versehen sein. Expreßgut wird bei den Gepäckoerwaltungen angenommen und mit den Zügen für den Personenverkehr (LuxuSzüge und die im Fahrplane mit 0. 6l. bezeichneten Züge ausgenommen) befördert. Es wird die Expreßgut fracht mindestens sür 20 kg berechnet; bei Beförderung in Eil- und Personenzügen werden mindestens 50 Pfg., bei verlangter Beförderung in Schnellzügen, auch nur strecken weise, mindestens 1 M. erhoben. Auf der Paketadrefse ist der Zug, mit dem die Beförderung stattfinden soll, anzu geben; fehlt diese Angabe, so wird daS Expreßgut mit dem nächsten geeigneten Zuge befördert. Der Empfänger kann sofort nach Ankunft deS Zuges, mit dem die Sendung zu befördern ist, am Bestimmungsort die Auslieferung bei der Gepäckoerwaltung verlangen. Findet sich der Empfänger nicht sofort nach Ankunft des Zuge« zur Empfangnahme der Sendung ein, so wird sie ihm angemeldet; Sendungen, die nach Dresden Hauptbahnhof, Wettinerstraße oder -Neu- stadt, Leipzig Dresdner oder Bayerischer Bahnhof und Chemnitz Hauptbahnhof bestimmt find, werden dem Em pfänger, wenn er im Stadtgebiete wohnt, gegen eine fest gesetzte Gebühr zugeführt, sofern die Sendungen nicht zur Selbstabholung bestimmt sind. Bei regelmäßiger Versen dung von Expreßgut empfiehlt eS sich, vom „BescheinigungS- buch über aufgegebene Eisenbahnexpreßgüter" Gebrauch zu mache», daS zum Preise von 55 Pfg. bet den Gepäckoer waltungen erhältlich ist; eine Quittung in anderer Form wird über solche Güter nicht erteilt. —* Fortuna hat ihre Launen. Kauft da kürzlich in einem benachbarten Dorfe ein Mann, seines Zeichens wohl bestallter Gemeindediener und Nachtwächter, daS Los Nr. 31 in der Fechtschullotterie des Verbandes N. Siehe da, der Hauptgewinn, den sich schon manche »erträumt" hatten, fällt bei der Ziehung auf die Nr. 31. Hoffentlich verführt der Haupttreffer den glücklichen Gewinner nicht in Versuchung, seine Verpflichtungen als wachsames Auge deS Gesetzes zu verabsäumen. Der Hauptgewinn war — eineBettstelle mit tadellos funktionierender Sprung federmatratze. j. Röderau, 28. November. AuS dem hiesigen Kirchenvorstand scheiden demnächst die drei Vertreter von Röderau aus. Die Ergänzungswahl findet am 3. Advent sonntag. den 15. Dezember d. Js., nach dem HauptgotteS- d-enst in der Sakristei statt. Die Wählerliste liegt vom 1. bis 14. Dezember auf dem Pfarramt zur öffentlichen Ansicht aus. Anmeldungen zur Wählerliste sind nur noch bis zum 30. November statihaft und beim Pfarramt an- zubringen. Stimmberechtigt sind alle selbständigen HauS- väter, die daS 25. Jahr erfüllt haben und sich in die Liste haben aufnehmen lasten. Wählbar sind selbständige Haus väter Ler Kirchgemeinde von gutem Ruf, bewährtem christ lichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. w. Leutewitz. Unser Schulgebäude wird, nachdem eS 70 Jahre lang seiner Bestimmung gedient hat, nun mehr durch ein neues ersetzt. Wie viele andere Orte der Umgebung auch, so hatte Leutcwitz in der Zeit vor der Errichtung des bisher benutzten Schulhauses seine „Reihe- schule". Der „Katechet" erteilte in dieser „guten alten Zeit" den Unterricht in den Wohnstuben der Bauerngüter. Urberall da, wo er jeweilig Schule hielt, hatte er zugleich stur SV sFg. pro Monat kostet diese Zeitung bei Abholung in der GeschäftssteLr: durch die Post frei ins HauS SS Pfg.; bei Abholung an jedem Postschalter Deutschlands und dusch die Austräger frei ins HauS: nur §8 Pfg
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