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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-07-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190607277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19060727
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19060727
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-27
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.07.1906
- Autor
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L! Seien, ; Oarav- I. P'rrmii. «okill. 5 Oarantis 27 i^s daran tio bs 2.30 bis M Vsrtrstsr woinei i llsüss Aotorrnä is 8«I»«»lL, »ea/0. 8.33,M M in allen Dimrn- Scheithol;, km. :., stk. Rollenholz . 3,80 M., Baum pf., sicht Schwär- C. A. Schulze, Neißnerstraße 34. erchmHA ft, ist besonderer sofort bei 3 bis ng zu verkaufe«. > i. d. Exp. d. Bl. Messer O Tageblatt 172 SS. Satz», Freitag, 27. Juli ISO«, aoruöS alter und neuer Ernte wird für die Magazine in Zeithain und Rixsa erkauft. Angebote mit Preisangabe an Proviantamt Riksa. «cs Dienstag, den 31. Juli Iva«, vorm. 11 Uhr, lammt im Hafenrestauront in Gröba eine Flasche Fußbodenlack gegen sofortige Be Zahlung zur Versteigerung. Riesa, den 26. Juli 1906. Der Gerichtsvollzieher des Aöuigl. Amtsgerichts. unter die Kategorie der Glücksspiele fällt. Das Oberlandes- gericht zu Dresden ist jedoch anderer Meinung. Es han delt sich um folgenden typischen Fall. Der Gastwirt und Restaurateur Thieme zrk Plauen i. B. war wegen Vergehens nach tz 385 deS Reichsstrafgesetzbuches unter Anklage gestellt und wegen Duldens deS bekannten Kartenspieles „Mau scheln" verurteilt worden. Gegen das Urteil deS Landge richts Plauen i. V. machte er in seiner beim Kgl. Ober- landeSgericht anhängigen Revision geltend, daß der Begriff deS „Glücksspiels" von der Vorderinstanz verkannt worden sei. Beim „Mauscheln" hänge der Erfolg nicht allein vorn Zufall, sondern in erster Linie von der Geschicklichkeit des Spielers ab. In den Kreisen der Gastwirte, Restaurateure und auch des Publikums halte man „Mauscheln" deshalb auch nicht für ein Glücksspiel. Er, der Wirt, habe daher, wenn er in seinem Lokale dieses Spiel geduldet habe, lediglich in gutem Glauben gehandelt und sei auch jetzt noch der Meinung, daß, da beim „Mauscheln" der Z'^all keine große Rolle spiele, sondern in erster Linie Geschicklich keit und Berechnung des betreffenden Spielers in betracht komme, dieses Spiel nicht unter die vom Gesetz verbotenen Glücksspiele fallen könne. Das Oberlandesgericht, unter dem Vorsitz deS Senatspräsidenten Kurtz, schloß si<rn dieser Auffassung jedoch nicht an. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen und dem letzteren auch sämtliche Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels auferlegt. Zur Begründung dieser Entscheidung führte das Oberlandesgericht aus, daß beim „Mauscheln" der Zufall eine sehr große Rolle hin sichtlich des Erfolges spiele. Auf die Geschicklichkeit und die Berechnung der Spieler komme es nicht an, Liese seien auckr nur unbedeutend. Es lägen somit keine rechtlichen Be denken vor, das Kartenspiel „Mauscheln" n-cht als ein Glücksspiel anzusehen. Der Wirt könne nicht in put-m Glauben gehandelt haben. Er habe dem Spiele zugesihen, sei demselben mit Aufmerksamkeit gefolgt und müsse lomit auch erkannt haben, daß nicht Geschicklichkeit und Berech nung des Spielers den Erfolg bestimme, sondern daß ledig- lieh der Zerkall für den Verlauf des Spieles ausschlaggebend sei. Ans diesen Gründen sei „Mauscheln" als Glück-spiel zu bezeichnen. (Nachdr. verb.) — lieber die bevorstehende Erhöhung der Kohlen- Preise im uvrdwestböhmischeu Revier wird der , Boh."' gemeldet: Tie bereits! am 1. Juli eingetretene Preiser höhung für die Klarierten,, das' sind Nußkohlen in ihren verschiedenen Unterabteilungen, konnte mit Leichtigkeit überall durchgeführt werden, weil der Bedarf in Klar- svrteu zu bedeutend ist/ .als! daß alle Werke heute schon große Rückstände austveisen. Zweifellos' wird eine weitere Preiserhöhung, und zwar auch auf Grvbsorten übergrei fend, im Herbst eintreten, da dem um diese Zeit gewaltig gesteigerten Bedarf picht eine entsprechend erhöhte Pro duktion gcgenübergestcllt werden kann. Es! fehlt nicht nur an Arbeitern, sondern auch der Wagenmangel wird sich voraussichtlich in demselben Umfang fühlbar machen, wie dies im Vorjahr der Fall war, da er doch schon jetzt, im Dominier, schwer empfunden wird, während er im Vor jahr erst im August anläßlich der Manöver cingetreten war. Endlich sind auch nirgends! größere Vorräte vorhan den, und die Gruben Sonnten infolge der unzureichenden Zahl von Arbeitern nicht in jenes' Stadium gebracht wer- den, das eine gesteigerte Produktion ermöglickM würde. Diese Zustände sind nicht nur für das' böhmische Braun- Vohlenrevier, sondern auch für Schlesien, Westfalen und das ganze deutsche Braunvohleugebiet, sonxit cs für unS in betracht vommt, in Geltung, sodaß rwan eine außer gewöhnliche Situation des Kvhlcnmarttes in diesem Herbst zu erwarten berechtigt ist. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 28. Juli dss. Ihrs., von vormittags 8 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof das Fleisch eines Rindes zum Preise von 45 Pfg. pro V, zum Verkauf. Riesa, den 27. Juli 1906. Die Direktion des ftädt. Schlachthofes. und Materialist Mkinel schuldete einem ebenfalls in Plauen wohnenden Geschäftsfreunde einen Geldbetrag von 345 M. 75 Pfg., für welche Summe er einen von seinem Gläu- biger ausgestellten, von ihm akzeptierten Wechsel in gleicher Höhe anerkannte. Der Schuldner sandte das Akzept an seinen Gläubiger nach vollzogener Unterschrift zurück und legte gleichzeitig eine Wechselstempelmarke bei, die er jedoch nicht auf die Rückseite deS Wechsels klebte und auch nicht durch Eintragung des Datums usw. kennzeichnete. Da durch war die Stempelmarke nicht „kassiert" und als die Steuerbehörde hiervon zufällig Kenntnis erhielt, wurde Meine! wegen Vergehens gegen das sächsische Wechsel- stempelsteuergesetz in Strafe genommen. Das Landgericht Plauen bestätigte den Strafbescheid des Hauptzollamts Plauen und wies die Beschwerde, die sich auf Verletzung verschiedener Bestimmungen des Wechselstempelsteuergesetzes stützte, zurück. In seiner beim Königl. Oberlandesgericht Dresden eingelegten „Revision" rügte Meine! wiederum ohne nähere Begründung Verletzung der 88 1, 4, 5, 7, 13 und 15 des erwähnten Gesetzes. Das OberlandeSgericht erkannte auf Verwerfung der Revision und legte dem Be- schwerdeführer sämtliche Kosten seines erfolglosen Rechts mittels, sowie die Erstattung der dem als Nebenkläger zu gelassenen Zollamt Plauen i. V. erwachsenen notwendigen Auslagen auf. Das Oberlandesgericht entschied, daß der Beschwerdeführer einen Wechsel in Verkehr gebracht habe, den er nicht versteuert hatte. — Frachtfiempelmarken sind eine weitere Art von Marken, die das neue Steuergesetz gebracht hat. Sie dienen zur Besteuerung der Frachturkunden, wenn sie im Inlands ausgestellt oder behufs Empfangnahme oder Ab lieferung der darin bezeichneten Sendung im Inlands vor gelegt oder ausgehändigt werden, also der Konnossemente und Frachtbriefe im Schiffs- und Eisenbahnverkehr. Sie sind von der Reichsdruckerei zum Werte von 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 75 Pf., 1, 2, 5 und 10 M. hergestellt worden. Diese Marken haben eine Länge von 38 und eine Breite von 20 mw. Sämtlich- Werte zeigen in einem von einem Perlenrand umgebenen Kreise einen bei den Mark werten nach links, bei den Pfennigwerten nach rechts sehenden Merkurkopf, die Aufschrift: Deutsches Reich, Fracht stempel, die Wertbezeichnung und auf guillochiertem Grunde am unteren Rande den Vordruck „den" für den Tag der Verwendung. Die Marken zu 5 Pf. sind schokoladebraun, die zu 10 Pf. rot, zu 20 Pf. blau, zu 25 Pf. orange, zu 30 Pf. braun, zu 40 Pf. schiefergrau, zu 50 Pf. violett, zu 75 Pf. grün, zu 1 M. grün und rot, zu 2 M. blau und gelb, zu 5 M. rot und orange, zu 10 M. violett und grau. Die Entwertung erfolgt in der Weise, daß auf jeder Marke Tag, Monat und Jahr der Verwendung ein getragen wird. Bei Frachtbriefen im inländischen Eisen- bahnverkehr genügt die Entwertung durch den Tages stempel der Versand- oder Empfangsstation. —88 Ist „Mauscheln" ein Glücksspiel? Der Be- griff deS „Glücksspiels" wird in vielen Volkskreiscn sehr häufig verkannt und eine ganze Reihe von Karten-, Würfel und anderen Spielen, die auf gründ von Reichsgerichts entscheidungen längst als Glücksspiele im Ginne deS Straf gesetzbuches gekennzeichnet worden sind, gelten in vielen Kreisen noch immer als harmlose Unterhaltungsspiele. Von großem Interesse ist daher eine soeben vom Königl. Sächs. Oberlandesgericht zu Dresden gefällte wichtige Entscheidung, Oertliches und Sächsisches. Riesa, 27. Juli 1906. —A. Wegen AchtungSoerletzung und ausdrücklichen Sund beharrlichen Ungehorsams hatte sich der im zweiten I Dienstjahre stehende Kanonier Hermann Arthur Schönfeld Ivom 6. Feldartillerie-Regiment Nr. 68 (Riesa) vor dem I Kriegsgericht in Chemnitz zu verantworten. Beim Militär list Sch. wiederholt disziplinarisch bestraft, als Bergarbeiter lin Zwickau ist er vor seinem Diensteintritt wegen schweren I Diebstahls verurteilt worden. Die Anklage beschuldigte l ihn, daß er am 4. Juli, als die Batterie mit dem Früh- I stall beschäftigt war, den Befehl seines Vorgesetzten, den I^erdedünger im die dazu bestimmte Grube zu werfen, »trotz dreimaliger Wiederholung des Befehls, nicht beachtet, I vielmehr dem Vorgesetzten, ohne vorschriftsmäßig Stellung »zu nehmen, erwidert habe: „Ich habe keine Zeit; ich habe I noch drei „Schinder" (Pferde) zu putzen." Tatsächlich hatte I er nur zwei Pferde zu putzen. Aber darauf kam es auch Igarnicht an; er hatte den gegebenen Befehl einfach auszu- I führen. Das Gebühren des Angeklagten erschien um deS Iwillen besonders disziplingefährdend, weil er es vor ver- Isammelter Mannschaft zur Schau trng. Der Angeklagte I wurde deshalb am andern Tage verhaftet und in Unter- »suchungshaft genommen. Er war im vollen Umfange ge- Iständig und sah in der Verhandlung ein, daß er gegen Idas Grundgesetz der Disziplin arg verstoßen hatte. Er »wurde mit zwei Monaten Gefängnis in Strafe genommen, »der er sich unter Verzicht auf das Rechtsmittel der Be- Irufung sofort unterwarf. — Die Herbstmanöoer des 19. Armeekorps finden »wie folgt statt: Vom 7.—10. September Brigademanöver lin der Gegend von Roßwein, vom 10.—15. September iDioisionSinanöoer bei Waldheim, und vom 17.—19. Sep- »tember Korpsmanöver bei Oschatz. — Der Radfahrerverein „Solidarität" feiert I nächsten Sonntag sein Bezirksfest in den Räumen des ISchützenhauses und wird dasselbe nachmittags 3 Uhr mit »einer Korsofahrt mit Musikbegleitung durch verschiedene »Ciraßen der Stadt nach dem Festplatz einleiten. — Das Programm für den Verbandstag der Saal- linhaber Sachsens, der vom 14. bis 17. August in Mei- Ißen staUfindet, liegt nunmehr vor. Hiernach findet am iDienstag den 14. August Empfang im Restaurant „Kaiser- Marten" und nachmittags Delegierten-Sitzung im „Schützen- Uhaus" statt. Abends 8 Uhr schließt sich hieran ein Fest- Ikommers im Hotel zur „Goldnen Sonne". Am Mitwoch Iden 15. August erfolgt vormittags die Eröffnung der Haupt- Iversammlung im Hotel zur „Goldnen Sonne", während Mür abends 8 Uhr Festtafel mit Ball im „Hamburger Hof" Rin Aussicht genommen ist. Für Donnerstag steht auf dem »Programm: vorminags r/zll) Uhr: großes Festfrühstück in Mer Felsenkellcr-Binrerci, nachmittags 2 Uhr Festfahrt per Mchiff nach den Elborten DieSbar und Seußlitz, abends Mückfahrt mit Höhenbeleuchtung. Am Freitag den 17. August Windet dann die Abschiedskneipe im Restaurant zum „Kaiser- Marten" statt. Auf den Tagesordnungen der Delegierten- Mersammlung und der JahreS-Hauptoersammlung stehen M a. folgende Punkte: Jahrxs- und Kassenbericht deS MmdeSverbandeS, Beschlußfassung über die neuen Verbands- Mehlingen sowie über eine Anzahl wichtiger das Saalin- Dabergewerbe betreffende Anträge und die Wahl deS OrteS Rr nächsten JahreS-Hauptoersammlung. —88 Eine für kaufmännische Kreise interessante Ent- Meldung fällte der Strafsenat de» Kgl. Sächs. Oberlandes- »esicht« zu Dresden unter dem Vorsitz de« SenatSpräst- Unten Kurtz. Der in Plauen t. V. ansässige Kaufmann Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends mtt Ausnahme der Sann- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart 50 Pfg., durch unser« TtSH« frei in» Hau« 1 Mart SS Pfg., bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark SS Pfg-, durch den Briefträger frei in» Hau« 3 Mart 7 Pfg. Auch »onatrabomeemeiet« «erde» «uzrigen-Amrahme für di« Nummer de« Ausgabetage« bi« vormittag 9 vhr ohne E-ewShr. »«« NN» ILeAa, von La«,«, » »i«»«rl,ch M «,«,». - »schch-st««: »o.h.praß« VA - Mir die »er.atWmttlich: H«nnao« «chmidi w M«f* die insonderheit für Gastwirte, Restaurateure und Spieler!- von prinzipieller Bedeutung ist. Der höchste sächsische Ge-! richtshof hatte die Frage, ob auch da« „Mauscheln" einf Glücksspiel ist, zu beantworten. In den Kreisen des Publi-' kum« ist man allgemein der Meinung, daß Mauscheln nicht Freibank Grödel. Sonnabend, den 28. Juli, von nachmittag 6—7 Uhr gelangt das Fleisch eines ,jungen Schweines zum Preise von 45 Pfg. pro 1/z zum Verkauf. Der Gemeindevorstavd. und Anzeiger «ld Alyklstt). ,7^^- Amtsblatt "N7 Ler Königl. AuktShauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des StMmthS z« Riesa. tember ISO«. 1-— — 5.45 1.25 — 6IV 1.S0 — 6.35 2.10 — 6.55 2.30 — 7.15 3.05 — 7.50 4.15 6.15 4.35 6.35 4.50 6.50 5. - 7.— —.. 5.15 7.15 5.20 7.20 — 5.30 7.30 5.40 7.40 — 7.- 9.— —-v S.50 — 2.15 5 — 4.15 7.05 4.55 7.45 8.05 7.55 5.10 8.- 5.15 8.05 5.20 — 5.30 8.20 5.35 8.25 6.- 8.50 8- — 8.15 — 8.30 — 8.40 — 8.50 — 9.15 — 1'retbLr's 9?" iäealemkloäeU Kmäervkaxenkabrile , Oilmm» 8».
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