Die Anlagen und Nachträge des Gesuchs, einschließlich der Dar stellungen, Probestücke usw., müssen mit einer Aufschrift versehen sein, welche sie als Bestandteile der Anmeldung kennzeichnet. § 5. Hat die Prüfung der Anmeldung ergeben, daß die Eintragung des Zeichens in die Rolle erfolgen kann, so hat der Anmelder einen für die Vervielfältigung des Zeichens bestimmten Druckstock einzu reichen. Der Druckstock muß ein Holzschnitt, eine Zinkätzung oder ein Galvano sein. Behufs seiner Verwendbarkeit in der Buchdruck presse muß er eine Schrifthöhe von 2,4 cm besitzen. Seine Größe soll 6,5 cm in Höhe und Breite nicht übersteigen; in Ausnahmefällen kann, falls die Deutlichkeit es erfordert, eine größere Ausführung zugelassen werden. Der Druckstock muß derart beschaffen sein, daß er das an gemeldete Zeichen in allen wesentlichen Teilen deutlich wiedergibt. Ein mittels desselben gefertigter Abdruck des Zeichens ist in zwei Aus führungen beizufügen. Auf Antrag des Anmelders kann auf Kosten desselben die An fertigung des Druckstocks durch das Patentamt veranlaßt werden. § 6. Handelt es sich um die Anmeldung eines in Gemäßheit des Ge setzes über Markenschutz vom 30. November 1874 eingetragenen Warenzeichens (§ 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1894), so ist mit der An meldung eine beglaubigte Abschrift der in dem bisherigen Register enthaltenen Eintragungen vorzulegen. War das Zeichen auf Grund eines älteren landesgesetzlichen Schutzes eingetragen, so ist darüber eine Bescheinigung der Registerbehörde beizubringen. Berlin, den 21. Juli 1894. Kaiserliches Patentamt. von Koenen. IV. Die Preise der Waren. 1. Preisregeln. Da ein großer Teil des Publikums möglichst billig zu kaufen sucht, bemühen sich die Kaufleute, wenn auch nicht gerade immer die billigsten Preise anzusetzen, so doch den Anschein eines vorteilhaften Angebots zu erwecken. Dagegen läßt sich durchaus nichts einwenden, aber das früher in vielen Geschäften so beliebte Verfahren, die Waren mit Auszeichnungen nach Art der folgenden zu versehen: „Früher 12 Mark, jetzt nur mehr 4 Mark“, dürfte heute eigentlich nur mehr auf die Dummen einen Eindruck machen. Man bleibe lieber bei der Wahrheit, und man wird mehr Erfolg haben als durch solche Täu schungen.